Das wäre ein Bestandteil, den man dort durchaus erörtern kann. Derzeit reden wir über Vereinbarkeitsthemen, aber natürlich sollte man dort zu gegebener Zeit auch dieses Thema anbringen. Andererseits führen wir derzeit mit den Spitzenverbänden in der Liga die Diskussion und versuchen, sie für das Thema zu begeistern. Schon das ist nicht ganz einfach, denn die müssen dann ja auch Prokura bekommen. Bei der Diakonie gibt es zum Beispiel die unterschiedlichsten Tarifhoheiten. Beim Paritäter ist es erst recht kompliziert, weil es da viele kleine Vereine gibt und, und, und. Eine Menge Vorarbeit muss noch geleistet werden, um die Betroffenen davon zu überzeugen, dass das eine sinnvolle Struktur ist.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, wir haben eingangs deutlich Zeit gespart. Ich schlage Ihnen vor, wir kehren zum alten Zeitablauf zurück, beenden also jetzt die Fragestunde, sodass die Mittagspause bis 13 Uhr und nicht bis 13.15 Uhr geht. Dann sind wir wieder im alten Rhythmus. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben; insofern fangen wir jetzt pünktlich an.
Ich möchte ganz herzlich Gäste aus Altranft begrüßen; seien Sie herzlich willkommen bei dieser Debatte!
Gesetzentwurf der Abgeordneten Mike Bischoff, Thomas Domres, Ingo Senftleben, Marion Vogdt und Marie Luise von Halem
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion; Herr Abgeordneter Bischoff hat das Wort.
Es geht um die eigenen Angelegenheiten, aber das Interesse unter den Abgeordneten hält sich in Grenzen. Ich bedaure das sehr. Wir wollen Herrn Bischoff dennoch die Möglichkeit geben, diesen in großer Einmütigkeit vorgelegten Beschluss vorzustellen.
Verehrte Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle darf ich Sie ausdrücklich mit genau diesen Worten begrüßen, denn wir haben heute eine Grundsatzentscheidung zu treffen, und das ist - wenn man sich das Abgeordnetengesetz anschaut - das erste Mal nach der friedlichen Revolution der Fall. Wir werden eine Grundsatzentscheidung treffen, die nicht mehr unsere Legislaturperiode betrifft, sondern die 6. und die folgenden, also die künftige Generation von Abgeordneten.
Ich nenne kurz drei Kernziele dieser grundlegenden Reform der Abgeordnetenentschädigung. Erstens wollen wir eine nachvollziehbare Ausstattung des Mandats erreichen. Zweitens wollen wir eine vollständige Gleichstellung mit dem Steuerbürger. Drittens geht es um Transparenz, um Nachvollziehbarkeit. Jeder Bürger, der möchte, soll sehen, wie wir finanziert werden.
Erstens geht es uns mit dieser Reform darum, alle steuerlichen Privilegien, die nur Bundes- und Landtagsabgeordnete in Deutschland genießen, abzuschaffen. Steuerliche Privilegien abzuschaffen bedeutet im Kern, nicht mehr eine Pauschale für Fahrtkosten zu erhalten, sondern diese gegebenenfalls auf Nachweis erstattet zu bekommen, keine steuerfreien Pauschalen für Sachkosten im Wahlkreisbüro zu erhalten, sondern sie künftig von der Steuer abzusetzen, und nicht länger eine steuerfreie Pauschale für Kosten am Sitz des Landtags zu erhalten. Wir streichen also mit dieser Reform, liebe Kolleginnen und Kollegen, drei steuerfreie Kostenpauschalen; somit werden Steuerprivilegien abgeschafft.
Zweitens werden wir uns von einer überaus üppigen Altersversorgung verabschieden. Ich nenne jetzt ein Beispiel, das - zugegeben, es ist das Beispiel eines fiktiven Abgeordneten, den es hier im Parlament nicht gibt - sozusagen das Maximum beschreibt: Wer 20 Jahre durchgehend Parlamentsabgeordneter war und dann das Glück und den Segen hat, 55 Jahre alt zu sein, wird ohne jeden Abschlag mit - nach heutigem Recht rund 3 100 Euro im Monat in den Ruhestand treten können mit 55 Jahren! Ich glaube, dass es an der Zeit war, diese Regelung zu überprüfen, zu hinterfragen und abzuschaffen, meine Damen und Herren.
Wir werden künftig eine Altersversorgung haben, die immer noch gut ist, aber darauf setzt, dass in eigener Verantwortung monatlich in das Versorgungswerk von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg eingezahlt wird. Der volle Anspruch tritt mit dem 67. Lebensjahr ein; das entspricht dem, was die Brandenburger und Brandenburgerinnen zu leisten haben.
Somit wird es nicht länger eine Verschiebung der Kosten für Abgeordnete des brandenburgischen Landtags in die Zukunft geben. Kolleginnen und Kollegen, die 1999 aus dem Landtag ausgeschieden sind, werden logischerweise immer noch Monat für Monat in der Kasse des Landtages geführt - in der Altersversorgung. Dies wird in Zukunft nicht mehr der Fall sein. Mit Ausscheiden aus dem Parlament endet die Kostenbelastung für den Steuerzahler; dann greifen die entsprechenden Einzahlungen in das Versorgungswerk.
Drittens werden wir heute eine monatliche Entschädigung beschließen, die bekanntermaßen erstmals einen Maßstab zugrunde legt, einen - wie ich zumindest finde - kommunizierbaren Maßstab eines künftigen Abgeordneten, der im monatlichen Einkommen einem Bürgermeister oder einer Bürgermeisterin einer Stadt in Brandenburg mit 25 000 bis 40 000 Einwohnern gleichgestellt wird. Ich denke, dies ist ein nachvollziehbarer Vorschlag, den man auch gut kommunizieren kann.
Viertens werden wir Nebenverdienste ab 500 Euro im Monat in Stufen offenlegen - damit übernehmen wir bundesweit eine Vorreiterfunktion.
Mit der heutigen Entscheidung, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, beenden wir eine inzwischen vierjährige öffentliche Debatte über unsere eigene Entschädigung. Sie ist fraktionsübergreifend, öffentlich und auch parteiübergreifend geführt worden.
Zum Schluss sei es mir gestattet, danke schön zu sagen, zunächst an Thomas Apelt, der die damalige Diätenkommission geleitet hat. Danke, lieber Thomas Apelt - das sage ich ins Mikrofon, das gebe ich zu Protokoll -, danke auch den Mitgliedern der unabhängigen Diätenkommission für ihre Vorschläge, die wir zu fast 90 % übernommen haben. - Vielen Dank!
Ich möchte mich auch bei der Landtagsverwaltung bedanken, bei Herrn Dr. Voigt, insbesondere auch bei Frau Schmidt vom Parlamentarischen Beratungsdienst.
Ich denke, in dieser Sekunde rede ich im Landtag - nach fast 14 Jahren der Zugehörigkeit - zum ersten Mal, obwohl das rote Licht schon leuchtet - aber das sei mir gestattet! Ich danke auch meinen Abgeordnetenkollegen, den Parlamentarischen Geschäftsführern, für die sehr konstruktive, oftmals kritische Diskussion, die zur heutigen 2. Lesung geführt hat. Vielen Dank, lieber Ingo Senftleben, vielen Dank, Marion, vielen Dank, lieber Thomas, auch an Christian Görke, der als PGF sehr aktiv war, und natürlich an Marie Luise von Harlem - vielen Dank für die ausdrücklich konstruktive, immer auch kritische, aber gute Zusammenarbeit. - Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bischoff. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort; Herr Abgeordneter Senftleben hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen herzlichen Dank! Ich kann das bestätigen, was Herr Bischoff gerade sagte. Es ist eine der eher angenehmen Debatten im Hohen Hause, im Landtag von Brandenburg, weil, glaube ich, sehr große Einigkeit herrscht. Andere sagen vielleicht, dass das bei einem Abgeordnetengesetz üblich ist. Aber ich glaube, dass die Fakten, die Inhalte des Gesetzes wirklich so modern und neu sind, dass sie auch in der Öffentlichkeit gute Beachtung finden sollten.
Dem Kollegen Thomas Apelt ist gerade schon gedankt worden. Ich möchte ihn kurz zitieren, damit jeder von uns nachvollziehen kann, worüber wir hier sprechen. Er sagte im Februar dieses Jahres:
„Der Entwurf des neuen brandenburgischen Abgeordnetengesetzes gehört zu den fortschrittlichsten und bürgerfreundlichsten Abgeordnetengesetzen in Deutschland. Es ist Vorbild für viele andere deutsche Länder.“
„Das Gesetz schafft ein hohes Maß an Transparenz, damit die Menschen im Land sehen können: Was kostet unser Parlament, was kostet Demokratie?“
Ich glaube, dass diese drei Sätze für sich sprechen. Durch sie wird deutlich, was wir mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes vorhaben, was in den fast vier Jahren der internen und öffentlichen Beratungen auch eine Rolle gespielt hat.
Ich will die Einzelheiten, die du, Mike, erwähnt hast, nicht wiederholen, aber ich glaube, es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir uns als Brandenburger Abgeordnete mit der Umstellung weg von Kostenpauschalen dem Brandenburger Steuerzahler gleichstellen. Wir können endlich damit Schluss machen, uns auf eine Stufe zu heben, die höher ist als die, auf der andere Brandenburger stehen. Das ist damit nicht mehr der Fall.
Zweitens glaube ich, dass die Altersvorsorge im Vergleich zur heutigen geringer ausfallen wird. Aber das ist gerecht, weil die
jetzige Altersvorsorge mit Sicherheit nicht die Realitäten in Brandenburg widerspiegelt. Deswegen ist das ein wichtiger Punkt.
Ich habe es bereits in der 1. Lesung gesagt, und auch die Worte von Herrn Apelt haben es nochmals unterstrichen: Demokratie kostet Geld. Demokratie kostet zudem Zeit, manchmal starke Nerven, mitunter etwas Überwindung, und manchmal ist sie eher ein Prozess des Sich-Ärgerns und des persönlichen Streites.
Aber Demokratie ist letztendlich etwas, wofür wir alle gestritten haben und was wir auch hochhalten wollen. Gestern gab es diesbezüglich eine tolle Ausstellungseröffnung; dafür herzlichen Dank den Fraktionen. Dabei wurde deutlich, dass Demokratie das ist, was uns und unser freiheitliches Land ausmacht.
Deshalb sage ich deutlich: Es gibt mindestens einen Vorschlag der Kommission, den wir nicht übernehmen konnten. Die Kollegen haben nämlich vorgeschlagen, die Wahlkreisbüros in dieser Form nicht fortzusetzen und finanziell zu unterstützen. Dagegen haben wir uns - auch im Gespräch mit der Kommission wenden können. Es wird auch weiterhin in Brandenburg Wahlkreisbüros geben, und zwar von allen in diesen Landtag gewählten Abgeordneten, egal, welcher Fraktion sie angehören. Das ist wichtig. Demokratie lebt auch davon, dass wir Kontakt zu den Bürgern halten, ins Gespräch kommen, dass sich Bürger mit Fragen, Hinweisen und Kritik an uns wenden können. Deswegen wird dieses neue Gesetz die Wahlkreisbüros und deren Finanzierung ganz klar festschreiben; das ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt. Alles andere ist schon gesagt worden.
Zum Thema Verhaltensregeln: Darüber gab es am Ende noch eine Debatte. Ich glaube aber, wir haben jetzt mit dem Stufenmodell, also der Frage, wie und wann wir Nebeneinkommen veröffentlichen, eine Lösung gefunden, die sich unter anderem am Deutschen Bundestag orientiert und richtig ist, sodass auch in diesem Punkt Transparenz Einzug halten kann. Dadurch kann man auch als Brandenburger Einwohner feststellen, wer neben dem Mandat wo noch etwas Geld hinzuverdient bzw. welche Aufgaben er zusätzlich wahrnimmt. Das heißt nicht unbedingt, dass diejenigen, die das tun, etwas Falsches machen; es stärkt aber die Transparenz hinsichtlich der Frage möglicher Abhängigkeiten, die die Politik des Betreffenden beeinflussen könnten. Deswegen ist es gut und richtig, in diesem Stufenmodell einen solchen Weg gefunden zu haben. Ich möchte hier wie bereits im Hauptausschuss - betonen, dass das Stufenmodell nicht dazu angelegt ist - gerade auch bei Selbstständigen oder anderen in dieser Form Engagierten -, den gesamten Umsatz darzustellen, sondern wirklich nur dasjenige Einkommen des Betreffenden, das wegen dessen Funktion eine Rolle spielt.
Ich möchte mich abschließend dem Dank des Kollegen Mike Bischoff an all die Genannten anschließen: an die Landtagsverwaltung, an die Kommissionsmitglieder, aber auch an unsere Gastgeber und Gesprächspartner in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein; denn diese haben ein ähnliche Gesetzesänderung schon vor uns auf den Weg gebracht. Wir waren daher vor Ort in Kiel und in Düsseldorf und haben versucht, dort die Rosinen herauszupicken - keine Rosinen für uns, sondern solche, die im Gesetz die vorgesehene Transparenz schaffen. Das haben wir in dieser Form, so glaube ich, auch durchhalten können. Mein Dank gilt auch vielen anderen Gesprächspartnern.
Ich weiß, meine Damen und Herren, dass wir 88 Abgeordnete sind; wir können uns gern des Öfteren etwas hitziger streiten. Ich weiß auch, dass vielleicht jeder von uns einen Punkt im neuen Gesetz nicht so vorteilhaft findet; aber ich glaube, es ist ein gutes Zeichen, wenn wir heute gemeinschaftlich - mit allen Stimmen des Parlaments - dieses Gesetz verabschieden. Das stärkt unsere Demokratie, trotz aller Meinungsverschiedenheiten. - Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Senftleben. - Wir kommen nunmehr zum Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Herr Abgeordneter Domres hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der 2. Lesung zur Novellierung des Abgeordnetengesetzes schließen wir einen mehrjährigen Diskussionsprozess ab. Manche meinen ja, das hätte man schneller machen können; ich sehe das nicht so, denn wir hatten eine sehr komplexe und komplizierte Rechtsmaterie zu bearbeiten. Hinzu kamen konkrete Fragen der späteren Umsetzung des Gesetzes, die wir schon jetzt in den Blick nehmen mussten, da ja der Landtag - nicht, wie bei anderen Landesgesetzen, die Landesregierung - dieses Gesetz dann in der Praxis anwenden muss.