Protocol of the Session on February 27, 2013

Im Prinzip fehlte ja nur ein Millimeter, dass die Linke dem Gesetz auch zugestimmt hätte. Ausgangspunkt war natürlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wir hatten bis 2007 keine separaten Jugendstrafvollzugsgesetze in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat das expressis verbis eingefordert, und zwar mit konkreten Vorgaben. Die sind hier schon benannt worden, auf vier will ich noch einmal kurz eingehen.

Punkt 1: Jugendstrafvollzug hat nur der sozialen Integration - sprich: Resozialisierung - zu dienen. Mit einer interessanten Ergänzung des Bundesverfassungsgerichts - weil die Richter sagen, Herr Eichelbaum, das Ziel stehe auch nicht im Widerspruch zu der Aufgabe, Sicherheit für die Bevölkerung zu schaffen, weil man Sicherheit über Resozialisierung schafft.

Das Bundesverfassungsgericht hat auch gesagt: Die Jugendstrafe - die im Übrigen nicht dem Schuldprinzip folgt; Herr Eichelbaum, da muss ich Ihnen widersprechen -, die Freiheitsstrafe für Jugendliche ist eine besonders einschneidende Maßnahme. Deswegen müssen besonders die Kontakte zur Außenwelt, aber auch die Wohnformen im Jugendstrafvollzug entsprechend organisiert werden.

Dritte Vorgabe: Der Jugendstrafvollzug hat die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus der Kriminologie zu berücksichtigen. Da sagt das Bundesverfassungsgericht ganz konkret: Es ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der offene Vollzug in besonderer Weise dem Prinzip der Resozialisierung entgegenkommt. Das ist in einer Entscheidung im Jahre 2007 expressis verbis noch einmal ausgeführt worden.

Und das Bundesverfassungsgericht sagt: Es ist besonders Wert zu legen auf einen klaren Rechtsschutz für die Jugendlichen, die ja durchaus Bildungsdefizite haben, Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung. Deswegen müssen die Rechte klar definiert sein.

Bevor ich zeige, wie das Jugendstrafvollzugsgesetz darauf reagiert, wie es versucht, das umzusetzen, und auch die Probleme umreiße, die hier schon diskutiert worden sind, vielleicht noch ein paar Basisaussagen, die hier noch nicht vorgetragen worden sind. Sie sind durchaus positiv, zum Teil aber auch negativ zu bewerten und zeigen, vor welch komplizierter Aufgabe wir im Jugendstrafvollzug stehen.

Was für Brandenburg sehr gut ist: Die Zahl der Jugendstrafgefangenen in Brandenburg ist relativ gering und hält sich konstant. Manchmal ist sie von Jahr zu Jahr etwas rückläufig, dann steigt sie wieder, aber sie ist relativ gering. Das sagt auch etwas über die Jugendkriminalität im Land Brandenburg aus. Diese ist nicht sehr hoch, sondern eher rückläufig.

Was auch positiv ist: Wir haben gegenwärtig keine Jugendstrafgefangenen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren, und wir haben nur eine Handvoll von Jugendstrafgefangenen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren. Unsere Hauptproblemgruppe sind sogar die zwischen 21 und 25 Jahren, die im Jugendstrafvollzug sitzen, was zu besonderen Herausforderungen führt. Wir müssen in Zukunft überlegen, wie wir konzeptionell darauf reagieren.

Ein großes Problem ist benannt worden. Wenn man die Zahlen aus der Großen Anfrage auswertet, stellt man fest: 70 bis 80 % der Inhaftierten haben keinen Berufs- bzw. Schulabschluss. Und wir haben das Problem: Im Verhältnis zu der geringen Zahl der Jugendstrafgefangenen sind jugendliche Mehrfach- und Gewalttäter überproportional vertreten.

Dann sollte man noch einmal sehen - das Problem hat Herr Kuhnert ja sehr anschaulich dargestellt -, dass natürlich gesellschaftspolitische Probleme Ursache für Jugendkriminalität sind, also Gewalterfahrungen in den Familien, sexuelle Übergriffe in den Familien, Arbeitslosigkeit, Integrationsprobleme, Alkoholprobleme, Suchtprobleme überhaupt. Auf die muss man im Vollzug differenziert reagieren. Trotzdem ist der Vollzug erst einmal eine totale Institution, ein abgeschlossener Raum, in dem diese Problemgruppen auf engem Raum geballt zusammenleben. Deswegen kommen solche Dinge zustande, wie sie in der Studie des Instituts in Hannover aufgeführt werden. Wir haben jedoch - und es ist gut, dass wir das im Rechtsausschuss thematisieren - auch einige wissenschaftliche Fehler bzw. Unwägsamkeiten in der Befragung für Brandenburg festgestellt, weshalb wir diese Studie hinterfragen, und das dauert etwas. Ich bin gern bereit, die Ergebnisse im Rechtsausschuss vorzulegen.

Was machen wir nun, um darauf zu reagieren? Natürlich Ausund Weiterbildung - ganz wichtig, das entscheidende Standbein im Jugendstrafvollzug! Aber aufgrund dessen, dass die Klientel eben so problematisch ist, haben wir Abbrüche; dazu haben wir schon einmal in einer gesonderten Anfrage geantwortet. Wir haben das Problem, dass die Strafzeiten manchmal „relativ überschaubar“ sind und deswegen nur eine Teilausbildung möglich ist. Und wir haben das Problem, dass wir es manchmal nicht hinkriegen - das muss zukünftig ein Schwerpunkt sein -, eine Anschlussqualifizierung zu organisieren.

Was machen wir noch im Vollzug? Wir bieten natürlich Freizeitmaßnahmen, insbesondere Sportmaßnahmen, an, für die der Rechtsanspruch viel stärker ausformuliert ist. Was positiv in Wriezen ist: Wir haben Sportpädagogen eingestellt, um den Sport nicht nur als Freizeitmaßnahme, sondern auch als Behandlungsmaßnahme fest in den Blick zu nehmen und in den Vollzug zu integrieren.

Klar ist, dass die Stärkung des offenen Vollzugs vorgesehen ist und ein etwas liberalerer Umgang mit Vollzugslockerungen, weil das den wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht. Es ist die Frage aufgeworfen worden, warum es eine Diskrepanz

gibt zwischen der großen Zahl an Lockerungsentscheidungen Ausführungen, Ausgänge - und dem Rückgang der Besuchszahlen. Sie sind 2011 zurückgegangen, für 2012 können wir es noch nicht abschließend sagen. Wir haben erst die ersten beiden Quartale dokumentiert, aber von der Tendenz her gibt es eine geringere Zahl. Dafür gibt es unterschiedliche Erklärungen, und die Erklärung unseres Hauses ist noch nicht abschließend.

Aber wir haben einen signifikanten Anstieg von Besuchsausgängen. Das kompensiert zum Teil die Besuche in Wriezen. Und wir müssen nicht um den heißen Brei herumreden - Wriezen liegt nicht zentral in Brandenburg und ist problematisch zu erreichen; deswegen ist das mit den Besuchszeiten etwas differenziert zu sehen. Ich glaube, ein Grund liegt darin - wir werden das aber noch weiter überprüfen -, dass wir die Besuchsausgänge exorbitant ausgeweitet haben.

Wichtig ist die Feststellung - auch im Hinblick auf das, was wir im April diskutieren werden -, dass die ausgeweiteten Vollzugslockerungen nicht zu Missbräuchen geführt haben.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Zweimal wurde der Freigang widerrufen. Der Missbrauch hält sich im Promillebereich und gefährdet in keiner Weise die Sicherheit Brandenburgs. Das ist eine wichtige Erkenntnis.

Besonderes Augenmerk legen wir darauf, den Übergang in die Freiheit zu organisieren. Das Projekt „Wegebau“ ist im vorigen Jahr beendet worden; es war von vornherein als zeitlich begrenztes Projekt - einschließlich Projektförderung - angelegt. Im Abschlussbericht werden die Vorzüge des Übergangs, wie er in Wriezen organisiert wird, aber auch die Defizite benannt. Daraus ist der Entwurf eines Kooperationsabkommens mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit abgeleitet worden. Die Verhandlungen laufen.

Da wir die Probleme beim Übergang sehen - die kann man aus den Antworten auf verschiedene Fragen ableiten -, haben wir im Entwurf des neuen Vollzugsgesetzes bereits reagiert, etwa durch die Bestimmung, dass spätestens ein Jahr vor der möglichen Entlassung ein Eingliederungsplan erstellt werden muss, um noch besser mit den freien Trägern, den Arbeitsagenturen und den Wohnungsgesellschaften zusammenarbeiten zu können.

Als weitere Folge unserer Erkenntnisse wollen wir das Übergangsgeld wieder einführen, Frau Blechinger. Es war damals gestrichen worden, was sich aber nicht bewährt hat. Das neue Justizvollzugsgesetz enthält mit dem Eingliederungsgeld wieder eine Brücke; es hilft insbesondere Jugendlichen, aber auch Erwachsenen, wieder Fuß zu fassen.

Noch eine Bemerkung zu der Frage, ob man Behandlungsmaßnahmen insbesondere für Problemgruppen anbieten sollte. Wir haben für diese Fälle die Sozialtherapie. Diese gab es schon vorher; sie ist aber weiter ausdifferenziert worden. Mittlerweile liegen auch bundesweit positive Ergebnisse der Evaluation vor.

Ich verweise auf das Projekt „Denkzeit“ für jugendliche Intensivtäter. Es ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass es extern evaluiert und begleitet wird. Die Kritik im Zusammenhang mit der Evaluation aller Behandlungsmaßnahmen nehme ich gern mit.

Erwähnen möchte ich auch das Projekt „Abschied von Hass und Gewalt“, das sich an rechtsradikale Gewalttäter wendet. Die Ergebnisse der Begleitforschung sind sehr positiv. Das lässt uns optimistisch in die Zukunft sehen.

Die punktgenaue Umsetzung der Behandlungsmaßnahmen noch punktgenauer als im Jugendvollzugsgesetz vorgesehen spielt für uns eine große Rolle. Die Maßnahmen sind zu benennen, und die Umsetzung ist zu überprüfen. Das ist ein Vorzug des neuen Gesetzes.

Das Jugendstrafrecht war immer Motor der kriminalpolitischen Entwicklung. Auch das Jugendstrafvollzugsgesetz Brandenburgs ist ein Motor. Wir denken es aber jetzt weiter. Wir bauen Mängel ab und übernehmen die positiven Aspekte in das Erwachsenenstrafvollzugsgesetz. Deswegen bin ich optimistisch, dass wir weitestgehend parteiübergreifend - vielleicht gibt auch die CDU ihre Blockadehaltung auf - ein resozialisierungsfreundliches Justizvollzugsgesetz im April verabschieden können. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD und B90/GRÜNE)

Danke, Herr Minister Dr. Schöneburg. - Frau Abgeordnete Teuteberg erhält noch einmal das Wort. Ursprünglich hatte sie nur 40 Sekunden Redezeit; da Minister Schöneburg noch anderthalb Minuten „herausgearbeitet“ hat, sind es insgesamt etwa zwei Minuten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat auch unabhängig vom Thema Strafvollzug einmal formuliert: Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die wesentlichen Fragen zu entscheiden. - Was kann es Wesentlicheres geben als einen so tiefen Grundrechtseingriff wie den Freiheitsentzug in jungen Jahren? Deshalb gab es früher den Begriff des „besonderen Gewaltverhältnisses“, der bei Vorkommnissen, wie sie es leider in Siegburg gab, besonders plastisch wirkt. Klar ist: Junge Menschen, die sich im Strafvollzug befinden, sind in einer besonderen Obhut des Staates. Wir tragen besondere Verantwortung für ihre Unterbringung.

Ich fände es gut, wenn wir wie in der heutigen Debatte zu diesem Thema keinen Popanz, keine falschen Gegensätze aufbauen. Wenn Kollege Eichelbaum davon spricht, dass es auch um das Leid der Opfer und um deren Schutz geht, dann sehe ich darin keinen Gegensatz zur Resozialisierung; denn dazu gehört auch, Empathie bei jungen Menschen zu fördern, die Fähigkeit, sich in andere hineinzudenken. Die Straftäter müssen verstehen, dass sie jemanden geschädigt, ihm wehgetan haben. Insoweit sehe ich überhaupt keinen Gegensatz. Wenn wir in diesem Sinne weiterkämen, wäre das gut.

Auch sonst steht Resozialisierung nicht im Widerspruch zu Sicherheit. Wenn Resozialisierung zu weniger Rückfällen führt, dann ist das - langfristig betrachtet - sehr gut für die Sicherheit. Zudem sind wir dem Steuerzahler verpflichtet. Wir müssen so viel Mittel einsetzen wie nötig und so wenig wie möglich. Das ist nur möglich, wenn wir richtig evaluieren. Für eine nicht wirksame Maßnahme ist jeder Cent zu viel. Für eine wirksame Maßnahme kann auch eine große Investition sinnvoll sein, weil sie auf lange Sicht hohe Kosten erspart.

In diesem Sinne ist die Berichtspflicht wichtig und richtig. Wir sind gesprächsbereit, was den Turnus angeht. Das muss in einem sinnvollen Rahmen passieren. Einerseits darf das Ministerium nicht lahmgelegt werden, andererseits muss der Gesetzgeber genügend Informationen für seine wichtigen Entscheidungen bekommen. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen. - Danke schön.

(Beifall FDP sowie vereinzelt SPD, DIE LINKE und B90/ GRÜNE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Teuteberg. - Ich beende die Aussprache. Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 22 ist damit zur Kenntnis genommen worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und eröffne Tagesordnungspunkt 11:

Ortsansässige Landwirte stärken - Landesgesetzgebungskompetenz zur Sicherung des landwirtschaftlichen Bodenmarkts nutzen

Antrag der Fraktion der CDU der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einbringenden Fraktion; das ist die Fraktion der CDU. Herr Abgeordneter Dombrowski, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Ich halte das zunehmende Engagement außerlandwirtschaftlicher Kapitalanleger für sehr bedenklich.“ Mit diesen Worten brachte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Helmut Born, bereits im Jahr 2011 seine Sorgen über die Entwicklung auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt zum Ausdruck. In dem Interview führte er weiter aus, dass dies bei ihm die Alarmglocken schrillen lasse. Weiter war dort zu lesen, dass er ernsthafte Anzeichen dafür sehe, dass eine von Bauern getragene Landwirtschaft immer weiter unter Druck gerate - ich zitiere -, „wenn branchenfremde Investoren die Landwirtschaft als Renditeobjekt nutzen“.

Meine Damen und Herren, auch der Deutsche Bauernbund hat eine Untersuchung vorgenommen. Es wurde festgestellt, dass in 50 Dörfern Brandenburgs mittlerweile sieben Holdings über landwirtschaftliche Betriebe oder Beteiligungen verfügen. Hierbei muss man grundsätzlich unterscheiden zwischen großen, börsennotierten Aktiengesellschaften, die sich aber im Landwirtschaftsbereich bewegen, und branchenfremden Investoren mit industrieller Herkunft. Insoweit sollte man einen Unterschied machen.

Die ortsansässigen Landwirte stehen vor folgendem Problem: Wir verzeichnen seit Jahren einen enormen Preisanstieg für Ackerflächen. Der durchschnittliche Verkaufspreis von BVVG-Flächen in Brandenburg stieg zwischen 2007 und 2011

um 130 %. Diese nach oben gerichtete Preisentwicklung hat sich auch im Jahr 2012 fortgesetzt, sodass der durchschnittliche Kaufpreis zum Verkehrswert in Brandenburg mittlerweile über 10 000 Euro pro Hektar Ackerfläche beträgt.

Der Druck auf den Produktionsfaktor Boden steigt zudem durch die Energiewende und die EEG-Einspeisevergütungen für erneuerbaren Strom aus Biogas. Was jetzt passiert, ist Folgendes: Laufen zum Beispiel die Pachtverträge mit der BVVG aus, können viele Betriebe die hohen Hektarpreise kaum noch bezahlen; denn diese liegen mittlerweile über einem betriebswirtschaftlich vernünftigen Niveau. Dies ist auch durch sachverständige Gutachter belegt und vorgetragen.

Die Folgen für den Betrieb: Die Kapitalrendite sinkt, Liquiditätsprobleme treten auf, die Fähigkeit zur Alleinfinanzierung wird geschwächt, die Chancen auf einen Bankkredit sinken. Das Ergebnis: So, wie sich die Flächenpreise nach oben entwickeln, verstärkt sich der Teufelskreis für die Betriebe, und zwar nach unten, bis hin zur Betriebsaufgabe.

Wenn sich die ortsansässigen Landwirte die Pacht oder die Kaufpreise nicht mehr leisten können, ist dem Kapitalzufluss von außen Tür und Tor geöffnet. Auch wenn die Übernahme von Betriebsanteilen rechtlich möglich und marktwirtschaftlich nicht zu beanstanden ist, entstehen dadurch ungesunde Agrarstrukturen. Denn sie entziehen dem ländlichen Raum Arbeitsplätze - diese sollten uns allen doch wichtig sein - und somit Einkommen und auch Wertschöpfung.

In unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, eine zeitlich befristete Arbeitsgruppe „Bodenmarkt“ - wie derzeit in Sachsen-Anhalt - einzurichten. Diese soll in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden die Eckpunkte für ein Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur im Land Brandenburg erarbeiten. Die Notwendigkeit dazu wird nicht nur vom Bauernbund Brandenburg, sondern auch vom Landesbauernverband durchaus gesehen. Mit Letzterem haben wir als Fraktion erst in der vergangenen Woche ein Gespräch dazu geführt.

Ich gebe zu, dass es sich hierbei um juristisch sehr schwierige Fragen handelt. Deshalb ist hierbei auch vor Schnellschüssen zu warnen. Deshalb ist es der bessere Weg, erst eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Landesregierung - Juristen - und des Berufsstandes zu bilden und dort die schwierigen rechtlichen Fragen vorab zu klären, als hier und heute vorschnell einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen.

Meine Damen und Herren, unser Ziel sind starke wettbewerbsfähige Betriebe im Eigentum ortsansässiger Landwirte, eine hohe regionale Wertschöpfung, festangestellte Beschäftigte in der Brandenburger Landwirtschaft und ein vitaler ländlicher Raum.

Was wir nicht wollen, ist der Ausverkauf der brandenburgischen Landwirtschaft an auswärtige Kapitalanleger, die mit Landwirtschaft im Grunde nichts mehr zu tun haben.

(Vereinzelt Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, ich würde mich freuen, wenn Sie unserem Anliegen heute insofern zustimmen, als Sie unserem Antrag auf Überweisung in den Fachausschuss Ihre Stimme geben. - Danke schön.