Fakt ist: Selbst das, was gegenwärtig unternommen wird, reicht immer noch nicht aus. Aber es hat noch nie so viele Beförderungen und eine so stabile Beförderungspolitik gegeben. Auch in dieser Diskussion wünsche ich mir mehr Ernsthaftigkeit, Herr Lakenmacher. Sie sind doch angeblich vom Fach.
Auch der Brand- und Katastrophenschutz bleibt ein wichtiges Thema. Mit der - lange geforderten - Verordnung zum Brandund Katastophenschutz ist eine Lücke geschlossen worden. Die Träger des Brandschutzes erhalten damit mehr Sicherheit, auch in der finanziellen Planung. Ich kann mich an Veranstaltungen mit dem vorherigen Innenminister erinnern, wie das denn mit einer solchen Verordnung sei, was man machen könne und was man nicht machen könne.
Mit einem Antrag setzen sich die Koalitionsfraktionen dafür ein, dass der Landesfeuerwehrverband die Stelle eines Geschäftsführers erhält. Das bedeutet eine Verbesserung der Bedingungen. Unser Vorschlag hat breite Zustimmung gefunden. Der Landesfeuerwehrverband kann damit gut umgehen.
Sowohl für die Polizei als auch für den Brand- und Katastrophenschutz werden sich durch die - lange vorbereitete - Einführung des Digitalfunks die Bedingungen verbessern. Die notwendigen Mittel sind in den Haushalt eingestellt worden. Auch beim Digitalfunk gibt es einen langen Vorlauf. Endlich sind wir bei der Umsetzung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Enquetekommission zur Reform der Landes- und Kommunalverwaltung wurden verschiedenste Erwartungen geweckt, die noch auszufüllen sind. Für uns steht fest, dass die einseitige Orientierung auf mehr Verwaltungseffizienz durch Vergrößerung der kommunalen Einheiten wenig zielführend ist. Die bisherigen Abläufe zeigen, dass sich das Interesse an freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen in Grenzen hält. Insofern sind die Mittel zur Erstattung von fusionsbedingten Aufwendungen nicht dem Wunschdenken, sondern den realen Abläufen anzupassen. Der Grundsatz, solche Entwicklungen durch finanzielle Unterstützung zu erleichtern und zu fördern, wird allgemein unterstützt.
Mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Problematik der Altanschließer ist grundsätzlich festgestellt worden, dass Altanschließer zu Herstellungsbeiträgen herangezogen werden können. Damit ist ein Schlusspunkt unter eine lange und heftige Diskussion gesetzt worden. Jetzt kommt es darauf an, in der Verantwortung der Kommunen und der einzelnen Verbände unter Nutzung der rechtlichen Spielräume akzeptable Lösungen zu finden. Das Innenministerium hat in der dritten erweiterten Dienstberatung mit den Vertretern der Wasser- und Abwasserverbände erneut erklärt, dass die Bereitschaft zur Beratung der Verbände weiter besteht.
Meine Damen und Herren! Der Innenausschuss hat sich Mitte des Jahres in einer Vor-Ort-Sitzung mit der Situation in der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber in Eisenhüttenstadt vertraut gemacht; meine beiden Vorredner haben überein
stimmend darauf aufmerksam gemacht. Wir konnten feststellen, dass die Sanierung des Männerhauses im Gange ist. Über alle Fraktionen hinweg waren wir uns aber einig, dass der Zustand des Familienhauses unhaltbar ist und dass schnell etwas geschehen muss. Deshalb haben sich die Koalitionsfraktionen mit diesem Problem intensiv befasst und im Ergebnis beantragt, dass die Sanierung des Familienhauses vorgezogen wird und die entsprechenden Mittel in den Haushalt 2013/2014 eingestellt werden. Es war gar nicht so leicht, das in diesen Antrag zu kleiden. Der enorme Anstieg der Aufnahmezahl bestätigt uns in unserer Auffassung, dass die Bedingungen in Eisenhüttenstadt deutlich verbessert werden müssen. Wir werden die Umsetzung dieses Beschlusses unmittelbar begleiten, um den vorgesehenen Zeitplan, der sehr ehrgeizig ist, tatsächlich einhalten zu können. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Herr Minister! Der Gesamthaushalt des Einzelplans 03 zeichnet sich dadurch aus, dass er in diesem Jahr durchaus in der Lage ist, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Einnahmen um gut 14,7 Millionen Euro, die Ausgaben verringern sich um 16 Millionen Euro. Ein ähnliches Bild ergibt sich für das Jahr 2014. Im Gegensatz zu 2013 - dann sollen allein im Bereich der Personalausgaben fast 5 Millionen Euro eingespart werden liegt im Jahr 2014 der Schwerpunkt der Einsparungen allein im Bereich der Investitionen. Diese gehen von 2013 auf 2014 um insgesamt 13 Millionen Euro zurück. Der Großteil betrifft Umbauten und kleinere Instandsetzungen, also Maßnahmen, die auch ein Jahr später durchgeführt werden können. Ein gewisser Sparwille ist hier also erkennbar.
Die Personalkosten wachsen trotz anhaltender Stellenreduktion von 67 % im Jahr 2012 auf gut 70 % im Jahr 2014. Hierin sind die Mittel für den Versorgungsfonds noch gar nicht enthalten.
Die weiter steigenden Mietzahlungen an den BLB - wir haben in den letzten Jahren besonders die stark gestiegenen Betriebskosten kritisiert - schlagen im Jahr 2014 mit fast 43 Millionen Euro zu Buche. Einspareffekte durch geänderte Bewirtschaftung oder energetische Sanierungen sucht man in diesem Bereich weiterhin - leider! - vergeblich; Herr Goetz hat schon darauf hingewiesen.
Der Landesrechnungshof hat in seinem jüngsten Bericht den im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich zu hohen Anteil der Zurruhesetzungen wegen Dienstunfähigkeit an der Gesamtzahl der Ruhestandsfälle im Land Brandenburg kritisiert. Vor allem im Bereich der Polizei sei dies augenfällig. Der Landesrechnungshof führt weiter an, dass die Dauer der Zurruhesetzungsverfahren, gerechnet vom Krankheitsbeginn bis zur Versetzung in den Ruhestand, unbefriedigend sei und sich dies genauso wie die unterschiedliche Verfahrensdauer überwiegend nicht objektiv begründen lasse. Die durchschnittliche Ver
Da das Durchschnittsalter der wegen dauernder Dienstunfähigkeit zur Ruhe gesetzten Beamten im Vollzugsdienst 50 Jahre betrug - bei den Beamten in den übrigen Bereichen waren es 49 Jahre - und die Anzahl mit 1 012 Personen seit 1994 hoch ist, wird der Landeshaushalt mit erheblichen zusätzlichen Ausgaben belastet. Bei einem Schuldenstand von 18,66 Milliarden Euro nach Abschluss des Haushaltsjahres 2011 - ohne Einbeziehung der Schulden des Landeswohnungsbauvermögens stiegen die Versorgungsausgaben weiter überproportional an. Die Steigerungsraten bei den Versorgungsausgaben liegen zurzeit bei ca. 20 % jährlich.
Die vom Landesrechnungshof wegen der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand angemahnten Maßnahmen - zügige Durchführung der Verfahren, Beachtung des Instruments der begrenzten Dienstfähigkeit, Reaktivierung von in den Ruhestand versetzten Beamten - sowie die mögliche Einführung eines zentralen Amtsärztlichen Dienstes für die Landesverwaltung sind also von hoher Relevanz.
Angesichts der prognostizierten Höhe der Versorgungsaufwendungen - ca. 1 Milliarde Euro im Jahr 2030 - und des bekannten hohen strukturellen Defizits unseres Brandenburger Landeshaushalts halten wir es weiterhin für unumgänglich, endlich Verbeamtungen auf das absolute Mindestmaß, nämlich auf Bereiche mit hoheitlicher Aufgabenwahrnehmung, zu beschränken
Bei etwa 37 500 Landesbeamten und 2 000 Kommunalbeamten sind die Auswirkungen auf zukünftige Haushalte exorbitant. Von diesen Erwägungen bezüglich der Pensionsgrenzen hatte sich ursprünglich auch der Koalitionsvertrag leiten lassen, in dem zu lesen ist:
„Die allgemeine Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte wird von 2010 bis 2019 schrittweise an die allgemeine Altersgrenze angepasst, die besondere Altersgrenze wird für Beamte des Polizeidienstes mit mindestens 20-jährigem Wechselschichtdienst schrittweise auf 62 Jahre festgesetzt.“
Dass das Pensionsalter von 67 Jahren für Beamte danach 10 Jahre schneller eingeführt werden sollte, hat uns verwundert. Die Angleichung der Regelungen für die Beamten bis 2029 - bei Sonderregelungen für besonders belastete Vollzugsbeamtinnen und -beamte - halten wir aber sowohl für dringend geboten als auch für eine Frage der Gerechtigkeit.
Das sah bis vor kurzem auch die Landesregierung so. Das Kabinett hat am 22. Mai 2012 das Eckpunktepapier zum Landesbeamtengesetz verabschiedet, zu dem Herr Minister Woidke erklärte:
„Der demografische Wandel und die gestiegene Lebenserwartung zwingen uns bei der Lebensarbeitszeit zu Veränderungen, wenn wir die Versorgung im öffentlichen Dienst weiter sicherstellen wollen. Es steht außer Frage, dass hierzu jeder seinen Beitrag leisten muss. Da können die Beamten nicht außen vor bleiben.“
Grundsätzlich werde es keine Privilegierung der Beamten gegenüber Tarifbeschäftigten geben. Das würde kein Bürger verstehen - im Mai 2012. Unter dem massiven Druck der Interessenvertreter wurden die Eckpunkte Ende September aber verändert: auf 62 Jahre für den mittleren Dienst, auf 64 Jahre mit Reduktionsmöglichkeit für den gehobenen Dienst und auf 65 Jahre für den höheren Dienst.
(Dr. Bernig [DIE LINKE]: Ja, aber das betrifft Vollzugs- bedienstete, nicht Beamte. Das ist der Unterschied!)
Statt Sonderregelungen für besonders Belastete, Herr Dr. Bernig, wie wir sie im Übrigen auch für Tarifbeschäftigte brauchen, gibt es doch wieder Privilegien für Beamte. Erst mit Vollgas auf der Überholspur, dann Kassieren des Gleichbehandlungsgrundsatzes - das versteht kein Bürger und keine Bürgerin mehr, insbesondere nicht die Nachtschwester, die bei absinkendem Rentenniveau bis 67 Jahre arbeiten soll.
Auch das klammheimliche Verbeamten von Staatssekretärinnen und Staatssekretären trägt weder zur Konsolidierung des Landeshaushaltes noch zur Verbesserung der Glaubwürdigkeit bei.
„… vom Mittun, vom Mitgestalten der Bürgerinnen und Bürger. Ausgehend vom Auftrag der Brandenburger Landesverfassung wollen die Koalitionspartner in diesem Sinne die bestehenden demokratischen Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte der Bürgerinnen und Bürger ausbauen und damit dem Trend zunehmender Politikverdrossenheit entgegenwirken.“
Diesen Passus des Koalitionsvertrages finden wir Grünen besonders gut und wichtig. Deshalb schauen wir gern einmal nach, was sich in punkto demokratischer Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte so tut: Letztes Jahr um diese Zeit wurde auf unseren Druck hin die Volksgesetzgebung reformiert
- mit in unseren Augen unzureichendem Ergebnis. Immerhin haben die geringen Verbesserungen Brandenburg prompt das erste erfolgreiche Volksbegehren in seiner Geschichte eingebracht, und zwar nicht mit Ach und Krach, sondern mit dem überwältigenden Ergebnis von über 106 000 gültigen Stimmen. Der Erfolg dürfte maßgeblich auf die Möglichkeit des Briefeintrages zurückzuführen sein, von dem weit über ein Viertel
der Abstimmenden Gebrauch machte. Das ist ein eindrucksvoller Beleg, dass der obligatorische Amtseintrag der größte Feind der direkten Demokratie ist.
Was macht diese Koalition, die die Mitwirkungsmöglichkeiten verbessern und der Politikverdrossenheit entgegenwirken will? Nichts! Sie macht nichts. Herr Platzeck nimmt das Ergebnis mit Respekt zur Kenntnis als ein erwartbares Signal aus der Flughafenregion und Ausdruck lebendiger Demokratie. Außerdem - so der verschnupfte Hinweis - haben sich nur 5 % der Wahlbürger artikuliert. Dass bei uns ein Landrat oder ein Bürgermeister auf acht Jahre mit einer Fülle von Kompetenzen gewählt ist, wenn sich nur 15 % der Wahlbürger für ihn aussprechen, wird schnell vergessen. So, liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger, zurück in den Sandkasten. Nett, dass ihr so schön lebendige Demokratie gespielt habt, aber ihr seid ja nur eine regionale Spielstätte. Bestimmt haben die restlichen 95 % der Wahlbürger wieder genau die gleiche Haltung wie die SPD.
Es ist schon eine unglaubliche Unverfrorenheit, aus einem so starken Signal wie dem Volksbegehren nicht einen klaren Handlungsauftrag abzuleiten, alles Menschenmögliche für die Umsetzung eines strengen Nachtflugverbots zu unternehmen. Fadenscheinige Ausweichmanöver wie das bundesweite Nachtflugverbot können doch kein Freibrief für Untätigkeit sein.
Sie sollen doch nicht bei der UNO intervenieren, sondern sich für die Gesundheitsinteressen der Menschen in der Metropolregion Berlin-Brandenburg einsetzen.
Stattdessen lehnen Sie sich in aller Ruhe zurück und bauen auf das prohibitive Zustimmungsquorum beim Volksentscheid. Wir wollten es durch eine einfache Mehrheit ersetzen. Dann erst wäre Demokratie lebendig geworden, wenn auch die Gegner des Nachtflugverbotes hätten mobilisieren müssen. So werden mehr als 100 000 Menschen und ihre Familien die Erfahrung machen, dass sie sich über Monate erfolglos bemüht haben. Hervorragend, Koalition! Beim Kampf gegen Politikverdrossenheit grandios durchgefallen! Note 6! Setzen.