Wir beginnen mit der Dringlichen Anfrage 73 (Falsch dekla- rierte Bio-Eier im Spreewald?), gestellt vom Abgeordneten Gregor Beyer. Bitte, Herr Beyer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Laut Medienberichten vom 25. Februar dieses Jahres soll es auch in Brandenburg einen Fall von falsch deklarierten Bio-Eiern geben. Gegen einen Biobauern im Spreewald laufe derzeit nach Angaben der „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ ein Verfahren. Laut Aussage des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Gregor Beyer, ich bin ausdrücklich dankbar für diese Anfrage; denn wir alle sind in einer besonderen Verantwortung: die Bauern bzw. Erzeuger; diejenigen, die die Produkte weiterverarbeiten; die Handelsketten; selbstverständlich auch die Politiker - Abgeordnete wie Minister -, aber auch die Medien. Es geht um einen Artikel in den „Potsdamer Neuesten Nachrichten“. Ich werde etwas zu den „neuesten“ Nachrichten sagen und zeigen, dass die Überschrift „Falsche Bio-Eier aus dem Spreewald“ unzutreffend ist.
Herr Abgeordneter, Sie gestatten mir sicherlich, dass ich gleich beide Fälle darlege; ich denke, sie gehören zusammen.
Es stand die Zahl 6 185 im Raum. Was sagt uns diese Zahl? Bei den Bio-Bauern spielt der Begriff „Abteilungen“ eine Rolle. Jede Abteilung darf maximal 3 000 Legehennen haben. Bei zwei Abteilungen kommt man auf 6 000 Legehennen. Die Verbraucher haben einen Rechtsanspruch darauf, dass jedes Huhn wiederum einen „Rechtsanspruch“ auf 4 m2 Auslauffläche hat. So ist es festgelegt; erst dann darf ein Ei als Bio-Ei deklariert werden.
Zu dem konkreten Fall: Man war darauf aufmerksam geworden, dass 6 185 Hühner bestellt wurden, und es wurde nachgefragt, was es mit den 185 zusätzlichen Hühnern auf sich hat.
Der Bauer konnte nachweisen, dass die zusätzlichen 185 Junghennen nicht auf diesem Hof, sondern auf dem eines Nachbarn eingesetzt wurden. Die Junghennen wurden also für den Nachbarn mitbestellt.
Damit bin ich bei der Meldung der „Potsdamer Neuesten Nachrichten“. Das entsprechende Verfahren wurde am 6. August 2012 von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil der Bauer glaubhaft nachweisen konnte, wie es zu der Bestellung von 6 185 Junghennen kam. Damit ist das kein aktueller Fall mehr. Man kann hier nicht einmal mehr von „Unschuldsvermutung“ sprechen; die Unschuld ist nachgewiesen, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt. Ich stelle mich schützend vor meine Bauern, wenn das so ist und dennoch falsch berichtet wird.
Jetzt komme ich zu den angeblich falschen Bio-Eiern aus dem Spreewald. Es wird gegen einen Halter, der kein Bio-Bauer ist,
wegen des Verdachts ermittelt, Eier aus Bodenhaltung seien als Freiland-Eier deklariert worden. Ich wiederhole: Das ist kein Bio-Bauer. Insofern ist auch die Überschrift „Falsche Bio-Eier aus dem Spreewald“ unzutreffend. Es wird ermittelt. Das Ergebnis der Ermittlungen ist abzuwarten.
Es wurde die Frage gestellt: Was macht nun Herr Vogelsänger? Das ist ja immer spannend. Ich habe - auch den Medien - gesagt, dass ich selbstverständlich keine Sonderarbeitsgruppe eingerichtet habe, weil es in Brandenburg keinen Fall gibt, der mit dem in Niedersachsen vergleichbar ist. Ich habe mir von meiner Fachabteilung berichten sowie die Zuständigkeiten und das Kontrollsystem darlegen lassen. Das ist völlig klar, und das ist ja auch interessant.
Zum Kontrollsystem: Ganz normale Agrarbetriebe werden nach Futtermitteln, Lebensmitteln und Flächengrößen kontrolliert. Da geht es auch um die Zulagen im Rahmen der ersten Säule. BioBetriebe werden zusätzlich regulär einmal im Jahr kontrolliert.
Wir haben 39 Bio-Hühnerhalter im Land; die Anforderungen „3 000 Tiere pro Abteilung“ und „4 m2 Auslauffläche pro Tier“ habe ich schon genannt. Bio-Hühnerhalter werden bis zu vier Mal im Jahr mit unterschiedlichen Schwerpunkten kontrolliert.
Hinzukommen weitere Kontrollen im Rahmen der Prüf- und Zertifizierungssysteme der anerkannten Bio-Verbände. Schließlich gibt es noch EU-Kontrollen nach dem Zufallsprinzip. Deshalb sehe ich es nicht ein, ein zusätzliches Kontrollsystem einzurichten. Es gibt keinen mir bekannten Verdachtsfall bezüglich dessen, was in Niedersachsen geschehen ist.
Selbstverständlich ist Betrug zu verurteilen, Betrug muss nachgegangen werden. Aber wenn die Unschuld feststeht, muss auch das deutlich gesagt werden. In dem von mir geschilderten Fall ist die Unschuld bewiesen, und das werde ich auch öffentlich verteidigen. - Herzlichen Dank.
Danke, Herr Minister, für die ausführliche Antwort. Sie haben vor allem von Bio-Hühnern und Bio-Eiern gesprochen. Gibt es ähnlich umfangreiche Kontrollsysteme, wie Sie sie beschrieben haben, auch für andere Bereiche, in denen Bio-Fleisch im weitesten Sinne produziert wird?
Selbstverständlich gibt es auch dort Kontrollsysteme. Genauere Angaben kann ich gern zur Verfügung stellen.
An dieser Stelle noch eine Ergänzung: Ich habe heute ein Frühstücksei genossen - ich hoffe, Sie auch. Es hat gut geschmeckt. Ich habe mal nach dem Preis gefragt. Die Packung mit sechs Eiern hat 1,78 Euro gekostet. 1,78 Euro - stimmt das? Meine Frau hat das glaubhaft dargestellt.
Ich habe nachgefragt, ob es auch Alternativen gibt. Es gibt auch Eier für 15, 16 und 17 Cent. Wir alle müssen uns überlegen, wie das funktionieren kann. Auch die Aspekte Futtermittel und Transportkosten müssen in die Diskussion einfließen. Lebensmittel sind etwas wert, und das muss auch deutlich gesagt werden.
Wir sind bei der Dringlichen Anfrage 74 (Braunkohleplanver- fahren Tagebau Welzow-Süd, Teilabschnitt II), gestellt vom Abgeordneten Prof. Schierack. Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Braunkohleausschusssitzung vom 7. März 2013 zur Behandlung des Braunkohleplanverfahrens Tagebau Welzow-Süd, Teilabschnitt II, wurde überraschend abgesagt. Ursache soll unter anderem das vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz im Februar beauftragte Umwelt- und Klimaverträglichkeitsgutachten sein. Bei allen Betroffenen in der Lausitz wird nunmehr eine zeitliche Verschiebung von erheblichem Umfang befürchtet, bis hin zu der Annahme, dass in dieser Legislaturperiode das Kabinett und der Landtag keine Entscheidung mehr treffen.
Ich frage die Landesregierung: Welcher neue Zeitplan für den Braunkohleausschuss ist vorgesehen, um sich mit dem überarbeiteten Entwurf des Planverfahrens Tagebau Welzow-Süd, Teilabschnitt II, weiter zu befassen?
Sehr geehrter Herr Prof. Schierack! Sehr geehrte Abgeordnete aus der Lausitz! Ich beginne mit der Lausitz, denn die Frage, wie es im Bereich der Lausitz weitergeht, ist eine Existenzfrage.
Der Vorstand des Braunkohleausschusses wird am Montag tagen. Nach meiner Kenntnis wird der 23. Mai als Termin für die nächste Sitzung festgelegt. Daran werden der Energieminister Herr Christoffers und der für Landesplanung zuständige Minister, also ich, teilnehmen. Daran schließt sich der Zeitplan an.
Es ist völlig klar: Die Menschen in der Lausitz haben ein Recht darauf zu wissen, wie es weitergeht. Die Unsicherheit ist etwas,
was wir nicht weiter zulassen dürfen. Ich habe ein großes Interesse daran, dass bald Klarheit besteht, jedoch müssen die Verfahren rechtsstaatlich durchgeführt werden.
Herr Minister, ich habe eine Nachfrage zur Klarstellung. Herr Prof. Schierack fragte, ob die Gutachten schuld daran seien, dass sich das alles verschiebt. Das ist auch in der Presse sehr stark kommuniziert worden. Meiner Kenntnis nach gab es im Verfahren viele Einwendungen. Ihr Abteilungsleiter, Herr Weymanns, hatte dann auch öffentlich gesagt, dass diese Einwendungen sehr ernst genommen und auch gründlich bearbeitet werden. Ist es richtig, dass auch das eine Verzögerung der Arbeit im Braunkohleausschuss verursacht hat?
Die Gutachten werden einfließen. Die Stellungnahmen sind auch auszuwerten. Ich hätte mir die Erstellung des einen oder anderen Gutachtens schneller vorstellen können.
Herr Minister Vogelsänger, es gibt unterschiedliche Gutachten; Sie haben gerade Bezug darauf genommen. Wir wissen nicht vielleicht können Sie dazu eine Aussage treffen -, wann und ob das DIW-Gutachten, das angeblich seitens der Umweltministerin, Frau Tack, in Auftrag gegeben wurde, von Herrn Hirschhausen vorliegt und in welcher Art und Weise das in Abgrenzung zu dem Gutachten, das vom Wirtschaftsministerium erarbeitet wurde, in die Entscheidungsfindung einbezogen wird.
Meine Damen und Herren, wir sind damit bei der Frage 1221 (Eisenbahnverbindung Berlin-Cottbus-Breslau-Krakau) , die die Abgeordnete Kircheis stellt.
Herr Präsident! Zu DDR-Zeiten und nach der Wiedervereinigung wurden immer direkte Eisenbahnverbindungen aus dem Raum Berlin-Brandenburg nach Oberschlesien und Krakau angeboten. Nachdem in den letzten Jahren viele Verbindungen darunter auch der Nachtzug - gestrichen wurden, war der Eurocity „Wawel“ die letzten Jahre das letzte verbliebene Zugpaar auf dieser historischen Verbindung.