Er sagt sich: Es wird in Bezug auf die Bayern-Wahl nicht ganz uninteressant sein, wenn ich diese Initiative unterstütze, weil sie auf zweierlei Weise verstanden werden kann, sowohl für die Windenergie als auch dagegen, insbesondere gegen die schönen Mühlräder in den Bayerischen Alpen.
Die Ausschüsse des Bundesrates werden kurz vor der BayernWahl tagen. Gestatten Sie mir diese Anmerkung, Herr Bretz: Ich gehe mit diesem Antrag ganz entspannt um und empfehle uns allen, die vier Wochen noch abzuwarten.
Lasst uns schauen, wie sich Bayern dann zu diesen Dingen verhält. Lasst uns hier vor allem über die Dinge reden, die für uns im Land Brandenburg interessant sind.
Herr Bretz, wir werden über das Thema sicherlich auf die eine oder andere Art und Weise in dem einen oder anderen Ausschuss unseres Landtages diskutieren. Heute können wir Ihren Antrag auf jeden Fall ablehnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Henschke. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Herr Abgeordneter Jungclaus hat das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Unsere Fraktion wird - das überrascht Sie sicherlich nicht - dem vorliegenden Antrag ebenfalls nicht zustimmen, und zwar deshalb nicht, weil er darauf abzielt, den notwendigen Ausbau der Windenergie zu verteuern bzw. vollständig abzuwürgen. Die Landesregierung sollte sich daher sowohl hier als auch im Bundesrat ebenfalls deutlich gegen diesen Antrag aussprechen.
Auf den ersten Blick liest sich der Antrag ganz nett: Es soll ein „gerechter Ausgleich“ geschaffen werden zwischen der Förderung der erneuerbaren Energien einerseits und dem Schutz vor „optisch erdrückender Wirkung“ andererseits, um so die Akzeptanz zu erhöhen. Aber sind länderspezifische, höhenbezogene Mindestabstandsfaktoren hierfür der richtige Weg? Oder wird hier nur eine durchsichtige Wahlkampfsteilvorlage aus Bayern aufgegriffen?
Die Unionspartner aus Brandenburg springen nun auf den Zug auf, um auch hier eine paar Wählerstimmen mehr abzufischen.
Schließlich haben wir in Brandenburg auch einigen Widerstand gegen die Windenergie; das ist unbestritten. Aber glauben Sie
allen Ernstes, dass es keinen Widerstand und keine Demos mehr gegen Windkraftanlagen gäbe, wenn der vorliegende Antrag umgesetzt würde? Entscheidend ist doch vielmehr, die Bürgerinnen und Bürger stärker in die Planungsprozesse einzubeziehen.
Dazu gehört vor allem, dass die regionalen Planungsstellen so ausgestattet werden, dass sie ihren Aufgaben gerecht werden können. Mit zurzeit vier bis fünf Stellen je Region ist dies jedoch nicht gewährleistet. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Ein weiterer Faktor zur Erhöhung der Akzeptanz wäre, die Erlöse der Anlagen noch stärker als bisher in die Standortgemeinden fließen zu lassen. Eine Erhöhung des Gewerbesteueranteils am Anlagenstandort kann hier ebenso beitragen wie freiwillige Stiftungsmodelle für soziale und kulturelle Zwecke. Das, meine Damen und Herren, sind die Stellschrauben, um die wir uns kümmern sollten.
Die Hürden, die Betreiber einer Windkraftanlage überwinden müssen, um eine Genehmigung zu erhalten, sind bereits - berechtigterweise - sehr hoch. Trotzdem garantiert das jetzige Verfahren Transparenz und Objektivität. Wenn aber nun in jedem Bundesland die Möglichkeit eingeräumt werden soll, selbst Regeln aufzustellen, nach denen die Genehmigungsfähigkeit von Windkraftanlagen beurteilt werden soll, wird diese Objektivität aufgekündigt.
Eine von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche „Gefühlsformel“ soll nach dem Willen von Seehofer und Tillich den Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung regeln. Ein Mindestabstand mit der zehnfachen Gesamthöhe - wie im Antrag genannt - würde bedeuten, dass sich Länder wie Bayern und Nordrhein-Westfalen komplett aus dem weiteren Ausbau der Windenergie zurückziehen könnten. Die Folge wäre das Gegenteil des Gewollten - ein erhöhter Druck auf Brandenburg, Flächen für die bayerische Energiewende bereitzustellen oder sich mit noch restriktiveren Abstandsregeln ebenfalls aus der solidarischen Lastenverteilung der Energiewende zu verabschieden. Für Uckermark/Barnim beispielsweise wurde berechnet, dass schon bei einem Mindestabstand von 1 500 Metern weniger als 0,5 % der Fläche statt der benötigten 2 % als Windeignungsgebiet verbleiben. Der Ausbau der Windenergie an Land käme weitgehend zum Erliegen, stattdessen müsste man noch stärker auf die wesentlich teureren Offshore-Anlagen zurückgreifen. Arbeitsplätze und lokale Wertschöpfung wären an die Küste verlagert.
Sicherlich muss der Gesundheitsschutz vor wirtschaftlichen Interessen stehen. In der Gesamtabwägung müssen Sie dann aber auch die Gesundheitsfolgen von Kernkraft und fossilen Energieträgern berücksichtigen.
Ihr Antrag würde in Brandenburg nicht nur das 2%-Ziel infrage stellen, das in der Energiestrategie 2020 übrigens auch von der CDU mitgetragen wurde. Er hätte auch zur Folge, dass wieder vermehrt kleinere und weniger effiziente Anlagen zum Einsatz kommen und damit die Kosten für Windenergiestrom stiegen. Wer fordert noch mal bitte im übernächsten Tagesordnungs
punkt, die Strompreise zu stabilisieren? Da bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Gehen Sie einfach mit gutem Beispiel voran und ziehen Sie den vorliegenden Antrag zurück! - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jungclaus. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Herr Minister Vogelsänger, bitte.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bretz, Sie haben ja jetzt wenig Zustimmung von den Abgeordneten erfahren. Es ist natürlich auch klar. Der Umbau und die Energiewende erfordern ein koordiniertes, gemeinsames Handeln von Bund und Ländern. Da wollen Sachsen und Bayern ausscheren. Ich habe Ihnen allerdings eines versprochen - wir hatten ein kleines Vorgespräch -: dass ich die Kanzlerin und den Bundesumweltminister lobe. Das mache ich gerne.
Die bundeseinheitliche Einführung der sogenannten baurechtlichen Privilegierung der Windenergienutzung stammt von wann? 1997! Das war eine CDU/CSU-geführte Bundesregierung mit FDP-Beteiligung, schwarz-gelb. Diese Entscheidung hat ganz wesentlich dazu beigetragen, dass wir bei der Nutzung der Windenergie vorangekommen sind. Raten Sie einmal, wer damals Bundesumweltministerin war: Frau Dr. Angela Merkel! Wir können nur Dank sagen, dass sie das durchgesetzt hat.
Die Windenergienutzung ist wesentlicher Bestandteil der Energiestrategie von Bund und Ländern. Wir brauchen keine unterschiedlichen Regelungen. Das wird dann ein Dumpingwettbewerb nach unten werden. Der Druck ist doch da; das ist völlig klar. Insofern werden wir dem im Bundesrat auf keinen Fall zustimmen.
Zwei Dinge, die wir jetzt gemeinsam bewegen, auch mit Unterstützung des Wirtschaftsministers: Insbesondere die Regionalen Planungsgemeinschaften Lausitz-Spreewald und HavellandFläming werden zusätzlich unterstützt, damit wir dort auch einen bestätigten Teil-Regionalplan Windenergie bekommen.
Ich stehe - das muss man als Minister aushalten - des Öfteren in der Kritik, beispielsweise dafür, dass ich Windenergieanlagen in Waldgebieten zulassen will. Das hat auch mit Akzeptanz und Abstandsregelungen zu tun. Da finden wir dann Möglichkeiten, die Abstandsregelungen entsprechend zu verbessern.
Jetzt komme ich zum Bundesumweltminister. Ich würde der CDU empfehlen, die Internetseite zu lesen. Dort steht: BundLänder-Initiative Windenergie vom 06.07.2013. Dann haben wir den 18.09.2012, da spricht der Bundesumweltminister davon, dass Windenergie das Rückgrat der Energiewende sei. Am 12.02.2013 kommt dazu: Windenergie zentraler Pfeiler der Energiewende. - Man kann, was den Bundesumweltminister betrifft, nur zustimmen. Was wir nicht brauchen, ist Kleinstaaterei; die haben wir schon in der Bildungspolitik, und das reicht.
Vielen Dank, Herr Minister Vogelsänger, vor allem für den bildungspolitischen Schwenk. - Wir kommen noch einmal zum Beitrag des Abgeordneten Bretz von der CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Es war eine sehr interessante, lebendige, bereichernde, auch fruchtbare Debatte;
denn ich habe als Abgeordneter dieses Hauses zum ersten Mal erlebt, dass man bei einem, wie ich meinte, relativ leicht verständlichen Vorschlag
zu verstehen, worum es im Kern geht. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Vorwürfe von einem Nein zur Energiewende über die Frage, wie es um die Windkraft insgesamt steht, bis zum Windbedarf in Bayern reichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann Sie beruhigen, darum ging es uns in diesem Antrag gar nicht.
Es ging uns in diesem Antrag - jetzt möchte ich doch einmal daraus vorlesen - schlicht und ergreifend um folgende wenige Sätze:
Soweit Satz 1 unseres Antrags. Dem können Sie zustimmen oder auch nicht, das ist eine Feststellung. Dann heißt es weiter:
„Der Landtag Brandenburg begrüßt daher die Bundesratsinitiative der Länder Bayern und Sachsen …, die den Bundesländern die Möglichkeit einräumt, eigenständig höhenbezogene Mindestabstände für Windkraftanlagen zur nächsten Wohnbebauung festzulegen.“