Protocol of the Session on June 6, 2013

Ich kann nur sagen: Antworten haben Sie heute wieder nicht gegeben.

Die Menschen im Berliner Umland und in Ostbrandenburg warten auf Antworten, und Sie bleiben hier Antworten schuldig.

(Beifall CDU)

Ich sage nun noch etwas zur Realität im Land Brandenburg.

(Zurufe von SPD und DIE LINKE: Da ist die Kamera!)

Ich lese vor:

„Am Nachmittag des 4. Mai 2013 stellte ich fest, dass sich auf meinem Grundstück eine fremde männliche Person aufhielt. Daraufhin rief ich um 16.30 Uhr per Telefon die Polizei um Hilfe.“

(Zurufe von der Regierungsbank - Lachen der Abgeord- neten Lehmann [SPD])

„Leider gab mir der Beamte zu verstehen, dass er keinen Streifenwagen zur Verfügung habe. Nach 20 Minuten wandte ich mich erneut an die Polizei. Auch zu diesem Zeitpunkt war die Polizei nicht in der Lage, einen Streifenwagen einzusetzen. Der Beamte am Telefon bat mich um Verständnis für die Situation.“

(Zuruf des Abgeordneten Jürgens [DIE LINKE])

„Ich bin sehr enttäuscht. Ich war auf die Hilfe der Polizei angewiesen. Obwohl die Polizeiinspektion nur fünf Kilometer von meinem Grundstück entfernt liegt, konnte mir die Polizei des Landes Brandenburg nicht helfen.“

(Frau Lehmann [SPD]: Wer hat das geschrieben? - Weite- re Zurufe von der SPD)

Das ist die Realität im Land Brandenburg, Herr Minister Woidke. Das sind die Auswirkungen Ihrer verfehlten Politik!

(Beifall CDU - Widerspruch bei SPD und DIE LINKE)

Es gibt eine Zwischenfrage des Abgeordneten Holzschuher.

Vielen Dank, Herr Kollege Lakenmacher. Sie machen es so spannend. Weil es schon mehrfach angesprochen wurde: Können Sie uns erklären, was das Mikro an Ihrem Jackett bedeutet?

Das kann ich Ihnen erklären. Im Übrigen werden hier alle Reden aufgezeichnet und ins Netz gestellt; das wissen Sie.

(Zurufe von der SPD)

Das ist einfach zur akustischen Unterstützung, weil wir einen Fraktionsfilm drehen - nicht mehr und nicht weniger.

(Beifall CDU - Ah! bei der SPD und der Fraktion DIE LINKE - Ironischer Beifall des Abgeordneten Jürgens [DIE LINKE] und der Abgeordneten Lehmann [SPD] - Zuruf der Abgeordneten Stark [SPD])

Herr Lakenmacher, es gibt eine zweite Zwischenfrage, die sich offenbar nicht auf Schauspielerei bezieht.

Herr Kollege Lakenmacher, Sie sind von Beruf Bundespolizist. Eines habe ich mir von gestern gemerkt. Ihr Kollege Bretz, der heute schon zitiert wurde, sprach von geballter Kompetenz. Ich möchte Ihren Redebeitrag jetzt nicht kommentieren.

(Lakenmacher [CDU]: Ihre Frage, bitte! - Zurufe von SPD und der Fraktion DIE LINKE)

Moment, Herr Lakenmacher! Ihr Onkel, der Ex-Handballnationalspieler, war treffsicherer; das muss ich Ihnen sagen.

(Lakenmacher [CDU]: Ihre Frage?)

Meine Frage ist folgende: Wenn Sie kritisch die Polizeireform betrachten - Sie kritisieren ja nur Rot-Rot -, dann würde mich interessieren, welche Auffassung Sie zu den vom damaligen Innenminister Schönbohm eingeleiteten Reformen haben, was die Polizei betrifft. Zu deren Wirkungen in der heutigen Phase sagen Sie gar nichts. Ich denke, das gehört auch zur Wahrheit und zur Redlichkeit. Dazu würden mich Ihre persönliche Auffassung und die Ihrer Fraktion interessieren. - Danke.

Vielen Dank für die Frage. Wir waren vor wenigen Tagen zusammen auf einer Veranstaltung. Dort habe ich ausführlich Stellung genommen, und ich habe auch heute hier ausführlich Stellung genommen.

(Krause [DIE LINKE]: Nein!)

Die Wahrheit ist: Wenn Frau Stark hier immer moniert, wir würden keine konkreten Vorschläge bringen, so stimmt das nicht. Die Wahrheit ist, dass der Restwert des Guten an dieser

Strukturreform - und das ist nicht viel - aus unserem Konzept stammt, Frau Stark. Das ist die Wahrheit!

(Beifall CDU - Lachen der Abgeordneten Stark - Ironi- scher Beifall der Abgeordneten Lehmann [SPD] - Görke [DIE LINKE]: Das war geballte Kompetenz!)

Danke schön.

Meine Damen und Herren, die Redebeiträge sind damit erschöpft.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Wir auch!)

Wir schließen damit den Tagesordnungspunkt „Aktuelle Stunde“.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

Es liegt eine Reihe von Dringlichen Anfragen vor. Die Dringliche Anfrage 79 (Auswirkungen der Zensusergebnisse auf den Landeshaushalt und auf die kommunalen Haushalte in Bran- denburg) wird vom Abgeordneten Bischoff gestellt.

Widmen wir uns nun einmal den wirklichen Problemen des Landes! Gemäß den am vergangenen Wochenende bekannt gewordenen Ergebnissen des Zensus, also der Volkszählung in Deutschland von 2011, hat das Land Brandenburg exakt 43 488 bzw. 1,7 % weniger Einwohnerinnen bzw. Einwohner als angenommen. Auch für die brandenburgischen Kommunen mussten die Einwohnerzahlen teilweise erheblich korrigiert werden. So hat etwa Eisenhüttenstadt 8,6 % Einwohner weniger, und der Landkreis Uckermark hat 3,8 % seiner Einwohnerinnen und Einwohner aufgrund dieses statistischen Effekts verloren.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche konkreten Auswirkungen haben diese nun erhobenen statistischen Effekte auf den Landeshaushalt und insbesondere auf die kommunalen Haushalte im Land Brandenburg?

Der Finanzminister antwortet.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Mike! Die Volkszählung zum Stichtag 9. Mai 2011 hat Daten zur demografischen Entwicklung ermittelt und zusätzlich eine Gebäude- und Wohnraumzählung vorgenommen.

Die Angabe, dass in Brandenburg die ermittelte Einwohnerzahl im Verhältnis zu der vorher angenommenen um rund 43 000 geringer ist, ist richtig. Das bedeutet, dass der Einwohnerrückgang in Brandenburg 1,7 % im Verhältnis zum bisher angenommenen Einwohnerrückgang beträgt. Im Durchschnitt der gesamten Bundesrepublik beträgt dieser 1,8 %. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Anteil der Brandenburger Bevölkerung von 3,055 % nach den bisherigen Annahmen leicht auf nunmehr 3,062 % zum Stichtag 9. Mai - gestiegen ist.

Die Einwohnerzahl hat erheblichen Einfluss auf die Finanzierung von Land und Kommunen. Damit sind wir bei den Auswirkungen, die das Ergebnis der Volkszählung für das Land hat. Die Ermittlung der Länderanteile an der Umsatzsteuer und die Ermittlung der den Ländern aus dem Finanzausgleich zur Verfügung zu stellenden Gelder bezieht sich auf die Einwohnerzahl. Das bedeutet, dass aus der Sicht Brandenburgs mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit - im Gegensatz zu Berlin - nicht mit einer Minimierung der Mittel gerechnet werden muss, sondern, eher umgekehrt, mit einem ganz leichten Anstieg. Wie hoch dieser exakt in absoluten Zahlen sein wird, kann ich Ihnen zum heutigen Zeitpunkt nicht sagen, weil sich das aus der Verhältnisrechnung, der Berechnung des Verhältnisses der unterschiedlichen Länder zueinander, ergibt. Das bedeutet, dass voraussichtlich erst 2014 konkrete Zahlungsansprüche vorliegen und verrechnet werden.

Für die Auswertung des Ergebnisses dieser Volkszählung ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Das bedeutet, dass faktisch das Ergebnis des Zensus von 2011 jetzt zu einem Drittel, 2012 zu zwei Dritteln und 2013 komplett berücksichtigt würde, wenn man das Ausgleichsjahr zugrunde legt. Dazu müsste aber zunächst - das ist noch nicht geschehen - im Bundesrat das Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts verabschiedet werden. Es befindet sich derzeit im Vermittlungsausschuss und ist noch nicht auf der Ebene Bundesrat - Bundestag. Deswegen müssen wir abwarten, was dabei herauskommt.

Zur Folge für die Kommunen: Die Kommunen sind mit 20 % an den Einnahmen über die Schlüsselzuweisungen beteiligt. Wenn wir insgesamt einen etwas höheren Betrag bekommen sollten, hieße das, dass auch für die Kommunen ein etwas höherer Betrag zur Verfügung stünde. Wenn man sich aber die Zahlen der einzelnen Kommunen anschaut, stellt man fest, dass sie sehr unterschiedlich sind. Es gibt Kommunen, die einen Einwohnerzuwachs aufweisen, es gibt aber auch Kommunen mit Einwohnerrückgang. Wir sind gegenwärtig beim Berechnen der Einzelheiten; das dauert noch eine gewisse Zeit.

Zum Verfahren: Wir haben für 2013 den Kommunen eine Abschlagszahlung gewährt, die monatlich getätigt wird. Wenn die realistisch umgerechneten Zahlen vorliegen, die den Kommunen zustehen, werden wir das über die Differenz zwischen den monatlichen Abschlagszahlungen, die wir getätigt haben, und den tatsächlich zur Verfügung zu stellenden Mitteln sukzessive korrigieren.

Sie wissen, dass wir im Land Brandenburg den Demografiefaktor haben, dass die Basis bei uns das vorvergange Jahr plus die zwei davor liegenden Jahre sind. Wenn das, was gestern hier debattiert worden ist, in Kraft tritt, wird die Laufzeit dieses Demografiefaktors noch verlängert - auf die vier Jahre, die davor liegen. Das heißt, dass die Minimierung zum Schluss dieselbe ist, wenn sich an den Zahlen nichts ändert, aber die Wir

kungsweise der verringerten Zuführung gestreckt wird und die Kommunen damit auch die Möglichkeit haben, sich längerfristig darauf einzustellen. - Danke.

Herr Bischoff hat Nachfragen.

Vielen Dank, Herr Minister Markov. In einigen Medien wurde spekuliert, dass möglicherweise Kommunen, die unter dem statistischen Effekt, dass sie jetzt weniger Einwohner haben als angenommen - unter anderem Schwedt und Eisenhüttenstadt -, angeblich damit rechnen müssten, dass Rückzahlungen erfolgen. Ich bin davon überzeugt, dass das nicht so ist. Könnten Sie das an dieser Stelle klarstellen?