Vielen Dank. Nachfragen sehe ich nicht. - Wir kommen zu Frage 60 (Pläne zur Neuregelung der GEZ-Gebühr), die mit Frage 47 getauscht wird. Frau Abgeordnete Meier, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Juni 2010 soll die Entscheidung über die Neuregelung der Rundfunkgebühr getroffen werden. In der Diskussion stehen momentan das Modell der Haushaltsabgabe und die modifizierte Geräteabgabe. Beiden Modellen ist gemeinsam, dass auch Internetnutzer in Haushalten ohne TV-Gerät Gebührenvollzahler werden sollen.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie beide Modelle vor dem Hintergrund des Wegfalls einer expliziten PC-Gebühr?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, in der Tat berät eine Arbeitsgruppe der Ministerpräsidenten seit einiger Zeit über das Thema „Neuregelung der Rundfunkgebühren“. Zwei Modelle werden intensiver diskutiert. Das erste Modell ist als „Medienabgabe“ eine Haushalts-, Wohnungs- und Unternehmensabgabe. Als weiteres Modell sprechen wir von einer „vereinfachten Rundfunkgebühr“. Nach beiden Modellen würde die Rundfunkgebührenpflicht auf internetfähige PCs ausgedehnt.
Das halte ich im Grundsatz auch für richtig. Die Konvergenz der Medien macht keinen Unterschied mehr, ob am PC, am Radio oder am Fernsehbildschirm das Rundfunkprogramm genutzt wird. Bei der „Medienabgabe“ ergibt eine Differenzierung ohnehin keinen Sinn mehr, weil dahinter die Idee steht, dass jeder Haushalt in Deutschland den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mitfinanziert. Das schließt die Haushalte ein, die nur PCs haben.
Die Frage, welches Modell von der Landesregierung favorisiert wird, wird nicht über die Rundfunkgebührenpflicht für PCs entschieden. Maßgeblich wird vielmehr die Frage sein: In welchem Modell lässt sich die Rundfunkgebührengerechtigkeit am besten erfüllen? Hier wird es entscheidend darauf ankommen, wie man mit den Themen Rundfunkgebühr für Zweitwohnungen, Hotelprivileg, Unternehmensprivilegierung und Sozialprivilegierung umgeht. Nicht zuletzt wird sich die Landesregierung sehr genau ansehen müssen, wie die Gebührenverteilung innerhalb der ARD umgesetzt würde, um eine aufgabengerechte Finanzausstattung des rbb zu gewährleisten.
Das Stichwort „Rundfunkgebührengerechtigkeit“ hat mich zu einer Nachfrage bewogen. Ich entnehme Ihren Ausführungen, dass sich die Landesregierung damit schon intensiver befasst hat. Inwieweit soll nach Ihren Überlegungen der Landtag in die Debatte einbezogen werden? Wir gehen davon aus, dass das Thema in der Bevölkerung durchaus auf breites Interesse stößt, da mehr oder weniger jeder davon betroffen ist. Deshalb wollen wir ein breites gesellschaftliches Spektrum in die Debatte einbeziehen. Wie gedenken Sie den Landtag einzubeziehen?
Die Landesregierung als solche hat sich mit diesem Thema noch nicht befasst. Im Moment sind die Rundfunkreferenten der Staatskanzleien damit beschäftigt. Von Rechtsprofessoren sind Gutachten eingeholt worden, über die in der Ministerpräsidentenkonferenz schon einmal diskutiert worden ist. Die Diskussion, welches Modell favorisiert wird, ist noch in einem Stadium, in dem man noch nicht von einer Meinungsbildung der Landesregierung sprechen kann. So weit sind wir noch nicht. Beide denkbaren Wege sind nach wie vor mit großen Fragezeichen und Problemen versehen, die noch nicht ausdiskutiert sind. Ich biete den interessierten Abgeordneten an, dass wir bei Gelegenheit, im Arbeitskreis oder im Ausschuss, noch einmal darüber sprechen, wenn die Diskussion weiter gediehen ist.
Da man mit Computern neuerdings auch fernsehen und Radio hören kann, sind die Überlegungen nicht ganz aus der Luft gegriffen, Gebühren daran zu knüpfen. Es gibt aber sehr viele Computer im Lande, die ausschließlich zu Arbeitszwecken genutzt werden. Ich hatte die Landesregierung schon einmal mit
einer Nachfrage belastet, welche Mehrkosten im Bereich der Universitäten erwartet werden. Die Landesregierung konnte das nicht sagen und war nicht aussagebereit, weil die Gebührendiskussion noch nicht so weit fortgeschritten war. Sie ist jetzt ein bisschen weiter.
Wenn ich an die vielen Schulen im Lande denke, an denen die Computer ganz klar für den Unterricht und nicht zum Fernsehgucken genutzt werden, würden Mehrkosten für die öffentliche Hand entstehen, wenn dieses Modell so käme. Sie sagen, die Landesregierung habe sich noch keine koordinierten Gedanken gemacht, das Thema sei nur auf Referentenebene aktuell.
- Ja. Wird das Finanzministerium in die Überlegungen über ein entsprechendes Modell einbezogen? Hat das Finanzministerium schon eine Kostenschätzung darüber abgegeben, welche Mehrkosten das für die Gemeinden, aber auch für den Landeshaushalt mit sich bringen würde?
Wenn ich Sie recht verstanden habe, hat Ihre Frage zwei Teile. Der eine Teil der Frage ist, ob wir genauer wissen, wie viele Computer an Universitäten und Schulen möglicherweise mit welchen Gebühren belastet werden würden. Das ist nicht der Fall. Der andere Teil Ihrer Frage lautet, ob es eine Berechnung des Finanzministeriums gibt. Das muss ich nachfragen. Das kann ich Ihnen im Moment nicht sagen.
Nach der nächsten Antwort jeder. - Wir kommen zur Frage 48 (Entwicklung der Breitbandversorgung) , die der Abgeordnete Genilke stellt.
Auf den Tag genau vor einem Jahr sprach der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung von der Zielsetzung, be
züglich der Breitbandversorgung die weißen Flecken auf der Landkarte bis Ende 2009 im Wesentlichen zu beseitigen. In der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dombrowski vom 20. Oktober 2009 geht die Landesregierung weiterhin davon aus, dass ihr Ziel erreicht werden kann, und verweist darin explizit auf die Nutzung der digitalen Dividende.
Daher frage ich die Landesregierung: Welche Flächen und Personen sind bis zum 31.12.2009 nicht versorgt und fallen unter den unbestimmten Begriff „im Wesentlichen“?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Landesregierung hat mit ihrer Breitbandstrategie technisches Neuland betreten und ist sich bewusst, dass sie damit auch ein Risiko eingegangen ist. Würden wir auf große Konzerne oder auf die Bundesregierung warten, hätten wir sicher sein können, dass wir vor allem in den ländlichen Regionen keine Verbesserung der Breitbandversorgung erreichen.
Wir als Land haben gemeinsam mit vielen Kommunen alle notwendigen Vorarbeiten erledigt und auch alles geschafft, was in unserer Macht bzw. Verantwortung liegt. Viele engagierte Menschen haben dafür in den letzten zwölf Monaten hart gearbeitet. Ich danke allen ausdrücklich dafür.
Während die Bundesregierung von der Erfüllung ihres Versorgungsversprechens noch genauso weit weg ist, wie sie es vor einem Jahr war, hat es die Landesregierung in dieser Zeit geschafft, dass bislang 38 unversorgte Gemeinden einen Antrag auf Förderung des Breitbandausbaus gestellt haben, dass für weitere 25 Gemeinden, die eine Richtfunkzuführung erhalten werden, eine Feinkonzeption für die Versorgung erstellt wurde und dass es für weitere 15 Regionen eine abgestimmte Funkplanung für die Nutzung der digitalen Dividende gibt. Zwei weitere Regionen werden durch eine Aufrüstung des Mobilfunks erstmals breitbandig versorgt.
Ende 2008 konnte 190 000 Haushalten in Brandenburg kein Breitbandangebot gemacht werden. Mit den eben genannten Maßnahmen können wir für 130 000 Haushalte ein Angebot unterbreiten. Damit würden rund 94 % aller Brandenburger Haushalte versorgt werden. Die Grundlagen sind also gelegt. Die Landesregierung wird jedoch ihr Ziel, eine möglichst flächendeckende Versorgung mit breitbandigem Internet tatsächlich anzubieten, bis Ende 2009 noch nicht erreicht haben.
In das Hintertreffen sind wir durch drei Umstände geraten. Der wichtigste Grund ist eine Klage gegen das Vergabeverfahren für die Richtfunkzuführungen. Grund dieser Klage ist die Behauptung, wir hätten eine Dienstleistung europaweit ausschreiben müssen. Wir sehen das anders. Die Vergabekammer des Landes hat uns Recht gegeben. Das hat den Kläger aber nicht davon abgehalten, diese Entscheidung vor dem Oberlandesgericht anzugreifen. Dieser Prozess blockiert derzeit eine zügige Umsetzung.
Zweitens: Zur Nutzung der digitalen Dividende mussten wir vom Frequenzbereich UHF zu VHF wechseln - das war im
vergangenen Sommer -, um Klagen von Rundfunkveranstaltern, Kabelnetzbetreibern und anderen zu vermeiden, die eine Störung ihrer Sendeanlagen befürchteten.
Drittens: Wir haben mit unserem Maßnahmenpaket Neuland betreten. Technisch dürfen die Maßnahmen nur dann umgesetzt werden, wenn die Rundfunkverbreitung durch die Breitbandübertragung tatsächlich nicht gestört wird. Hier sind umfangreiche Prüfungen der Anlagen und Endgeräte durch die Bundesnetzagentur erforderlich, um diesen Nachweis zu erbringen. Die letzte Prüfung findet an diesem Tag in Bayern statt.
Ich biete Ihnen an, Herr Genilke, sich das Kartenmaterial bei mir anzuschauen. Da können Sie dann auch sehen, welche Flächen konkret betroffen sind und wie weit die technische Umsetzung ist. Das ist sinnvoller, als die 64 Orte und Ortsteile sowie die 17 Regionen aufzuzählen.
„Die Bundesregierung vertraut dabei auf die Leistungskraft des Wettbewerbs und setzt beim Breitbandausbau auf dynamische Marktprozesse.“
Anders als die Bundesregierung hält die Landesregierung daran fest, was auch schon die letzte Landesregierung gesagt hat: Wir verlassen uns nicht auf den Markt. Wir verlassen uns nicht darauf, dass es der Wettbewerb zwischen den Telekommunikationsunternehmen schon richten wird.
Herr Gerber, Sie haben keine Aussage zu irgendwelchen Kosten bzw. zu den Mitteln getätigt, die die Landesregierung bisher in diesem Bereich investiert hat. Nachdem die 2008 in der GAK vorgesehenen Mittel nicht abgeflossen sind, nach meiner Kenntnis auch die 3,3 Millionen Euro, die im Konjunkturpaket II vorgesehen waren, bisher nicht gebunden sind, möchte ich wissen: Hat sich das von selbst finanziert? Ist das eine Maßnahme, die sich vielleicht auch ohne Zutun der Landesregierung von selbst erledigt hat? Wie sieht es da aus?
Herr Abgeordneter, ich bitte Sie um einen Moment Geduld. Es gibt eine weitere mündliche Anfrage genau zu diesem Thema, die ich gleich noch beantworten werde. Vielleicht ergibt es sich dann daraus.
Bevor wir zur Frage 49 kommen, begrüße ich in Vorbereitung des Tagesordnungspunktes 5 unsere Gäste aus dem Sorbenland. Sie schmücken uns. Herzlich willkommen!
Seit dem 01.01.2009 ist die Erhöhung des Wohngelds wirksam geworden. Mit den eingetretenen Änderungen ist die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich angestiegen und gleichzeitig eine Erhöhung des Landesanteils bei der Wohngeldzahlung zu verzeichnen.
Ich frage daher die Landesregierung: Reichen die Kapazitäten der Wohngeldämter im Land Brandenburg aus, um diese Vervielfachung der Wohngeldantragstellungen zügig zu bearbeiten und das Wohngeld zeitnah auszuzahlen?