Protocol of the Session on January 23, 2013

Die Spree fließt bekanntlich nicht nur durch die Lausitz, sondern unter anderem auch durch den Landkreis Oder-Spree. Auf

Nachfragen, wie die Eisenbelastung der Spree in der dortigen Region aussieht, hat der Landkreis mitgeteilt, dass entsprechend der Oberflächengewässerverordnung des Bundes eine Überwachung von Eisenverbindungen in Flüssen nicht vorgesehen ist.

Deswegen frage ich die Landesregierung: Wird der Gehalt von Eisenverbindungen in Gewässern Brandenburgs regelmäßig ermittelt oder ist das geplant?

Auf all diese Fragen weiß Frau Ministerin Tack Antworten.

Herr Präsident! Liebe Kollegen Fragestellerinnen und Fragesteller! Ich antworte für die Landesregierung in Abstimmung mit Herrn Kollegen Vogelsänger und Herrn Kollegen Christoffers, weil es hier eine geteilte Verantwortlichkeit gibt.

Wir nehmen das Problem der Verockerung der Spree sehr ernst. Deshalb gibt es morgen einen Austausch zu diesem Thema in der Aktuellen Stunde.

Ich möchte Ihnen Folgendes dazu sagen: Mit dem Gutachten der LMBV wurden Maßnahmenempfehlungen zur Eisenreduktion in der Spree und in der Kleinen Spree erarbeitet. Das Maßnahmengebiet - auch das wissen Sie - liegt im Freistaat Sachsen. Die Maßnahmen müssen dort genehmigt und umgesetzt werden. Die Brandenburgischen Landesämter für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie für Bergbau, Geologie und Rohstoffe unterstützen die empfohlenen Maßnahmen weitestgehend. Wir sind da in der Abstimmung.

Aus Sicht der beiden Fachbehörden ist eine Reduzierung der Eisenbelastung der Spree vor Eintritt in die Talsperre Spremberg notwendig. Deshalb wurde der Arbeitskreis „Wasserbeschaffenheit“ der länderübergreifenden Arbeitsgemeinschaft „Flussgebietsbewirtschaftung Spree-Schwarze Elster“ zu prüfen gebeten, ob eine gemeinsame Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft zur prioritären Umsetzung dieser Maßnahmen an den StuBA für die Braunkohlesanierung möglich ist. Diesen Schritt sind wir gegangen. Es gibt noch kein Ergebnis.

Die LMBV hat dem StuBA bereits in der letzten Sitzung des vergangenen Jahres einen ersten Projektantrag zur Untergrundwasserbehandlung als Weiterführung des Projektes „Sulfatreduktion mit sulfidischer Eisenfestlegung“ in Rauen und Ruhlmühle vorgestellt. Derzeit werden seitens der LMBV weitere Planungsunterlagen vorbereitet, die dem StuBA in der kommenden Sitzung, die am 19. März stattfinden wird, vorgelegt werden. Da es sich, wie gesagt, um Maßnahmen des Freistaates Sachsen handelt, werden wir das Sächsische Oberbergamt bitten, uns entsprechende Informationen zu den einzelnen Projekten vorzustellen.

Gleichwohl möchte ich Ihnen mitteilen, welche Maßnahmen in der Studie empfohlen worden sind. Das habe ich, wie ich mich erinnere, im vergangenen Jahr schon andeutungsweise gemacht, ergänze es aber aus aktuellem Anlass sehr gerne. Die Maßnahmen umfassen die Errichtung hydraulischer Riegel parallel zur Kleinen Spree zwischen dem Wehr Schulze und

Burgneudorf und die Aufbereitung des geförderten Grundwassers in der Grubenwasserreinigungsanlage in Burgneudorf. Ferner werden die Nutzung eines Abfanggrabens am rechten Ufer der Kleinen Spree und die Reinigung des Wassers in der naturräumlichen Anlage bzw. die Reinigung in Burgneudorf vorgeschlagen. Weiter wurde für das Spreeufer in der Ortslage Neustadt eine Fassung des zuströmenden Grundwassers benannt. Für den Spreebereich zwischen Ruhlmühle und Neustadt ist in Abhängigkeit vom Erfolg des Pilotprojektes „Sulfatreduktion“ ebenfalls eine Untergrundenteisung angedacht.

Ein wesentlicher Punkt umfasst die Ertüchtigung der Grubenwasserreinigungsanlage in Burgneudorf. Alternativ könnte das gehobene Grundwasser auch in einen Bergbaufolgesee eingeleitet werden. Als eine gegebenenfalls langfristig anzulegende Maßnahme wurde vom Gutachter die Teilumschließung der Speicher Burghammer und Lohsa II mit einer Dichtwand benannt, um damit den eisenhaltigen Grundwasserabstrom in die Spree zu mindern. Für die Planung einer derartigen Maßnahme sind umfangreiche Untersuchungen notwendig, sodass das noch offen ist.

Eine weitere von unserem Landesamt beauftragte Studie zum Eisenrückhalt in der Talsperre Spremberg liegt inzwischen vor. Darüber haben wir schon gesprochen. Diese Studie zieht den Schluss, dass der Hauptteil des Eisenockers von der Hauptsperre zurückgehalten wird. Die Hauptsperre hat unter optimalen Bedingungen, also bei einer Aufenthaltszeit des Wassers von 20 oder mehr Tagen in der Talsperre, eine effektive Eisenabscheidung von 70 bis 80 % der Gesamtfracht. Die Datenlage, die wir derzeit zur Verfügung haben, reicht aber noch nicht aus, um konkret zu beantworten, wie die zuströmenden Eisenfrachten zukünftig in der Talsperre zurückgehalten werden, wo sich die Sedimente räumlich absetzen und wie sich das Sedimentationsverhalten bei Hochwasser - auch das müssen wir uns ansehen - gegebenenfalls verändert.

Es ist deshalb als weiterer Schritt erforderlich, Untersuchungen des Wasserkörpers und des Sedimentes vorzunehmen und zu klären, ob und wie lange in der Talsperre ein nachhaltiger Rückhalt des Eisens gewährleistet ist. Nur so können die Folgen für das unterliegende Gewässersystem zuverlässig beurteilt werden und gegebenenfalls erforderliche Gegenmaßnahmen, die eventuellen -

(Zuruf: Was?)

- Ihr habt danach gefragt - Ockerverfrachtungen aus der Talsperre entgegenwirken, ausgewählt und geplant werden.

Diese Ergänzungsstudie soll jetzt in Auftrag gegeben werden, sodass wir dann mehr darüber wissen. Obwohl der Bund - danach hatte Herr Jürgens gefragt - mit der Oberflächengewässerverordnung keine Überwachung des Parameters Eisen geregelt hat, wird im Land Brandenburg - aufgrund der bergbaulichen Vergangenheit - dieser Parameter insbesondere in der Spree seit über 10 Jahren systematisch untersucht. - Wo ist denn Herr Jürgens? - Das Monitoring findet im Flusslauf zwischen der sächsischen und der Berliner Landesgrenze an mehr als 20 Messstellen statt; die will ich jetzt nicht alle aufzählen, sie sind aber bekannt. In weiteren Flüssen wie zum Beispiel der Schwarzen Elster, der Lausitzer Neiße und den Nebenfließen des Spreewaldes wird ebenfalls im Rahmen des Gewässergütemonitorings der Parameter Eisen systematisch überwacht.

Nach Auswertung der aktuellen Erkenntnisse der LMBV zur Verockerung der Spree im Raum Spremberg sowie in den südwestlichen Fließen des Spreewaldes wird unser Landesamt darüber zu befinden haben, ob darüber hinaus eine zusätzliche Verdichtung des Landesmessnetzes erforderlich ist.

Damit kommen wir zur Beantwortung der Nachfragen. Die erste stellt die Abgeordnete Lehmann.

Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort.

Danach wurde gefragt.

Ich habe das auch gar nicht beklagt, Frau Ministerin, ich bin sehr dankbar dafür.

Ich habe zwei Nachfragen. Ich komme auf das Gutachten der LMBV zurück. Wann wird das Konzept der LMBV mit den kurzfristigen Maßnahmen fertig sein? Sie nannten ein Datum Mitte/ Ende März. Ich habe nicht verstanden, ob das das Datum ist.

Kann man auch schon etwas zu den Kosten sagen?

Zur ersten Frage: Am 19. März treffen sich die Beteiligten wieder. Da geht es dann darum, weitere Planungsunterlagen an die StuBA zu geben. Dann wird entschieden. Es dauert also alles ein bisschen, denn es werden fundierte Planungsunterlagen benötigt.

Was war das Zweite bitte?

(Frau Lehmann [SPD]: Kosten!)

Zu den Kosten konnte man noch nichts festhalten. Aber die Vereinbarung, die gerade neu abgeschlossen worden ist, ist sehr gehaltvoll, sodass wir davon ausgehen, dass all diese Maßnahmen auch gut finanziert werden können.

Die nächsten Nachfragen kommen vom Abgeordneten Jürgens.

Frau Ministerin, auch ich möchte mich für die ausführliche Antwort bedanken. - Sie haben gesagt, es gibt entlang der gesamten Spree etwa 20 Messstellen.

Ja.

Ist bei den Messstellen außerhalb der Region Spremberg/Lau

sitz in den letzten Wochen oder Monaten eine erhöhte Belastung festgestellt worden?

Ob eine erhöhte Belastung festgestellt worden ist, kann ich jetzt nicht sagen. Danach haben Sie auch nicht gefragt, sondern danach, wie die Dichte des Netzes der Messstellen ist, ob da möglicherweise nachgearbeitet werden muss. Ich habe jetzt keine Information, ob es eine erhöhte Belastung gibt. Aber ich nehme das nicht an.

Okay. Dann folgt die Nachfrage von Frau Schier.

Frau Ministerin, ich weiß, dass das schwierig ist. Aber in Ihren Ausführungen haben Sie gesagt: vorgeschlagen, angedacht, könnten, Messen von Eisenwerten. - Sie wissen, ich komme aus Lübbenau, aus dem Spreewald. Da ist es im Moment so, dass ein Kahnfährmann fast jeden Tag mit der Schippe an sein Fließ geht und das Eisen herausholt. Das ist alles sehr gewagt. Wir brauchten eigentlich schon gestern Lösungen. Was soll ich denn den Leuten sagen? Oder was würden Sie den Leuten sagen?

Ich glaube, das habe ich deutlich skizziert. Wir haben auch im Oktober vergangenen Jahres, Kollege Vogelsänger im Dezember vergangenen Jahres darüber gesprochen. Das sind Probleme, die sich über Generationen entwickelt haben; die kann man nicht mit dem Umlegen eines Hebels beseitigen. Leider gibt es keine solche Lösung. Ich habe jetzt, glaube ich, ausführlich beschrieben, welche Schritte noch gegangen werden müssen, damit die Maßnahmen durch die LMBV als Hutträgerin umgesetzt werden können. Die müssen geplant werden, und die müssen dann natürlich auch Sinn machen. Deshalb muss man gute und genügend Daten zur Verfügung haben, die vorher geprüft wurden, ein Monitoring durchgeführt haben, damit die dann zu realisierenden Maßnahmen auch wirkungsvoll sind. Talsperre Spremberg ist ein gutes Thema, das uns dabei helfen wird.

Die letzte Nachfrage stellt der Abgeordnete Schierack.

Frau Ministerin, herzlichen Dank für die Beantwortung. - Ich frage Sie jetzt als Cottbuser Abgeordneter: Durch Cottbus fließt die Spree, und es gibt dort verschiedene Auffassungen über die Verockerung der Spree. Sehen Sie eine Gefahr der Verockerung der Spree auf Höhe von Cottbus?

Im Augenblick besteht gleichermaßen die Gefahr, dass der Eisenanteil zunehmen wird; wir wissen ja, dass die Sulfate zunehmen werden. Das ist aber nicht das einzige Problem, zu dem es in Cottbus unterschiedliche Auffassungen gibt. Die Spree in Cottbus wird also genauso begutachtet wie die ande

ren Abschnitte des Flusses. Dann werde ich Sie informieren, welche Maßnahmen getroffen werden.

Wir sind bei der Frage 1177 (Tätigkeit der Besuchskommissio- nen), die der Abgeordnete Schierack stellen wird.

Nach der Novellierung des Brandenburgischen PsychischKranken-Gesetzes durch die Regierungskoalition im Jahr 2010 werden auch nicht zwangsweise untergebrachte Patienten der Psychiatrie von Besuchskommissionen aufgesucht. Das verstößt gegen die informationelle Selbstbestimmung. Im Bericht über die Tätigkeit der Besuchskommissionen, der dem Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Kenntnis gegeben wurde, heißt es auf Seite 11, dass diese Patienten nicht grundsätzlich gesprächsbereit waren und dass von den gesprächsbereiten Patienten in den meisten Fällen keine Beschwerden geäußert wurden.

Ich frage die Landesregierung: Ist dieses Ergebnis nicht ein guter Anlass, das Psychisch-Kranken-Gesetz dahin gehend zu ändern, dass nur die zwangsweise untergebrachten Patienten aufgesucht werden?

Wiederum antwortet Ministerin Tack.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Prof. Schierack, ich bin schon sehr erstaunt, dass Sie diese Frage stellen; denn wir hatten am 9. Januar eine Ausschusssitzung, da stand der Bericht über die Tätigkeit der Besuchskommissionen auf der Tagesordnung. Mehrere Fraktionen haben sich zu diesem Bericht positiv geäußert, Sie nicht. Sie haben weder gefragt noch eine Meinung geäußert.

Nun ist es Ihr gutes Recht, jetzt noch einmal nachzufragen. Ich teile Ihre Auffassung natürlich nicht. Auf der anderen Seite kann ich verstehen, dass Sie hier noch einmal versuchen, um Mehrheiten zu werben, weil Sie eben mit Ihrer Meinung alleine stehen. Aber ich glaube, wir haben die Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes mit einer deutlichen Mehrheit hergestellt, sodass wir einer Meinung sind.

Um es noch einmal deutlich zu sagen: Alle psychiatrischen Patienten können sich bei einem Besuch der Besuchskommission nach ihrer eigenen freien Entscheidung an die Mitglieder dieser Kommission wenden, mit ihnen sprechen oder eben nicht. Es wird niemand gezwungen, sondern sie haben freie Wahl, sich an die Kommission zu wenden. Es handelt sich also um ein Gesprächsangebot mit den Mitgliedern der Besuchskommission und damit nicht um einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten, was Sie beklagen, wozu es aber überhaupt keinen Grund gibt. Sie verweisen auf Seite 11 - ich will noch einmal zitieren, weil möglicherweise eine Fehlinterpretation stattgefunden hat. Dort steht: von den Patienten „soweit sie gegenüber den Mitgliedern der Besuchskommission gesprächsbereit waren“. Wer nicht

gesprächsbereit war oder kein Interesse hatte, musste keine Beschwerden äußern oder sich überhaupt äußern.

Ich finde, es ist ein Versuch, sich um eine Mehrheit zu bemühen. Aber wir sind uns einig, dass die Besuchskommissionen gut gearbeitet und auch die Problemsichten, die von den Patientinnen und Patienten vorgebracht wurden, transportiert haben. Es werden auch neue Wege gegangen. Zum Beispiel im Potsdamer Ernst-von-Bergmann-Klinikum haben die Patientinnen und Patienten ausdrücklich gelobt, dass in der psychiatrischen Abteilung Behandlungskonferenzen mit den Patienten durchgeführt wurden anstatt der sonst üblichen Visite. Da wurde ein neuer Weg gegangen, der sehr begrüßt worden ist.

Ich finde, wir haben einen sehr guten, auch - mit vielen aus der CDU - parteiübergreifenden Konsens zum PsychKG. Den sollten wir auch weiter verfolgen. - Vielen Dank.