Protocol of the Session on January 24, 2013

Interessant finde ich übrigens die Ergebnisse des Versuchs des Landkreises Spree-Neiße, die Verwendung von Landesfördermitteln, die von Zuwendungsgebern aus den Geschäftsbereichen des MBJS und des MASF gewährt wurden, statt mit einem zahlenmäßigen Verwendungsnachweis mit einem Sachbericht und einer einfachen Verwendungsbestätigung nachzuweisen. Der Ersatz des zahlenmäßigen Nachweises durch eine Verwendungsbestätigung führte in etwas mehr als der Hälfte aller Abrechnungen zur Beschleunigung zweier Verfahrensschritte: bei der Erstellung des Verwendungsnachweises zur Erleichterung beim Zuwendungsempfänger und bei der Prüfung des Verwendungsnachweises durch den Zuwendungsgeber. Damit wurden das Verwaltungsverfahren in Teilen beschleunigt, der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert und - was interessant ist - Personalressourcen gespart.

Hier sehe ich Möglichkeiten der vorfristige Verallgemeinerung auf weitere Landkreise, da die Erfolge auf der Hand liegen. Auch der Landesrechnungshof attestierte einen Versuchserfolg und sah das Ziel der Senkung des Verwaltungsaufwandes durch

die Verringerung der Bearbeitungszeit bei den Zuwendungsgebern und bei den Zuwendungsempfängern als erreicht an.

Die Landesregierung wird diesen Prozess zur Verbesserung der brandenburgischen Regulierungs- und Vollzugsqualität - insbesondere mit dem Ziel, solche Standards zu senken, die die Kommunen belasten - konsequent fortsetzen. Das können wir selbstverständlich nur begrüßen.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Mächtig. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Frau Abgeordnete von Halem erhält das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Wenn es ein Häufigkeitsranking für die Themen in den Plenarsitzungen gäbe, dann stünde das Standarderprobungsgesetz - das ist richtig - relativ weit oben. Ich denke: Das ist auch gut so. Es käme wahrscheinlich schon bald nach dem Flughafen.

In einer meiner letzten Reden habe ich das Standarderprobungsgesetz mit einem Einkaufskorb verglichen, weil es ein bisschen wie eine leere Hülle ist, die mit allen möglichen Dingen gefüllt werden kann. Manches haben wir schon verbraten, zum Beispiel die Stimmberechtigung der Schulträger in den Schulkonferenzen. Das ist ein großer Gewinn für das gesamte Procedere. Andere Punkte gibt es, bei denen auch wir der Meinung sind, dass sie durchaus noch ein bisschen reifen sollten bzw. wir sie vielleicht einbetten sollten in die große Diskussion über die Neustrukturierung der Funktional- bzw. Gebietsreform. Dazu gehören aus unserer Sicht die Ausnahmeregelung bei der Schulbezirksvereinbarung für Grundschulen und die Erprobung der Zuständigkeitsübertragung beim Straßenrecht. Diese beiden Themen sollten aus unserer Sicht zusammen mit der anstehenden Verwaltungsreform neu bewertet werden.

Es gibt aber in diesem Korb auch anderes Gemüse, das schon einige dunkle Flecken hat. So soll jetzt landesweit umgesetzt werden, dass Landkreise die Verwendung von Landesfördermitteln, die von Zuwendungsgebern aus den Geschäftsbereichen des MBJS oder des MASF gewährt wurden, statt mithilfe eines zahlenmäßigen Verwendungsnachweises künftig nur noch mit einem Sachbericht oder einer einfachen Verwendungsbestätigung nachzuweisen brauchen. Das mag Stirnrunzeln hervorrufen, zumal der Tenor des Evaluationsberichts der TH Wildau etwas kritischer ausfällt, als sich das im Bericht der Landesregierung widerspiegelt.

Die Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte und freihändige Vergaben ist durch die Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung zwar mittlerweile umgesetzt. Ich gebe aber Folgendes zu bedenken: Wir können immer wieder erleben, dass eine freihändige Vergabe in den Kommunen zwar schneller geht und vordergründig Kosten spart; langfristig werden aber oft mitnichten Qualität optimiert oder Kosten gesenkt.

Die Standarderprobung geht weiter - das ist uns wichtig. Es ist uns auch wichtig, dass - wie im Abschlussbericht der TH Wil

dau gefordert -, die Kommunikation zwischen den antragstellenden Kommunen und den genehmigenden Behörden optimiert wird. Natürlich muss den Kommunen immer zügig, schlüssig und verständlich mitgeteilt werden, wie ihre Anträge beschieden bzw. warum sie abgelehnt werden.

Als Fazit bleibt für uns festzustellen: Erstens ist es gut, dass das Standarderprobungsgesetz verlängert worden ist. Es ist auch gut, dass die Evaluation von Gesetzen auch künftig zusammen mit der Landesakademie für öffentliche Verwaltung weiterhin wissenschaftlich begleitet wird.

Zweitens begrüßen wir die konkreten Verbesserungen, die erreicht worden sind.

Es gibt aber einen Punkt, der uns dabei noch wichtiger ist: der ideelle Wert des Standarderprobungsgesetzes. Kommunen sind aufgefordert, sich stärker mit den Möglichkeiten und den Grenzen der aktuellen Rechtslage auseinanderzusetzen, was einen Kompetenzzuwachs bewirkt.

Allein die Anregung von außen, über tradierte Gesetze, Handlungsmuster und Verfahren nachzudenken, stößt schon Kreativität und Innovationspotenzial an. Immer wieder darüber nachzudenken, wie Verwaltungsabläufe optimiert werden können, ist aus unserer Sicht die wichtigste Maßnahme gegen das „Dashaben-wir-schon-immer-so-gemacht-Syndrom“. - Deshalb freue ich mich sehr auf den nächsten Bericht.

(Beifall B90/GRÜNE und der Abgeordneten Melior [SPD])

Vielen Dank, Frau Abgeordnete von Halem. - Herr Minister Dr. Woidke?

(Minister Dr. Woidke: Danke sehr. Ich verzichte!)

Er verzichtet auf das Schlusswort in der Debatte, die er freudvoll erwartet hat.

(Vereinzelt Beifall)

Wir sind damit am Ende der Aussprache angelangt. Damit ist der Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Änderung des Rundfunkstaatsvertrages in der Fassung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 5/6687

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einbringenden Fraktion. Herr Abgeordneter Wichmann erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat diesen Antrag zur Änderung des Fünfzehn

ten Rundfunkänderungsstaatsvertrages nicht etwa deshalb eingebracht, weil wir ihn generell infrage stellen wollen. Wir haben ihm unsere Zustimmung erteilt und finden die grundsätzliche Neuregelung, von einer gerätebezogenen Gebühr zu einer wohnungs- und haushaltsbezogenen Gebühr überzugehen, nach wie vor vernünftig.

Wir haben aber seit Längerem - und das haben Sie alle mitbekommen - vor allem in den neuen Bundesländern, insbesondere in unserem Bundesland Brandenburg, eine öffentliche Debatte darüber, ob es sinnvoll ist, dass Laubenbesitzer, die sich nicht in Kleingartenvereinen organisieren, für ihre Laube, in der sie nicht wohnen dürfen und nicht wohnen können, eine zweite, das heißt eine zusätzliche, GEZ-Rundfunkgebühr entrichten sollen.

Es sind dazu schon zahlreiche Petitionen im Petitionsausschuss anhängig. In diesem Jahr, wenn der neue Rundfunkstaatsvertrag in Kraft getreten ist und umgesetzt wird, die Menschen also die Auswirkungen spüren werden, wird eine ganze Reihe zusätzlicher Petitionen eingehen.

Auf der anderen Seite kann man in seiner eigenen Wohnung für jedes Familienmitglied einen eigenen Fernsehapparat laufen lassen - der eine guckt Fußball, der andere einen Krimi, der Dritte einen Trickfilm - und zahlt für alles nur eine Gebühr. Das ist richtig, denn wir wollen keine gerätebezogene, sondern eine familien- und wohnungsbezogene Gebühr. Auf der anderen Seite zahle ich eine zweite Gebühr, wenn ich mein i-Pad mit in die Laube vor dem Haus nehme. Das ist nicht nachvollziehbar.

Deshalb haben wir hier in das Parlament den Antrag eingebracht, die nächste Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags, die ohnehin ansteht, zu nutzen, um eine rechtliche Klarstellung für die Lauben, die nicht unter das Bundeskleingartengesetz fallen, herbeizuführen. Für die anderen haben wir Gott sei Dank die Freistellung von der Gebühr, auch für die Lauben, die größer als 24 m2 sind. Die westdeutschen Ministerpräsidenten haben Gott sei Dank verstanden, dass wir in den neuen Bundesländern eine andere Laubenkultur und Wochenendhauskultur haben, als es sie am Bodensee, in den Alpen oder auf der Insel Sylt gibt.

(Ministerpräsident Platzeck: Das war schwer!)

Das ist bei uns hier im Osten so.

Wir haben aber hier zahlreiche Kleingärten und Lauben. Auch bei mir im Ort gibt es viele, die sogar relativ dicht an einer Kleingartenanlage gebaut sind, aber nicht zu einer solchen gehören. Die Nutzer können nicht verstehen, dass ihre Kumpels in der Kleingartenanlage nebenan befreit sind, aber ihre Laube, in der sie nicht wohnen dürfen und auch nicht wohnen können, weil dort weder Strom- noch Abwasseranschlüsse vorhanden sind, trotzdem wie eine Wohnung behandelt wird und sie eine doppelte Rundfunkgebühr entrichten sollen.

Ich wäre sehr froh, wenn wir als brandenburgischer Landtag gemeinsam eine Initiative starten könnten. Wenn es heute nicht passiert - entsprechende Signale habe ich eben von den Regierungsfraktionen bekommen -, werden wir trotzdem das Thema verfolgen, egal wie es heute ausgeht. Wir werden den Chef der Staatskanzlei zu dem Thema auch im Petitionsausschuss haben und unsere Fragen an ihn richten. Vielleicht gelingt es uns im

Laufe dieses Jahres zu einer Lösung zu kommen, die wir in die Konferenz der Chefs der Staatskanzleien einbringen können, um auch unsere westdeutschen Kollegen von der Notwendigkeit dieser rechtlichen Klarstellung zu überzeugen. Dabei möchte ich es erst einmal bewenden lassen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wichmann. Ich erlaube mir jetzt, für das Projekt, das in den nächsten Stunden auf den Weg kommt, nämlich das vierte Kind des Abgeordneten Wichmann, viel Erfolg zu wünschen.

(Allgemeiner Beifall)

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich ganz herzlich Schülerinnen und Schüler aus unserem kleinen Nachbarland Berlin bei uns. Es sind Schülerinnen und Schüler des JohnLennon-Gymnasiums. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktionen von SPD und DIE LINKE fort. Diesen Redebeitrag übernimmt Herr Abgeordneter Ness.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen, das hier artikuliert worden ist, verstehe ich gut. Ich denke aber, dass der Antrag nicht zum richtigen Zeitpunkt eingebracht wurde, zumal der Petitionsausschuss einen Fragenkatalog formuliert hat, der in der nächsten Woche behandelt werden soll. Ich denke, die Debatte im Petitionsausschuss sollte man abwarten, um noch Argumente sammeln, und möglicherweise einen besseren Antrag vorlegen zu können.

Ich möchte gern auf den zweiten Satz Ihres Antrags eingehen; vielleicht möchte Frau Richstein dazu noch etwas sagen. Es geht eben nicht nur um Wochenendgrundstücke und die berühmten Datschen, sondern es geht in Ihrem Antrag auch um die Jugendfreizeiteinrichtungen. Dazu haben Sie eine etwas unglückliche Formulierung gewählt. In der Tat ist es so, dass das deutsche Jugendherbergswerk nicht befreit, sondern privilegiert worden ist. Das heißt, Jugendherbergen müssen nur einen Beitrag bezahlen und nicht für jedes weitere Zimmer einen erneuten Beitrag. Aber nach der Logik Ihrer Formulierung würden auch kommerzielle Jugendhotels befreit. Diese Formulierung ist unglücklich. Meine Empfehlung an Sie wäre: Ziehen Sie diesen Antrag heute zurück! Führen Sie die Debatte im Petitionsausschuss zu dem Fragenkatalog weiter! Wir rufen dieses Thema dann später wieder auf.

Es wird eine Evaluierung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags geben; das ist im Gesetz schon angelegt. Wir haben noch genügend Zeit, das sorgfältig zu diskutieren. Ich wünsche mir auch, dass wir für die Wochenendgrundstücke eine befriedigende Lösung finden. Aber ich denke, dazu wird nicht nur unser Ministerpräsident, sondern werden wir alle bei den westdeutschen Ministerpräsidenten viel Aufklärungsarbeit zu leisten haben. Denn für die ist eine Datsche am See vergleich

bar mit einer Ferienwohnung auf Sylt. Natürlich muss für die Ferienwohnung auf Sylt ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Bis Herr Seehofer versteht, dass das hier aus historischen Gründen anders interpretiert werden muss, wird Matthias Platzeck mit ihm wohl noch ein Glas Wein trinken müssen.

Also, Frau Richstein, meine Empfehlung an Sie - vielleicht können Sie sich dazu ja äußern -: Ziehen Sie diesen Antrag heute zurück. Lassen Sie uns die Diskussion weiterführen. Ansonsten stimmen wir gegen diesen Antrag.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ness. - Wir kommen zum Beitrag der FDP-Fraktion, Frau Abgeordnete Teuteberg hat das Wort.