Da kommt aus den CDU/CSU-Reihen der Vorschlag, genau das zu tun, was die Kultusministerkonferenz entweder schon getan hat oder gerade dabei ist zu tun. Den Sinn der grundlegenden Forderung will ich hier auch gar nicht bestreiten. Aber ist Ihnen das KMK-Prozedere vielleicht einfach zu langwierig? Haben CDU und CSU und mit Ihnen jetzt vielleicht auch die antragstellende FDP einfach Angst, im Wahlkampfjahr mit den Bemühungen der KMK nicht genügend eigene Profilbildung erreichen zu können - vielleicht, weil sie auch kaum noch Mitglieder in der KMK haben? Musste dafür extra diese Parallelhandlung erfunden werden? Ich weiß es nicht. Warum wir den Bildungsstaatsvertrag brauchen sollten - ich habe keine Ahnung.
Auch die von Ihnen in der Begründung genannte Verbesserung durch die Qualität eines Staatsvertrages ist eine Placebobegründung. Staatsverträge werden genauso wie KMK-Beschlüsse ausgehandelt und dann praktisch ohne Änderungsmöglichkeiten den jeweiligen Parlamenten zur Abstimmung vorgelegt. Was daran letztlich verbindlicher sein soll, erschließt sich mir nicht. Und warum sich die Länder an einen Bildungsstaatsvertrag halten sollten, wenn sie sich an die Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz nicht halten oder sie nicht ausreichend umsetzen, das weiß ich auch nicht.
Außerdem gibt es all das, was die Antragsteller hier fordern, schon längst. Das ist auch von meinen Vorrednern genannt worden. Das Bildungsmonitoring wurde bereits 1997 auf den Weg gebracht, die Qualitätssicherungsinstitute gibt es, die Vereinbarung zur Vereinheitlichung der Abiturstandards wurde erstmals vor 34 Jahren beschlossen und letztmalig 2008 erneuert. Ja, das könnte alles schneller gehen, aber das gibt es. Die internationalen Vergleichsuntersuchungen sind seit 2000 vereinbart, und die Bundesländer haben 2005 mit dem Quedlinburger Beschluss die Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in den Lehramtsstudiengängen verabredet.
Das waren die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfs für den Staatsvertrag, und ich habe, ehrlich gesagt, auch keinen einzigen Punkt in dem Staatsvertrag gefunden, der nicht bereits durch einen KMK-Beschluss erfüllt worden wäre.
Über die Umsetzung kann man vielleicht noch einmal reden. Dass aber jetzt ausgerechnet die CDU/CSU auf Bundesebene und Schwarz-Gelb auf Landesebene diesen Antrag hier vorlegen, diese beiden Parteien, die es versäumt haben, auf Bundesebene dafür zu sorgen, dass es eine bessere Kooperation im Bildungswesen gibt,
egal, ob man nun die Aufhebung des Kooperationsverbotes da vorn dransetzt als Forderung oder nicht! Wir wollen auch die Aufhebung des Kooperationsverbotes. Und auch dieses Zeitfenster hat die Bundesregierung ungenutzt verstreichen lassen. Und ausgerechnet die CSU, die ja jetzt hinter dem Bildungsstaatsvertrag steht, ist immer der größte Blockierer gewesen in Sachen Anerkennung der Lehrerbildungsabschlüsse.
Dass diese Parteien jetzt zusammen diesen Antrag stellen, ist so hanebüchen, dass ich, die ich keine Freundin deftiger Schimpfworte bin, jetzt bei den Verhaltensforschern wildere, um mir ein solches Vorgehen zu erklären. Aber so richtig ernst scheinen Sie es ja, liebe Kollegen von CDU und FDP, mit diesem Antrag auch gar nicht gemeint zu haben, denn sonst hätten sie ihn ja in der Kultusministerkonferenz vorgelegt. Wir werden jedenfalls über diesen Bildungsstaatsvertrag auch nicht weiter nachdenken.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete von Halem. - Wir kommen zum Beitrag der Landesregierung. Frau Ministerin Dr. Münch hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion schlägt vor, dass sich das Land Brandenburg für einen Bildungsstaatsvertrag einsetzt. Dabei bezieht sich die FDP ja auf einen Staatsvertrag bzw. auf Eckpunkte - das wurde jetzt auch reichlich dargestellt -, die von den Ländern Bayern, Sachsen und Niedersachsen vorgelegt wurden. Mittlerweile ist einer dieser Trias gar nicht mehr da, und man ist versucht zu sagen: Es handelt sich hier um ein Pferd, das mittlerweile tot ist, und es wäre Zeit, von ihm abzusteigen, meine Kollegen von der FDP. Denn all das - das haben meine Vorredner auch schon dargelegt -, was hier gefordert wird, wird längst umgesetzt.
Das heißt, es kann hier eigentlich nur um die Form gehen, die Form des Staatsvertrages, die Sie hier verteidigen. Das reicht aber nicht aus. Das reicht noch nicht einmal für die wahlkämpferische Absicht für Schwarz-Gelb aus, wie sich ja in Niedersachsen gezeigt hat.
Im Namen der Mobilität setzen Sie Unverbindlichkeit an die Stelle der Positionen, die zwischen den Ländern vereinbart wurden. Und auch wenn es sehr modisch oder populistisch ist, die KMK zu beschimpfen, sollten Sie sich einfach auch einmal anschauen, was tatsächlich seit PISA an zunehmender Gemeinsamkeit, insbesondere gemeinsamen Bildungsstandards an dem gemeinsamen Institut IQB, erreicht wurde. Mir erschließt sich überhaupt nicht, warum es hier einen solchen Staatsvertrag geben sollte.
Und lieber Herr Hoffmann, ich stimme ja heute ausnahmsweise einmal vielem von dem zu, was Sie vorhin über das Bildungskooperationsverbot und Ähnliches gesagt haben. Sie haben mich aber missverstanden, wenn Sie glauben, dass ich im Ausschuss für den Staatsvertrag gesprochen hätte. Ich habe für die Inhalte gesprochen, denn die Inhalte entsprechen dem, was
Der Staatsvertrag bleibt in wichtigen Punkten weit hinter den tatsächlichen Erfordernissen zurück. Wenn wir beispielsweise diesen Entwurf im Staatsvertrag umsetzen würden, dann könnten Brandenburger Absolventinnen und Absolventen des künftigen einjährigen Vorbereitungsdienstes, den wir gemeinsam beschlossen haben, keine Studienratslaufbahn in Bayern einschlagen.
Interessant! Sie müssten erst einmal ein Ausbildungsjahr nachholen, das ihnen ja nach bayerischem Laufbahnrecht fehlt. Wir in Brandenburg erkennen Abschlüsse von anderen Ländern an. Aber einige Länder - dazu gehören Bayern und Hessen - erkennen diese Abschlüsse nicht an. Wo also liegen die Probleme? Sicherlich nicht bei den A-Ländern.
Die Anerkennung der Abschlüsse nützt uns aber nichts, wenn dem beamtenrechtliche Regelungen etwa in Bayern entgegenstehen. Deswegen setze ich ganz stark auf die Umsetzungsrichtlinien zur Anerkennung von Lehramtsabschlüssen, über die wir nächste Woche in der KMK beschließen werden. Deswegen ist der Staatsvertrag kein Mittel, um den Willen der Länder zur Zusammenarbeit zu unterstützen oder zu beschleunigen.
Worauf es ankommt - und darauf haben meine Vorredner auch schon hingewiesen -: Es kommt darauf an, dass sich der Bund endlich an den großen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben in der Bildung beteiligt. Das heißt nicht, dass die Bildungshoheit der Länder aufgegeben wird, sondern es geht um das aktuelle Gebot der Aufhebung des Kooperationsverbotes.
- Danke schön. Für das Kooperationsverbot gibt es ja sehr unterschiedliche Ansätze. Wir sind uns aber einig - quer über Aund B-Länder -, dass es mindestens drei Aufgaben im Bildungsbereich gibt, wo es absolut wichtig wäre, dass der Bund mit den Ländern kooperiert, und das bezieht sich auf die Themen Inklusion, Ganztag und Schulsozialarbeit. Das wurde auch zugesagt, und ich hoffe sehr, dass die neue Bildungsministerin nicht nur etwas für die Hochschulen tut - so wichtig das ist -, sondern ganz besonders für den Bildungsbereich, denn hier brauchen wir die Aufhebung des Kooperationsverbotes. Deswegen geht es darum, dass wir diese Herausforderungen zwischen Bund und Ländern nur gemeinsam meistern können.
Mobilität, Durchlässigkeit, Qualitätsentwicklung und Vergleichbarkeit sind in Deutschland schon jetzt grundsätzlich gewährleistet. Weiterentwicklungen gelingen am besten in konstruktiver Zusammenarbeit mit den Ländern. Das Gremium dafür ist und bleibt die Kultusministerkonferenz, die im Übrigen älter ist als die Bundesrepublik. Dafür brauchen wir keinen Staatsvertrag. Was die FDP hier als intelligente Bildungskooperation über Ländergrenzen hinweg bezeichnet, wurde in den Medien längst als wahlkampfpolitische Luftnummer erkannt. Der Gedanke, dass daran etwas sein könnte, lässt sich kaum verdrängen. Deswegen sollten wir diesen FDP-Antrag ablehnen. - Danke.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Abgeordneter Büttner von der FDP-Fraktion hat noch einmal das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ach, Frau Ministerin, ich kann Sie völlig beruhigen, ich habe noch nicht mal richtig in den Wahlkampfmodus umgeschaltet. Insofern hat das überhaupt nichts mit Wahlkampf zu tun. Es hat etwas damit zu tun, dass - ich habe es am Anfang gesagt - die Kultusministerkonferenz schlichtweg gescheitert - ich weiß ja, dass Sie den Kopf schütteln, wenn ich rede; das nehme ich jetzt nur mal zur Kenntnis - und nicht in der Lage ist, das, was sie selbst vereinbart hat, zu implementieren.
Man muss ja fast schon lachen: Da sagen Sie hier allen Ernstes: Der Bund soll sich endlich mehr im Bereich Bildung beteiligen. Liebe Frau Ministerin Dr. Münch, ich weiß nicht, ob Sie es wissen, aber diese schwarz-gelbe Bundesregierung hat 12 Milliarden Euro mehr für die Bildung in dieser Republik zur Verfügung gestellt.
Das ist im Übrigen mehr, werte Frau Ministerin, als die letzte sozialdemokratische Bundesbildungsministerin Frau Bulmahn in ihrer gesamten Amtszeit überhaupt zur Verfügung hatte. Dass Sie sich dann hier hinstellen und sagen, der Bund solle sich mehr engagieren, ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.
Wie erfolgreich, Frau Ministerin und Kollege Günther, die Bildungspolitik in Brandenburg ist - Kollege Günther hat es hier wieder so toll dargestellt -, sehen wir jedes Mal an den Vergleichsergebnissen und den Studien, wo Brandenburg steht, im Übrigen auch Bremen und Berlin - da kann man mal überlegen, wer da regiert -, die auch immer an der letzten Stelle liegen. Das sind die drei Bundesländer, die sich immer die rote Laterne teilen. Insofern ist diese Bildungspolitik schlichtweg nicht richtig und nicht konsistent. Aber eines - Kollege Günther hat die Diskussion schon verlassen, ist auch egal - will ich hier durchaus noch einmal sagen: Das Kooperationsverbot - das geht auch in Ihre Richtung, Frau Kollegin Große - hat damit rein gar nichts zu tun. Das Kooperationsverbot betrifft letztendlich nur Finanzierungsregelungen.
Und es geht darum, dass die Länder - Herr Kollege Jürgens, ich weiß ja, dass Sie immer ganz furchtbar aufgeregt sind, wenn ich rede. Sie haben aber die Möglichkeit einer Kurzinterven
tion. Ansonsten würde ich Sie einfach bitten, mal zuzuhören, oder lassen Sie es, das ist mir auch egal. Seien Sie bitte nur ruhig und leise.
Das Kooperationsverbot hat letztendlich nur etwas mit Geld zu tun. Das Problem ist, Frau Ministerin, es wird dafür keine Mehrheit geben, und es wird vor allem keine Mehrheit geben, indem der Bund Ihnen das Geld einfach zur Verfügung stellt und Sie mit diesem Geld machen können, was Sie wollen, weil es dann wieder falsch investiert wird. Diese Politik wird diese Bundesregierung mit Sicherheit nicht mitmachen.
Wir nehmen das zur Kenntnis. Ich habe natürlich nichts anderes erwartet, nachdem ich das im Ausschuss auch nachgefragt hatte. Aber man hofft ja immer noch auf eine Einsicht. Allerdings, ich nehme zur Kenntnis: Auf diese Einsicht bei Ihnen hoffe ich nun wirklich nicht mehr. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büttner. - Wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Es liegt der Antrag „Intelligente Bildungskooperation über Ländergrenzen hinweg ermöglichen - Bildungsstaatsvertrag unterstützen!“, Drucksache 5/6873 - Neudruck, vor, eingebracht durch die Fraktionen von FDP und CDU. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Es gibt keine. Mit deutlicher Mehrheit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion. Frau Abgeordnete Gregor-Ness hat das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Danke möchte ich heute als Lausitzerin all denen sagen, die diesen Antrag mittragen. Unverständnis möchte ich äußern zu den Kommentaren der Grünen auf der einen Seite, die alles als einen Aufguss von Selbstverständlichkeiten diskreditieren, und Unverständnis möchte ich auch Herrn Lipsdorf aussprechen, der alles zu wischiwaschi findet.