Ich bin wirklich froh, dass wir dieses Gesetz heute hoffentlich beschließen und in Bälde - es ist klar, dass das mittel- und langfristig geplant werden wird - solche Aussagen der Kommunen nicht mehr vorkommen. Diese Menschen und ihre Angehörigen leben in ihren Kommunen, und auch die Kommunen haben verdammt noch mal endlich diese Verantwortung zu übernehmen!
Insoweit, Andreas, werde ich das Konnexitätsprinzip diesbezüglich nicht akzeptieren, weil es für mich angesichts eigener Betroffenheit eine Ausrede ist. Entschuldige, wenn ich das so deutlich sage.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Maresch. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Frau Abgeordnete Nonnemacher hat das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Verehrte Mitglieder der Behindertenverbände! Lieber Herr Dusel! Der Gesetzentwurf zum Landesbehindertengleichstellungsgesetz hat einen sehr langen Weg hinter sich und im Land einen umfangreichen Diskussionsprozess in Gang gesetzt. Insbesondere die Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesetzes auf die Kommunen, die Ansätze zur Beweislastumkehr bei Diskriminierungen, das Verbandsklagerecht, die Aufnahme von Zielvereinbarungen und die Auskunfts- und Informationspflichten gegenüber dem Landesbehindertenbeauftragten waren heiß umkämpft.
Erfreulicherweise haben sich die genannten Punkte sowohl im Vorfeld als auch im parlamentarischen Verfahren behaupten können. Allein dies ist schon begrüßenswert. Der Gesetzentwurf hat aber nach der sehr ausführlichen Anhörung vom 7. November 2012 noch weitere Verbesserungen erfahren.
Vielleicht noch ein Wort zu dieser Anhörung. Sie war in vielerlei Hinsicht vorbildlich, sie war nämlich dem Gegenstand der Anhörung angemessen. Sie fand in einem barrierefreien, großen Raum mit Kommunikationshilfen jeglicher Art statt.
Ich würde mir wünschen, dass wir in diesem Landtag dahin kommen, diesen Standard nach und nach auch bei anderen Gegenständen zu etablieren.
Durch eine Vielzahl von Änderungsanträgen sowohl aus den Koalitions- als auch aus den Oppositionsfraktionen, die oft
dieselbe Zielrichtung verfolgten und sich nur in Nuancen unterschieden, sind im Ausschuss am 16. Januar folgende Veränderungen erzielt worden: eine Erleichterung bei der Beweislastumkehr, eine Ausweitung des Rechtes auf Kommunikationshilfen im Rahmen von Erziehungs- und Bildungsverhältnissen auch auf Kitas und auf Einrichtungen in freier Trägerschaft, eine Stärkung der Position des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und Verbesserungen bei der umstrittenen Zusammensetzung des Landesbehindertenbeirates dahin gehend, dass die unmittelbaren Interessenvertreter nicht überstimmt werden können. Das begrüßen wir sehr.
Unsere Fraktion hätte sich noch Folgendes gewünscht: Eine Änderung des Titels des Gesetzes in „Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen“, eine verbindliche Aufnahme des Gendergedankens in die Berichterstattungspflicht und die gesetzliche Verankerung des Rechts auf Erlernen der Gebärdensprache für Hörbehinderte. Frau Blechinger hat das näher ausgeführt. Auch das zusätzliche Adjektiv „unabhängig“ für den Landesbeauftragten hätten wir uns genauso wie eine Fördermittelbindung an das Kriterium der Barrierefreiheit gewünscht.
Von diesen Punkten ist der letzte sicher der bedeutsamste. Seit dem 1. Januar 2007 ist nach der EU-Verordnung 1083/2006 bereits verbindlich vorgeschrieben, dass Fördergelder an das Kriterium der Barrierefreiheit geknüpft sind. Dies gilt für den ESF, für den EFRE und den Kohäsionsfonds gleichermaßen, auch wenn diese Auflagen in der Vergangenheit vom brandenburgischen Wirtschaftsministerium nicht immer mit der wünschenswerten Klarheit eingefordert wurden. Man könnte auch sagen, sie wurden eine Zeit lang schlichtweg ignoriert.
Die von uns in einem Änderungsantrag geforderte Fördermittelbindung im Landesgleichstellungsgesetz hätte diese Auflage nochmals herausgestellt und auch auf Landesmittel bezogen. Die Bindung von Förderungen des Landes an das Kriterium der Barrierefreiheit taucht zwar im Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket als Maßnahme 8.2b) auf, aber dort nur als zahnloser Prüfauftrag.
Auch wenn ich es sehr bedauere, dass dieser Punkt nicht noch Eingang in das Gesetz gefunden hat, so haben aber auch wir dem neuen Landesbehindertengleichstellungsgesetz zugestimmt. Die Novelle bringt spürbare Verbesserungen und ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Dass das geänderte Gesetz im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie einstimmig und ohne Enthaltung angenommen wurde, spricht eine deutliche Sprache. Dass sich die FDP-Fraktion binnen der letzten Woche da noch anders orientiert hat, erstaunt mich etwas.
Zum Schluss noch ein Wort zum Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. Sie wissen, dass wir dem Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket gegenüber keine überbordende Euphorie hegen. Die zum Teil schon ausgelaufenen Maßnahmen, der allgegenwärtige Haushaltsvorbehalt in dem Paket, die fehlende Formulierung von Teilschritten und Terminvorgaben finden wir zu wenig ambitioniert.
Der Bitte an die Landesregierung, das Maßnahmenpaket konsequent umzusetzen und das gerade verabschiedete Behinder
tengleichstellungsgesetz fürderhin zu beachten, werden wir uns selbstverständlich nicht verweigern. Dazu hätte es aber nicht unbedingt eines Entschließungsantrags bedurft.
Ganz zum Schluss möchte ich noch meinen Dank für die hervorragende Vorbereitung der Sitzung in der letzten Woche an die Ausschussvorsitzende, Frau Wöllert, und besonders an die Ausschussreferentin, Frau Petersen, aussprechen. Das waren sehr viele Anträge, das war eine hervorragende Synopse, die sie uns da vorgelegt haben. Es war eine sehr gute Vorbereitung, sodass wir zu einer guten Diskussion kommen konnten. Vielen Dank dafür.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Wir beenden die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Staatssekretär Prof. Dr. Schroeder hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal bei allen Beteiligten in diesem Prozess zur Entwicklung des Gesetzes ganz herzlich für die kritische, konstruktive und leidenschaftliche Debatte bedanken sowie für die Beiträge, die insgesamt dazu beigetragen haben, dass wir am Ende ein sehr gutes Gesetz haben, das einen ersten weiteren Schritt in eine inklusive Gesellschaft darstellt.
Die Beiträge haben es sehr deutlich gemacht, unsere Gesellschaft hat nach wie vor mit vielen Hindernissen, mit vielen Barrieren zu kämpfen, um die gleichberechtigte, diskriminierungsfreie Beteiligung von Behinderten in dieser Gesellschaft zu gewährleisten. Deshalb ist es Aufgabe der Politik, ist es Aufgabe aller engagierten Menschen, dafür zu kämpfen, dass diese Hindernisse, dass diese Barrieren abgeschafft werden.
Mit diesem Gesetz wollen wir auf diesem Weg einen weiteren Beitrag leisten. Dieses Gesetz ist kein Unikat, dieses Gesetz ist keine Insel, sondern es ist eingebettet in eine Fülle von anderen Aktivitäten, die den Rahmen für dieses Gesetz erst ermöglicht haben. Hier muss man daran erinnern, dass wir eine über 20jährige Geschichte im Kampf für bessere Lebensverhältnisse für die Behinderten in diesem Lande bereits hinter uns haben. Das ist keine kleine Gruppe. Wir haben es mit 435 000 Menschen in Brandenburg zu tun, die behindert sind, davon 311 000 Schwerbehinderte. Das heißt, hier ist jedes Engagement wichtig, jeder kleine Stein, der nach vorne führt, weil dieser kleine Stein, dieser kleine Schritt ein Beitrag für mehr Gerechtigkeit, für mehr Lebensqualität und für den Abbau von Barrieren sein kann.
Wir haben diesen Prozess zur Entwicklung des neuen Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahr 2010/2011 begonnen. Am Anfang stand nicht der „Grüne Tisch“, sondern wir haben Regionalkonferenzen durchgeführt, wo wir die Erfahrungen, die Hinweise, die Kritik der Betroffenen zum Maßstab der weiteren Debatte erklärt haben. Wir haben diese Regionalkonferenzen flächendeckend im Land durchgeführt. Aufbauend auf diese Regionalkonferenzen ist das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket entwickelt worden. Da geht es um 235 Maß
nahmen. Das sind Maßnahmen, die wiederum in enger Kooperation mit unterschiedlichen Ministerien, mit Verbänden, mit der Zivilgesellschaft entwickelt werden. Diese Maßnahmen wiederum haben uns die Möglichkeit gegeben, eine Plattform zu bilden. Und diese Plattform, das ist Koordinierung mit der Zivilgesellschaft, das ist Koordinierung zwischen den Ressorts. Darauf aufbauend ist dieser Gesetzentwurf im Sommer 2012 der Öffentlichkeit und dem Parlament präsentiert worden.
Die drei Ausschusssitzungen, die sich im Nachgang zu diesem Gesetzentwurf mit diesem Inhalt befasst haben, haben deutlich gemacht, dass wir eine gute Basis entwickelt haben. Gleichzeitig haben sie deutlich gemacht, dass da immer noch Luft ist. So ist auch eine ganze Reihe von wirklich sehr weiterführenden Anregungen auf den Tisch gekommen, die wir im Laufe des Prozesses eingearbeitet haben. Das ist genau der Punkt, an dem wir uns auch hier noch einmal sehr bei denen bedanken möchten, die diese Anregungen gegeben und dazu beigetragen haben, dass zum Beispiel die Gebärdendolmetscher nicht nur für die Eltern in den Schulen zur Verfügung stehen, sondern auch für die Eltern in den Kindertagesstätten, oder dass die Position des Landesbehindertenbeauftragten, der ja wirklich der Koordinator, der Ansprechpartner im Land ist, stärker konkretisiert und noch einmal stärker ins Scheinwerferlicht der behindertenpolitischen Arbeit gerückt werden konnte.
Wenn man fragt, welche Highlights dieses Gesetz charakterisieren werden, kommt man nicht umhin, auch hier deutlich zu machen: Dieses Gesetz will als erstes einen Beitrag dazu leisten, dass die Gesellschaft sensibilisiert wird für die Schwierigkeiten Behinderter, gleichberechtigt an dieser Gesellschaft teilzuhaben. Das ist eine fortwährende Aufgabe, was auch ganz klar bedeutet: Dieses Gesetz kann kein Endpunkt sein, sondern ist immer wieder ein Anfang, neu darüber nachzudenken, welche Strukturen, welche Ressourcen, welche Ziele wir benötigen, um Gleichberechtigung zu realisieren.
Dann sind aber ganz konkrete Veränderungen vorgenommen worden, zum Beispiel bei der Durchsetzung des Diskriminierungsverbots auf der Ebene des Gerichts. Bislang war es so, dass man davon ausgegangen ist: Der Behinderte muss beweisen, dass er behindert wird. Wir haben alle aus den Experteninterviews mitbekommen, dass das in vielen Fällen nicht geht. Deshalb haben wir hier eine Gesetzesänderung herbeigeführt, die bedeutet, dass nicht der Beweis, sondern das plausible Hinweisen auf Behinderungen bereits der Ausgangspunkt für ein Gerichtsverfahren sein könnte. Wir haben im Bereich der Verbandsklage nachgelegt.
Der entscheidende Punkt - er ist von meinen Vorrednern auch sehr deutlich herausgearbeitet worden - besteht darin, dass all die Punkte zum verbesserten Diskriminierungsschutz, die Punkte zur Stärkung der Gleichstellung, zur Bewusstseinsbildung auch für die Kommunen gelten; denn die Kommunen sind der Ort, wo die Menschen leben. Wenn dieses Recht nicht in den Kommunen verankert ist, dann wird es sehr schwierig, diese Rechtspositionen umzusetzen und damit einen wirklichen Beitrag zu einem besseren und beteiligungsorientierten inklusiven Gesellschaftsweg hinzubekommen.
Wir haben mit diesem Gesetz die Voraussetzungen dafür, eine bessere Beteiligung in der Gesellschaft sicherzustellen. Wir haben deutlich darauf hingewiesen, dass es immer in Kooperation mit dem Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket zu sehen ist. Hier ist auch darauf hingewiesen worden.
Den Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen begrüßen wir außerordentlich; denn mit diesem Entschließungsantrag wird deutlich gemacht, dass alle zukünftigen Gesetzesverfahren den Gedanken dieses Gesetzes zum Maßstab ihrer Gesetzesarbeit machen müssen. Das ist ganz entscheidend.
Damit haben wir eine Richtung, die auch für das weitere behinderungspolitische Engagement dieser Regierung maßgeblich ist. Wir wollen weitere Schritte in Richtung einer inklusiven Gesellschaft. Wir wissen um die Schwierigkeiten. Wir wissen aber auch darum, dass im Land außerordentlich großes Engagement für diesen Weg existiert. Hier möchte ich mich auch noch einmal ausdrücklich bei den Behindertenverbänden und ihren Aktivisten ganz herzlich bedanken; denn ohne ihr Engagement wäre dieses Gesetz nicht möglich.
In diesem Sinne möchte ich alle bitten, diesem Gesetz zuzustimmen. Es ist eine gute Basis für dieses Land, es ist eine gute Basis für die Behinderten, und Sie werden feststellen, dass es auch außerhalb Brandenburgs sehr deutlich wahrgenommen wird. Es gibt bisher nur eine Landesregierung, die die UN-Behindertenkonvention umgesetzt und diese Anregungen aufgenommen hat. Brandenburg ist vorne mit dabei. Diese Position wollen wir halten und weiterentwickeln. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich bei meinem ersten Redebeitrag nicht die Gäste begrüßt habe, war das nicht etwa Ausdruck von Geringschätzung oder Nichtachtung, sondern lag daran, dass es laut Geschäftsordnung des Landtages Aufgabe der Präsidentin oder des Präsidenten ist, die Gäste zu begrüßen. Das vielleicht für diejenigen, die das nicht wissen.
Ein paar Bemerkungen möchte ich noch zu den Ausführungen des Abgeordneten Maresch machen. Herr Abgeordneter Maresch, ich habe durchaus Respekt vor Ihrem hohen Engagement und ihrer persönlichen Betroffenheit. Allerdings entsprach das Abstimmungsverhalten Ihrer Fraktionskollegen nicht dem Redebeitrag, den Sie hier heute dargeboten haben. Sie haben auf das Behindertengleichstellungsgesetz von Sachsen-Anhalt verwiesen. Ja, genau dieses Gesetz haben wir zum Ausgangspunkt für einige unserer Änderungsanträge genommen, die alle abgelehnt wurden, sodass wir, dass Brandenburg jetzt deutlich hinter dem Gesetz von Sachsen-Anhalt zurückbleibt, was wir außerordentlich bedauern.
Noch ein Punkt zum Konnexitätsprinzip. Ich teile natürlich nicht die Auffassung, dass dieses Gesetz überflüssig ist - das hatte ich schon gesagt -, und wir werden dem auch zustimmen. Aber man muss sich natürlich auch mit der vom Landkreistag und vom Städte- und Gemeindebund vorgetragenen Rechts
position auseinandersetzen, was möglicherweise dann Aufgabe des Landesverfassungsgerichts sein wird. Diese Rechtsposition war: Die UN-Behindertenkonvention ist geltendes Bundesrecht geworden, aber der Bund kann den Kommunen keine Aufgaben übertragen, das kann nur das Land durch Landesgesetze. Deshalb hätten bestimmte Aufgaben in das Landesgesetz - zum Beispiel unser Antrag zur Barrierefreiheit, sage ich nur - übernommen werden müssen, um dann natürlich auch die Regelungen der Verfassung, die Konnexität, zu beachten und die entsprechenden finanziellen Ausgleiche dafür an die Kommunen zu geben. Es ist nicht unsere Sache, zu prüfen, ob diese Rechtsposition zum Tragen kommen wird, das wird das Landesverfassungsgericht tun, falls die Kommunen Verfassungsklage einreichen. Das wird auch davon abhängen - das haben Sie auch gesagt -, in welchem Maße das zu Mehrkosten führen wird. Aber ich kann diese Rechtsposition nicht von vornherein als absurd abtun; denn es wäre ja nicht das erste Mal, dass die Kommunen vor dem Landesverfassungsgericht Recht bekommen. Sie kennen sicherlich den Spruch „Zwei Juristen, drei Meinungen“, das heißt, die Juristen der Landesregierung haben durchaus manchmal danebengegriffen.
Man hatte ursprünglich deshalb so lange mit dem Gesetz gewartet, weil man sich mit den Kommunen nicht einigen konnte. Nun hat man sich wiederum nicht geeinigt, also hätte man es bereits vor einem Jahr verabschieden können.
Dennoch hoffe ich, dass es in den Kommunen zu einem Vorteil für die Menschen mit Behinderungen kommt. Insofern betone ich noch einmal: Wir stimmen dem Gesetz zu.
Selbstverständlich danke ich all denen, die sich auch im Vorfeld in diesem Bereich engagiert haben, insbesondere den Behindertenverbänden und dem Landesbehindertenbeauftragten.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Blechinger. - Wir sind damit am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Schlussabstimmung. Es liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie - Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - in der Drucksache 5/6699 vor. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie dieser Beschlussempfehlung Folge leisten können. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist dieser Beschlussempfehlung mit großer Mehrheit Folge geleistet worden. Das Gesetz ist damit in 2. Lesung verabschiedet.