Protocol of the Session on August 28, 2013

Der erste Beitrag kommt wieder von der Landesregierung. Minister Holzschuher spricht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Bereits im Mai vergangenen Jahres hat sich das Kabinett auf Eckpunkte einer Novellierung des Landesbeamtengesetzes verständigt. Nach langen und intensiven Gesprächen und Erörterungen liegt dem Landtag nunmehr eine Gesetzesnovelle im Entwurf vor, mit der diese Eckpunkte in geltendes Recht umgesetzt werden sollen. Wir wollen damit das Beamtenrecht an die Erfordernisse der Zeit anpassen und Antworten auf die Herausforderungen der Zukunft geben.

Ich will auf einige der vorgesehenen Änderungen eingehen. Dazu gehört zunächst eine weitere Vereinfachung des Laufbahnrechts. Bisher können Beamtinnen und Beamte im Wege eines sogenannten Verwendungsaufstiegs in das Anfangsamt einer höheren Laufbahn befördert werden. Das ist jedoch mit einem aufwendigen und komplizierten Verfahren verbunden. Außerdem dürfen die so beförderten Beamtinnen und Beamten nach den bisherigen Regelungen lediglich eingeschränkt ver

wendet werden. Das passt nicht mehr in die Zeit. Es ist im Übrigen auch diskriminierend, weil nur älteren Beamtinnen und Beamten diese besonderen Beförderungsmöglichkeiten vorbehalten sind.

Deshalb soll an die Stelle des Verwendungsaufstiegs die Möglichkeit der Beförderung in sogenannte Verzahnungsämter erfolgen. Damit können insbesondere leistungsstarke Beamtinnen und Beamte künftig ohne die zuvor beschriebenen Einschränkungen in ein höheres Endamt ihrer Laufbahn befördert werden als bisher. Diese Ämter entsprechen in der Bezahlung denen, die bisher beim Verwendungsaufstieg zu erreichen waren.

Eine weitere wichtige Neuerung ermöglicht einen erleichterten Personalaustausch zwischen den brandenburgischen Kommunen und der Landesverwaltung sowie der Landesregierung. Nach geltendem Recht müssen Beamtinnen und Beamte, die ein kommunales Wahlamt antreten, aus ihrem bisherigen Amt beim Land entlassen werden. Künftig sollen Rechte und Pflichten aus dem bisherigen Beamtenverhältnis beim Land lediglich ruhen. Nach Beendigung des kommunalen Wahlamtes ist künftig daher grundsätzlich eine Rückkehr in das frühere Amt möglich, wenn dies gewünscht wird.

Damit setzen wir zugleich einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Zugleich schaffen wir eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass sich künftig mehr qualifizierte Landesbedienstete auf Funktionen in unseren Kommunen bewerben können.

Wir verbessern die Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten durch den Gesetzentwurf im Übrigen auch dadurch, dass Schutzreglungen aus dem Gendiagnostikgesetz, das bisher nur für Arbeitnehmer gilt, nunmehr auch für die Beamtinnen und Beamten Anwendung finden sollen.

Schließlich enthält das Änderungsgesetz als Signal zur Förderung der Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung eine Neufassung, die auch auf ein Gespräch mit den Gewerkschaften zurückzuführen ist und die den Dienstherrn noch konkreter als bisher dazu anhält, Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung zu fördern.

Meine Damen und Herren, natürlich ist der zentrale Punkt dieses Änderungsgesetzes, dass wir die Neuregelung der Pensionsaltersgrenzen für Beamtinnen und Beamte vorschlagen. Wenn ich eingangs davon gesprochen habe, dass Antworten auf die Herausforderungen der Zukunft gefunden werden mussten, betrifft dies auch und gerade den demografischen Wandel und dessen Konsequenzen für den öffentlichen Dienst. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - auch im öffentlichen Dienst des Landes und der Gemeinden - gilt das höhere Renteneintrittsalter bereits jetzt durch bundesgesetzliche Regelung. Die Bevölkerung hätte wohl kein Verständnis dafür, wenn die große Mehrheit der Beschäftigten im Land jetzt und in Zukunft länger arbeiten müsste, bei Beamten aber alles so bliebe, wie es ist. Da sehe ich auch persönlich keinen sachlichen Grund zur Differenzierung.

Ich bin mir sicher, dass das nachvollziehbarerweise bei den betroffenen Beamtinnen und Beamten keine Jubelstürme auslösen kann. Aber ich hoffe, dass das Verständnis dafür, dass die Gruppen vergleichbar behandelt werden müssen, vorhanden ist; mein Gefühl ist, dass es aufgrund der langen Gespräche, die ich schon erwähnt hatte, zumindest gewachsen ist.

Die Regelaltersgrenze wird nach dem Entwurf, 2014 beginnend, stufenweise bis zum Abschluss im Jahr 2029 - das ist also noch eine sehr lange Zeit, das muss man immer wieder betonen, es geht nicht darum, von jetzt auf heute etwas zu ändern um zwei Jahre auf 67 Jahre angehoben, vergleichbar dem, was bei anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bereits bundesrechtlich gilt.

Auch die bisher pauschal und einheitlich auf das vollendete 60. Lebensjahr abgesenkte Altersgrenze für Polizisten, Justizvollzugsbedienstete und Feuerwehrbeamte wird angehoben. Auch hier wurde nach intensiven Diskussionen eine sachgerechte und den besonderen Belastungen dieser Kolleginnen und Kollegen entsprechende Lösung gefunden. Ich möchte betonen: Ich nenne das nicht nur so, weil der Entwurf hier auf dem Tisch liegt und ich ihn vertreten muss, sondern ich stehe auch persönlich voll und ganz hinter diesem Vorschlag, der da auf dem Tisch ist.

Er sieht folgendermaßen aus: Für den mittleren Dienst soll künftig das vollendete 62. Lebensjahr die besondere Altersgrenze sein - wohlgemerkt, ich rede über Polizisten, Justizvollzugsbedienstete, Feuerwehrbeamte. Für den gehobenen Dienst soll die besondere Altersgrenze auf das vollendete 64. Lebensjahr angehoben werden. Es wird diesen Beamten aber unter einer Reihe von Voraussetzungen möglich sein, bis zu 24 Monate früher in den Ruhestand zu treten; das ist insbesondere dann der Fall, wenn sie Zeiten vorweisen, in denen sie besonderen Belastungen ausgesetzt waren, beispielsweise besonderen Schichtdiensten oder Tätigkeiten bei den Spezialkräften.

Für den höheren Dienst soll die besondere Altersgrenze auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben werden. Auf Antrag können nach dem Gesetzentwurf Vollzugsbeamte aber auch künftig bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres - also der jetzigen Altersgrenze - vorzeitig in den Ruhestand treten, dann aber unter Hinnahme entsprechender Versorgungsabschläge.

Meine Damen und Herren, insgesamt liegt Ihnen ein bereits ausführlich mit den Berufsverbänden diskutiertes und aus Sicht der Landesregierung insgesamt faires und ausgewogenes Gesamtpaket vor, das auf eine Umsetzung zum 1. Januar 2014 ausgelegt ist.

Ich möchte Ihnen abschließend für die parlamentarischen Beratungen aber noch einen Gesichtspunkt ans Herz legen. Im Gesetzentwurf fehlt aus zeitlichen Gründen - wir hätten ihn sonst heute nicht einbringen können - ein Ergebnis der Gespräche zwischen den Gewerkschaften und der Landesregierung aus der Zeit kurz vor der Sommerpause, nämlich das Ende Juni vereinbarte besondere Teilzeitmodell für ältere Beamtinnen und Beamte in den Vollzugslaufbahnen, was ich ebenfalls für einen sehr guten Vorschlag halte. Es fehlt aber aus formellen Gründen leider noch in diesem Gesetzentwurf. Nach diesem Vorschlag sollen die Kolleginnen und Kollegen schon zwei Jahre vor dem künftigen späteren Pensionseintritt etwas kürzer treten können und ihre Arbeitszeit auf 80 % bei 85 % der Nettobesoldung ermäßigen können. Vielleicht gelingt es - das sage ich jetzt an die Damen und Herren Abgeordneten gerichtet -, die vorgelegten Grundsätze und Vorschläge in den parlamentarischen Beratungen noch entsprechend zu ergänzen. Das würde ich sehr unterstützen. Im Übrigen hoffe ich aber, dass der Entwurf auf die Zustimmung des Hauses stößt, und ich sehe mit Spannung den Beratungen entgegen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Der Abgeordnete Lakenmacher spricht für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Der zur Debatte stehende Entwurf, die Gesetzesnovelle, bietet die Möglichkeit, ein stärker leistungsbezogenes Beamtenrecht in Brandenburg einzuführen, ein Beamtenrecht, mit dem herausragende Leistungen durch konkrete Leistungsanreize vergütet werden und mit dem im Land Brandenburg die Instrumente einer modernen Personal- und Verwaltungsführung eingeführt werden können.

Klar ist: Grundlage für ein stärker leistungsbezogenes Beamtenrecht ist die längst überfällige Abkehr vom Besoldungsdienstalter. Der Aufstieg in den Grundgehaltsstufen muss zukünftig altersunabhängig erfolgen, was - das muss man natürlich dazusagen - nicht ausschließt, dass eine jahrelange Diensterfahrung auch ein Leistungskriterium sein kann. Es gibt aber jetzt keinen Mechanismus mehr, dass Beamte ab einem bestimmten Alter und unabhängig von der Leistung automatisch mehr Geld bekommen.

Was das System der Nebenbezüge, innerhalb dessen Leistungsstufen, Prämien und Sonderzulagen eingeführt und ausgebaut werden, angeht, habe ich vorhin schon meine Kritik deutlich werden lassen. Ich sage es noch einmal kurz: Diese Leistungsanreize werden nur dann ihre Wirkung zeigen, wenn sie nicht nach Haushaltslage gesetzt werden.

Für die anstehenden Beratungen in den Ausschüssen bleibt zu diskutieren, warum hier nicht gleich ein konsequenterer Weg beschritten wird, nämlich - ich sagte das bereits - die Einführung einer durchgehenden Leistungslaufbahn mit vier Qualifikationsebenen, in denen der Beamte nach seiner Ausbildung sowie unter Berücksichtigung seiner beruflichen Leistungen ein- oder aufsteigen kann, und bei dem allein das Kriterium Leistung ausschlaggebend ist. Ich halte eine solche durchgehende Leistungslaufbahn für den besseren Weg.

Des Weiteren sehe ich noch viel Diskussionsbedarf bei der Frage, ob es nicht auch sinnvoll ist, die verschiedenen Fachlaufbahnen zu bündeln, um einen ständigen Laufbahnwechsel zu vermeiden. Auch der Bereich der Fortbildung kommt mir bislang zu kurz. Das werden wir in den Ausschüssen noch zu beraten haben.

Meine Damen und Herren, nun zum Thema der Pensionsaltersgrenzen. Ja, die CDU-Fraktion erachtet es auch als notwendig, dass die Pensionsaltersgrenzen von Beamten angehoben werden, und auch ich teile die Einschätzung, dass es dort nicht per se eine Abneigung bei den Gewerkschaften gibt - das habe ich zumindest in den Gesprächen so mitnehmen können. Bei der Anhebung von Pensionsaltersgrenzen ist dabei aber auch immer zu berücksichtigen: Es gibt Beamtengruppen mit besonderen Aufgaben; diese Beamten sind in ihrem alltäglichen Dienst ganz besonderen Anforderungen und besonderen Gefahren ausgesetzt.

Der Dienst bedeutet für diese Beamten regelmäßig eine hohe psychische und eine hohe physische Belastung. Das betrifft Herr Innenminister, Sie haben das vorhin schon genannt - die

Beamten im Vollzugsdienst der Polizei, im Vollzugsdienst der Justiz und im feuerwehrtechnischen Dienst. Die besonderen Belastungen in diesen Verwendungen müssen deshalb auch besonders berücksichtigt werden. Wir müssen uns eben die Frage stellen: Wie lange, bis zu welchem Lebensalter, sind Beamte in diesen Verwendungen überhaupt dazu imstande, die ihnen obliegenden hoheitlichen Aufgaben vollumfänglich zu erfüllen?

Schon der ursprüngliche Versuch von SPD und Linken, die Lebensarbeitszeit von Beamten im Polizei- und im Justizvollzugsdienst und bei der Feuerwehr um sieben Jahre auf das vollendete 67. Lebensjahr zu erhöhen, ist eben genau dieser Fragestellung überhaupt nicht gerecht geworden. Mit dem heute vorliegenden Entwurf, Herr Innenminister, wird die Lebensarbeitszeit zwar etwas moderater und differenziert nach Laufbahngruppen angehoben, aber es bleibt nach meinem Dafürhalten dabei: Mit der geplanten Differenzierung nach Laufbahngruppen und beispielsweise mit der Festlegung einer Pensionsaltersgrenze von 64 Jahren im gehobenen Vollzugsdienst ist und bleibt dies die schärfste Regelung bundesweit, die schärfste Regelung! Das bedeutet also rot-rote Innenpolitik und Beamtenpolitik für unsere Vollzugsbeamten.

(Beifall CDU sowie vereinzelt FDP)

Ich sage Ihnen ganz klar: Ich halte jedes Pensionseintrittsalter über dem 62. Lebensjahr bei Vollzugsbeamten der Polizei und der Justiz im mittleren und im gehobenen Dienst für nicht vertretbar, und bei Beamten im feuerwehrtechnischen Dienst ist eine Erhöhung des Pensionseintrittsalters nach meinem Dafürhalten überhaupt nicht angezeigt.

Ich freue mich insofern auf die Beratungen in den Ausschüssen. Den Entwurf in der hier vorliegenden Fassung lehnen wir ab. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Die Abgeordnete Stark spricht für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen jetzt schon seit einigen Stunden über eine sehr komplexe und komplizierte Materie, über das gesamte Besoldungsund Beamtenrecht. Teil dieses Paketes ist auch der dritte und letzte Gesetzentwurf, der gerade von uns debattiert wird. Hier geht es um ergänzende Regelungen zur Neuordnung des Beamtenrechts im Land Brandenburg.

Unser Innenminister hat bereits die Details und Eckpunkte vorgestellt, und heute Morgen haben wir auch erleben dürfen, was die Gemüter natürlich am allermeisten bewegt. Die GdP hat heute nicht ohne Grund zu einer Demonstration von 8 - 10 Uhr vor unserem Landtag aufgerufen. Es geht um die Anpassung der Pensionsaltersgrenzen. Das wird sicherlich auch im Ausschuss noch zu weiteren Streitgesprächen führen.

Aber ohne das Ergebnis vorwegzunehmen, sage ich: Die Landesregierung und wir, die Fraktionen, sind ja schon seit geraumer Zeit mit den Berufsvertretungen im Gespräch. Ich denke, man kann allgemein sagen, dass jetzt in dieser Angelegenheit

zumindest ein ganz gut geratener Kompromiss auf dem Tisch liegt. Ob man im Vergleich mit anderen Bundesländern noch Veränderungen hinkriegt, muss man sehen. Aber - das ist von allen Rednern gesagt worden - auch die Beamten müssen sich in den gesamten Kontext einordnen. Überall sind in den anderen Berufsgruppen Abstriche beim Rentenalter gemacht worden. Hier gibt es wirklich kein gutes Argument, dass die Beamtenschaft da außen vor bleiben kann. Wir müssen einfach schauen, was da im Einzelnen geht und was nicht geht.

Ganz bestimmt und besonders sind auch die Vereinfachungen beim Laufbahnrecht hervorgehoben worden, dieser sogenannte Verzahnungsaufstieg, der frühere Verwendungsaufstieg. Es ist sehr zu begrüßen, dass da Erleichterungen für die Beamtenschaft geschaffen worden sind. Das war sehr zäh, sehr bürokratisch. Da kann man sich nur freuen, dass hier eine gewisse Modernisierung gegriffen hat.

Ebenfalls dort einzuordnen ist der Wechsel zwischen den einzelnen Bereichen, also Kommunalverwaltung, Landesverwaltung, Landesregierung. Hier sind auch einige Erleichterungen und Verbesserungen erreicht worden. Das kann man eigentlich vom Grund her nur loben.

Den Rednern, die die Reformen durch die Föderalismuskommission I kritisch angesprochen haben - das waren Herr Vogel und andere -, kann ich mich uneingeschränkt anschließen. Nicht jedes Herunterbrechen von Aufgaben ist immer günstig. In dem Fall muss ich sagen: Dieser Flickenteppich, der hier organisiert wird, die Landesbeamtengesetze und die Landesbesoldungsregelungen, wird dazu führen, dass wieder ein Konkurrenzkampf auftritt. Das ist letztlich natürlich ungünstig. Ich hoffe, dass wir da nach der nächsten Bundestagswahl vielleicht gemeinsam Veränderungen herbeiführen können. Aber bis dahin haben wir - wie gesagt - Regelungen zu treffen.

Unser Finanzminister hat heute noch einmal das große Ganze aufgezählt: 30 Tage Urlaub, Weihnachtsgeld, Maßnahmen, die altersbedingten Ausstieg möglich machen, Absenkung von Pflichtstunden bei Lehrern, Langzeitarbeitskonten usw. Das alles muss man einordnen, auch wenn Sie vorhin sagten, der redete ja zu einem anderen Gesetzentwurf. Eine Weile hatte ich den Eindruck, dass das auch für meinen Vorredner gelten könnte. Aber man muss das Ganze natürlich im Gesamtpaket sehen. Auch die Frage der Pensionsaltersgrenzen ist da letztlich mit einzuordnen.

Aber ich denke, heute haben wir die 1. Lesung des Gesetzentwurfs. Deshalb mache ich an der Stelle Schluss. Wir werden das im Ausschuss beraten, wir werden dazu auch weitere Gespräche mit den Gewerkschaften haben in der Hoffnung, dass wir letztlich einen guten Kompromiss finden werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD sowie vereinzelt DIE LINKE)

Der Abgeordnete Goetz spricht für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Staat handelt, dann handelt er

nicht abstrakt, sondern stets konkret durch seine hoheitlich für ihn tätigen Beamten. Aus diesem Handeln resultiert ein besonderes Treueverhältnis zwischen einem Staat und seinen Beamten. So, wie besondere Treuepflichten aufseiten der Beamten vorliegen, gibt es besondere Fürsorgepflichten des Dienstherrn für seine Beamten. Das ist der Maßstab, mit dem wir die heute vorliegenden Gesetzentwürfe zu bewerten haben.

Es ist bereits mehrfach gesagt worden, dass uns die Reformen durch die Föderalismuskommission I nicht nur Segen gebracht haben. Die Lösung kann jedoch nicht sein, wenn wir sie infrage stellen, dass dann am Ende eine Orientierung am schlechtesten, am ungünstigsten Entwurf erfolgt. Das ist im Regelfall die Lösung, dass man sich eben an diesen Schwächsten orientiert und dann die anderen, die bisher bessere Lösungen haben, darunter zu leiden haben. Aber es ist nicht zwingend, dass diejenigen, die ganz unten sind, was Besoldung angeht - das Land Brandenburg ist ja als vorletztes Land ganz weit unten mit dabei -, dann besser dastehen. Insofern kann das nicht die Lösung sein.

Es gibt eine starke Konkurrenz anderer Länder; das ist richtig. Wir stellen eben fest, dass andere Töchter zum Teil bessere Mütter haben, als wir es hier für unsere Beamtinnen und Beamten in Brandenburg erleben.

Gut am vorliegenden Gesetzentwurf ist, dass mehr Flexibilität geschaffen wird, dass Aufstiege vereinfacht werden - ganz klar -, dass man auch flexibler ist, was verschiedene Verwendungen innerhalb des Landes angeht. Das hat gefehlt. Insofern wurde es Zeit, dass diese Modernisierung im Gesetz vorgenommen wird, weil diese größere Flexibilisierung natürlich von uns allen gebraucht und schon lange gefordert wird.

Eine andere Form der Flexibilisierung, die wir erleben, sind allerdings die veränderten Pensionsaltersgrenzen, die wir als FDP-Fraktion so, wie sie gegenwärtig vorliegen, überhaupt nicht mittragen.

Ich kann es mir einfach nicht erklären - und ich frage, ob es ein anderer kann -, wo der Unterschied liegt zwischen zwei Beamten, die gleichzeitig ihren Dienst bei der Polizei angetreten haben, die ihre Ausbildung - vielleicht bis auf den Unterschied von einem halben Jahr - gemeinsam gemacht haben, die nebeneinander in ihrem Einsatzfahrzeug sitzen und die eigentlich auch gleichzeitig in Pension gehen sollten, dass aber tatsächlich nicht tun, weil der eine Beamte im mittleren Dienst erstaunlicherweise zwei Jahre früher in Pension gehen kann, während der direkt daneben sitzende Beamte im gehobenen Dienst dies nicht kann. Insofern besteht die Frage, was man sich dabei gedacht hat. Eine richtige Erklärung habe ich dafür bisher nicht bekommen und warte weiter voller Spannung auf die weiteren Erläuterungen des Innenministeriums, die dann im Ausschuss erfolgen mögen.