Protocol of the Session on March 20, 2013

(Vereinzelt Beifall SPD und DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, der deutsche Staat ist durch das Grundgesetz zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität verpflichtet. Nach Artikel 33 Abs. 3 des Grundgesetzes ist zudem der Zugang zu öffentlichen Ämtern grundsätzlich von dem religiösen Bekenntnis unabhängig. Der Staat darf aber ausnahmsweise die Vergabe von öffentlichen Ämtern an ein Bekenntnis knüpfen, wenn dies die Verfassung ausdrücklich zulässt und eine zulässige Religionsförderung im staatlichen Bereich dies erfordert. Das Amt von Hochschullehrern in einer theologischen Ausbildung darf unter dieser Prämisse bekenntnisgebunden ausgestaltet werden. Dafür legt der Gesetzesentwurf der Landesregierung die notwendige Grundlage. Bei all dem, was wir an Differenzen zum eigentlichen Konsens heute schon gehört haben, gehe ich doch davon aus, dass wir uns in einem Punkt einig sind, dem, dass religiöse Studiengänge ohne konfessionsgebundene Professuren allerdings kaum denkbar sind.

Die Landesregierung stand also vor der Wahl, dem Landtag den rechtlichen Weg über einen Staatsvertrag oder den Weg über ein Gesetz vorzuschlagen. Wir haben uns für das Letztere entschieden: ein Gesetz, das bei Bedarf jederzeit und weiterhin auch durch einen Staatsvertrag ergänzt werden kann. Damit betreten wir ganz bewusst rechtliches Neuland. Dies hat in der Sachverständigenanhörung des Ausschusses auch der Staatskirchenrechtler Herr Prof. Heinig aus Göttingen positiv herausgestellt. Frau Melior hat schon darauf hingewiesen.

Warum tun wir das? Mit dem Weg über ein Gesetz finden wir eine Antwort auf die gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Herausforderungen, wie sie auch der Wissenschaftsrat in seinen Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Theologien

und religionsbezogenen Wissenschaften an deutschen Hochschulen im Jahr 2010 aufgegriffen hat. Oder ganz kurz: Ziel ist, die Religionswissenschaften in der Mitte der Hochschulen zu integrieren.

Wir müssen in Deutschland der Zunahme von Pluralismus in den Religionswissenschaften Rechnung tragen. Deswegen kann die staatsvertragliche Lösung, wie sie mit der katholischen und auch mit der evangelischen Kirche erfolgreich praktiziert wird, nur eine Möglichkeit sein, wie theologische Studiengänge an Hochschulen realisiert werden. Wir brauchen Flexibilität, die der pluralen Gegenwart in diesem Bereich Rechnung trägt, und wir brauchen ein Gesetz, bei dem alle verfassungsrechtlichen Regelungen uneingeschränkt gewahrt bleiben. Genau das ist es, was wir mit dem Gesetzentwurf erreichen. Wir brauchen aber auch eine Regelung, die in der Umsetzung praktikabel ist. Würde man der Argumentation der CDU folgen, muss auch die Frage beantwortet werden, mit welchem Vertragspartner ein Staatsvertrag eigentlich geschlossen werden soll.

Meine Damen und Herren, die rechtliche Position der Landesregierung und ihre Argumente sind seit dem 31. Mai 2012 in diesem Hause bekannt. An diesem Tag hat mein Ministerium den Landtag zu dem von ihm erstellten Gesetzentwurf informiert. Dieser Entwurf war ausführlich begründet und erläutert. Dass die Landesregierung keinen Gesetzesentwurf verteilt, den sie für verfassungswidrig hält, dürfen Sie gerne unterstellen.

Meine Damen und Herren von der CDU, seit dem Sommer letzten Jahres wissen Sie, wohin die Reise gehen soll. Seit Januar dieses Jahres - da hat der Ausschuss die Experten angehört - wissen Sie, dass es verschiedene Wege gibt. Seit dem 16. Februar kennen wir die Rechtsauffassung des Parlamentarischen Beratungsdienstes. Damit gab es eine ausführliche Auseinandersetzung im Ausschuss mit dem Ergebnis, dass der im Gesetzentwurf vorgesehene Weg weiterhin für uneingeschränkt gangbar gehalten wird.

Meine Damen und Herren, im Ausschuss wurden die Abwägungen zwischen den verschiedenen verfassungsrechtlichen Regelungen sehr ausführlich diskutiert. Der Änderungsantrag von SPD und der Linken, der nochmals wichtige Konkretisierungen umfasst, wurde angenommen. Dieser Änderungsantrag sieht einiges vor, aber ganz wichtig ist, dass die Einführung von theologischen Studiengängen im Benehmen mit dem zuständigen Ausschuss des Landtages erfolgen muss.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Mit der beabsichtigten Gesetzesänderung stehen wir vor einer historischen Weichenstellung. Mit der innovativen gesetzlichen Regelung wird die jüdisch-theologische Hochschulausbildung an der Universität Potsdam ermöglicht und damit ein bundesweit beachtetes Modell zügig realisiert, so, wie es der Landtag auch gefordert hat. Ende letzter Woche habe ich grünes Licht für die erforderlichen Professuren zur Einrichtung eines Studienganges Jüdische Theologie im Wintersemester 2013/14 gegeben. Damit sind wir auch in dieser Frage gut im Zeitplan, und die beabsichtigte Änderung des Hochschulgesetzes macht den Weg dafür frei, die nächsten Schritte nun ebenso zügig zu realisieren. Hierfür bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.

(Beifall SPD, DIE LINKE und B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Frau Ministerin Prof. Dr. Kunst. - Frau Ministerin hat für ihre Argumentation 2 Minuten und 33 Sekunden länger gebraucht. Gibt es vonseiten der Fraktionen das Bedürfnis, zu reagieren? - Das ist nicht der Fall. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Schlussabstimmung.

Es liegt Ihnen in der Drucksache 5/6927 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vor. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Es gibt keine. Damit ist das Gesetz mit deutlicher Mehrheit in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und eröffne Tagesordnungspunkt 4:

Brandenburgisches Spielhallengesetz (BbgSpielhG)

Gesetzentwurf des Hauptausschusses

Drucksache 5/5437

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft

Drucksache 5/6982

Des Weiteren liegt ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion in Drucksache 5/7042 vor.

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Herr Abgeordneter Homeyer hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sich den parlamentarischen Werdegang dieses Gesetzentwurfs anschaut, kann man wohl mit Fug und Recht von einer schwierigen Geburt sprechen. Leider, meine Damen und Herren, ist das Gesetz dadurch nicht wirklich besser geworden. Ich möchte das an vier Punkten zum Inhalt festmachen.

Wir sind uns sicherlich einig: Der Staat hat selbstverständlich die Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger über die Gefahren der Spielsucht zu informieren und aufzuklären und - wo es geht die Bürgerinnen und Bürger auch zu schützen. Bitte vergessen wir aber nicht, dass wir in einem freien Land mit freien Bürgern leben.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden und nicht über das Ziel hinauszuschießen und das Kind mit dem Bade auszuschütten, ist es deshalb ein hoher Anspruch an uns als gesetzgebende Körperschaft, das richtige Maß zu finden. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung und der sie tragenden Regierungsfraktionen wird diesem Anspruch mitnichten gerecht. Der Gesetzentwurf ist unausgewogen und geht - wen wundert‘s - ausschließlich zulasten der Unternehmen im Land.

(Beifall CDU und FDP)

Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Warum holen Sie die große staatliche Keule bei der Ausdünnung der Spielhallen in Brandenburg heraus? Nach einer fünfjährigen Übergangszeit müssten etwa 60 Spielhallen schließen, weil sie den Mindestabstand nicht einhalten. Das bringt viele kleine Familienunternehmen an den Rand der Existenz. Und es gefährdet übrigens auch Arbeitsplätze. Warum vertrauen Sie eigentlich nicht auf die lokale Expertise? Warum nutzen Sie nicht die Chance, im Rahmen der Aufgabenübertragung die Kommunen zu stärken, und machen eine ordentliche Rahmengesetzgebung? Gewerbefreiheit und Berufsfreiheit, meine Damen und Herren, sind derzeit in Brandenburg wahrlich kein hohes Gut.

(Beifall CDU und FDP)

Dass ich mit dieser Meinung nicht alleine stehe und Sie, meine Damen und Herren von den regierungstragenden Fraktionen, hier nach der Methode „Augen zu und durch!“ verfahren, wird auch durch einen Brief des DEHOGA vom 14. März 2013 überdeutlich. Sie nehmen wieder einmal die Meinung des Berufsstandes nicht ernst. Ich kann mich der Forderung des DEHOGA nur anschließen, das Gesetz von der Tagesordnung zu nehmen, damit ein parlamentarischer Willensbildungsprozess stattfinden kann.

(Domres [DIE LINKE]: Hätten Sie machen können!)

- Ja, wir waren beteiligt, sehr richtig, aber zu diesem Zeitpunkt waren der Brief des DEHOGA und die Forderungen völlig unbekannt. Wir haben sie einfach nicht angehört. Ich meine, der DEHOGA ist ein nicht ganz unwichtiger Berufsstand in Brandenburg, vertritt er doch die Hotels, die Gastronomie und viele Einrichtungen im Land Brandenburg.

(Beifall CDU und FDP)

Der Minister hat in der letzten Ausschusssitzung davon gesprochen, dass Brandenburg gar kein Spielhallengesetz brauchte, wenn der Bund nun endlich mal seine Hausaufgaben machte.

(Kosanke [SPD]: Hat er so nicht gesagt!)

- Haben Sie so gesagt, Herr Minister. Sie sprechen immer von „Hausaufgaben“. So drücken Sie sich immer aus: Der Bund muss seine Hausaufgaben machen.

(Hoffmann [CDU]: So sind sie!)

- So sind sie, ja. Sie verteilen da immer Noten.

(Zurufe von der SPD)

Nun, Herr Minister Christoffers, hat der Bund einen Vorschlag für die Novellierung der Spielverordnung vorgelegt. Im Sommer soll er im Bundesrat erörtert werden. Es würde mich interessieren, wie Sie sich da aufstellen und positionieren. Es sind ja durchaus interessante Vorschläge, vielleicht sogar ein bisschen interessanter als das, was wir hier vorschlagen; vielleicht kann damit ja tatsächlich Spielsucht bekämpft werden.

Wir sind also sehr gespannt, was denn eigentlich mit dem lange diskutierten Spielhallengesetz in Brandenburg geschieht. Ist das dann überhaupt noch notwendig? Warum verabschieden wir das überhaupt jetzt? Warum schaffen wir Bürokratie …

(Zuruf des Abgeordneten Kosanke [SPD])

- Das ist doch eine berechtigte Frage, Herr Kosanke.

(Kosanke [SPD]: Die Zuständigkeit!)

Ich möchte das kurz zusammenfassen: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, weil er unnötig Bürokratie schafft, die den einzelnen Unternehmer überfordert, praktisch nicht umgesetzt werden kann und mit den Mindestabstandsregeln massiv in die verfassungsmäßig geschützte Berufsfreiheit eingreift. Dass dabei brandenburgische Unternehmen ihre Existenz verlieren werden, spielt für Sie anscheinend keine Rolle.

(Beifall CDU und FDP)

Die gut gemeinte Absicht - die will ich mal unterstellen, meine Damen und Herren -, die Spielsucht in Brandenburg effektiv zu bekämpfen, wird mit diesem Gesetzentwurf jedenfalls in keinster Weise erreicht. Gut gemeint, schlecht gemacht! - Danke schön.

(Beifall CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Homeyer. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion der SPD fort. Herr Abgeordneter Kosanke hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute im Plenum mit dem Spielhallengesetz für das Land Brandenburg. Damit beackern wir eine Materie, deren Regelung uns der Glücksspielstaatsvertrag - ein Vertrag zwischen den Ländern und dem Bund - zugestanden hat. Insofern hat alles, was wir hier regeln, auch dann Bestand, wenn der Bund Änderungen vornimmt, die in seiner Kompetenz liegen, also insbesondere die Spielverordnung. Es kommt nicht zu Kollisionen, sondern zu einem ausgewogenen Miteinander der verschiedenen Gesetzgeber in dieser Republik. Vielleicht so viel als Nachhilfe in Sachen Föderalismus und Gewaltenteilung.

Wir haben heute eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen: Auf der einen Seite steht der Schutz des Verbrauchers, des Kunden der Spielhalle. Heute ist Weltverbrauchertag; insofern passt es gut, dass wir das Thema heute behandeln. Die kleine Pause, die wir uns gewähren mussten, war vielleicht gar nicht verkehrt. Auf der anderen Seite steht eine Geschäftsidee zulasten der Kunden. Man muss sich deutlich vor Augen führen, worum es in der Spielautomatenbranche geht: Es ist eine Geschäftsidee zulasten der Kunden; diese haben keine Aussicht auf nennenswerten Erfolg.

Was passiert, wenn man an den Daddelautomaten herantritt? Man steckt Geld hinein, es fiept ein bisschen, es klimpert dann ist das Geld weg. Wenn das Ganze so abgelaufen ist, hat man eigentlich noch Glück gehabt. Schlimmer ist es, wenn man meint, man könne sein Einkommen durch das Erzielen von Gewinnen aus diesen Automaten aufbessern; dann ist man in die Suchtfalle geraten.