Protocol of the Session on June 5, 2013

(Beifall CDU - Frau Wöllert [DIE LINKE]: Ha, ha, ha!)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dombrowski. - Der Abgeordnete Domres hat die Möglichkeit, darauf zu reagieren.

Sehr geehrter Herr Dombrowski, die Position, die Frau SchulzHöpfner in Bezug auf Braunkohle vertritt, war gemeint, nicht die Frage, ob es eine Schlichtungsstelle geben muss - ja oder nein. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Position von Frau Schulz-Höpfner zur Braunkohleverstromung eine andere ist als jene, die von der Mehrheit der Fraktionen vertreten wird. Punkt 1.

(Dombrowski [CDU]: Ich bin doch dafür!)

Punkt 2: Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Landesregierung nichts im Bereich Beteiligung und Transparenz tue, dann würde ich Sie bitten, Ihre Augen und Ohren aufzumachen. Ich glaube, dass gerade Wirtschaftsminister Ralf Christoffers in der Frage der Energiepolitik mehr Beteiligung und Transparenz erkennen lässt als alle anderen Wirtschaftsminister zusammen.

(Senftleben [CDU]: Können Sie sich mal ein bisschen zü- geln?)

Punkt 3: Sie sagen, die Schlichtungsstelle könne von uns eingerichtet werden. Dabei wissen Sie ganz genau: Schlichtung und Mediation setzen voraus, dass beide Seiten sich beteiligen und eine Schlichtung bzw. Mediation wollen. Wenn die LMBV und Vattenfall sagen, dass sie gegenwärtig kein Interesse haben, eine Schlichtungsstelle einzurichten...

(Bretz [CDU]: Woher wissen Sie das?)

- Weil der Minister mit ihnen gesprochen hat.

... dann nehmen wir zur Kenntnis, dass wir weiter an LMBV und Vattenfall arbeiten müssen, damit es eine Schlichtungsstelle geben wird.

(Frau Schulz-Höpfner [CDU]: Ja! - Bretz [CDU]: Dann beschließen Sie es doch!)

Herr Dombrowski, bei aller Wertschätzung: Ihre Belehrungen sind immer hilfreich, aber fangen Sie bitte in Ihrer eigenen Fraktion an. Die heutige Bemerkung von Herrn Petke zum Thema Lebenszeitvergeudung, als Herr Minister Dr. Markov sprach, war alles andere als seriös. - Danke.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Wir setzen mit dem Beitrag der Abgeordneten Niels für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Bergschäden.

Es ist vollkommen richtig, dass wir die Tagesordnungspunkte zur Beweislastumkehr und zur Schlichtungsstelle getrennt haben, vor allem, da ich jetzt Gelegenheit habe, Frau Hackenschmidt und vielleicht sogar der gesamten SPD-Fraktion noch einmal etwas zu ihrem eigenen Entschließungsantrag zu sagen, sowie und Herrn Tomczak und der gesamten FDP-Fraktion darzulegen, warum sich trotz Beweislastumkehr die Notwendigkeit einer Schlichtungsstelle keineswegs erübrigt.

(Beifall der Abgeordneten Schulz-Höpfner [CDU])

Es ist nämlich so, dass es in Nordrhein-Westfalen seit 2009 eine Schlichtungsstelle für diejenigen gibt, die vom Steinkohlebergbau betroffen sind. Übrigens sind nicht alle Bergbaubetreiber dem beigesprungen, aber doch der große Teil, und man hat festgestellt, dass dies zu einer erhöhten Akzeptanz der Unternehmen führt. Bei der Steinkohle ist es nämlich bisher so, dass man für eine bestimmte Art von Schäden an Haus und Hof, wenn man in der Nähe des Steinkohlebergbaues lebt, im Schadensfall sagen kann: Ich bekomme eine Entschädigung.

Aber es ist doch wohl so, dass auch dort ein Ungleichgewicht besteht: Die Bergbaubetreiber sind nämlich finanziell viel eher in der Lage, nachzuweisen, dass der Schaden angeblich keineswegs mit ihrem Steinkohlebergbau zu tun habe, sondern ganz andere Ursachen habe. Insofern ist es auch dort für die Bevölkerung notwendig, dass man eine Schlichtungsstelle einrichtet, damit keine langen, teuren und nervenaufreibenden Gerichtsverfahren stattfinden, sondern Rechtsfrieden hergestellt wird.

Ich habe dazu Zahlen mitgebracht. Im Jahr 2011 wurden zum Beispiel 93 Fälle behandelt. 180 Fälle wurden beantragt, für 93 hat man die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle erklärt, und im Wert von 730 000 Euro wurden 2011 alle diese Streitfälle beigelegt - übrigens zum großen Teil im Sinne der Geschädigten. 2012 waren das für die Steinkohle 90 von 99 Fällen mit einem Gesamtwert von 740 000 Euro bei einer Bearbeitungszeit von ungefähr vier Monaten. Wir werden also auch, wenn wir im nächsten Tagesordnungspunkt und später im Bundestag und im Bundesrat die Beweislastumkehr erreicht haben, nicht umhinkommen, uns über Schlichtungsverfahren zu unterhalten.

Noch etwas: Dass ich zum Beispiel als Sprecherin für Bergrecht in der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute erst zu diesem und dem nächsten Tagesordnungspunkt spreche, hat auch einen Grund darin, dass sich die Betroffenen nicht getraut haben zu sagen: Hier ist meine Datenlage, so sieht es aus. Vattenfall hat mir über Jahre meinen Bergschaden nicht anerkannt. Ich brauche Hilfe vonseiten der Politik.

Wir haben aus Nordrhein-Westfalen von Herrn Jochem von der Heide gehört, dass diese Problematik auch in NRW besteht. Es ist so, dass Bürgerinnen und Bürger Angst haben, ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Bergbaubetreibenden zu verschlechtern, wenn sie auf die Straße gehen, und sie haben es sich erst jetzt getraut. Ich bin sehr froh und stolz, dass es jetzt wirklich klappt und wir hier nicht für irgendeine Lobby sprechen. Wir haben in unseren Räumen auch eine Ausstellung dazu und das Ganze fotografisch dokumentiert.

Es ist so, dass das Landesbergamt zum Beispiel auch Daten hat, so wie Vattenfall Daten zu den geologischen Bedingungen hat. Frau Schulz-Höpfner hat das erklärt. Es geht bei den Bergschäden vor allem um die Ursachen Grundwasserabsenkung bzw. Sümpfungen. Es ist so, dass das Landesbergamt noch nicht einmal einbezogen wurde, Vattenfall also wirklich ganz allein mit den Geschädigten verhandelt. Dabei kann eine Schlichtungsstelle wirklich helfen, obwohl die Verfahren nicht transparent sein werden. In Nordrhein-Westfalen ist es auch keineswegs so. Es sind natürlich - ähnlich wie in einem Gericht - Verfahren, die in geschlossenen Räumen stattfinden.

Bei dieser Schlichtungsstelle für die Braunkohle, die es in Nordrhein-Westfalen gibt und die seit 2010 arbeitet, hat man in den letzten Jahren für ungefähr 600 000 Euro bisher 87 Fälle mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von drei Monaten behandelt. Es sind insgesamt weniger Fälle, da der Braunkohletagebau weniger Menschen betrifft als der Steinkohlebergbau.

Auch deswegen beraten wir über dieses Thema heute unter zwei Tagesordnungspunkten. Wir können hier überlegen, ob wir in Brandenburg diese Schlichtungsstelle einrichten, obwohl wir die Beweislastumkehr nicht haben - analog zu Nordrhein-Westfalen mit den dortigen sehr guten Erfahrungen; dort ist es übrigens das Unternehmen RWE Power, welches sich beteiligt -, und wir können uns unter dem anderen Tagesordnungspunkt über die Beweislastumkehr unterhalten.

Ich muss allerdings noch einen Jubel an die SPD und die Linke loswerden: Ich finde es ganz toll, dass Sie so einen guten Entschließungsantrag geschrieben haben. Ich sehe das als riesigen Fortschritt an und freue mich auch schon auf den Bericht der Landesregierung im III. Quartal dieses Jahres. Ich sehe, es ist ein Lämpchen aufgegangen und es hat ein Umdenken stattgefunden. - Vielen herzlichen Dank!

(Beifall B90/GRÜNE)

Das Wort erhält die Landesregierung. Minister Christoffers spricht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unabhängig davon, dass man daraus selbstverständlich zwei getrennte Tagesordnungspunkte machen kann, sind wir uns, denke ich, alle einig, dass ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen den Tagesordnungspunkten 11 und 12 besteht und es manchmal schwierig ist, in der Begründung nicht auch auf den anderen Antrag einzugehen.

Gestatten Sie mir vier Bemerkungen.

Erstens: Ich habe nicht deswegen mit der LMBV und Vattenfall zusammengesessen, um mir ihr Meinungsbild abzuholen, sondern es ging darum, Zahlen abzugleichen. Sowohl bei der LMBV als auch bei Vattenfall gab es identische Zahlen. Es liefen in jedem der beiden Bereiche jeweils zehn Gerichtsverfahren.

Das Zweite ist: Zwischen Nordrhein-Westfalen und Brandenburg gibt es einen Unterschied bei der Anwendung des Bergrechtes. Nach dem Einigungsvertrag sind Bergschäden, die vor der deutschen Einigung verursacht worden sind, nach dem DDR-Bergrecht zu behandeln. Für den aktiven Bergbau danach gilt das Bundesberggesetz.

Drittens: Wir haben 2010 versucht, auch diese Frage über eine Bundesratsinitiative zu thematisieren, jedoch keine Mehrheiten gefunden. Deswegen ist unser Hinweis darauf, dass gegenwärtig drei Gesetzesinitiativen im Deutschen Bundestag eine Rolle spielen, kein Vorwurf an die Brandenburger CDU, sondern schlicht und ergreifend eine Tatsache. Diese Tatsache würde es normalerweise mit sich bringen, dass man auch im Deutschen Bundestag mit einer generellen Veränderung eingreift. Man kann und sollte das tun.

Viertens: Frau Schulz-Höpfner, wir haben öfter darüber gesprochen; ich habe den Brief zur Kenntnis genommen und Ihre heutige Angabe, dass sich 27 Akteure dafür ausgesprochen haben.

Der Antrag der Koalitionsfraktionen zielt auf Folgendes ab: Wenn man eine Schlichtungsstelle will, muss man vorher prüfen, welche Aufgaben und Funktionen sie haben soll. Ich kann mir nach meinen Erfahrungen beim besten Willen nicht vorstellen, dass irgendeine Finanzierung von der LMBV oder von Vattenfall bei der Bevölkerung auf Akzeptanz stoßen würde. Sie würde nicht auf Akzeptanz stoßen!

Sie wissen doch genauso gut wie ich, dass selbst Messungen, die von den Unternehmen durchgeführt werden, immer wieder angezweifelt werden. Ich bin dabei - zusammen mit meiner Kollegin aus dem Umweltministerium - zu überlegen, wie wir das ändern können. Eine Möglichkeit wäre die Wiederaufnahme öffentlicher Messungen.

Insofern bin ich der Überzeugung: Ja, wenn sich ein Anforderungsprofil bzw. eine Situation verändert und eine gewisse Zahl an Fällen erreicht ist, müssen wir reagieren. Das werden wir jetzt prüfen; da ist die Schlichtungsstelle eine Möglichkeit. Herr Domres erwähnte die außergerichtliche Mediation. Auch das ist ein Weg, den man gehen kann. Das werden wir jetzt genau durchprüfen. Dann wird entschieden - wir legen es dem Landtag vor -, ob und wenn ja, in welchem Bereich tatsächlich eine Handlungsnotwendigkeit besteht.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister?

Ja, wenn ich zunächst den Satz noch zu Ende bringen kann, Frau Kollegin. - Das hat nichts mit Verzögerung oder mangelnder Kenntnisnahme einer sich verändernden Situation zu tun, sondern es hat etwas damit zu tun, dass eine derartige Schlichtung auf dem Territorium Brandenburgs inhaltlich etwas anderes darstellt als das, was es in Nordrhein-Westfalen gibt. Daher habe ich soeben versucht, die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen deutlich zu machen. Insofern ist auch der Antrag der Koalitionsfraktionen aus meiner Sicht zielgerichtet.

Nun bitte die Zwischenfrage, Frau Abgeordnete Niels.

Ist Ihnen bekannt, dass in der Schlichtungsstelle NordrheinWestfalen neben dem Vorsitzenden Richter die beiden ehrenamtlichen Richter von denjenigen ausgewählt werden, die dem Netzwerk für Bergbaugeschädigte angehören bzw. von diesen ernannt wurden? Ist Ihnen auch bekannt, dass es bei der Wahl der Sachverständigen genau die von Ihnen geschilderte Problematik gibt, aber man dort auf einen Pool zurückgreift, der von beiden Seiten anerkannt ist?

Frau Kollegin, ich habe die gesamte Struktur und die Einschätzung der Tätigkeit der Schlichtungsstelle seit 2010 vorliegen selbstverständlich ist mir das bekannt. Ist Ihnen bekannt, dass es in Brandenburg, anders als in Nordrhein-Westfalen, beispielsweise noch keinen Verein oder eine andere Institution von Betroffenen gibt, die genau diese Forderung auch umsetzen kann?

Ich habe davon gesprochen, dass das Bergrecht in Brandenburg zwei Seiten hat - das unterscheidet es von Nordrhein-Westfalen. Für den Altbergbau vor der deutschen Einigung muss das DDR-Bergrecht in Ansatz gebracht werden; das geht aus dem Einigungsvertrag hervor. Ich weiß, dass das einige immer wieder infrage stellen, aber es ist schlicht und ergreifend eine Tatsache. Für den Teil des aktiven Bergbaus danach gilt das Bundesberggesetz.

Wenn man also eine solche Schlichtungsstelle oder eine adäquate Institution einrichtet, Frau Niels, muss man natürlich dafür sorgen, dass es eine allgemein akzeptierte Stelle ist. Das ist doch völlig klar. Deswegen ist der Weg, den Nordrhein-Westfalen mit der Schlichtungsstelle gegangen ist, ein Weg, der für Nordrhein-Westfalen auch gangbar gewesen ist. Ob dies auch bei uns der richtige Weg wäre, werden wir prüfen; das sieht der Antrag der Koalitionsfraktionen vor. Lassen Sie uns das prüfen, und dann werden wir sicherlich auch dem Landtag den geforderten Bericht im III. Quartal vorlegen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Es gibt eine Kurzintervention von Frau Schulz-Höpfner.

Herr Minister, Sie haben sich ein Bild gemacht, aber - ich habe es bereits gesagt - nur ein einseitiges Bild, denn die Betroffenen haben Sie nicht einbezogen, nicht einmal die Gemeinden. Ich habe die Amtsdirektoren, Bürgermeister und Ortsvorsteher gefragt und Ihnen das Meinungsbild mitgeteilt, das übrigens innerhalb von nur fünf Tagen zusammengekommen ist. Wenn Sie hier sagen, dass es doch so wenige Fälle seien, dann weiß ich gar nicht, worin die große Gefahr dieser Schlichtungsstelle besteht. Das müssten Sie mir einmal erläutern. Ich weiß nicht, woher der große Widerstand kommt, wenn es nach Ihrer Auffassung nur so wenige sind.

Natürlich wird nicht jeder einverstanden sein mit dem Schlichterspruch; das ist doch ganz normal. Wenn ich zum Schlichter gehe, dann natürlich in der Hoffnung, dass man eine gemeinsame Lösung findet. Es kann aber auch sein, dass man keine Lösung findet - dann bleibt einem immer noch unbenommen, tatsächlich vor Gericht zu ziehen. Das ist doch eine völlig normale Verfahrensweise und wäre auch in jedem anderen Fall ganz genauso, egal, ob es einen Ombudsmann gibt oder Ähnliches.

Wenn Sie sagen, es gebe gar keine Interessenvertretung, dann ist auch das nicht richtig; Sie wissen das. Selbst die Grüne Liga würde als Interessenwahrnehmer für die Betroffenen zur Verfügung stehen. Es gäbe noch eine ganze Reihe anderer Verbände, die das sicher übernehmen wollten.

Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Wenn wir, wie auch Sie immer sagen, mehr Akzeptanz haben wollen, auch in der Region, dann kann es gar nicht so negativ sein, wenn am Ende wirklich für beide Seiten etwas herauskommt. In NordrheinWestfalen - an dieser Stelle muss man es sagen - ist es einfach so, obwohl sich die Unternehmen dort vorher vehement dagegen gewehrt haben. Von daher sollte man das Ganze nicht ganz so negativ sehen.

Zu der Kollegin von den Grünen, Sabine …