Drittens. Wenn Sie sich anschauen, dass wir nach wie vor eine Verschuldung von 18,5 Milliarden Euro „auf der Uhr“ haben, und wenn Sie sich dann die mittelfristige Finanzplanung anschauen, sehen Sie, dass wir in diesen Jahresbereichen nach wie vor über Deckungslücken verfügen. Also: Selbst wenn sich die Einnahmen erhöhen würden, wären sie selbstverständlich vorrangig dazu da, die Deckungslücken zu schließen. Da wir über diese hohe Verschuldung verfügen, wäre es, glaube ich, der richtige Weg, darüber nachzudenken - das wäre dann natürlich der nächsten Landesregierung überlassen -, ob man in die Schuldentilgung einsteigen kann.
Viertens. Wenn Sie sich anschauen, was das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung vorgeschlagen hat, wo diese möglichen Mehreinnahmen prioritär eingesetzt werden sollten, dann wissen Sie, dass das Institut genau dasselbe sagt, was in der Koalitionsvereinbarung der rot-roten Landesregierung in Brandenburg steht und was wir tun: dass dieses Geld vorrangig im Bildungs- und im Wissenschaftsbereich, also im nachhaltigen Bereich, eingesetzt werden soll.
CDU und FDP im Bund hatten in ihre Koalitionsvereinbarung geschrieben, das sie Steuersenkungen durchsetzen wollen. Sie haben eine Steuersenkung durchgesetzt - zum Glück nur eine! -, indem sie die sogenannte „Mövenpick-Steuer“ geändert haben. Das heißt, sie haben die Senkung der Mehrwertsteuer auf Hotelübernachtungen durchgesetzt.
Wir sehen gegenwärtig überhaupt keinen Grund, von der Grundidee abzuweichen, eine gerechtere Besteuerung durchzuführen. Gerechtere Besteuerung heißt in unserem Sinne, dass diejenigen, die es sich leisten können, die über höheres Einkommen verfügen, auch stärker mit Steuerzahlungen zur Kasse gebeten werden sollten als diejenigen, die über ein geringes Einkommen verfügen.
Das ist sozial gerecht. Steuerpolitik ist eben nicht ausschließlich ein fiskalisches Instrument, sondern sie widerspiegelt immer den politischen Willen, und der politische Wille von Rot
Rot ist es, Gerechtigkeit herzustellen. Dass die FDP das nicht teilt, ist mir klar. Sie haben in Ihrer Steuerpolitik ein ganz anderes Anliegen. Das ist auch legitim, deshalb gibt es unterschiedliche Parteien. Wir sagen: Wir wollen Steuergerechtigkeit, und dafür wollen wir die Steuereinnahmen umverteilen. Das heißt, wir wollen selbstverständlich den Spitzensteuersatz erhöhen und wir wollen die Vermögensteuer einführen.
Deshalb sehen wir keinerlei Grund, Steuersenkungen vorzuschlagen, die ohnehin - bis auf die Grunderwerbsteuer - nur vom Bund durchgesetzt werden können und nicht von den Ländern.
Wir kommen zur Frage 1290 (Terminierung der Europa- und der Kommunalwahlen 2014), gestellt vom Abgeordneten Vogel.
Das Präsidium des Städte- und Gemeindebunds soll vorgeschlagen haben, die Kommunalwahlen 2014 mit der Landtagswahl zu koppeln, da es sich abzeichnen würde, dass der Termin für die Europawahl 2014 auf den Pfingstsonntag fallen würde. Geplant war bisher, die Kommunalwahlen mit den Europawahlen im Frühjahr bzw. Sommer 2014 zu koppeln.
Ich frage die Landesregierung: Hält sie an der Koppelung der Europawahl und der Kommunalwahl 2014 fest?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Vogel, nach Kenntnisstand der Landesregierung soll der Termin für die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament in der Tat, wie von Ihnen bereits ausgeführt, auf den 22. bis 25. Mai 2014 vorverlegt werden. In seiner Pressemitteilung vom 12. März 2013 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten am gleichen Tag einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der Rat der Europäischen Union muss diesen Beschluss allerdings noch bestätigen.
Die Landesregierung hält vor diesem Hintergrund an der terminlichen Verbindung zwischen den Wahlen zum Europäischen Parlament und den landesweiten Kommunalwahlen hier in Brandenburg im Jahr 2014 fest. Sobald der vorverlegte Termin für die Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2014 formell bestätigt ist, wird das Ministerium des Innern schnellstmöglich eine entsprechende Verordnung erlassen. - Danke.
Es gibt seit Längerem Plagiatsvorwürfe gegen den VattenfallMitarbeiter Herrn D. Nun hat nach Presseberichten aus der „taz“ vom 17.04.2013 eine Kommission der BTU Cottbus nach einer entsprechenden Untersuchung die Vorwürfe dementiert. Doch selbst diese Kommission steht in der Kritik, laut den Presseberichten hat das zuständige Ministerium mehrfach - zuletzt im Februar dieses Jahres - die Kommission angewiesen, die Promotion gründlicher zu untersuchen. Die BTU hat gegen diese Anweisung jetzt Klage eingereicht, da sich die Kommission einer erneuten Überprüfung verweigert.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie den aktuellen Stand der Überprüfung der Promotion von Herrn D.?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Peer Jürgens, Ihre Frage betrifft eine Angelegenheit - das haben Sie selbst schon erwähnt -, die auch Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist bzw. werden kann. Deshalb werde ich an dieser Stelle etwas zurückhaltend antworten, was konkrete Aussagen betrifft.
Die Position der Landesregierung in der Sache ist allerdings völlig klar: Einer Promotion muss eine selbst erbrachte wissenschaftliche Leistung zugrunde liegen. Jeder Täuschungsfall beschädigt das Ansehen unserer Hochschulen und - schlimmer noch - entwertet die Arbeit der überwiegenden Zahl der Promovierenden, die ihre Dissertationen auf ehrliche Art und Weise und mit hohem wissenschaftlichem und persönlichem Einsatz erstellen.
Die drei brandenburgischen Universitäten gehen gegen wissenschaftliches Fehlverhalten vor: durch Satzungen, durch Richtlinien zu guter wissenschaftlicher Praxis und durch die Einsetzung von Kommissionen zu wissenschaftlichem Fehlverhalten. In den Studiengängen wird die Anleitung zu korrektem wissenschaftlichem Arbeiten intensiv vermittelt, ebenso in den strukturierten Promotionsprogrammen bzw. Graduiertenschulen. Wir sind es dem Ruf unserer Universitäten und dem der zahlreichen ehrlichen Promovierenden schuldig, dass wir den wenigen Fällen von Täuschung bzw. Verstößen gegen die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens mit aller Konsequenz nachgehen.
Genau das tut das MWFK in dem von Ihnen angesprochenen Verfahren. Wir dringen gegenüber der BTU Cottbus darauf, dem zugrunde liegenden Verdachtsfall mit aller Entschlossenheit auf den Grund zu gehen. Juristisch äußert sich das in unserer rechtsaufsichtlichen Weisung gegenüber der BTU, das zwischenzeitlich ergebnislos abgeschlossene Verfahren erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des MWFK - durchzuführen.
Ich gehe davon aus, dass auch der Autor der Dissertation hohes Interesse an der Aufklärung der gegen seine Arbeit gerichteten Vorwürfe hat.
Trotz der Klageerhebung durch die BTU war und ist das MWFK weiterhin gesprächsbereit. Die beste Lösung wäre eine vollständige Begutachtung der Arbeit durch unabhängige Gutachter sowie eine Entscheidung der hierfür zuständigen Fakultät. In diesem Sinne begrüße ich es, dass vor nicht allzu langer Zeit die BTU signalisiert hat, mit den Juristen meines Hauses die weitere Vorgehensweise noch einmal verabreden zu wollen. Herzlichen Dank.
Erstens: Wie bewerten Sie die Vorwürfe, dass es eine enge Verbindung zwischen der Vergabe des Doktortitels an Herrn D. und seiner Tätigkeit für den Konzern Vattenfall gibt?
Zweitens: In der letzten Landtagssitzung gab es eine mündliche Anfrage zu der Qualitätssicherung im Rahmen der Promotion; darauf antwortete Ihr Ministerium sehr ausführlich. Dennoch frage ich insbesondere im Zusammenhang mit diesem Fall noch einmal nach, ob es nicht auch auf Landesebene strengere Regeln für die Qualitätssicherung der Promotion geben muss oder - andersherum gefragt - ob nicht das Ministerium die in Autonomie der Hochschulen erarbeiteten Qualitätsmerkmale strenger kontrollieren sollte.
Drittens: Wie kann Ihrer Ansicht nach vermieden werden, dass es in Zukunft zu einer Einflussnahme von wirtschaftlichen Interessen auf die Freiheit der Wissenschaft in Brandenburg kommen kann?
Ihre Fragen 1 und 3 beantworte ich gemeinsam: Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen der Unterstützung der Firma Vattenfall und diesem Promotionsverfahren. Es ist durchaus üblich, dass Externe ein Promotionsverfahren durchlaufen. Das können Mitarbeiter eines Wirtschaftsunternehmens oder auch Politiker sein.
Dass die externen Verfahren problematisch sind, sieht man an den Fällen, die in den letzten Jahren immer wieder diskutiert wurden; denn es stellt sich die Frage, wie man, wenn man nicht direkt in den wissenschaftlichen Betrieb einbezogen ist, das für eine Promotion geforderte Niveau tatsächlich erreichen kann. Es muss aber auch weiterhin möglich sein, als Externer zu promovieren. Diesbezüglich sehe ich keine direkten Zusammenhänge.
Nun zu Ihrer zweiten Frage: Im Rahmen des Wissenschaftsrates haben wir sehr intensiv über Kriterien und Maßnahmen diskutiert, die die Hochschulen ergreifen müssen, um gewappnet zu sein, um besser auf solche Fälle eingehen und die Qualitätskontrolle von Promotionsverfahren sicherstellen zu können.
In der letzten Sitzung haben wir einige Punkte genannt, bei denen die Hochschulen aufgefordert waren, sich nach dem zu richten, was der Wissenschaftsrat empfohlen hat. Die Hochschulen sind dabei, das umzusetzen; zum Teil haben sie es schon umgesetzt.
Vielen Dank. - Der Abgeordnete Gordon Hoffmann stellt nun die Frage 1292 (Schulsozialfonds auch für Schulbrote?).
Wie kürzlich zu lesen war, haben einige Senftenberger Schulen Schüler, die regelmäßig ohne Schulbrote in die Schule kamen, mit Schulbroten versorgt. Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln des Schulsozialfonds des Landes Brandenburg. Dies wurde nun aber mit dem Hinweis gestoppt, dass diese Gelder nur für die Teilhabe an kostenpflichtigen schulischen Angeboten und Aktivitäten bestimmt sind.
Ich frage die Landesregierung: Ist sie bereit, diese Richtlinie für den Schulsozialfonds anzupassen, damit die Finanzierung von Schulbroten in solchen extremen Ausnahmesituationen und Notfällen künftig ermöglicht werden kann?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Hoffmann, lassen Sie mich etwas ausholen; denn das Problem ist schwieriger zu lösen, als es Ihre Frage suggeriert. Kindern in der Grundsicherung und Sozialhilfe sowie Kindern von Kinderzuschlagsempfängern und Wohngeldempfängern werden Individualleistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket seit dem 1. Januar 2011 gewährt. Dieser bundesgesetzliche Rechtsanspruch zielt insbesondere auf die finanzielle Unterstützung für Mittagessen in Schulen, auf die Lernförderung für Schülerinnen und Schüler und die Förderung von Freizeitangeboten, auf die Förderung von Tagesausflügen von Schulgruppen und Schülerbeförderungskosten. All das haben wir sehr ausführlich diskutiert.
Hinzukommt ein Schulbedarfspaket in Höhe von jährlich 100 Euro. Daneben steht der Schulsozialfonds, den es bereits länger gibt als das Bildungs- und Teilhabepaket. Gefördert werden daraus Leistungen, die nicht der Kostentragung des Schulträgers unterliegen. Das sind insbesondere ergänzende kostenpflichtige Ganztagsangebote, Lern- und Arbeitsmittel, die von der Lernmittelfreiheit ausgenommen sind, und die Nutzung höherwertiger technischer Hilfsmittel, zum Beispiel Taschenrechner oder Ähnliches.
Nun handelt es sich bei den Anspruchsberechtigten - das macht die Sache kompliziert - zum Teil um den gleichen Personenkreis. Um aber eine Überschneidung mit Bundesrecht auszuschließen und zu vermeiden, dass Zuwendungen des Landes leistungsmindernd angerechnet werden - damit müssten wir nämlich rechnen -, wurden die Richtlinien im Schulsozialfonds entsprechend angepasst und die geänderten Richtlinien zum 7. März 2012 rechtswirksam.
Die Leistungen des Schulsozialfonds dienen nicht der Deckung von schulspezifischen Bedarfen, soweit diese im Einzelfall bereits durch Leistungen gemäß SGB II, SGB XII, Bundeskindergeldgesetz oder § 2 AsylbLG gedeckt sind. Es darf also nicht zu Überschneidungen kommen.
Im Zuge der Erarbeitung der neuen Richtlinien wurde auch das Thema „Essensversorgung von anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern“ diskutiert. Der Schulsozialfonds wurde jedoch bewusst nicht für die Beteiligung an den Kosten der Essensversorgung vorgesehen; denn damit wären rechtlich problematische Überschneidungen mit anderen Sozialleistungen zwangsläufig, in denen Ansätze für die Ernährung der Kinder bereits enthalten sind.
Das Problem, das Sie schildern, sollte dennoch angegangen werden; denn es ist in höchstem Maße bestürzend, wenn wir wahrnehmen müssen, dass ein Großteil der Kinder - das ist nicht nur in Senftenberg oder in Spremberg der Fall, sondern landesweit - ohne Schulbrot in die Schule kommt. Dies können wir durch den Schulsozialfonds jedoch nicht kompensieren. Vielmehr muss es im Rahmen der Elternarbeit und Sozialarbeit an der Schule thematisiert werden. Es gibt eine Reihe von Projekten, die sich gezielt darum bemühen, Frühstücksbuffets oder Ähnliches anzubieten.
Darüber hinaus können selbstverständlich weitere Stellen eingeschaltet werden, um zunächst den Eltern ihre Verpflichtung zu verdeutlichen, für eine angemessene Ernährung ihrer Kinder zu sorgen. Wir sollten also den Schulsozialfonds aufgrund der beschriebenen Problematik nicht dafür einsetzen, sondern Maßnahmen ergreifen, um die Eltern stärker in die Pflicht zu nehmen und trotzdem den Kindern pragmatisch zu helfen. Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Genau auf Ihren letzten Satz zielt meine Frage, Frau Ministerin: Was tun Sie, um Eltern zu befähigen, ihren Kindern die Schulbrote mitzugeben? Welche Möglichkeiten der Einflussnahme gibt es?