Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe nicht erfolgt ist und wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt.
So viel zum Wahlverfahren. Wird dazu das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Wahl, und ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Ich darf Sie fragen: Hatten alle im Saal befindlichen Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? - Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.
Meine Damen und Herren, einige Bemerkungen zum weiteren Prozedere: Bevor ich das Wahlergebnis bekannt gebe, bitte ich alle Anwesenden - von den Abgeordneten bin ich es ohnehin gewohnt -, die Würde des Hohen Hauses zu wahren und sich aus dem Versammlungsraum zu begeben. Das gilt im Moment insbesondere für die Fotografen.
Ich werde dann das Wahlergebnis bekannt geben. Sie dürfen Beifall spenden, aber auf Ihren Plätzen bleiben. Es erfolgt dann in Tagesordnungspunkt 2 die Vereidigung des Ministerpräsidenten. Wir treten danach in eine Pause ein - eine gute Gelegenheit für alle Kameras, sich auf den neuen MP zu stürzen. Bitte halten Sie das ein.
An der Wahl des neuen Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg haben sich 87 Abgeordnete beteiligt. Es gab 0 ungültige Stimmzettel. Gültig sind 87 Stimmzettel. Für den Wahlvorschlag Dr. Dietmar Woidke haben 59 Abgeordnete gestimmt.
Mit Nein haben 25 Abgeordnete gestimmt. 3 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Dr. Dietmar Woidke mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages zum neuen Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg gewählt.
Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 1 - Wahl des Ministerpräsidenten - und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
„Der Ministerpräsident und die Minister der Landesregierung leisten vor Übernahme der Geschäfte vor dem Landtag folgenden Eid:
Ich schwöre, dass ich meine ganze Kraft dem Wohle der Menschen des Landes Brandenburg widmen, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihnen wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Ich schwöre, dass ich meine ganze Kraft dem Wohle der Menschen des Landes Brandenburg widmen, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihnen wenden, das mir übertragene Amt nach
bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.
(Präsident Fritsch gratuliert dem Ministerpräsidenten und überreicht Blumen. Unter allgemeinem Beifall nimmt der Ministerpräsident Glückwünsche vonseiten der Fraktio- nen entgegen.)
Meine Damen und Herren, damit schließe ich Tagesordnungspunkt 2. Wir treten in eine Pause ein und treffen uns um 13 Uhr hier wieder.
Die Mittagspause ist beendet. Es ist Punkt 13 Uhr, wie Sie sehen. Wir setzen mit Tagesordnungspunkt 3 fort:
Ministerpräsident Dr. Woidke hat mitgeteilt, dass er gemäß Artikel 84 der Verfassung des Landes Brandenburg folgende Personen zu Ministerinnen bzw. Ministern ernannt hat:
zum Minister der Finanzen - bei gleichzeitiger Bestimmung zum stellvertretenden Ministerpräsidenten - Herrn Dr. Helmuth Markov;
Gemäß Artikel 88 der Verfassung des Landes Brandenburg leisten die Minister der Landesregierung vor Übernahme der Geschäfte vor dem Landtag einen Eid.
Da Sie alle denselben Eid leisten, genügt es, wenn ich den Text einmal verlese und Sie nach der Verlesung des Eides bitte, hier vorn Aufstellung zu nehmen.
„Ich schwöre, dass ich meine ganze Kraft dem Wohle der Menschen des Landes Brandenburg widmen, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihnen wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“