Protocol of the Session on February 27, 2013

SPD und Linke unterlegen die Rahmenvereinbarung in ihrem Entschließungsantrag zusätzlich. Über die darin enthaltenen Fi

nanzierungszusagen hinaus soll ein jährlicher Zuwachs der Globalzuweisung an die Hochschulen zur Verbesserung der Studienqualität vorgesehen werden. Das begrüße ich nachdrücklich. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit - bzw. bin noch nicht ganz am Ende. Pardon!

(Allgemeine Heiterkeit - Görke [DIE LINKE]: So kann man Aufmerksamkeit auf sich ziehen!)

- Ich habe ja noch eine Minute. Das wäre nun wirklich Verschwendung.

Meine Damen und Herren, die Rahmenvereinbarung ist Teil eines abgestimmten Instrumentariums. Der Hochschulentwicklungsplan, der dem Haus in seiner ersten Entwurfsfassung zugeleitet wurde, gehört dazu, wie auch die Einzelverträge mit den Hochschulen, für die die Rahmenvereinbarung - nach entsprechender Diskussion und Debatte hier - quasi das Dach bildet.

Alle Maßnahmen stellen das Verhältnis zwischen Land und Hochschulen auf eine qualitativ neue und verlässliche Grundlage, die in die Zukunft weist. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Wir setzen mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Der Abgeordnete Schierack spricht.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Schriftführer! Liebe Frau Ministerin, die CDU-Fraktion hat bereits im Oktober 2010 einen Antrag auf Ausarbeitung eines Hochschulpaktes III eingebracht. Wir haben damals unter anderem gefordert, Hochschulverträge zu implementieren. Das ist von Rot-Rot abgelehnt worden. Heute, zweieinhalb Jahre später, folgen Sie endlich unserer Einsicht.

(Haha! bei der Fraktion DIE LINKE)

Das ist gut, wenn es auch spät kommt - ich hoffe, nicht zu spät.

(Beifall CDU)

Sie können es gerne nachlesen: Es war am 07.10.2010.

In der Vergangenheit ist viel Vertrauen in der Hochschullandschaft verlorengegangen. Wie so oft, hinkt das Regierungshandeln Anträgen der Opposition hinterher.

(Beifall CDU)

Dennoch, meine Damen und Herren, ist die Auflegung der Rahmenvereinbarung zwischen Land und Hochschulen zu begrüßen. Das habe ich schon im Ausschuss gesagt, auch wenn im Detail Fragen der Finanzierung offen sind.

Lassen Sie mich kurz zurückblicken: Der Bruch des Hochschulpaktes II mit dem Griff in die Rücklagen der Hochschulen und der Entnahme von 10 Millionen Euro, die globale Minderausgabe von 12 Millionen Euro im Haushalt und die Zwangs

fusion der Lausitzer Hochschulen haben das Vertrauen in die rot-rote Landesregierung erschüttert.

Damit wurde die Planungssicherheit aufgegeben. Projekte, die damals geplant waren, wurden gestoppt oder gekürzt. Die Qualität der Lehre wurde beschnitten.

Meine Damen und Herren, Hochschulen brauchen Planungssicherheit. Sie sind - natürlich - auf strategische und finanzielle Rahmenbedingungen und Vorgaben der Landesregierung angewiesen. Es muss zum Ausdruck kommen, welchen Anforderungen sich die Hochschullandschaft in Zukunft stellen soll. Auf der anderen Seite muss in der Rahmenvereinbarung durch eine sichere finanzielle Ausstattung erkennbar sein, welche Bedeutung Bildung in diesem Land wirklich hat.

(Beifall CDU)

Nur so kann wieder Vertrauen entstehen, nur so können Hochschulen wieder sicher in Lehre, Forschung und Entwicklung investieren, nur so können sie eine hohe Qualität und Studienkapazität im Land Brandenburg aufrechterhalten.

Wenn ich aber die Stimmen aus den Hochschulen höre, bin ich eher skeptisch, dass dies durch diese Rahmenvereinbarung gelingen kann. Sie haben deutlich gesagt, dass sie die Rahmenvereinbarung - so, wie sie jetzt ist - nicht unterschreiben würden. Zum einen sind die Hochschulen aufgrund ihrer Erfahrungen mit Rot-Rot und dem Bruch des Hochschulpaktes II gewarnt, und auf der anderen Seite bemängeln sie zu Recht die Betonierung der Landesmittel bis zum Jahr 2018, ohne dass mit ihr eine finanzielle Perspektive für die Erreichung der in der Rahmenvereinbarung beschriebenen guten Ziele gegeben wäre.

Auch der Antrag, den Sie als Koalition eingebracht haben, wird langfristig nicht zu einer besseren Ausstattung führen, obwohl er durchaus in die richtige Richtung geht. Er ist lediglich eine Bekundung, greift auf die nächste Legislatur zu und ist somit von den künftigen Mehrheitsverhältnissen in diesem Landtag abhängig. Ein bisschen mehr Mut hätte ich schon erwartet.

(Beifall CDU)

Deshalb haben wir gemeinsam mit den Grünen einen Antrag gestellt. Dieser nennt ein konkretes Ziel, die Erreichung des Mittelfeldes der bundesdeutschen Hochschulfinanzierung bis zum Jahre 2018. Es muss klar sein: Hochschulverträge dürfen nicht gebrochen werden. Deshalb ist es wichtig, sie rechtssicher zu gestalten. Es muss nachdrücklich klargestellt werden, dass in der Zukunft nie wieder in die Rücklagen gegriffen werden kann. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Die Abgeordnete Melior spricht für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, wir reden heute über ein schönes Thema. Und es ist ein guter Tag für die Hochschulen im Land Brandenburg, weil ihnen die

se Rahmenvereinbarung tatsächlich Planungssicherheit für die nächsten fünf Jahre gibt. Die Ministerin hat ja schon dargelegt, dass diese Rahmenvereinbarung die Grundlage für einzelne Hochschulverträge ist. Herr Schierack, Sie sehen, wir sind auch im hohen Alter noch lernfähig; jeden Tag lernen wir dazu und nehmen manche Ideen auch gerne auf.

Diese Rahmenvereinbarung gibt es bereits in anderen Bundesländern: Baden-Württemberg kennt den Solidarpakt II; Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben auch jeweils eine Rahmenvereinbarung. Ich denke, man kann von guten Beispielen lernen, und das ist hier auch gelungen.

Die Ministerin hat alle Punkte schon angesprochen, ich will nur kurz zusammenfassen: fünf Jahre Planungssicherheit; Personalverstärkungsmittel zusätzlich, on top - herzlichen Dank auch an den Finanzminister; ich glaube, das war eine hohe Hürde, über die man springen musste, aber es ist miteinander gelungen -; kein Griff mehr in die Rücklagen; zusätzliche Mittel für Existenzgründungen. Die Flexibilisierung der Stellen ist auch weiter angedacht - es gibt ja schon den Modellversuch in Wildau und Potsdam. Das sind gute Dinge, die diese Rahmenvereinbarung mit sich bringt.

Die Hochschulverträge, die daraus erwachsen sollen, kennen auch acht Länder - neben Bayern die Länder Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und nicht zuletzt Berlin. Auch Hamburg hat Einzelvereinbarungen mit den Hochschulen. Daran sehen Sie, meine Damen und Herren: Auch da bewegen wir uns im Kontext der Bundesländer und haben einmal mehr Planungssicherheit für die Hochschulen hier im Land.

Ich will noch etwas zu unserem Entschließungsantrag sagen: Sie lesen darin ein Bekenntnis von Rot-Rot. Wir wissen, dass die Hochschulen in unserem Land mit mehr Geld noch mehr Innovationen, noch mehr Forschung bewerkstelligen und vor allem die Studienqualität weiter verbessern können; das ist eine Bindung.

Herr Schierack, man kann die Exekutive schon in diese Richtung mitnehmen - das will dieser Antrag - und ihr sagen: Hier muss es in den nächsten Jahren mehr Geld geben. - Die Legislative zu binden hielte ich in der Tat für falsch, weil diese Selbstbindung des Landtages natürlich über die Legislatur hinaus reichen und eine Vorfestlegung kommender Haushalte bedeuten würde. Das sollten wir unseren Kolleginnen und Kollegen der nächsten Legislatur nicht antun. Aber unser Entschließungsantrag geht eindeutig in die Richtung, die Regierung aufzufordern, da noch mehr zu tun, für bessere Studienqualität im Land zu sorgen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Der Abgeordnete Lipsdorf spricht für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es liegt uns also der Entwurf einer Rahmenvereinbarung vor, die, wie Herr Schie

rack schon sagte, in den Hochschulen nicht unumstritten ist. Aber es gibt an den Hochschulen auch die eine oder andere gewichtige Stimme, die sagt: Ja, das ist der richtige Weg, das ist die richtige Rahmenvereinbarung, um dann zu einzelnen Hochschulverträgen zu kommen. - Daher ist das zu begrüßen; wir haben das im Ausschuss mehrheitlich getan und dabei auch die Vorteile dargestellt.

Aber nach einem Blick in die Details sagen wir Liberale: Hier hätte an der einen oder anderen Stelle die Formulierung doch anders gewählt werden müssen, um Klarheit zu schaffen. Zum Beispiel heißt es ja unter Punkt 1.1 - Zuschüsse für laufende Zwecke und Investitionen sowie Finanzhilfen -: „Nach Maßgabe der jeweiligen Landeshaushalte kann eine Anpassung des Budgets erfolgen...“.

Richtig und im Sinne der Hochschullandschaft sollte es aber heißen: „… soll eine Erhöhung erfolgen“. Es ist ja das Ziel auch des Entschließungsantrags -, dass eine Erhöhung stattfindet.

Die Hochschulstrukturkommission hat der brandenburgischen Wissenschaftslandschaft eine Unterfinanzierung bescheinigt. Ein Aufwuchs muss erfolgen - daher dieser Entschließungsantrag von Rot-Rot, den wir mittragen, weil er in die richtige Richtung geht und auch die richtigen Formulierungen enthält, die die Landesregierung und den Herrn Finanzminister zwingend zum Handeln auffordern.

„Das Prinzip der Rücklagenbildung hat sich … bewährt.“ Dieser Satz hat uns allen natürlich das Lächeln ins Gesicht getrieben. Vor allem hat sich ja offensichtlich die Entnahme der Rücklagen bewährt. Meine Damen und Herren, wir bezweifeln, dass die Formulierung, so wie sie im Rahmenvertrag steht, wirklich rechtssicher ist, und befürchten, dass dieser oder der nächste Finanzminister, wenn er merkt, dass er noch Geld für den BER braucht, doch wieder an die Rücklagen geht. Wir wissen nicht, wie rechtssicher diese Rahmenvereinbarung ist und wie schnell sie gebrochen werden kann.

(Zuruf)

- Es wird jemanden geben, der dann rechtliche Tricks bringt, glauben Sie mir.

Es ist zwar richtig, transparent zu sein - die Hochschulen sollen laut Hochschulvereinbarung Verwendungskonzepte vorlegen -, aber ich denke, es wäre sinnvoller gewesen, Rechenschaftslegung einzufordern bzw. einzuplanen und diese dann sinnvoll zu verankern.

Bund-Länder-Vereinbarung zum Hochschulpakt 2020: Da besteht Klarheit über die Weitergabe und Zweckbindung der Mittel, das ist gut. Aber in diesem Absatz vermissen wir die Verpflichtung des Landes zur Gegenfinanzierung.

Stellen und Personal: Mehr Flexibilität ist gut und wichtig, besonders auch mit Blick auf die Nachwuchsförderung. Auch Umwidmung und Zusammenlegung von Stellen wird möglich. Durch die Einführung eines Stellenpools kann die Flexibilität weiter erhöht werden, und die Hochschule kann sich - je nachdem, wie sie es wünscht - auch auf wichtige Entwicklungen vorbereiten. Es sollte aber nicht ein Gesamtstellenplan, sondern ein Gesamtstellenbudget geschaffen werden, damit diese

flexiblen Regelungen an der Hochschule wirklich genutzt werden können und verankert sind.

Evaluierung und Qualitätssicherung: Qualitätssicherung ist eine wichtige Aufgabe einer Hochschule. Aber dazu gehört natürlich Eigenverantwortlichkeit. Warum dann nicht eigenverantwortlich Instrumente finden, mit denen diese Qualitätssicherung vorgenommen werden kann? Hier würden wir also einen Satz streichen wollen.

Insgesamt lässt sich mit dieser Rahmenvereinbarung und den Änderungsanträgen arbeiten. Es kommt aber auf zwei Dinge besonders an: Erstens bedarf es eines ehrlichen und verantwortungsvollen Handelns von Politik und Hochschulen, damit diese wieder Vertrauen in die Politik gewinnen. Zweitens ist eine ausreichende Finanzierung notwendig, und zwar ohne Tricks und Kniffe. Es darf nicht sein, dass im Nachhinein Mittel, die im Vorhinein versprochen worden waren, wieder entnommen bzw. abgezogen werden können. Insoweit ist noch einiges an Luft nach oben und ist aus unserer Sicht auch noch einiges nachzuarbeiten. Insgesamt stimmen wir aber mit dem Entwurf und auch mit dem Entschließungsantrag der Koalition überein. Herzlichen Dank.