Protocol of the Session on August 28, 2013

(Minister Christoffers: Ja, ich schwöre.)

Herr Ralf Holzschuher.

(Minister Holzschuher: Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.)

Frau Prof. Sabine Kunst.

(Ministerin Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.)

Frau Dr. Martina Münch.

(Ministerin Dr. Münch: Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.)

Herr Dr. Volkmar Schöneburg.

(Minister Dr. Schöneburg: Ich schwöre.)

Frau Anita Tack.

(Ministerin Tack: Ich schwöre.)

Herr Jörg Vogelsänger.

(Minister Vogelsänger: Ich schwöre es.)

Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg bei der jetzt aktiven Amtsübernahme!

(Beifall SPD, DIE LINKE und B90/GRÜNE - Minister- präsident Dr. Woidke und Abgeordnete beglückwünschen die Minister.)

Meine Damen und Herren, nachdem die Minister und Ministerinnen jetzt ihre Amtsgeschäfte aktiv übernommen haben, schlie

ße ich den Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Fragestunde

Drucksache 5/7820

Dazu liegt Ihnen die Frage 1357 (Höhere Entschädigungssätze bei Flutung der Polderflächen auf sicherer Vertragsbasis) vor, die der Abgeordnete Folgart stellen wird. Bitte, Herr Folgart.

Die Landwirtschaft entlang von Spree, Neiße, Elster und Elbe und insbesondere in den Polderflächen an der Unteren Havel ist stark von den Hochwasserfolgen betroffen. Zur Gefahrenabwehr wurden vorhandene Polderflächen gezielt geflutet. Die Flutung hat die Pegel gesenkt, gleichzeitig aber auf den betroffenen Polderflächen zu erheblichen Schäden geführt, die für die Unternehmen zur existenziellen Bedrohung geworden sind. Mit der Auflage des Hilfsfonds können bis zu 50 % der Schäden aller Betroffenen ausgeglichen werden.

Ich frage die Landesregierung: Ist angesichts des für die Gemeinschaft erbrachten Nutzens durch die Flutung der Polder eine höhere bzw. sogar vollständige Entschädigung für alle den Unternehmen entstandenen Schäden möglich?

Minister Vogelsänger wird die Antwort geben.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es freut mich ganz besonders, dass der erste Redebeitrag der neuen Landesregierung zur Landwirtschaft, zum Hochwasserschutz und zur Solidarität unter Menschen gehalten werden kann.

Zum aktuellen Stand: Herr Folgart, ich glaube, die Anfrage kommt vom 25. Juli. Seit dem Tag der Fragestellung hat sich sehr viel Positives bewegt. Dafür mein großer Dank, auch was die Zusammenarbeit mit anderen Ministerien und dem Bund betrifft.

Parallel zur Erarbeitung der Soforthilfe wurde der Aufbauhilfefonds mit seinen Verordnungen und Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Da in diesen Papieren günstigere Konditionen festgeschrieben wurden, habe ich mich entschlossen, eine Aufbaurichtlinie zu erarbeiten und die Soforthilferichtlinie nicht anzuwenden. Herr Folgart, wir waren gemeinsam - es waren auch andere Abgeordnete dabei - vor Ort und haben uns ein Bild davon machen können, dass es sehr sinnvoll ist, eine höhere Entschädigung vorzusehen.

Die Aufbaurichtlinie habe ich am 15. August schlussgezeichnet. Unser Geschäftsbesorger, die ILB, hat am 19.08. die Antragstellung per Internet freigeschaltet, sodass unsere Landwirte mit der Antragstellung beginnen können. 15.08./19.08., ich denke, das ist auch eine gute Leistung, was die Verwaltung betrifft bzw. Ergebnis einer guten Zusammenarbeit.

Wir haben vor, Härtefälle bis zu 100 % des Erlösausfalls und die anderen bis zu 80 % zu entschädigen. Den genauen Entschädigungssatz für die Regelförderung können wir erst nach erfolgter Antragstellung benennen. Betrieben, die als Härtefall eingestuft werden, wollen wir das Geld in jedem Fall noch in diesem Jahr zukommen lassen. Je nach Antragsaufkommen und dem damit verbundenen Prüfaufwand schaffen wir das vielleicht auch für die anderen Betriebe. Es gibt dort große Anstrengungen. Das muss natürlich rechtssicher abgearbeitet werden.

Es geht Ihnen sicherlich auch um den Staatsvertrag der Wehrgruppe Quitzöbel. Dort ist derzeit keine Entschädigungsregel enthalten. Ich denke, die Aufbauhilferichtlinie wäre eine gute Verhandlungsgrundlage. Auch das darf man nicht aus dem Blick verlieren.

Ich will noch eines sagen: Ich habe viele Gespräche mit Kollegen aus anderen Bundesländern geführt; das wird sicher auch auf der Agrarministerkonferenz eine Rolle spielen. Wir Brandenburger haben bei Hochwassersituationen sehr viel Solidarität erfahren, aber die Brandenburger haben auch sehr viel Solidarität geübt, gerade mit der Flutung dieser Polder. Dafür ein herzliches Dankeschön von meiner Seite.

(Beifall SPD, DIE LINKE sowie vereinzelt CDU)

Es gibt Nachfragen, Herr Minister.

Eine kurze Nachfrage: Sind bei den Härtefällen - also wo Betriebe einen Totalausfall erlitten haben und keinen Erlös erzielen können - Abschlagszahlungen vorgesehen oder wird die Zahlung des vollen Betrages, der ermittelt wurde, nach dem einfachen Verfahren relativ schnell abgehandelt?

Es läuft eine enge Abstimmung mit den Landwirtschaftsämtern in den Landkreisen. Ich denke, wir haben Anfang September einen Überblick über die Antragslage und müssen dann entscheiden, ob wir das über Abschlagszahlungen oder möglichst zügige Bearbeitung machen. Daran hätte ich das größte Interesse, damit zeitnah eine Zahlung erfolgt.

Vielen Dank. - Wir sind bei der Frage 1358 (Grundsicherung im Alter und für Erwerbsgeminderte), die der Abgeordnete Görke stellt.

Der Bund plant, die Kommunen ab 2014 bei der Grundsicherung im Alter zu 100 % zu entlasten. Bei der letzten Anhörung zum Finanzausgleichsgesetz ist von der kommunalen Familie der Vorwurf erhoben worden, dass das Land möglicherweise nicht bereit ist, diese Mittel zu 100 % auszureichen.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie diesen im Raum stehenden Vorwurf der Spitzenverbände in Brandenburg?

Die Antwort gibt Minister Baaske.

Das habe ich so noch gar nicht gehört. Ich habe eben erst mitbekommen, dass das bei der Anhörung passiert ist.

Wir hatten anfangs die Debatte - die hatten wir schon öfter -, dass die Grundsicherungsgelder des Bundes nicht durchgereicht würden. Das ist natürlich nicht so.

Ich will ganz kurz das Verfahren erklären: Seit Jahren - eigentlich schon immer - bezahlt die Landesregierung die Grundsicherung für Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen, die Grundsicherung im Alter oder wegen Erwerbsminderung beziehen. Das machen wir schon immer.

Dann gibt es seit einiger Zeit die Erstattung der Grundsicherung vom Bund, derzeit mit 75 %. Während wir früher auch schon immer Einnahmen, die die Betroffenen hatten - zum Beispiel Rente; das ist der Regelfall, aber auch andere Einnahmen, Einkommen -, berücksichtigt, also abgezogen haben, ziehen wir jetzt natürlich - das ist in dem berücksichtigungsfähigen Posten enthalten - auch Kostenerstattungen von Dritten - in dem Fall des Bundes - von unseren Leistungen ab. Ansonsten würden ja die Kommunen bei der Kostenerstattung die Grundsicherung des Landes plus die Gelder des Bundes bekommen, also eine doppelte Grundsicherung. Um genau das zu verhindern, werden die Einnahmen des Bundes von unserer Kostenerstattung abgezogen, aber in der Höhe voll durchgereicht.

Wie Sie richtig gesagt haben, gilt im nächsten Jahr eine hundertprozentige Kostenerstattung des Bundes. Darum werden wir jetzt das Ausführungsgesetz zum SGB XII ändern und uns völlig herausziehen, damit diese Verrechnungsmodalitäten wegfallen. Dadurch fließt die Grundsicherung des Bundes direkt an die Kommunen, und es wird überhaupt nichts mehr verrechnet. Im Gegenteil, das Verfahren ist wesentlich klarer, weil wir uns vollkommen heraushalten.

Vielen Dank für diese Antwort. - Wir kommen zur Frage 1359 (Kinder aus Asylfamilien an brandenburgischen Schulen) , die der Abgeordnete Gordon Hoffmann stellt.

In letzter Zeit gab es vermehrt Berichte von betroffenen Schulen, wonach es Probleme bei der Beschulung von Kindern gibt, deren Eltern Asyl beantragt haben. Die Kinder sprechen oft kein Deutsch und sind oftmals schwer traumatisiert. Da, wo Asylantenheime sind, ist es nicht nur ein Kind, sondern sind es gleich mehrere Kinder. So ist eine Kommunikation mit den Lehrern nicht möglich. Es wird auch bemängelt, dass die betroffenen Schulen zu wenige Förderstunden erhalten, um den Kindern ausreichende Deutschkenntnisse zu vermitteln, damit sie dem Unterrichtsgeschehen folgen können.

Daher frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie die Situation von Kindern und Jugendlichen aus Asylfamilien an brandenburgischen Schulen?

Frau Ministerin Dr. Münch antwortet.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Hoffmann, Kinder, die mit ihren Familien in Deutschland Asyl suchen, sind oft in einer schwierigen Lebenssituation. Sie mussten ihre Heimat verlassen, haben oft traumatische Erfahrungen gemacht und müssen jetzt lernen, in einer fremden Kultur mit einer fremden Sprache klarzukommen. Deswegen brauchen diese Kinder ganz besondere Zuwendung und Unterstützung.

Es ist ganz wichtig, den Kindern hier vor Ort Bildungschancen zu sichern, ihnen individuell gerecht zu werden und dafür zu sorgen, dass sie an der Gesellschaft teilhaben und an der Schule teilnehmen können.

Teilnahme beginnt aber mit dem Erlernen der Sprache. Deswegen ist es ganz wichtig, dass die Kinder aus Asylbewerberfamilien schnell und gut Deutsch lernen. An vielen Schulen in Brandenburg haben wir entsprechende Erfahrungen. Schülerinnen und Schüler werden hier mit großem Engagement gefördert. Wir haben gute Erfahrungen mit der Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund und können jetzt daran anknüpfen. Gemeinsam mit den staatlichen Schulämtern und Schulen werden derzeit Lösungen entwickelt bzw. sind entwickelt worden, um der Situation gerecht zu werden.

Uns hat überrascht - das ging den anderen Bundesländern ähnlich -, dass wir eine so große Anzahl von Asylsuchenden mit Familien aufgenommen haben. Das war in dieser Form nicht planbar. Wir sind jetzt aber gut darauf eingestellt. Beispielsweise haben wir in Luckenwalde - das ging auch an die Öffentlichkeit - 44 Kinder in Grundschulen und 18 Kinder in Oberschulen.