Gemeinsames Ziel muss es sein, die Gründungsphase für einen Aufbruch zu nutzen. Ich lade die Beteiligten noch einmal ein, an diesem Gestaltungsprozess aktiv teilzuhaben. Jetzt gilt es, die Universität gemeinsam zu bauen.
Dritter Punkt: Die Professorinnen und Professoren für anwendungsbezogene Studiengänge können, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, Promotionen betreuen. Das bedeutet keine Abstriche an der Qualität, denn sie müssen die erforderlichen Qualifikationen entsprechend nachweisen.
Meine Damen und Herren, immer wieder höre ich, es hätte zu wenig Kommunikation gegeben. Das Ganze sei zu schnell und ohne Rücksicht durchgezogen worden. Das kann ich so nicht stehen lassen, denn die Debatte läuft seit fast einem Jahr. Argumente pro und contra einer Neugründung wurden sehr ausführlich ausgetauscht, unter anderem in zahlreichen Gesprächen, auch in den Lausitz-Dialogen des MWFK, in denen gerade diejenigen, die die Neugründung ablehnten, sehr ausführlich ihre Argumente darlegen konnten. Veranstaltungen wurden neutral von einem Profi - von keinem der in die jeweiligen Seiten Eingebundenen - moderiert. Die Argumentation lag also monatelang klar auf dem Tisch.
Es ist unbestritten, dass es eine Ablehnung des Vorhabens aus den verschiedensten Interessenslagen gibt. Aber wenn man sich die vielen Argumente noch einmal anschaut, so stellt man fest, dass in dem schon angesprochenen Gutachten von Carsten von Wissel sehr deutlich herausgearbeitet worden ist, dass es sich dabei um viele Argumente, aber nicht um hochschulpolitische handelt, sondern solche aus individuellen Interessen, zum Teil auch solche, die aus regionalen Identitäten gespeist sind. Beides erleichtere „eine hochschulpolitische Würdigung der Argumente nicht“.
Meine Damen und Herren, nach der heutigen 2. Lesung stehen wir zwar am Schlusspunkt der parlamentarischen Beratung zur Gesetzgebung, aber der Aufbau der neuen Universität fängt jetzt erst richtig an. Die eigentliche Arbeit, Konzeption und Ausgestaltung der verschiedenen Strukturen kann nun in einem klaren und abgesicherten Rahmen zielgerichtet weitergehen. Wichtige Vorarbeiten sind geleistet, aber vieles wird in den nächsten Monaten und Jahren konzipiert und Schritt für Schritt umgesetzt werden.
Dafür gibt es sehr viel Unterstützung, sei es durch den Wissenschaftlichen Beirat, der in den nächsten Monaten weiter beraten wird, oder aber durch das Ministerium, das seine Gespräche mit den Repräsentantinnen und Repräsentanten der Hochschule, gerade auch mit den Studierenden nicht nur fortführen, sondern weiter intensivieren wird. Zudem werden die Vorbereitungen für die Umsetzung des Gesetzes zügig voranschreiten.
Trotz dieses weitreichenden Prozesses, der insgesamt natürlich einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird, wird die neue Universität vom ersten Tag an voll handlungsfähig sein und den Studierenden auch Kontinuität bieten. Ich möchte daher auch hier noch einmal betonen, dass das bestehende Studienangebot zum Wintersemester 2013/2014 gesichert ist und Studierenden und Studieninteressierten bereitsteht. Ich möchte Sie ermutigen, sich für die neue Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg zu entscheiden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns heute die Weichen dafür stellen, dass in Cottbus und Senftenberg eine neue gemeinsame Universität entsteht, die auf lange Sicht Spitzenlehre in der Lausitz sichert und die Studierenden weiterhin in die Region zieht. Auch Spitzenforschung wird ermöglicht werden.
Ich freue mich darauf, für diesen Prozess der Begleitung zur Verfügung zu stehen. Jetzt bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Vielen Dank, Frau Ministerin Prof. Dr. Kunst. Frau Ministerin hat noch einmal zweieinhalb Minuten Redezeit für Sie erarbeitet. Gibt es Fraktionen, die darauf zurückgreifen möchten? Das ist nicht der Fall.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Es liegt Ihnen zuerst der Antrag auf Drucksache 5/6697 - Neudruck - vor, eingebracht von den Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Titel „Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz nicht über die Köpfe der Beteiligten hinweg durchsetzen, dem Prozess mehr Zeit geben“.
Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist dieser Antrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen nunmehr zur Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/6692, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz. Hierzu hat die CDU-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt. Ich fordere die Schriftführer auf, die Namen aufzurufen.
Gibt es Abgeordnete im Plenarsaal, die keine Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben? - Das sehe ich nicht. Dann bitte ich um die Auszählung.
Meine Damen und Herren, das Ergebnis liegt vor. Die namentliche Abstimmung hat ergeben, dass 51 Abgeordnete mit Ja gestimmt haben, 25 mit Nein, und es hat eine Enthaltung gegeben. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
Wir kommen nun - drittens - zum Entschließungsantrag, Drucksache 5/6736, eingebracht durch die FDP-Fraktion. Der Titel lautet: Planungssicherheit für die Brandenburgische Technische Universität Cottbus/Senftenberg - Finanzierung sichern! Wer diesem Entschließungsantrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist dieser Antrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir das letzte Mal über die Entschädigung der Abgeordneten sprachen, leitete der Kollege Senftleben seine Rede für die Opposition richtigerweise mit der Feststellung ein: „eine Drucksache, die relativ schlank daherkommt“. Richtig. So war es und so wird es auch heute zur Beratung des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes sein.
Die Neuklassifikation der Wirtschaftszweige in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist bundesweit abgeschlossen, sie ist umgestellt worden. Der Bericht des Amtes für Statistik Berlin und Brandenburg liegt uns vor. Sie erinnern sich: In den Jahren 2010 und 2011, Basis für diese Jahre war die Entwicklung der Einkommen in den Jahren 2008 und 2009, haben wir auf die Erhöhung verzichtet. Die Einkommensentwicklung im Jahr 2010 betrug 1,8 %, sie gilt dann für unsere Regelung 2012, und im Jahr 2011 3,2 %, sie gilt also für uns für das Jahr 2013. Wir sind immer zwei Jahre zurück und haben zwei Jahre ausgesetzt. In der Summe heißt das, die Entwicklung des Einkommens der Abgeordneten folgt der des Landes Brandenburg mit vier Jahren Verzug. Konkret bedeutet das für die heutigen Beratungen: plus 3,2 % gleich 146,71 Euro bei der Entschädigung und 2,2 % gleich 13,67 Euro bei der Allgemeinen Kostenpauschale; die Zahlen sind bereits durch die Presse gegangen. Dieses Verfahren gilt bis 2014; denn mit Beginn der neuen Wahlperiode, so haben wir vereinbart, soll ein völlig neues Abgeordnetengesetz gelten und nach anderen Kriterien verfahren werden.
Heute freuen wir uns, dass die Einkommensentwicklung der Einwohner des Landes Brandenburg nun schon seit Jahren positiv ist. Wir hatten schon absteigende Pfade, die wir auch als Abgeordnete nachvollzogen haben; Sie erinnern sich. Aber jetzt sieht es so aus, als gehe es aufwärts.
Nun ist sicher Politik nicht alleine verantwortlich für die positive wirtschaftliche Entwicklung im Land, aber ohne gute Politik geht es auch nicht. Die Rahmenbedingungen, die Weichenstellungen, Wachstumskerne, Schwerpunktbranchen, was wir alles in den letzten Jahren gemacht und auf den Weg gebracht haben, hat sicher damit zu tun, und die Arbeit der Abgeordneten in ihren Wahlkreisen, ihre Kontakte zu den Unternehmen vor Ort, ihre Vermittlungen, wenn es Streit mit Verwaltungen gibt, tragen sicher einen guten Teil dazu bei, dass diese Entwicklung so positiv ist. Deshalb bin ich überzeugt, dass es richtig ist, wenn auch die Abgeordneten daran partizipieren. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Das Wort erhält nun für den Redebeitrag der Fraktionen CDU, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Vogdt.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe heute die große Freude, für die drei Oppositionsfraktionen
Das Thema der heutigen Debatte - das wurde bereits gesagt ist das Einkommen der Abgeordneten. Wie erkennbar ist, besteht hier relativ viel Einigkeit unter den Fraktionen unterschiedlicher Coleur. Jetzt könnte man fragen: Warum wird dann überhaupt noch debattiert? Aber genau das ist die falsche Frage. Die Abgeordneteneinkommen stehen im besonderen Fokus der Öffentlichkeit, schon deshalb, weil wir selbst darüber bestimmen, wie sie sich entwickeln. Dieser Fokus ist auch richtig; denn die Steuerzahler haben ein Recht auf die Information, was mit ihren Steuergeldern eigentlich passiert.
Die Form der Einkommensentwicklung, die wir für die Mitglieder des Landtages Brandenburg gewählt haben, ist transparent und nachvollziehbar. Wir legen - Herr Fritsch hat es schon gesagt - die durchschnittliche Einkommensentwicklung im Land Brandenburg vom jeweils vorletzten Jahr zugrunde. Diese Maßzahl liefert uns das Amt für Statistik Berlin und Brandenburg. In diese Maßzahl fließen nicht nur Daten aus zehn verschiedenen Wirtschaftszweigen ein, sondern sie werden auch entsprechend ihres Anteils an der Gesamtzahl aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Land Brandenburg gewichtet. So ergab sich im vergangenen Jahr eine Erhöhung um 1,8 %, und in diesem Jahr sind es 3,2 %, eben entsprechend der Einkommensentwicklung der Brandenburger im Jahr 2011.
Auch die Kostenpauschale, aus der wir vor allem die Kosten der Wahlkreisbüros finanzieren, wird entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes leicht angehoben, nämlich um 13,67 Euro bzw. 2,2 %; auch das hat Herr Fritsch schon gesagt.
All dies geschieht transparent, nachvollziehbar und ohne jede Willkür durch die Abgeordneten. Ich bitte daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Innerhalb eines Jahres verhandeln wir heute zum zweiten Mal eine Anpassung der Entschädigung und der Kostenpauschale, die die Mitglieder des Landtages aus dem Landeshaushalt erhalten. Im Unterschied zu vorhergehenden Entscheidungen - ich erinnere daran, dass es in der Vergangenheit auch Kürzungen gab -, ist die heute und morgen anstehende Veränderung des Abgeordnetengesetzes eine durchaus große. Wie der Präsident des Landtages bereits darlegte, soll die Entschädigung der Abgeordneten um knapp 147 Euro, also um 3,2 %, und die Allgemeine Kostenpauschale um 14 Euro, also um 2,2 % angehoben werden.
Gestatten Sie mir bitte an dieser Stelle einen kurzen Rückblick auf die jetzt in Anwendung kommende Regelung. In der letzten Legislaturperiode hat das Parlament den Versuch gestartet, in das damalige Abgeordnetengesetz für fünf Jahre befristet die
Regelung aufzunehmen, dass die Entwicklung der Abgeordnetenbezüge an die Einkommensentwicklung der Brandenburgerinnen und Brandenburger, an den sogenannten Einkommensindex, zu koppeln ist. Mit der 12. Änderung des Abgeordnetengesetzes wurde diese Befristung aufgehoben. Die Orientierung der Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung an den Einkommensindex war allseits akzeptiert und hat sich bewährt. Sie ist vom Bund der Steuerzahler und von den Bürgerinnen und Bürgern anerkannt. Eine Erhöhung oder eine Absenkung erfolgt somit nicht willkürlich, sondern ist ganz klar an die Einkommensentwicklung der Brandenburgerinnen und Brandenburger gekoppelt.
Ich erinnere daran, dass es in den Jahren 2009, 2010 und 2011 keine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung gab. Für den Verzicht in diesen Jahren gab es einen konkreten Grund: Alle Fraktionen waren sich einig, dass sie die Vorarbeiten für ein neues Abgeordnetengesetz, das in bestimmten Fragen einen Systemwechsel vorsieht, abschließen wollen, ehe eine Anpassung erfolgt. Diese Vorarbeit war mit der Vorlage der Eckpunkte für ein neues Abgeordnetengesetz im Februar 2012 beendet.
Alle Fraktionen waren sich über die Grundpfeiler der Neuregelung einig, die mit Beginn der neuen Wahlperiode 2014 in Kraft treten soll.
Ich möchte daran erinnern, dass es eine externe Kommission unter anderem bestehend aus Vertretern von DGB, Bund der Steuerzahler und Landesrechnungshof - war, die entsprechende Vorschläge unterbreitet hat. Insoweit sind die Bedingungen heute andere als 2010/2011. Wir kehren zur gesetzlichen Regelung zurück.
Die nun anstehende Anpassung der Entschädigung und der Allgemeinen Kostenpauschale erfolgt ausgehend von einer Änderung des Abgeordnetengesetzes, die Brandenburg als eines der ersten Länder im Jahr 2007 eingeführt hat - damals, wie gesagt, unterstützt vom Brandenburger Steuerzahlerbund.
In § 5 Abs. 3 des Abgeordnetengesetzes wird daher seitdem eine Anpassung der Entschädigung ausgehend von der Einkommensentwicklung im Land Brandenburg vorgesehen. Entsprechend dem Anteil der einzelnen Bereiche der Volkswirtschaft an dem im Land erzielten Einkommen wird ein Durchschnitt gebildet. Das Spektrum der Bereiche ist breit gefächert. Es reicht vom produzierenden Gewerbe über Handel, Verkehr und Gastgewerbe bis hin zur Dienstleistungsbranche. Angelehnt an diese Messzahl erfolgt die Anpassung der Entschädigung.
Für die Allgemeine Kostenpauschale, die kein Einkommen ist, sondern für Belange der Wahlkreisarbeit ausgegeben wird, gilt ebenfalls seit 2007 der Grundsatz: Steigerung oder Absenkung der Kostenpauschale orientieren sich am Brandenburger Verbraucherpreisindex des Vorjahres. Dieser Verbraucherpreisindex ist nichts Willkürliches, sondern eine nach vorgeschriebenen Kriterien vom Statistischen Landesamt offiziell erhobene Größe. Ausgangspunkt ist der sogenannte Warenkorb, der sämtliche Waren und Dienstleistungen enthält, die aktuell von den Konsumenten am häufigsten gekauft werden.
Die erwähnten Regelungen im Abgeordnetengesetz machen die Entscheidung des Landtages nicht nur transparent, sondern auch nachvollziehbar; denn so kommen die Zahlen, die im Gesetzentwurf stehen, zustande. Der Präsident hat sie genannt.