Protocol of the Session on August 28, 2013

Zu begrüßen sind die in § 43 vorgesehenen Leistungsprämien und Leistungszulagen. Was unserer Ansicht nach nicht geht, ist, dass diese Prämien bzw. Zulagen wieder nur nach Kassenlage gewährt werden sollen. Warum arbeiten Sie nicht mit einem festen Budget?

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und dem schon jetzt sichtbaren Fachkräftemangel im Land befinden wir uns in einem ständigen Wettbewerb um die klügsten und besten Köpfe - das sagte ich bereits. Ich habe auch schon einmal gefragt, ob wir es vor dem Hintergrund der geplanten finanziellen Kürzungen mit den anderen Bundesländern aufnehmen können. Auch mit diesem Gesetz schränken Sie die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes weiter ein.

Das Gesetz führt mittel- und langfristig zu dauerhaften Einsparungen im Landeshaushalt. Einsparungen sind gut! Die FDPFraktion fordert Sie immer wieder dazu auf.

Schon viele Male habe ich Sie darauf gedrängt, alle Ausgaben auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Ganz offensichtlich bleiben Sie aber immer nur bei den Beamten hängen. Ich habe es eben schon gesagt, werde es aber gerne noch einmal wiederholen: Die Beamtinnen und Beamten sind nicht die Melkkühe für den Landeshaushalt!

(Beifall FDP sowie vereinzelt CDU)

Ein letzter Aspekt, auf den ich gern eingehen möchte, ist der Familienzuschlag. Mit der vorgesehenen Streichung des Fami

lienzuschlags der Stufe 1, dem sogenannten Verheiratetenzuschlag, begibt sich das Land Brandenburg - wohlgemerkt als einziges Bundesland - auf besoldungsrechtliches Neuland.

Sie begründen das erstens mit einem vermeintlich überholten Familienbild der Alleinverdienerfamilie und zweitens mit der Gleichstellung von Mann und Frau im Berufsleben - bis eben brauchten wir noch ein Gesetz dafür. Hier zeigt sich zum wiederholten Male Ihre ideologische Sicht der Gesellschaft. Gerade die tradierte Familie hat ihre Berechtigung. Sie sollten sich auch an die Wurzel unseres Landes erinnern, nach der jeder nach seiner Façon glücklich werden soll.

(Beifall FDP - Zurufe von der Fraktion B90/GRÜNE)

Zur Gleichstellung: Sie argumentieren grundsätzlich, wie es Ihnen jeweils in den Kram passt. Bei Einsparungen wie den hier diskutierten haben wir plötzlich die von Ihnen ansonsten so vehement bestrittene Gleichstellung von Mann und Frau im Berufsleben. Ideologie war noch nie ein guter Ratgeber. Folgen Sie doch einmal der Vernunft! Seien Sie doch ehrlich: Auch hier sind das Hauptziel Einsparungen im Landeshaushalt - zu Lasten der Beamten. Diese Streichung wird auch nicht durch eine Erhöhung der Grundgehaltsbeträge ausgeglichen. Die Streichung bedeutet für die Landesbeamten einen weiteren Einkommensverlust.

Ich fasse zusammen: Die Ihnen aufgrund der Föderalismusreform zur Verfügung stehenden Gestaltungsspielräume werden von Ihnen nicht genutzt. Sie versuchen den Landeshaushalt allein auf Kosten der Beamten zu sanieren. Das Gesetz bedarf an der einen oder anderen Stelle einer Anpassung. Darüber werden wir im Finanzausschuss hoffentlich noch zu reden haben.

Auch ansonsten wird im Gesetzestext immer nur von „Beamten“ gesprochen - wenn Sie der Meinung sein sollten, wir bräuchten eine Gleichstellung, dann muss es auch „Beamtinnen“ heißen. - Danke.

(Beifall FDP sowie vereinzelt CDU - Zuruf der Abgeord- neten Muhß [SPD])

Der Abgeordnete Dr. Bernig setzt für die Linksfraktion fort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir es mit einer Regelungsmaterie zu tun, die in ihrer Komplexität und Kompliziertheit kaum zu überbieten ist. Das zeigt sich schon an dem Umfang des Werkes von 137 Seiten, aber auch an der Tatsache, dass wir bereits den 2. Neudruck vorliegen haben.

Es ist bereits gesagt worden: Dass wir uns mit dem Besoldungs- und Versorgungsrecht beschäftigen müssen, ist im Wesentlichen der Föderalismusreform von 2006 zu verdanken. Hier wurde die bisherige einheitliche Regelung des Beamtenversorgungsrechts aufgegeben und in die Kompetenz der Länder übergeben.

Seitdem haben wir es zunehmend mit einem Flickenteppich zu tun, der hauptsächlich die Höhe der Besoldung und Versorgung und ihrer Bestandteile wie Sonderzahlungen, Zulagen etc. be

trifft. Sie ist nicht unerheblich durch die Kassenlage der Länder beeinflusst, aber auch durch die Tatsache, dass über 60 Jahre in der Bundesrepublik und auch in Brandenburg - zumindest bis zur Verabschiedung des Brandenburgischen Versorgungsrücklagegesetzes 1999 und des Versorgungsfondsgesetzes 2008 keine Vorkehrungen getroffen wurden, um die explodierenden Pensionskosten nicht aus den laufenden Haushalten, sondern aus den geschaffenen Rücklagen zu bestreiten.

Zu den schlechten Rahmenbedingungen zählt weiter, dass wir es im öffentlichen Dienst nach wie vor mit zwei Rechtsmaterien, dem Tarifvertragsrecht und eben dem Beamtenrecht zu tun haben; Herr Burkardt hat vorhin dankenswerterweise schon darauf hingewiesen. Während im Tarifrecht die Gehälter für die Beschäftigten bis hin zum Tarifkampf ausgehandelt werden, wird die Besoldung für die Beamten kraft Gesetzes durch uns geregelt. Das Ergebnis ist, dass die Tarifbeschäftigten bis zu 2 530 Euro Weihnachtsgeld erhalten und die Beamten 250 Euro, wobei - wie wir bereits festgestellt haben - die Landesregierung dankenswerterweise der Forderung der Gewerkschaft nachgekommen ist und die Sonderzahlung nun in das monatliche Grundgehalt eingerechnet wird, auch wenn wir als Parlament das beschließen. Das sollten wir auch tun! Ich glaube, dass die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, ein Dienstrecht nach einheitlichen Grundsätzen zu schaffen, Abhilfe leisten kann. Ein Gefühl von „teile und herrsche“ kann dann nicht mehr aufkommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gewerkschaften müssen zwar zu den beamten- und versorgungsrechtlichen Regelungen gehört werden, aber wie wir am vorliegenden Gesetzentwurf sehen, werden sie außer bei dem eben genannten Beispiel kaum berücksichtigt. Das liegt auch mit daran, dass der Mut fehlt. Das Grundgesetz wurde im Artikel 33 Abs. 5 um den Zusatz ergänzt, dass die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums fortzuentwickeln sind. Dazu besteht aber schon deswegen wenig Gestaltungsspielraum, weil die Landesregelungen weiter durch bundesrechtliche Regelungen beeinflusst werden, aber auch dadurch, dass die Regelungen „unter dem Blickwinkel der möglichst umfassenden Wahrung der dienstherrenübergreifenden Mobilität unter Beibehaltung bestehender Grundstrukturen des Besoldungs- und Beamtenversorgungsrechts“ erfolgen.

So reduziert sich dann die Fortschreibung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums auf die Schlagworte Neustrukturierung, Zusammenfassung, Beseitigung von Unstimmigkeiten, Abschaffung überflüssiger und Anpassung veralteter Regelungen. Dabei ist die Zusammenfassung der Regelungen in zwei Gesetze eine positive Sache. Ob man das von der Übernahme der Verschlechterungen im Rentenrecht auch sagen kann, wage ich zu bezweifeln. Insofern ist die Kritik der Gewerkschaften an der Kürzung der anrechnungsfähigen Hochschulausbildungszeiten auf die Pension von drei Jahren auf 855 Tage und den bereits früher vorgenommenen Kürzungen der Pensionshöhe sowie jetzt des Unfallruhegehaltes von 75 auf 71,75 % durchaus nachvollziehbar.

Ich bleibe bei meiner Aussage: Verschlechterungen im Rentenrecht werden nicht akzeptabler oder gar gerechter und sozialer, wenn man sie auf die Beamten überträgt, sondern indem man sie wieder abschafft und eine armutssichere Rente für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet.

(Beifall DIE LINKE)

Unterschiedlich sind die Positionen der Gewerkschaften zu den Leistungszulagen und Leistungsprämien. Die einen wollen sie abschaffen und dafür Beförderung haben, während die anderen ein Budget für diese Zulagen verlangen.

Interessant ist der Hinweis der Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage zu diesem Thema. Hier wird die unterschiedliche Handhabung dieses sogenannten Leistungselements deutlich: Während es im Finanzministerium relativ viele Leistungsprämien und Zulagen gibt, gibt es sie im Bereich des Innenministeriums so gut wie gar nicht.

Ich glaube, wichtig ist, dass diese Prämien und Zulagen nicht als Sparpotenzial angesehen werden, sondern für eine angemessene Leistungsstimulierung und nachvollziehbare, gerechte Besoldung. Hier hätte ich es für gut befunden, wenn der Regierungsentwurf den Vorschlag der Gewerkschaften aufgenommen hätte, den ausgeübten Dienstposten nach dem statusrechtlichen und dem funktionalen Amt zu bezahlen - auf gut Deutsch: nach Dienstgrad und Dienststellung.

Ich glaube, darüber sollten wir in den Anhörungen noch einmal reden und dort versuchen, Änderungen herbeizuführen. Erstaunlich ist die Reaktion der Gewerkschaften auf den Verheiratetenzuschlag, aber ich glaube, das kann man erklären. Ich denke, dass wir dazu eine Anhörung machen werden und wir dann noch einige Verbesserungen in das Gesetz aufnehmen können.

(Beifall DIE LINKE)

Die Abgeordnete Nonnemacher spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Die Politik hat es so gewollt. Mit der Föderalismusreform 2006 wurde die Beamtenbesoldung wieder in die Hoheit der einzelnen Bundesländer verlagert, ein Kursschwenk zurück in die Vergangenheit vor 1971. In den westdeutschen Wirtschaftswunderjahren ließen sich die Bundesländer immer mehr auf einen Besoldungswettlauf um die Beamten ein, zulasten der armen Länder, die sich schließlich hilfesuchend und mit Erfolg an den Bund wandten.

1971 wurde der Besoldungsföderalismus gestoppt und wurden die Beamten anschließend weitgehend einheitlich bezahlt. Das ist Geschichte. Jedes Bundesland behandelt seine Beamten inzwischen mehr oder weniger nach Kassenlage; wir haben das heute mehrfach gehört. Da hilft es auch nicht viel, wenn das Besoldungsrecht als solches weitgehend im Gleichklang mit der Rechtsentwicklung im Bundesbereich und in den übrigen Ländern weiterentwickelt wird, wie uns das in der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs versichert wird.

Die Wettbewerbsfähigkeit der Dienstherren im Land Brandenburg ist durch die unterschiedliche Bezahlung seiner Beamtinnen und Beamten bereits nachhaltig gefährdet. Die hier beabsichtigte Modernisierung des Familienzuschlags ist sinnvoll und längst überfällig; das begrüßen wir. Da auch den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst schon seit dem Inkrafttreten des TVöD und des TV-L in den Jahren 2005 und 2006 eine ent

sprechende Leistung nicht mehr gewährt wird, stellt sich die Frage, warum das bei der Beamtenbesoldung erst jetzt geschieht. Im Übrigen war der Ehegattenanteil im Familienzuschlag mit einem Betrag von rund 100 Euro lediglich eine Ergänzungsleistung.

Wichtiger ist hier hingegen die nun erfolgte Gleichstellung der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, die Kinder ihres Lebenspartners in den Haushalt aufgenommen haben.

Die zentrale Bedeutung des Leistungsprinzips für die Besoldung wird in der Gesetzesvorlage besonders betont. Das sehen wir allerdings im Entwurf noch längst nicht verwirklicht. Der Ersatz des bisherigen Besoldungsdienstalters durch den in Dienstjahren gemessenen Erfahrungsgewinn ist zwar ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber noch lange keine Umsetzung des Leistungsprinzips. Welcher Dienstvorgesetzte wird seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine mindestens anforderungsgerechte Leistung attestieren? Nur dann würde es ja zu einer Anwendung des Leistungsprinzips kommen. Immerhin setzt die Landesregierung mit dieser kleinen Verbesserung endlich eine 13 Jahre alte EU-Richtlinie für Brandenburg in Landesrecht um.

Was uns hingegen immer noch auf den Nägeln brennt und jetzt bei dem Besoldungspaket 2013/2014 auch wieder im Fokus steht, ist die unterschiedliche Besoldung von Lehrerinnen und Lehrern verschiedener Schulformen. Wir wissen doch alle, dass wir die Grundschulzeit qualitativ aufwerten müssen. Dort passieren die entscheidenden Weichenstellungen für die Bildungsbiografien von Kindern. Zudem wissen wir auch, dass wir in den nächsten Jahren vor allem Lehrkräfte für die Grundschulen brauchen. Sie werden noch dringlicher gesucht als Oberstufenlehrerinnen und -lehrer mit bestimmten Fächerkombinationen. Die Studienzeiten sind zwar weitgehend angeglichen, aber die Grundschullehrkräfte werden nach wie vor schlechter bezahlt als ihre Kolleginnen und Kollegen in den weiterführenden Schulen. Wenn man das Leistungsprinzip wirklich ernst nehmen würde, müsste man alle Lehrerinnen und Lehrer zu Beginn gleich einstufen und es der jeweiligen Schulleitung überlassen, je nach Anforderung, Bedarf und individueller Situation Lehrkräfte höher einzugruppieren.

Analog den Bestimmungen in den gesetzlichen Rentenversicherungen nach dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz sehen wir auch in den Vorschriften des Beamtenversorgungsrechts eine verkürzte Anerkennung der Hochschulausbildungszeiten vor. Ebenso werden privilegierende Vorschriften für politische Beamtinnen und Beamte sowie für Wahlbeamtinnen und -beamte auf Zeit gestrichen. Das kann man beklagen. Wir allerdings halten die hier vorgenommenen Änderungen für angemessen und nicht überzogen. Alles Weitere werden wir noch diskutieren. - Danke schön.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD)

Das Wort erhält noch einmal die Landesregierung. Herr Minister Markov, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine ganz kurze Bemerkung: Herr Lakenmacher hat gesagt, wir sa

nieren den Landeshaushalt auf Kosten der Beamten. Frau Vogdt hat es noch drastischer gesagt: „Die Beamten sind die Melkkühe“. Das kann ich nicht so richtig verstehen. Ich habe Ihnen vorhin die Zahlen genannt, die durch die Übernahme in den vorgesehen Umfängen pro Jahresscheibe Mehrausgaben sind, und durch dieses Gesetz, über das wir reden, haben wir ab 2015 Mehrausgaben in Höhe von 13,3 Millionen Euro. Mehrausgaben! Nicht Minderausgaben. Mit Minderausgaben würde ich diesen Haushalt sanieren, aber nicht mit Mehrausgaben.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE)

Wenn man das zusammenzählt, bedeutet das für uns, dass wir ab 2015 durch diese beiden Gesetze, wenn sie denn so durchgehen, 100 Millionen Euro Mehrausgaben haben werden. 100 Millionen Euro! Wo da die Melkkuh ist, erschließt sich mir beim besten Willen nicht. - Danke.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE und SPD)

Um dieses zu klären, empfiehlt das Präsidium die Überweisung der Vorlage 5/7742, 2. Neudruck, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen - federführend - und an den Ausschuss für Inneres. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Beides ist nicht der Fall.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Gesetz über ergänzende Regelungen zur Neuordnung des Beamtenrechts im Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/7743

1. Lesung

Der erste Beitrag kommt wieder von der Landesregierung. Minister Holzschuher spricht.