Protocol of the Session on December 14, 2012

Meine Damen und Herren, ich glaube, wir brauchen vor dem, was in den nächsten Jahren vor uns liegt - und damit meine ich uns alle -, keine Angst zu haben. Das Fundament dieses Landes ist stabil. Die Erfahrungen der vergangenen zwei Jahrzehnte kann uns niemand nehmen. Mit diesen Erfahrungen im Rucksack, mit dem, was bereits geleistet wurde, werden wir auch die Herausforderungen der nächsten Jahre bestehen können. Ich wünschen Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest. Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall SPD, DIE LINKE sowie der Abge- ordneten Blechinger [CDU] und von der Regierungs- bank)

Wir haben eine Kurzintervention des Abgeordneten Dombrowski.

Herr Präsident! Herr Ministerpräsident, ich möchte Ihnen erst einmal danken, weil Ihre spontane planmäßige Diskussionsbeteiligung recht angemessen war. Ich freue mich vor allen Dingen und nehme es als positives Zeichen der Erkenntnis, dass Sie uns nicht wieder aufgefordert haben, an einem großen patriotischen Werk, nämlich dem Flughafen, mitzuwirken.

Herr Ministerpräsident, Sie haben Herrn Odenwald mehrfach erwähnt. Ich habe es noch gut in Erinnerung. Am Mittwoch, als Herr Odenwald doch noch in die Sitzung kam, hat sich Ihr Gesicht verändert. Aber Sie haben sich nicht gefreut, sondern ein wenig finsterer geschaut.

(Bischoff [SPD]: Welche Kurzintervention? - Weitere Zu- rufe von der SPD)

Lassen Sie mich in dieser adventlichen Zeit versuchen, uns allen - ich sage: uns allen - einen Ratschlag zu geben. Wir sollten uns nicht immer mit anderen vergleichen. Da holt sich jeder das, was ihm gerade passt.

(Zurufe von der SPD: Aha! Aha!)

Wir sollten uns nicht unter Druck setzen, immer überall Erster und Bester zu sein. Das erwartet niemand von uns. Auch von unseren Kindern in der Schule erwarten wir nicht, dass sie nur Einsen schreiben. Es bringt uns doch nicht weiter, wenn wir hier das Thema Bildung und die gemeinsame Abiturprüfung in Berlin und Brandenburg diskutieren und uns die Ministerin erklärt, dass die ganze KMK darauf schaut, ob uns das wohl gelingt. Es geht nicht darum, dass wir einen Wettbewerb ge

winnen, sondern darum, dass wir das Angemessene für unsere Kinder und für die Bürgerinnen und Bürger hier im Land tun. Vor allen Dingen sollten wir nicht so tun, als wären die Folgen von Politik höhere Gewalt. Die Fragezeichen, die hier noch stehen - auch vor der Nichtkreditaufnahme 2014 -, sind benannt worden. Es ist doch abenteuerlich. Ich bin sehr gespannt, wie Herr Holzschuher das aus dem Protokoll herauskriegt, dass wir uns das mit dem Flughafen leisten können. Ich bin einmal gespannt, wie Sie das aus dem Protokoll herauskriegen.

(Beifall CDU, FDP und GRÜNE/B90)

Ich komme noch einmal auf Herrn Odenwald zu sprechen. Herr Ministerpräsident, das werde ich allerdings tun. Das Protokoll dieser Sitzung werde ich auch Herrn Odenwald zuleiten. Der Bund ist nicht maßgeblich für das, was wir hier tun. Ich denke aber, dass sich insbesondere auch die Geberländer sehr dafür interessieren werden, was der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Holzschuher, hier im Haus zum Flughafen gesagt hat: Wir können uns das leisten.

Letzte Anmerkung, meine Damen und Herren. Ich habe in mancher Debatte und auch bei Ihnen, Herr Ministerpräsident Sie haben Herrn Schönbohm erwähnt -, den Eindruck gehabt, Brandenburg habe von 1999 bis 2009 unter einer Militärjunta unter Generalissimus Schönbohm leben müssen. Das war nicht so. Herr Schönbohm war und ist ein tatkräftiger Mann. Es ist wichtig, dass das, was man sagt, auch Bestand hat. Das ist dieser Koalition nicht zu eigen. Sie versprechen, machen aber am Ende immer etwas anderes. - Danke schön.

(Beifall CDU und GRÜNE/B90)

Der Geschäftsordnung nach darf der Ministerpräsident hierauf reagieren. Er möchte es nicht. Die Landesregierung hat noch drei Minuten Redezeit. Möchte der Finanzminister diese Redezeit in Anspruch nehmen?

(Dombrowski [CDU]: Machen Sie das mal!)

Es ist im Wesentlichen wohl auch alles gesagt. - Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Rednerliste angelangt und kommen zur Schlussabstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/6423 des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, Haushaltsgesetz 2013/2014. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? Ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

(Anhaltender Beifall SPD, DIE LINKE sowie des Minis- terpräsidenten Platzeck und von Minister Dr. Markov)

Es folgt die Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, Drucksache 5/6562, Neudruck, mit dem Titel „Realitäten akzeptieren, Proteste ernstnehmen - Maßnahmen für mehr Unterricht umsetzen“. - Wer diesem Entschließungsantrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist - ebenfalls ohne Enthaltungen - mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Untersuchungshaft im Land Brandenburg (Brandenburgisches Justizvollzugsge- setz - BbgJVollzG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/6437

1. Lesung

Die Debatte beginnt mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Schöneburg, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als vor nunmehr sechs Jahren - im Jahr 2006 - der Strafvollzug im Zuge der Föderalismusreform Ländersache wurde, waren Strafvollzugswissenschaftler bzw. Strafvollzugspraktiker der Auffassung bzw. haben davor gewarnt, dass nun ein Wettbewerb der Schäbigkeit eintreten würde, und zwar dahin gehend, dass insbesondere ärmere Länder kein Geld mehr in den Strafvollzug stecken würden und mehr Verwahrvollzug statt Resozialisierung durchgeführt werden könnte; denn mit Resozialisierung gewinnt man in der öffentlichen Wahrnehmung nicht sehr viel Boden. Dagegen kann man mit einem harten Strafvollzug Stammtische für sich einnehmen und Wählerstimmen gewinnen.

Die ersten gesetzgeberischen Aktivitäten insbesondere in Hessen - noch unter dem damaligen Ministerpräsidenten Koch oder in Hamburg - unter der Schill-Partei und der CDU - bzw. die ersten Landesstrafvollzugsgesetze, die dort in Auftrag gegeben und erarbeitet wurden, schienen diese Befürchtung zu bestätigen. Aber spätestens im Jahr 2007, als sich die Bundesländer neue Jugendstrafvollzugsgesetze gegeben haben und insbesondere auch in Brandenburg ein sehr modernes Jugendstrafvollzugsgesetz verabschiedet wurde - erarbeitet unter der politischen Verantwortung von Frau Blechinger; dies hervorzuheben ist mir ein Bedürfnis -, womit der Jugendstrafvollzug in Brandenburg auf bessere Füße gestellt wurde und daraus sehr viele Impulse hervorgegangen sind, hat sich gezeigt, dass die Befürchtung der Vollzugswissenschaftler so nicht eintritt.

Diese ist erst recht nicht in den Beratungen der neun bzw. zehn Länder eingetreten, die den Musterentwurf für ein Landesstrafvollzugsgesetz erarbeitet haben; denn dort herrschte die einhellige Erkenntnis, dass der Resozialisierungsgedanke in den Landesstrafvollzugsgesetzen gestärkt werden kann und sogar gestärkt werden muss.

Glaubt man Foucault - er schrieb in den 70er-Jahren den Klassiker der Gefängnisliteratur „Überwachen und Strafen: Die Geburt des Gefängnisses“ -, ist der Strafvollzug an sich nicht reformfähig. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse jedoch, die wir unserer Reformarbeit zugrunde gelegt haben, sprechen eine andere Sprache. Diesbezüglich möchte ich drei Beispiele nennen.

Wir alle kennen die MABiS-Studie aus NRW - ich habe sie schon mehrfach erwähnt -, die von den europäischen Gremien gefördert wurde. Danach werden Strafgefangene, die ohne Ausbildung in den Vollzug kommen, dort nicht ausgebildet und qualifiziert werden und somit unausgebildet in die Arbeitslosigkeit entlassen werden, zu 90 % rückfällig. Diejenigen aber, die wir ausbilden und qualifizieren und anschließend in vernünftige Arbeit bringen - nicht in prekäre Beschäftigungsverhältnisse, sondern in Beschäftigungsverhältnisse mit Perspektive -, werden nur zu 32 % rückfällig.

Wir wissen aus der Untersuchung der sozialtherapeutischen Abteilungen, dass wissenschaftlich intendierte Behandlungsprogramme bzw. Therapieprogramme den Rückfall um 10 bis 15 %, zum Teil sogar bis zu 20 % senken können. Dies wurde vor kurzem noch einmal in einem Aufsatz von Prof. Kröber publiziert.

Auch ist uns aus wissenschaftlichen Studien bekannt, dass die Strafgefangenen, die über Lockerungen, über einen offenen Vollzug und über Formen des Vollzuges verfügen, die dem normalen Leben angepasst sind, weniger rückfallgefährdet sind und bei ihnen die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls um einiges gesenkt werden kann. Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse haben sowohl die Arbeitsgruppe, die den Musterentwurf erarbeitet hat, als auch meine Fachabteilung für die Erarbeitung eines Entwurfs des Brandenburger Vollzugsgesetzes zugrunde gelegt.

Nun möchte ich auf zwei wichtige Punkte bzw. zwei wichtige Standbeine dieses Projektes bzw. Entwurfs eingehen.

Erstens: Wir wollen Resozialisierung sichern, indem wir die Behandlung im Vollzug stärken. Wir wollen unsere intellektuelle Kraft in den Anfang des Vollzuges setzen, also in die Diagnostik bzw. in ein wissenschaftlich fundiertes Diagnoseverfahren, das sowohl die Defizite des Strafgefangenen als auch die positiven Dinge, an die man mit therapeutischen Maßnahmen anknüpfen kann, erkennen soll. Hinsichtlich der Defizite und der persönlichen Fähigkeiten können dann individuell ausgerichtete Behandlungsmaßnahmen angeboten werden. Diese beschreiben wir im Gesetzentwurf auch erstmalig: Arbeitstherapie, Arbeitstraining, Psychotherapie sowie Aus- und Fortbildung.

Wir werden also nicht mehr so agieren, wie wir das derzeit tun. Gegenwärtig haben wir ein Allerlei an Behandlungsmaßnahmen. Anschließend müssen wir schauen, ob etwas Passendes für den Strafgefangenen dabei ist. Das gestaltet sich ein wenig nach dem Prinzip: Wünsch dir was! Wenn wir aber nichts Passendes haben, unternehmen wir nichts. Haben wir etwas, das eventuell passt, tun wir das. Wenn dann tatsächlich etwas richtig passt, haben wir den Glücksfall getroffen.

Nein, das ist nicht mehr gewollt. Wir wollen dem Gefangenen genau zugeschnittene Behandlungsprogramme anbieten. Anschließend muss evaluiert werden, ob diese Programme einen entsprechenden Erfolg haben. Dies ist die Leitschnur, weshalb die von mir skizzierten Programme im Gesetzentwurf in eine vorrangige Stellung gebracht wurden. Diese Behandlungsprogramme gehen unter anderem der Erwerbsarbeit vor; denn wir wissen, dass diese Programme mehr für die Resozialisierung bzw. für die Rückfallvermeidung bringen. Genau aus diesem Grund gehen sie der Erwerbsarbeit vor.

Natürlich werden wir deswegen die Erwerbsarbeit nicht aus dem Strafvollzug verbannen. Das Streichen der Arbeitspflicht in dem Entwurf bedeutet nicht, dass wir die Arbeit nicht anbieten. Wir bieten im Vollzug genauso Arbeit an, wie es in Freiheit der Fall wäre. Wer nicht arbeiten will, der arbeitet eben nicht. Wir können ihn auch heute nicht zur Arbeit zwingen, sondern ihm lediglich das Taschengeld streichen.

Zweiter wichtiger Schwerpunkt: Wir legen in diesem Gesetz das ergibt sich aus dem ersten Beispiel, das ich genannt habe das Augenmerk auf einen Übergang in einen vernünftigen sozialen Empfangsraum, um Arbeit und Wohnung zu organisieren. Wir nehmen von Anfang an das Ende des Strafvollzugs bzw. der Strafhaft in den Blick; denn es wird jeder Strafgefangene - bis auf die acht Straftäter in Brandenburg, die in Sicherungsverwahrung sitzen - wieder entlassen. Dann stellt sich die Frage: Wollen wir, dass er als besserer Mensch entlassen wird oder mit Defiziten behaftet und bei seiner Entlassung genauso unverbesserlich ist wie bei seiner Inhaftierung? Da ist mir die erste Variante die liebere.

Aus diesem Grund schauen wir auf das Ende der Strafhaft bzw. auf die Wiedereingliederung. Das zeigt sich unter anderem daran, dass wir die sozialen Dienste der Justiz bereits zu Beginn in die Vollzugsplanerstellung einbinden und dann etwa ein Jahr vor dem Entlassungstermin in die Erstellung eines Eingliederungsplanes und in die Vernetzung mit den entsprechenden kommunalen Trägern, die Arbeit und Wohnung zur Verfügung stellen. Das ist im Übrigen eine zentrale Forderung der Arbeitsgruppe „Resozialisierungsgesetz“ gewesen, die ich vor zwei Jahren eingesetzt habe, und diese setzen wir in dem Vollzugsgesetz um.

Meine Damen und Herren, natürlich wird der Entwurf kritisch debattiert werden. Dabei werden wir nicht nur einem Ritual folgen, sondern wir werden natürlich konkret und inhaltlich diskutieren, worauf ich mich schon freue. Dennoch sollten wir das Gesamtprojekt bzw. die Konzeption im Auge behalten, wobei ich hoffe, dass diesbezüglich Übereinstimmungen zwischen den verschiedenen Fraktionen dieses Hauses bestehen.

Dies möchte ich an einem neuralgischen Beispiel kenntlich machen, den Lockerungen. Lockerungen - Ausgang oder Ausführung - sind auch heute bereits Bestandteil von Behandlung, also Behandlungsmaßnahmen. Nicht ohne Grund heißt es im derzeitigen Strafvollzugsgesetz „Erprobung in Lockerungen“.

Dies haben wir weiter verstärkt, indem wir die Lockerungsmaßnahmen detaillierter ausformuliert haben. Wir haben die Voraussetzungen für die Gewährung von Lockerungen neu formuliert und gesagt - das ist auch neu -: In die Lockerung ist auch der sogenannte Urlaub integriert, den wir jetzt Langzeitausgang nennen. Der Urlaub war sonst nur Selbstzweck. Er konnte gewährt werden, aber nicht in ein Vollzugs- und Behandlungskonzept eingebunden werden.

Wir wollen aber - das würde Standard sein, wenn das Gesetz verabschiedet wird - die Prüfung, ob jemand für Lockerungen geeignet ist, ob also Missbrauchs- oder Fluchtgefahr vorliegt. Die Lockerungsentscheidung muss in den Vollzugsplan integriert sein. Das heißt, es müssen bereits Behandlungsmaßnahmen vonstattengegangen sein. Dafür wurde für die Langzeitgefangenen - dies diskutierten wir vor einem halben Jahr - die Möglichkeit des 4-Augen-Prinzips geschaffen, was bedeutet,

dass die Vollzugsaufsichtsbehörde - mein Ministerium - genehmigen muss, wenn ein Langzeitgefangener eine positive Lockerungsentscheidung erhalten soll.

Das ist das Gesamtpaket, das die Möglichkeit - wenn man starre Grenzen einzieht -, konkret auf den Einzelfall bezogen eine Behandlungsmaßnahme, einen Behandlungsplan bzw. einen Vollzugsplan zu erstellen, beengen würde. Ich bin bereit, dieses Gesamtkonzept zu diskutieren, aber ich bin nicht bereit, Einzelregelungen auf dem Altar des Populismus zu opfern.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Meine Damen und Herren! Natürlich gibt es Kritikpunkte. In der Anhörung der Verbände war man aber übereinstimmend der Meinung, dass wir in die richtige Richtung gehen.

Die Hauptkritikpunkte betreffen die finanzielle Ausstattung und das Personal. In diesen Bereichen müssen wir die Hauptkärrnerarbeit leisten. Ich habe es schon gestern gesagt: Die Schließung der Anstalt in Frankfurt (Oder) ist unter diesem Aspekt zu sehen. Ich brauche Personal, das ich effektiver einsetzen kann. Auf meinem Tisch liegt der Entwurf für ein Konzept des offenen Vollzugs, über das wir jetzt beraten werden. Ziel ist es, den offenen Vollzug entsprechend dem vorhandenen Personal effektiv zu gestalten.

Wir werden ein Konzept für den Wohngruppenvollzug erarbeiten. Wir gehen mit dem Gesetz in die Anstalten. Wir organisieren Weiterbildungsmaßnahmen und werden dafür sorgen, dass das Personal effizienter - „am Mann“ - eingesetzt wird. Man kann das beste Gesetz fertigen, man kann die beste Strafanstalt bauen - wenn das Personal nicht mitzieht, wenn es nicht geschult ist, wenn es den Auftrag nicht als Sozialauftrag annimmt, werden wir keinen Erfolg erzielen.

Wir haben vor, wenn wir die Sozialtherapie erweitern, eine zweite sozialtherapeutische Abteilung in Brandenburg einzurichten und das Personal dafür einzustellen. Das ist in den Verhandlungen zwischen dem Finanzminister und mir im Mitzeichnungsverfahren Konsens gewesen.

Lassen Sie mich zum Ende kommen! Was wollen wir in Brandenburg? Wollen wir eine Rückfallquote von 90 %, von 50 % wie bundesweit im Durchschnitt - oder von 45 %? Wollen wir Brandenburg um diese 5 % sicherer gestalten und damit lebenswerter machen? Ich sage Ihnen: Ich will die 45 % erzielen. Das Gesetz gibt uns dafür die Handhabe.