Protocol of the Session on March 20, 2013

Zur Uckermark: Die Uckermark wird bedient durch den Regionalexpress 3 Richtung Schwedt bzw. Prenzlau/Stralsund, durch die Regionalbahn von Angermünde nach Stettin und durch die Regionalbahn von Berlin Richtung Templin. Es gibt keine Einschränkungen des Angebots von 2012 nach 2013. Das war in anderen Regionen deutlich schmerzhafter.

Vielleicht unterstützen mich jetzt die regionalen Abgeordneten: Hammelspring liegt nicht an der Linie nach Stettin, sondern nach Templin, Herr Wichmann?

(Wichmann [CDU]: Ja! - Heiterkeit CDU und SPD)

- Herr Wichmann gibt mir Recht. Herzlichen Dank.

(Wichmann [CDU]: Gleich neben Vogelsang!)

- Gleich neben Vogelsang? Wunderbar.

(Heiterkeit CDU und SPD)

Nechlin liegt an der Strecke nach Stralsund.

Im Landesnahverkehrsplan ist transparent dargestellt, dass wir sechs Stationen in der Uckermark mit weniger als 50 Ein- und Aussteigern haben. Darüber müssen wir uns unterhalten. In zwei Fällen haben wir besonderen Handlungsbedarf.

Ziel des Landes ist ein attraktiver öffentlicher Personennahverkehr. Dazu gehören der schienengebundene Personennahverkehr, aber auch der lokale ÖPNV „…und in der Verknüpfung der motorisierte Individualverkehr.“

Wir haben bei der Regionalbahn immerhin 335 Stationen und 170 000 Ein- und Aussteiger täglich. Hinzu kommen 150 000 Fahrgäste bei der S-Bahn. Die Tendenz ist eher steigend, wenn auch nicht für jede Linie.

Ich war in Prenzlau gewesen. Den Bahnhofsbereich von Prenzlau kann man nicht wiedererkennen. In Luckenwalde hatte ich kürzlich eine ähnliche Einweihung. Es wird also in die Verknüpfungspunkte investiert. Es gibt aber noch viel zu tun.

Konkret zu den benannten Halten in der Uckermark: Jeder Halt ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Das sind Mittel der Steuerzahler, die ich dafür einsetze. Bei Casekow haben wir 33 Reisende pro Tag und einen Preis für die Station - das betrifft den Stationspreis und die Energiekosten - in Höhe von

32 000 Euro. In Passow sind es 24 Ein- und Aussteiger und Kosten in Höhe von 35 000 Euro. In Petershagen - wir sind bei den beiden Halten mit besonderem Diskussionsbedarf - haben wir elf Ein- und Aussteiger und Kosten in Höhe von 35 000 Euro jährlich. In Schönow sind es zehn Ein- und Aussteiger und Kosten in Höhe von 32 000 Euro jährlich. Darüber muss man das Gespräch mit der kommunalen Ebene führen.

Ich will noch eins draufsetzen: Man muss dazu stehen, was man selbst beschlossen hat. Ich bin zwei Jahre lang Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz gewesen. Es ist uns gelungen, beim Personenbeförderungsgesetz einen Kompromiss zu erzielen. Mehr als ein Jahrzehnt lang haben wir darum gekämpft. FDP, CDU/CSU, SPD und Grüne haben zugestimmt.

Im Personenbeförderungsgesetz steht jetzt, dass alle Zugangsstellen im ÖPNV bis zum Jahr 2022 - das ist nicht unendlich weit hin - behindertengerecht sein müssen. Alle Zugangsstellen im SPNV müssen behindertengerecht sein.

Für die vier genannten Halte sind wir bei einem geschätzten Investitionsvolumen in Höhe von 2,8 Millionen Euro. Wir müssen sehen, ob wir uns verständigen können, uns auf zwei Haltepunkte zu konzentrieren - bei zwei Haltepunkten ist es besonders augenfällig, was die Fahrgastzahlen betrifft -, und wir müssen auch für Verbesserungen sorgen, damit es attraktiver wird, die Bahn zu benutzen.

Nun gibt es Bürgerinitiativen. Das kenne ich. Eine Bürgerinitiative bildet sich dort auch. Ich habe größten Respekt vor Bürgerinitiativen; das ist das gute Recht der Menschen. Es wäre allerdings das Beste, die Bahn zu benutzen. Dann müssten wir über diese Zahlen nicht reden. Das ist mein Appell an die Menschen: Wir haben einen attraktiven ÖPNV und SPNV in der Uckermark. Das sind Mittel der Steuerzahler, die ich dafür einsetze. Deshalb sollte das Angebot auch entsprechend genutzt werden. Zehn oder elf Ein- und Aussteiger reichen in der Perspektive nicht aus. - Herzlichen Dank.

Es gibt Nachfragen, vermutlich von Herrn Bischoff.

Vielen Dank, Herr Minister, für die Darstellung. Man stellt sich spontan die Frage, wo das Geld bei der Deutschen Bahn geblieben ist, wenn in den letzten 20 Jahren jährlich Mittel in Höhe von 30 000 Euro in einen Bahnhof wie in Schönow geflossen sind, der total marode ist. Es müssten 600 000 Euro investiert worden sein. Es sieht dort aber sehr furchtbar aus. Insofern verstehe ich die Kritik, kann sie aber nicht recht einordnen.

Meine Nachfragen konzentrieren sich auf zwei Punkte. Die verkehrliche Anbindung des ländlichen Raumes ist unbestritten ein wichtiger Punkt. Es gibt die bewährte Praxis des Halts auf Anfrage, also wenn man in der Bahn oder am Haltepunkt auf einen Knopf drückt. Das kennt man aus vielen europäischen Ländern sehr gut. Meine erste Frage: Gibt es darüber Erfahrungen und kann man in diese Richtung diskutieren, wenn man die Investitionen in den Bahnhof dahin lenken will, wo sie hingehören?

Meine zweite Frage: Ist es denkbar, dass man die Bahn wenigstens in den Zeiten des Berufsverkehrs, also morgens und abends, wenn Schülerinnen und Schüler zum Gymnasium nach Angermünde oder in den Barnim fahren wollen, mit zwei oder drei Halten weiterhin stabil - zumindest auf unterem Niveau - laufen lässt? Zehn Fahrgäste sind wirklich die unterste Grenze, das ist klar.

Herr Bischoff, es ist alles denkbar. Ich habe keine Entscheidung getroffen, sondern nur auf den Handlungsbedarf hingewiesen, den wir bei diesen beiden Stationen haben.

Das sind die Stationsentgelte für Verkehrshalte, die nicht nur Brandenburg an die Deutsche Bahn zu zahlen hat. Die werden natürlich nicht direkt in diese Bereiche investiert.

Ich habe nicht vor, die Deutsche Bahn in Schutz zu nehmen. Sie hat aber in Prenzlau einen Millionenbetrag investiert. Das ist gut angelegtes Geld, nicht nur, was die Landesgartenschau betrifft, sondern auch im Sinne einer Perspektive für Prenzlau und die Uckermark.

Zu dem Haltepunkt Schönow, den Sie unter anderem genannt haben. Bei Schönow haben wir eine Abschätzung, was es kostet, den Bahnhof behindertengerecht umzubauen. Es besteht Handlungsbedarf, wie Sie gesagt haben. Das kostet ungefähr 400 000 Euro. Man muss sich gut überlegen, ob man nicht eventuell eine Bündelung mit anderen Stationen vornehmen kann.

Noch etwas anderes: Ich habe für morgen noch eine Anfrage bezüglich Meyenburg. Dort gibt es am Wochenende keine ÖPNV-Verbindung. Deshalb müssen wir im ländlichen Raum auch über alternative Bedienformen nachdenken. Die Uckermark hat das große Glück, dass sie eine Grunderschließung über den SPNV hat. Die Strecke nach Stettin ist unstrittig. Es war ein großer Kampf mit dem Bundesverkehrsminister, diese Strecke für Ausbaumaßnahmen vorzusehen.

Wir müssen uns mit dem Landkreis Uckermark verständigen, ob alle vier Haltepunkte eine Perspektive haben und wie man den öffentlichen Personennahverkehr organisiert. Es hilft nichts. Ich könnte es auch nach hinten schieben, aber das Jahr 2022 ist nicht unendlich weit entfernt. Ich weiß, wie schnell die Zeit vergeht. Man kann das Personenbeförderungsgesetz - auch im Hinblick auf die Behinderten - nicht beschließen und dann sagen, wir kümmern uns nicht darum, sondern wir müssen Stück für Stück überlegen, wie wir den behindertengerechten Zugang hinbekommen.

Vielen Dank. - Wir sind bei der Frage 1245 (Bundesausbau- programm U 3), gestellt von der Abgeordneten Lieske.

Seit 2008 werden Investitionsmaßnahmen gefördert, mit denen Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in Brandenburg geschaffen und gesichert werden. Ab 1. August dieses Jahres wie uns allen bekannt - gilt in Brandenburg der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele der in Brandenburg zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Bundesausbauprogramm U 3 wurden bisher zur Sicherung des Rechtsanspruches ausgereicht, um die Betreuungsplätze in Brandenburger Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zur Sicherung des Rechtsanspruches ab dem 1. Lebensjahr zu schaffen?

Frau Ministerin Münch antwortet.

Herr Präsident! Mein sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Lieske, danke für die Nachfrage, die nicht zum ersten Mal gestellt wird und die mir noch einmal die Gelegenheit gibt, den aktuellen Stand darzustellen.

Dem Land Brandenburg stehen 57 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm U 3 zur Verfügung, und davon waren bis März 56,7 Millionen Euro gebunden - das sind mehr als 99 %. Ausgereicht werden die Mittel allerdings nach Baufortschritt, das heißt, wenn der Bauherr die entsprechenden Rechnungen auch bezahlt hat. Entsprechend wurden bisher 39 Millionen Euro ausgereicht. Das sind gut 68 % der Mittel, die uns insgesamt zur Verfügung stehen.

Mithilfe des Bauprogramms U 3 konnten insgesamt 4 177 Kitaplätze neu geschaffen werden; 13 850 Plätze wurden gesichert, und 626 Anträge wurden insgesamt gestellt. Davon haben 541 einen rechtsverbindlichen Bescheid erhalten, und nur 61 mussten abgelehnt werden. 24 Anträge, die von den Jugendämtern bereits überprüft sind, befinden sich in der Endphase der Bearbeitung, und die Bescheide werden demnächst erstellt.

Sie wissen, dass aus dem Investitionsprogramm 2008 bis 2013 gegenwärtig keine Mittel mehr vorhanden sind, aber es kann vorkommen, dass in Einzelfällen Mittel nicht in voller Höhe ausgeschöpft oder schon gezahlte Zuwendungen teilweise zurückgezahlt werden. Für solche Fälle haben wir Vorsorge getroffen und mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe für Rückflüsse, die hier möglicherweise auftreten, eine sogenannte Nachrückerliste erstellt. Ob allerdings alle Planungen der Nachrückerliste realisiert werden können, ist zurzeit noch offen.

Wir befinden uns derzeit in der zweiten Phase der Investitionsförderung - darüber hatten wir mehrfach berichtet. Weil der Bedarf nach Kitaplatzversorgung laut aktuellen Prognosen gestiegen ist, hat der Bund nochmals aufgestockt. Sie erinnern sich sicher an die langen Diskussionen zum Fiskalpakt. Damit stehen dem Land Brandenburg zusätzlich 16,5 Millionen Euro zur Verfügung, und die Kreise und kreisfreien Städte haben erneut Kontingente für weitere Investitionsvorhaben erhalten. Das ist der ganz aktuelle Stand. - Danke schön.

Vielen Dank. Frau Lieske hat Nachfragen.

Wenn sich auch einiges schon aus der Antwort der Ministerin ergeben hat, habe ich trotzdem Nachfragen: 68 % der Mittel sind ausgereicht und verwendet, 32 % sind noch offen - das ist

aus meiner Sicht ein relativ hoher Anteil der Mittel. Auch wenn Sie gesagt haben, dass dafür gemeinsam mit den Jugendämtern Nachrückerlisten erstellt worden sind, interessiert mich Folgendes: Wann ist letztendlicher Abrechnungstermin mit dem Bund? Ist die Chance, das durch Nachrückervorhaben auszugleichen, dann auch förderunschädlich, wenn die noch nicht mit Fördermittelbescheiden versehen worden sind? Wir kennen das aus anderen Förderprogrammen: Wenn die Maßnahme als begonnen gilt und man schon angefangen hat, wirkt sich das meist förderschädlich aus. Das scheint hier im konkreten Fall jedoch nicht so zu sein.

Meine zweite Nachfrage betrifft das neue Investitionsförderprogramm. Sie haben eine sehr vorsichtige Aussicht auf die neue Periode genommen. Mich interessiert - daran hängen auch etwas veränderte Förderbedingungen -: Wie nehmen die Kommunen und kreisfreien Städte dieses neue Förderprogramm an? Welche Reaktionen gibt es darauf? Besteht die Aussicht, dass wir dieses Geld vielleicht sogar im Rahmen der neuen Förderperiode zeitgemäß verwenden können? Denn jetzt müssten eigentlich alle darauf vorbereitet sein, dass es so etwas gibt. Wer sein Ohr zur richtigen Zeit an der richtigen Stelle bzw. am richtigen Ort hat, weiß, wer sich auf den Rechtsanspruch ab 1. August 2013 entsprechend vorbereiten kann.

Vielen Dank, Frau Lieske, Sie haben die Antwort eigentlich schon selbst gegeben, was die zweite Frage betrifft, denn natürlich wissen die Kommunen, Städte und Kreise sehr genau, dass dieses Geld kommt, und sind entsprechend vorbereitet. Ich habe derzeit keine aktuellen Zahlen, dieses Förderprogramm läuft auch erst seit Kurzem.

Zu Ihrer ersten Frage: Es ist vielleicht missverständlich formuliert gewesen. Von den 57 Millionen Euro sind 99 % gebunden. Das heißt, dieses Geld ist rechtmäßig schon gebunden, und es geht nur darum, dass der tatsächliche Baufortschritt entscheidend für die Ausreichung ist. Wir gehen davon aus, dass diese Maßnahmen auch tatsächlich im betreffenden Zeitraum durchgeführt werden. Insofern stellt sich das Problem nicht. - Danke.

Danke. Herr Jürgens hat Nachfragen.

Danke, Frau Ministerin, für die ausführliche Antwort. Können Sie sagen, ob, was den Ausbau angeht, die Landkreise und kreisfreien Städte alle in etwa gleich weit sind, oder gibt es regionale Unterschiede bezüglich des Ausbaus der Kitaplätze?

Mir sind keine regionalen Unterschiede bekannt. Die Bedarfe und auch die Vorauslastungen sind unterschiedlich. Insofern gibt es dort wohl keine großen Differenzen.

Vielen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 1246 (Rentenein- trittsalter 69?), gestellt vom Abgeordneten Görke.

Letzte Woche hat sich die Mehrheit in der Enquetekommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“, die sich aus CDU/CSU und FDP zusammensetzt, dafür ausgesprochen, auf lange Sicht die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre anzustreben.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie diese Vorschläge vor dem Hintergrund der steigenden Belastungen in der Arbeitswelt?

Die Antwort gibt uns Staatssekretär Schroeder.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Görke, das Thema, wie sich die Rente angesichts des demografischen Wandels und des Strukturwandels der Arbeitswelt entwickelt, ist seit über 20 Jahren Gegenstand emotionalster Debatten in diesem Lande. Insofern ist es nicht weiter verwunderlich, dass sich auch die Enquetekommission, die im Dezember 2010 seitens der Bundesregierung unter dem Titel „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“ eingesetzt wurde, auch diesem Thema gewidmet hat, wenngleich nicht sehr ausführlich, sondern man hat den Eindruck, eher en passant.