Protocol of the Session on August 29, 2013

Dabei schließt der vorliegende Gesetzentwurf nicht aus, dass in Brandenburg eine CO2-Abscheidung eingesetzt wird. Er stellt nur sicher, dass die Speicherung nicht in Brandenburg stattfindet. Die für zukünftige Braunkohlekraftwerke vorgesehene Abscheidung von CO2, verbunden mit dem Transport von CO2 mit Pipelines in andere Regionen, bleibt weiterhin eine Option - eine Option, der wir allerdings wenig Zukunft einräumen, weil sie ineffektiv und teuer ist und weil sie die weitere Abbaggerung von Dörfern in der Lausitz bedingt.

Unsere Gesetzesvorlage erfüllt dabei auch das, was die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag fordern: Sie schreibt die Bürgerbeteiligung für CO2-Pipelines fest, allerdings nicht, wie bei Ihnen, als Lippenbekenntnis, sondern in Form eines Gesetzes.

CCS ist eine unausgereifte Risikotechnologie, die unsere Lebensgrundlagen nachhaltig gefährdet. Die Lebensgrundlage Nummer 1 ist dabei Wasser, in Brandenburg häufig das Grundwasser. Insbesondere dicht besiedelte Regionen wären ohne die Möglichkeit, die Trinkwasserversorgung aus natürlichen Ressourcen sicherzustellen, in ihrem Handlungsspielraum extrem eingeengt. Aber auch den Einsatz von Tiefengeothermie zur Deckung des Energiebedarfs würde CCS erheblich einschränken. Dort, wo CO2 unter der Erde lagert, ist die Tiefen

geothermie auf ewig ausgeschlossen. Wo sich der Druck des gespeicherten Gases ausbreitet, ist jede natürliche oder künstliche Beschädigung der Sperrschicht ein Risiko, weil der Druck aus der Lagerstätte das dort vorhandene Salz in die grundwasserführenden Schichten treiben kann. Wer sollte dafür jemals die Verantwortung übernehmen können?

Doch nicht nur die Lebensgrundlagen der Menschen wären gefährdet, sondern auch die Natur und die Grundlagen der Wirtschaft, besonders der Tourismuswirtschaft. In der Lausitz ist solch ein Teufelskreislauf von Zerstörung der Lebensgrundlagen und Niedergang der Wirtschaft schon heute zu beobachten. Obwohl die Braunkohlekraftwerke qualmen und die Förderbänder rattern, was das Zeug hält, zieht dort nicht mehr Wohlstand ein. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen nicht noch eine Region, in der die Landesregierung nicht in der Lage ist, eine Perspektive jenseits der Braunkohle aufzuzeigen.

(Beifall B90/GRÜNE)

Auch in den bis vor Kurzem von konkreten CCS-Planungen betroffenen Regionen Ostbrandenburgs ist das Vertrauen bei den meisten Bürgerinnen und Bürgern bereits verloren gegangen. Sie hatten sich in Bürgerinitiativen zusammengeschlossen, um sich sehr engagiert gegen das Vattenfall-Projekt zu wehren, das der Konzern mit voller Rückendeckung dieser Landesregierung gegen den Widerstand der Bevölkerung durchdrücken wollte. Der ehemalige Ministerpräsident und Vattenfall mussten erst zu der Einsicht getragen werden, die Speicherung von CO2 in Brandenburg vorerst aufzugeben, nachdem die Pläne von Vattenfall vor allem am Widerstand der Bürgerinnen und Bürger in Beeskow und Umgebung gescheitert waren.

Die Menschen wollen aber mehr, sie wollen den Kindern und Enkeln ihre Grundstücke und Häuser auf einer sicheren Grundlage übergeben können. Sie wollen Rechtssicherheit.

Wir haben hier und jetzt die Gelegenheit, das verloren gegangene Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wiederzugewinnen. Wir können der Entscheidung, in Brandenburg kein unterirdisches CO2-Lager einzurichten, einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen geben.

(Beifall B90/GRÜNE)

Ein schwammiger Entschließungsantrag, zu dem sich die Koalitionsfraktionen nun nach zwei Jahren plötzlich durchgerungen haben, reicht da nicht aus. Ich bitte daher um Zustimmung, unseren Antrag in den Ausschuss zu überweisen und dort gegebenenfalls noch fragliche Punkte zu klären, damit wir im Ergebnis CCS in Brandenburg rechtssicher ausschließen können. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)

Wir setzen mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Die Abgeordnete Hackenschmidt spricht.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie oft wir uns noch zu diesem Punkt verständigen wollen. Es ist ja schön, dass Sie einen Gesetzentwurf vorlegen.

Aber es gibt eigentlich eine verlässliche Aussage: Keine CO2Speicherung in Brandenburg!

Wir müssen gucken, wie wir im gesamteuropäischen Bereich mit diesem Thema weiter umgehen. Ein vollständiger Ausschluss der CO2-Speicherung im gesamten Land setzt die Durchführung einer fundierten Abwägung im Einzelfall, das heißt jeder potenziellen Speicherstätte, voraus. Dabei sind sonstige Optionen zur Nutzung einer potenziellen Speicherstätte, die geologischen Besonderheiten der Gebiete und andere öffentliche Interessen abzuwägen. Die in der Begründung zum Gesetzentwurf der Grünen dargelegten Kriterien entsprechen dieser Anforderung leider in keiner Weise.

Beispielsweise kann ein Schutzradius, wie Sie es auf Seite 19 beschreiben, nicht pauschal auf 75 km, sondern muss für jede einzelne Speicherstätte nach den jeweiligen geologischen Gegebenheiten und den technischen Einspeiseparametern festgelegt werden.

In der Begründung des Gesetzentwurfs wird der Eindruck erweckt, dass eine tatsächliche Abwägung stattgefunden habe. Tatsächlich geht es nur darum, das politische Ziel - die Berechtigung eines Landesgesetzes - nachzuweisen. Aus der politischen Sicht muss ich das wie folgt darlegen: Der Zeitpunkt der Vorlage - wenige Tage vor der Bundestagswahl - zeigt, dass das Vorhaben vielleicht mehr ein Wahlkampfmanöver ist.

Einerseits sind die hohen Hürden bekannt, die das Bundesgesetz für eine Speicherung errichtet. Zunächst müssten die Erkundungen genehmigt werden. Sie sind ja nicht erfolgt. Anschließend müsste ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, um die Speicherung zu ermöglichen.

Auch diese konkreten Regelungen haben dazu beigetragen, dass es in ganz Deutschland kein neues CCS-Projekt mehr gibt. Es gibt keinerlei Signale, dass ein solches Projekt ansteht. Darüber hinaus ist es der erklärte politische Wille der übergroßen Mehrheit in diesem Haus, CCS-Projekte nicht zu befürworten. Jeder, der eins und eins zusammenzählen kann, wird ganz leicht darauf kommen: Bis Ende 2016 wird es keinen Antrag auf Zulassung eines Kohlendioxidspeichers im Lande Brandenburg geben.

Dennoch wollen die Grünen die zuständigen Behörden durch ein Gesetz auffordern lassen, den notwendigen Abwägungsprozess für alle potenziellen Speicherstätten in Brandenburg durchzuführen. Ich finde, das ist viel zu teuer, zu zeitaufwendig und schlicht überflüssig. Mit anderen Worten: Also doch Wahlkampf.

Da machen wir nicht mit. In unserem Entschließungsantrag bekräftigen wir noch einmal unsere politische und rechtliche Position, und mehr gibt es zu diesem Thema nicht zu sagen.

Eventuell könnten wir einmal die Frage stellen, warum sich die Grünen bei diesem Thema diese große Mühe machen, aber die steigenden Strompreise für sie nicht direkt das Thema sind.

Deshalb haben wir diesen Entschließungsantrag eingebracht. Wir weisen darauf hin, dass es eine bundesgesetzliche Regelung geben muss. Ich denke, damit ist alles gesagt. Ein Landesgesetz halten wir nicht für notwendig. - Danke.

(Vereinzelt Beifall SPD und DIE LINKE)

Der Abgeordnete Bretz setzt für die CDU-Fraktion fort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, ich habe Respekt vor Ihrer Position, und ich respektiere auch all diejenigen Menschen in Brandenburg und darüber hinaus, die sich bei der Frage der Anwendung der CCS-Technologie sorgen und das ganze Thema mit entsprechend vorsichtigen inhaltlichen Fragestellungen verbinden. Erster Punkt.

Zweiter Punkt - da bin ich bei einem sehr ernsthaften Punkt angelangt -:. Ich möchte, dass wir in der Debatte auch immer darauf hinweisen, dass es darum ging, die Erforschung und die Erprobung der CCS-Technologie zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat gesagt, sie stelle den rechtlichen Rahmen dafür zur Verfügung und es solle vor Ort geprüft werden, ob eine Akzeptanz dieser Technologie vorhanden ist oder nicht. Sie macht es also davon abhängig, wie in den betroffenen Bezirken, Gemeinden usw. die Akzeptanzfrage geklärt werden kann. Das war die Position der Bundesregierung, das ist auch unsere Position.

Drittens möchte ich sagen - ich finde, das ist ein bedeutsames Argument -: Wir müssen in der Bundesrepublik Deutschland und auch in Brandenburg aufpassen, dass wir zukünftig nicht Gesetzentwürfe formulieren, die höchst vorsorglich die Einführung neuer Technologien per Gesetz verbieten.

(Beifall CDU und FDP)

Wenn wir eine Politik verfolgen, die darauf ausgerichtet ist, neue Technologien - ohne ihre Erprobung und Erforschung zu ermöglichen - immer gleich im Vorwege zu verbieten, dann gefährden wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit einem solchen Politikverständnis das Wohlstandsniveau und die Wohlstandsentwicklung der Bundesrepublik Deutschland insgesamt und auch die des Landes Brandenburg.

Ich möchte das kurz begründen: Wenn Sie sich einmal anschauen, dass 2050 auf diesem Planeten etwa 9 Milliarden Menschen leben werden - davon über 50 % in Asien - und welches Potenzial in diesen Wachstumsregionen aus den Universitäten strömt, dann werden Sie feststellen, dass wir die Frage zu beantworten haben: Wie wollen wir in der Bundesrepublik Deutschland eigentlich diesen globalisierten Wettbewerb auch um neue Ideen gewinnen? Dazu gehört zwangsläufig, dass wir unsere Ideen, unser Wissen in neue Technologien münden lassen müssen.

Ich will Ihnen ein kurzes Beispiel geben: Der sogenannte Walkman - ein Vorgängermodell des heutigen MP3-Players oder anderer technischer Gerätschaften - war eine Erfindung aus Deutschland, ist nur in Deutschland nicht realisiert worden. Der erste Computer, der Zuse 1, wurde in Deutschland erfunden, ist aber nicht flächendeckend in Deutschland zum Durchbruch gebracht worden. Solcher Dinge gibt es viele. Das heißt, wenn wir die Zukunftspotenziale der Bundesrepublik Deutschland auf lange Sicht sicherstellen wollen - und ich gehe davon aus, dass wir das gemeinsam wollen -, dann ist Technologie, dann sind Forschung und Entwicklung mit Sicherheit ein star

ker Motor dieser Entwicklung. Deshalb wäre es ein völlig falsches Signal, eine Politik zu formulieren, die per Gesetz die Entwicklung neuer Technologien hemmt. Das ist mir ein Stück weit zu bräsig.

(Beifall CDU)

Das ist mir ein Stück weit zu abwartend und auch ein Stück weit zu zukunftsfeindlich, ich will das deutlich sagen. Wir müssen in der Bundesrepublik Deutschland akzeptieren, dass wir unsere wirtschaftliche Entwicklung nicht zum Nulltarif bekommen und es mit Sicherheit kein Naturgesetz ist, dass es der Bundesrepublik Deutschland so geht, wie es ihr geht. Und es bedarf großer Anstrengungen, dass das auch noch in Zukunft so weitergeht.

Ich will an noch ein Beispiel erinnern, weil es mir gerade in den Sinn kommt: die berühmte Magnetschwebebahn - ein Projekt, das in Deutschland entwickelt worden ist, das zukunftsweisend war, aber nie in Deutschland realisiert wurde. Ich sage das, weil ich der Meinung bin, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland nicht den Eindruck erwecken sollten, dass wir uns auf einer Ebene befinden, wo alles gut und richtig ist und uns die gebratenen Tauben in den Mund fliegen. Nein, wir müssen weiter darum kämpfen, diesen Platz zu halten, und dazu gehören auch neue Technologien.

Unsere Fraktion lehnt den Gesetzentwurf ab, weil wir sagen: Verbotsgesetze helfen hier nicht weiter. Wir müssen die Zukunft mit ihren Herausforderungen und Chancen begreifen, und dazu gehören auch neue Technologien. - In diesem Sinne: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Der Abgeordnete Domres setzt für die Linksfraktion fort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es war für mich eine Frage der Zeit, wann die Grünen ihren Gesetzentwurf zur Regelung der CO2-Speicherung in Brandenburg einbringen, um damit auf Stimmenfang zu gehen. Dabei ist dieser Gesetzentwurf aus meiner Sicht so überflüssig wie nur irgendetwas.

Zum einen hat die rot-rote Landesregierung bereits im Juli 2012 erklärt, dass es eine Erkundung von Lagerstätten und die Speicherung von CO2 in Brandenburg nicht geben wird. Zum anderen gibt es aktuell im gesamten Bundesgebiet kein Projekt, das eine Anwendung der Speichertechnologie auch nur in Aussicht stellt. Das CCS-Demonstrationsprojekt in Jänschwalde ist durch Vattenfall zurückgezogen worden und nicht mehr aktivierbar. Angesichts dieser Gesamtsituation in Deutschland und in Brandenburg besteht politisch überhaupt kein Handlungsbedarf für die vorgeschlagene Regelung der CO2-Speicherung in Brandenburg.

Das kann man - wie die rot-grüne Regierung in SchleswigHolstein oder die grüne Landtagsfraktion - selbstverständlich anders sehen. Im Koalitionsvertrag Schleswig-Holsteins heißt es:

„Wir halten CCS aus Sicherheits- und Klimaschutzgründen für falsch und lehnen Fracking ab. Deswegen wollen wir diese Wege für ganz Deutschland - insbesondere auch in der Ausschließlichen Wirtschaftszone - ausschließen. Dazu werden wir entsprechende Initiativen ergreifen bzw. unterstützen. Bis uns dies gelingt, werden wir CCS in Schleswig-Holstein über ein Gesetz verbieten.“

Auch die Linke in Brandenburg hält die CCS-Technologie im Rahmen der Braunkohleverstromung für falsch.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang August wurde der Gesetzentwurf in Schleswig-Holstein im Kabinett in 2. Fassung beschlossen. Dieser ist vom Regelungsgehalt her eins zu eins von den brandenburgischen Grünen übernommen worden, mit einem - allerdings elementaren - Unterschied:

Der Gesetzentwurf in Schleswig-Holstein gliedert das Land primär nach geologischen Kriterien in fünf Gebiete. Und, liebe Kollegen von den Grünen, die Regionalen Planungsgemeinschaften werden sehr erfreut sein über die neue Aufgabe, die Sie ihnen zubilligen wollen. Für jedes dieser Gebiete wird separat eine Abwägung vorgenommen. Diese Abwägungen ergeben, dass eine Speicherung von CO2 nicht möglich ist. Zum Teil ist Schleswig-Holstein geologisch ungeeignet, weil die Sandsteine, vor allem in tieferen Lagen, nicht porös genug sind. Auch eine Beeinträchtigung des Grundwassers ist zu befürchten. In anderen Gegenden würde eine Einlagerung von Kohlendioxid eine Nutzung der Geothermie unmöglich machen. Auch die Bedeutung des Tourismus steht der CO2-Speicherung entgegen.

Der Gesetzentwurf der Grünen hat versucht, solche Abwägungen vorzunehmen. Ich betone: versucht. Denn die vorgenommene Abwägung, nach der das ganze Land Brandenburg für die unterirdische Speicherung ausgeschlossen werden soll, wird der notwendigen geologischen Abwägung in keiner Weise gerecht. Dort heißt es unter anderem im Punkt 4: Die Nähe zu den dicht besiedelten Umlandgemeinden von Berlin führt zu einem Ausschluss des Standortes. Oder: die Größe einer Gemeinde schließt eine CO2-Lagerung in der Umgebung der Stadt aus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese angeblich vorgenommene Abwägung hält aus meiner Sicht vor keinem Verwaltungsgericht in Deutschland stand. Selbst das von Ihnen angeführte Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages geht von einem Abwägungsgebot aus. Dort heißt es: Damit habe die Gebietsauswahl anhand anerkannter fachlicher Kriterien zu erfolgen. Die energie- und industriebezogene Nutzungsoption der Speicherstätten, geologischen Besonderheiten und anderen öffentlichen Interessen seien dabei zugrunde zu legen. In dem Umfang, in dem hierbei für potenzielle Speicherstätten überwiegend entgegenstehende Belange begründet werden könne, sei ein Ausschluss möglich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, Sie schließen also die vom Bundesbergamt vor geraumer Zeit ins Spiel gebrachten möglichen Speicherstätten in Brandenburg nach Abwägung von reinweg öffentlichen Interessen aus und sagen dann: Wenn es in diesen nicht geht, geht es in ganz Brandenburg nicht.

So einfach kann man es sich nur in der Opposition machen, oder aber man will jemanden vorführen bzw. spielt im Vorfeld