Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wehlan. - Die dritte Kurzintervention kommt von Herrn Abgeordneten Goetz für die FDPFraktion.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Frau Wehlan, irgendwie erwarte ich, dass jetzt hier eine Tür aufgeht und der Typ von Ricola hereinkommt und fragt: Wer hat’s erfunden?
Es ist mir völlig egal, wer diesen Antrag gestellt hat. Für mich als in Teltow Wohnendem - kommt es darauf an, dass wir am Ende eine Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr haben. Das sage ich in Richtung der Linken genauso wie in Richtung der Grünen und auch in Richtung der CDU, der 23 bis 6 Uhr zu wenig ist. Das ist der erste Punkt.
Zweitens: Wer etwas will, findet Wege; wer etwas nicht will, findet Gründe. Frau Wehlan, ich habe von Ihnen eine Menge Gründe gehört, warum der Planfeststellungsbeschluss nicht geändert werden kann, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, was die Landesregierung alles bringen muss. Gleichzeitig haben Sie sich dazu geäußert, wie man geschickt verhandelt. Wenn ich von vornherein hier heraus gehe und sage, die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses kommt sowieso nicht in Frage, dann schwäche ich auch meine Verhandlungsposition. Auch das gehört sich nicht, sondern im Gegenteil: Es geht darum, auch den Berlinern und dem Bund die Instrumente zu zeigen, damit bei denen die Bereitschaft wächst, zu Kompromissen zu kommen und das Nachtflugverbot am Ende wirklich so durchzusetzen, wie es gefordert wird.
Der dritte Punkt: Die Leute sind über viele Jahre hingehalten worden. Das betrifft auch den passiven Lärmschutz. Es ist minderwertiger Lärmschutz eingebaut worden mit dem Versprechen, das sei der Tollste, den es irgendwo gibt. Die Feststellung kam hinterher: Die Wahrheit wurde nicht gesagt. Im Gegenteil: Es wurden Abgeltungsklauseln eingebaut.
Wenn nun vor über drei Monaten in diesem Landtag mit großer Mehrheit der Beschluss gefasst worden ist, dass die Landesregierung beauftragt wird, und die Leute dann ein Vierteljahr lang nichts hören, werden sie misstrauisch.
Ich habe damals mit drastischen Worten den Ministerpräsidenten gemahnt und gesagt, was ich von ihm erwarte. Ich wiederhole das hier nicht, aber der Eindruck in der Öffentlichkeit ist durchaus so, dass das damals nicht ganz unberechtigt war. Es ist Ihre Aufgabe als Regierungskoalition, dafür zu sorgen, dass dieser Beschluss vom 27.02.2013 nun endlich umgesetzt wird.
Ich bin gespannt, was der Infrastrukturminister jetzt dazu beizutragen hat, um diese Umsetzung wirklich voranzubringen. Bisher haben wir viele warme Worte gehört, die praktischen Ergebnisse stehen vollständig aus. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goetz. - Es gibt Verwirrungen in der CDU-Fraktion, aber das klärt sich gerade.
Frau Abgeordnete Wehlan hat die Möglichkeit, zu reagieren. Davon macht sie keinen Gebrauch. Damit fahren wir entsprechend der Rednerliste fort. Es folgt der Beitrag der FDP-Fraktion. Herr Abgeordneter Beyer hat das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann Sie beruhigen, ich bin nicht der Typ von Ricola.
Die gute Nachricht vorneweg: Ich glaube, ich bin der einzige Vertreter einer Fraktion, die sagen kann: Wir haben keinen Antrag gestellt.
Aber zumindest habe ich verstanden, was uns Frau Kollegin Gregor-Ness - nach diesen vielen Kurzinterventionen mit den Fragen nach den diversen Anträgen - sagen wollte. Aber das wollen wir hier nicht thematisieren, denn in der Tat - Kollege Goetz hat ja richtig darauf hingewiesen -: Es liegen diverse Anträge vor. Ich muss ehrlich sagen: Ich habe in gewisser Weise Mitleid mit den Kolleginnen und Kollegen, die nun ein sehr komplexes Abstimmungsverhalten mit diversen Zustimmungs -, Ablehnungs- und Enthaltungsbekundungen zeigen müssen. Ich habe es leichter, denn ich werde mich in meinem Abstimmungsverhalten so verhalten, wie
- wie die FDP, natürlich - ich mich von Anfang an in dieser ganzen Debatte verhalten habe. Leider Gottes ist es in diesem unserem Lande mittlerweile so, dass man zu einer Minderheit gehört, wenn man zu einmal als richtig Erkanntem bis zum bitteren Ende steht. Frau Kollegin Wehlan, das wäre dann die liberale Denke, um bei diesem Begriff zu bleiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist guter demokratischer Stil, und ich will mich deshalb auch bemühen, die diversen Details der Abstimmungen, die da jetzt vor uns stehen, zu durchschauen und dort, wo nötig, zu werten. Wenn ich das alles richtig verstehe, reden wir primär über den Antrag der Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion „Akzeptanz für den Flughafen Willy Brandt durch Nachtruhekompromiss (erhöhen)“. Sie kennen die Inhalte, ich brauche sie hier nicht zu schildern.
Meine Position hat sich nach der Anhörung im Infrastrukturausschuss nicht geändert. Das hat nichts damit zu tun, dass ich an diesem Tag leider körperlich nicht in der Lage war, an dieser Anhörung teilzunehmen; ich habe mir berichten lassen. Wir stimmen dem Antrag nicht zu. Je nachdem, wie das Prozedere jetzt ist, Frau Präsidentin - da bin ich mir auch nicht ganz sicher -, muss ich einmal, vermute ich, mit Ja stimmen, weil ich den CDU-Antrag ablehnen will. Dann kommen die ganzen Neins. Das werden wir gleich sehen, da kann letzten Endes nichts schiefgehen.
Es ist nach meiner Auffassung nach wie vor bedauerlich, dass es nicht zum Volksentscheid gekommen ist. Das will ich - auch was die Ausschussempfehlung anbelangt - deutlich sagen, denn so hätten alle Brandenburgerinnen und Brandenburger entscheiden können.
Dass die SPD und die Linke nun mit einer Entscheidung lavieren, bei der sie schlichtweg eingeknickt sind, zeigt die Beschlussempfehlung des Infrastrukturausschusses - die ja auf ei
Zum Inhalt: Erstens wird der Antrag der CDU abgelehnt. Zweitens gibt es den Versuch, mit vier Punkten einer Beschlussempfehlung die Anwohner zu beruhigen. Ich will nicht in allen Einzelheiten darauf eingehen, aber es lohnt sich, diese vier Punkte wenigstens kurz zu skizzieren.
Punkt 1: SPD und Linke loben sich für die positive Bewertung des Volksbegehrens. Na toll, okay, gebongt.
Punkt 2: Mit der Annahme des Volksbegehrens und dem Landtagsbeschluss ist die Landesregierung aufgefordert, alles zu tun, um für mehr Nachtruhe zu sorgen - so steht es wörtlich darin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so etwas kann man eigentlich nur dann beschließen wollen, wenn man das Volksbegehren, das man angenommen hat, nicht ernst nimmt.
Punkt 3: Die Landesregierung soll dem Landtag einen Bericht über die konkreten Ergebnisse zur Umsetzung des Volksbegehrens vorlegen. Dem könnte man natürlich theoretisch zustimmen. Aber in der Stringenz der Debatte: Da wir das Ganze ablehnen, werden wir auch das ablehnen.
Punkt 4: Über das Ganze soll namentlich abgestimmt werden. Der planfestgestellte Schallschutz soll umgesetzt werden, und zwar so, wie es im jüngsten Urteil des OVG bekräftigt wurde. Auch das und meine Meinung hierzu kennen Sie. Sie kennen auch die Zahlen - die momentan nur Kalkulation sind - dazu, was uns das alles mehr kosten wird. Es stehen Beträge von 480 bis 500 Millionen Euro im Raum, das werden wir irgendwann genauer erfahren. Die Gesellschafter sind sich nicht einig, ob Sie gegen das Urteil des OVG vorgehen wollen. Ich habe eben natürlich die PM des Ministerpräsidenten auch auf mein Tablet bekommen, da gibt es jetzt zumindest halbwegs Klarheit.
- Ja, ja, was den einen Gesellschafter anbelangt. Das führt aber auch nicht zur Klärung, denn es gibt noch zwei andere Gesellschafter. Man kann das OVG-Urteil sowieso ganz unterschiedlich bewerten. Wir bleiben dabei. Es stellt sich die Frage: Ist es gesamtgesellschaftlich und volkswirtschaftlich noch zu rechtfertigen, diese Summe auszugeben? Hier wird wieder deutlich: Die Landesregierung und vor allem die Planfeststellungsbehörde haben sich selbst ein Ei ins Nest gelegt, denn wäre der Planfeststellungsbeschluss von vornherein unmissverständlich formuliert worden, wäre es gar nicht zu diesem Urteil gekommen.
Darum gilt: Man muss schon exakt sagen, was man will, sonst bekommt man eben, was andere wollen. So ist das im Leben, so einfach kann man das sagen.
Es liegt uns noch ein Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Darauf steht: plus Abgeordneter Schulze. Das hat sich auch alles geklärt, ist alles einfacher geworden. Im Inhalt geht es darum: Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Initiative in den Bundesrat einzubringen, um im Luftverkehrsgesetz ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr zu
verankern. Da stellt sich für mich die Frage: Was spricht dagegen? - Die Antwort ist einfach: So ziemlich alles spricht dagegen. Es geht nämlich schlichtweg auch um Fragen der Wettbewerbsfähigkeit und Standortvorteile und -nachteile; das will ich hier nicht in allen Einzelheiten ausführen. Natürlich werden wir - werde ich - diesen Antrag ablehnen.
Schließlich eine namentliche Abstimmung zu einem weiteren Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie - so steht es noch drauf - des Abgeordneten Schulze - Rechtmäßiger Schallschutz am BER -: „Klares Bekenntnis zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes“. Meine sehr verehrten Damen und Herren, da das wiederum nur eine Wiederholung dessen ist,
was letzten Endes auch schon in der Beschlussempfehlung steht, erlaube ich mir, einfach auf Wiederholungen zu verzichten, und verweise auf bereits Gesagtes; das passt dann auch.
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, was müsste eigentlich getan werden? Wir bräuchten in der Tat einen Interessensausgleich zwischen den Belangen der Anwohner und den gesamtgesellschaftlichen und damit auch den finanziellen Belangen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen - mehr kann ich in dieser Situation leider nicht tun - viel Erfolg und einen klaren Blick beim Abstimmungsprozedere. Meine Position ist eindeutig. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer. - Wir kommen jetzt zum Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Vogelsänger, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das ist jetzt eine Sondersituation: Frau Wehlan hat hier schon Teile meiner Rede vorgelesen. Daran sieht man, wie gut wir mit dem parlamentarischen Bereich zusammenarbeiten. Herzlichen Dank auch für Ihren engagierten Einsatz gerade in dieser Frage.
Ich will etwas zum OVG-Urteil vom 25. April 2013 sagen: Am 26. April gab es eine Pressekonferenz im MIL, meinem Ministerium, und schon am 26. April - einem Tag nach dem Urteil habe ich gesagt, es spreche viel dafür, keine weiteren Rechtsmittel einzulegen. Seit dem 31. Mai liegt nun die schriftliche Begründung vor. Diese Einschätzung bleibt, und diese Position ist noch einmal ganz deutlich in der Pressemitteilung des Ministerpräsidenten nachzulesen. Eindeutiger geht es nicht.
Aber es gibt noch zwei weitere Gesellschafter, und auch einen Flughafenstandort muss man mit den beiden anderen Gesellschaftern entwickeln. Deshalb ist es vernünftig, auch in den Fragen Lärmschutz und Planfeststellungsbeschluss mit den anderen Gesellschaftern zu reden. Einen Flughafenstandort kann man nun einmal nur gemeinsam entwickeln. Eines muss auch jedem klar sein: Die Akzeptanz des OVG-Urteils wird viel Geld kosten, das ist nun einmal so.
Aber es ist gut angelegtes Geld, Herr Schulze, denn die Umsetzung des Lärmschutzprogramms nach dem OVG-Urteil wird auch für mehr Akzeptanz im Flughafenumfeld sorgen. Dieser Flughafen braucht Akzeptanz, und ein Flughafen kann nicht in Dauerkonflikt mit den Menschen im Umfeld existieren und entwickelt werden. Deshalb muss der Lärmschutz entsprechend umgesetzt werden. Es ist völlig richtig, was im Antrag der Koalitionsfraktionen steht: Mehdorn muss auf die Bürger, auf das Umfeld zugehen und seine Aufgaben entsprechend erfüllen, wahrnehmen und umsetzen.