Protocol of the Session on December 12, 2012

wir getroffen haben und wozu Franz Josef Strauß einmal sagte: „Pacta sunt servanda“ - die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie -, sondern sie gefährden auch die Freundschaft mit unseren Nachbarn. Wir als Brandenburger haben die längste Grenze zu unseren polnischen Nachbarn und dürfen nicht zulassen, dass eine Partei in unseren Parlamenten gegen diese Freundschaft, die wir aufbauen wollen, hetzt und diese infrage stellt. Es gibt auch dort Vorbehalte, dass Revanchisten hier noch etwas zu sagen hätten.

(Beifall der Abgeordneten Melior [SPD])

Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Geschichte erzählen, wie die NPD hier auftritt. Ich selbst erlebte es - andere Kolleginnen und Kollegen wahrscheinlich auch - mit der sogenannten Wortergreifungsstrategie. Die NPD tritt massiv, mit vielen Kadern bei Veranstaltungen von uns auf und versucht, diese zu stören.

Ein Erlebnis, das mir eine Kreistagsabgeordnete von uns aus Oder-Spree schilderte, machte mich zutiefst betroffen. NPDKreistagsabgeordnete fahren nach Sitzungsende ganz bewusst hinter Abgeordneten her und sagen ihnen - wenn der- oder diejenige zu Hause angekommen ist -: Gut, dass wir jetzt wissen, wo Sie wohnen. - Das ist die Wirklichkeit auch im Land Brandenburg. NPD-Kader versuchen, Einschüchterungen vorzunehmen, und diese Einschüchterungen zeigen Wirkung. Auch aus diesem Grund müssen wir den Verbotsantrag stellen.

Lassen Sie mich noch einen Punkt sagen - ich werde mich nachher noch einmal zu Wort melden -: Es wird viel darüber diskutiert, ob die Beweis- und Belegstellen alle sicher seien oder ob es nicht Aussagen oder Aktivitäten von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes seien, die dort herangezogen werden. Daran ist das letzte Verbotsverfahren gescheitert. Insofern empfehle ich jedem, das zu tun, was ich gestern getan habe. Man sollte sich nur einmal eine Viertelstunde ins Internet begeben und zum Beispiel bei Google „NPD“ und „Zitate“ eingeben. Innerhalb einer Viertelstunde finden sich so viele Belege, die ein Verbot rechtfertigen und verdeutlichen, dass diese Partei nicht auf dem Boden des Grundgesetzes, sondern in der Tradition des Nationalsozialismus steht und dass sie rassistisch ist. Insofern ist diese Diskussion mittlerweile müßig; denn dies ist zu belegen. Nach meiner felsenfesten Überzeugung ist mit diesen Belegen ein Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht und auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchzusetzen.

Nun möchte ich Ihnen nur eines von Herrn Voigt mitgeben. Herr Voigt war lange Zeit Parteivorsitzender der NPD und auch einmal in Potsdam Kandidat für den Bundestag. Er ist unter anderem dadurch berühmt geworden, dass er versuchte, in Brandenburg Urlaub zu machen, was durch einen couragierten Hotelier in Bad Saarow glücklicherweise verhindert werden konnte.

(Beifall SPD und DIE LINKE sowie des Abgeordneten Vogel [GRÜNE/B90])

Dieser Herr Voigt hat 2005 über das Holocaust-Denkmal in Berlin gesagt:

„Für mich ist das kein Holocaust-Denkmal, sondern wir bedanken uns dafür, dass man uns dort jetzt schon die

Fundamente der neuen deutschen Reichskanzlei geschaffen hat.“

Ich glaube, allein dieser Satz macht schon deutlich, wessen Geistes diese NPD ist, in welcher Tradition sie sich sieht und warum sie verboten gehört. - Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Der Abgeordnete Lakenmacher setzt für die CDU-Fraktion fort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gründlichkeit vor Schnelligkeit - das war es, was die CDU-Fraktion vor rund einem Jahr angemahnt hat, als es um die Frage des NPD-Verbotsverfahrens ging. Wir haben dies aus sehr guten Gründen angemahnt, denn unter dem Eindruck der Mordserie der NSU wurden schnell wieder Forderungen nach einem NPD-Verbotsverfahren gestellt; das hat natürlich öffentlichen und medialen Erwartungsdruck erzeugt. Ein solcher darf uns, darf die Politik nicht dazu verleiten - davon sind wir überzeugt -, sich bei einer Entscheidung von dieser Tragweite auch nur dem Verdacht auszusetzen, nicht sorgfältig abgewogen, nicht alles bedacht und am Ende nicht sachgerecht entschieden zu haben.

Für mich sind deswegen nicht der öffentliche und mediale Druck das Entscheidende, sondern allein die fachlich fundierte, untermauerte Einschätzung, dass ein Verbotsverfahren begründete Aussicht auf Erfolg hat. Es steht also die Frage im Raum, wie die Erfolgsaussichten eines NPD-Verbotsverfahrens heute sind. Es gibt ein Gutachten vom Vizepräsidenten des Sozialgerichts Karlsruhe; das Entscheidende ist, dass er auch Begleiter des ersten Verfahrens war. Dieses Gutachten sieht nun die Erfolgschancen bei mehr als 50 % und stützt das vor allem auf die neue Beweissammlung von Bund und Ländern. Wie schon erwähnt wurde, halten es die Innenminister und -senatoren - gemäß Beschluss auf ihrer Konferenz in der letzten Woche - für geboten, nun ein neues Verbotsverfahren anzustrengen, und die Ministerpräsidentenkonferenz ist dieser Empfehlung gefolgt.

Trotz dieser neuen Beweissammlung von Bund und Ländern, trotz des Gutachtens und der teilweise sehr positiven Einschätzungen im Hinblick auf die Erfolgsaussicht, trotz der Initiative der Bundesländer, die Antragstellung vor dem Bundesverfassungsgericht nun vorzubereiten - eine Initiative, die wir begrüßen; das wird in unserem Antrag hier und heute sehr deutlich -, bleiben natürlich berechtigte Fragen nach den Risiken. Gibt es Risiken? Welche sind das? Wie stellen sie sich dar? Uns allen muss klar sein, dass wir auch verlieren können, wenn wir vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Denn am Ende entscheidet alleine das Bundesverfassungsgericht - und das ist natürlich gut so - darüber, ob der NPD eine aggressiv-kämpferische Grundhaltung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung nachzuweisen ist.

Deshalb muss ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht viel besser vorbereitet sein als 2002/2003, als der damalige Bundesinnenminister von der SPD, Otto Schily, mit zu wenig Beden

ken, Abwägung und Demut vor die Verfassungsrichter trat und so tat, als wäre er die Übermoral in Person. Im Ergebnis ist der Verbotsantrag, das wissen wir, schon an der Zulässigkeit gescheitert, wegen der fehlenden Staatsferne, wegen der fehlenden Quellenfreiheit. Ein zweiter Anlauf darf nicht unter dieser Prägung des Übermoralischen, des Aufstands der selbstdefiniert Anständigen stehen. Ein zweiter Anlauf muss vor allem eines sein: gründlich vorbereitet, mit größter Sorgfalt und größter Akkuratesse. Das ist das für uns Wichtige und allein Entscheidende. Dazu gehört auch, dass wir dieses Mal ins Verfahren nur Beweismaterial einbringen, das unter die Kategorie „absolut quellenfrei“ fällt - der Innenminister hat dies natürlich auch zu testieren -, Beweismaterial also, welches die aggressivkämpferische Grundhaltung der NPD zu beweisen im Stande ist.

Ich möchte mit Blick auf den Antrag von SPD und Linken auch einmal deutlich einfordern, dass uns die Landesregierung bzw. der Innenminister dieses Beweismaterial in geeigneter Weise zugänglich machen und uns darüber informieren. Denn wenn Sie solche Anträge formulieren, ist das gegenüber den Mitgliedern des Hohen Hauses das Mindeste. Das ist Ihre Bringepflicht, es ist keine Holpflicht der Abgeordneten. Nur über Google und den Pressespiegel erfahren wir nicht, ob es eine begründete Erfolgsaussicht gibt.

(Beifall CDU und GRÜNE/B90)

Meine Damen und Herren, zu den ehrlich zu benennenden Risiken gehört auch die lange Verfahrensdauer. Sie wissen, 2014 geht eine Richterin in den Ruhestand, 2015 - wenn es sich so lange zieht - ein weiterer Richter; nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist ein Ersatz nicht möglich. Daneben gilt es natürlich auch, den Instanzenzug vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit zu bedenken, der hierzu leider keine gefestigte Rechtsprechung hat und der das Vorhandensein einer tatsächlichen, einer faktischen Bedrohung einfordert. Auch hier ist also - das müssen wir ehrlich sagen - ein Scheitern möglich, selbst wenn man davon ausgeht, dass ein NPD-Verbot vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor der historischen Dimension und vor der historischen Verantwortung Deutschlands betrachtet und bewertet wird und dass die beiden deutschen Diktaturen dabei vor allem in der gesamteuropäischen Betrachtung als Alleinstellungsmerkmal von Deutschland gelten.

Wir begrüßen die Initiative der Bundesländer, die Antragstellung vorzubereiten. Bei dieser Vorbereitung ist uns eine Abwägung zu viel allemal lieber als eine Abwägung zu wenig. Wenn wir das Instrument des Artikels 21 Abs. 2 Grundgesetz anwenden wollen, dann müssen wir uns dabei aller Verantwortung, aber auch aller erheblichen Risiken bewusst sein. - Vielen Dank.

(Beifall CDU und GRÜNE/B90)

Die Abgeordnete Fortunato setzt für die Fraktion DIE LINKE fort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste!

Stellen Sie sich vor, Sie leben und arbeiten als geborener Portugiese 30 Jahre in Deutschland, öffnen eines Morgens Ihren Briefkasten und finden darin einen einfachen Brief an Ihre Familie. Sie öffnen diesen Brief und finden darin einen Flyer in Form eines Ausreisetickets, auf dem steht: Ich hoffe, Sie hatten einen angenehmen Aufenthalt in Deutschland. Wir wünschen Ihnen eine gute Heimreise. - Auf der Rückseite dieses Flyers stehen Erklärungen zu sozialschmarotzenden Ausländern und ein Logo der NPD. Dessen nicht genug: Auf der Rückseite des Briefumschlages steht als Absender: Portugiesisches Konsulat, Portugiesische Straße, Sachsenhausen bei Berlin. - So geschehen bei der Familie Fortunato in Brandenburg vor mehreren Wochen.

Die Innenminister der Länder haben sich am vergangenen Mittwoch einstimmig für ein neues NPD-Verbotsverfahren ausgesprochen. Am Donnerstag haben sich die Ministerpräsidenten dem Votum ihrer Fachminister einstimmig angeschlossen. Ich finde diese Entscheidung sehr richtig und überfällig.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Kanzlerin Merkel und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich äußern immer noch Bedenken.

(Frau Lehmann [SPD]: Genau!)

Sie werden ihre Gründe haben. Auch heute habe ich von Risiken gehört. Da fällt mir immer der Satz ein: Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. - Ich finde, fragen wir die Bevölkerung von Brandenburg! Wir als Linke begrüßen die Entscheidung der Bundesländer, ein neues Verfahren zum Verbot der NPD auf den Weg zu bringen. Herr Kollege Ness hat es schon gesagt: Ein gemeinsamer Antrag der drei Verfassungsorgane Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung sollte angestrebt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich kann ein mögliches NPD-Verbot nicht den wichtigsten Teil des Kampfes gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit ersetzen. Mit dem Verbot allein sind Neonazis und rechtsextremistische Einstellungen nicht aus der Welt. Denn Rechtsextremisten finden sich nicht nur in der NPD. Im Land gibt es leider jede Menge sogenannter Freier Kräfte und Kameradschaften. Von diesen Gruppierungen werden wir auch nach einem eventuellen NPD-Verbot Aktionen zu erwarten haben. Die NPD selbst hat wieder eine neue CD herausgegeben und möchte sie dieser Tage - welch Zufall - auf Schulhöfen verteilen. Auseinandersetzungen mit den rechten geistigen Brandstiftern muss es kontinuierlich geben, an jedem Ort und an jedem Tag.

(Beifall DIE LINKE, SPD und GRÜNE/B90)

Die Menschen in Brandenburg haben bewiesen, dass sie das können. Die Rechtsextremen und ihre kranke Denkweise werden wir weder hier noch irgendwo anders dulden. Wir werden uns wehren. Ob in Brandenburg an der Havel, in Frankfurt (Oder) , Cottbus oder Neuruppin - an vielen Orten werden Brandenburgerinnen und Brandenburger das auch in Zukunft praktizieren, sei es durch Gegendemos, durch konstruktive Arbeit in demokratischen Gremien und Parlamenten oder durch andere, auch spontane Aktionen. Dafür hat es in den letzten Monaten und Jahren zahlreiche ermutigende Beispiele gegeben.

Das wird auch in Zukunft erforderlich sein, denn die NPD ist demokratiegefährdend. Sie missachtet und bekämpft das Grundgesetz. Artikel 1 des Grundgesetzes ist für die NPD durchaus antastbar. Für die NPD sind Frauen und Männer nun einmal nicht gleichberechtigt. Ginge es nach der NPD, würden Menschen nach ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Abstammung, ihrer Heimat, ihrer Herkunft, ihrer religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorteilt. Für sie hört Deutschland an Oder und Neiße nicht auf. Das ist Geschichtsrevisionismus pur. Manche dieser Einstellungen finden wir als plakative Forderungen verpackt, und viele Menschen wissen nicht, wie sie mit diesen Forderungen der Neonazis umgehen sollen, wie sie sich verhalten sollen, wenn diese wieder in der Nachbarschaft, auf Schulhöfen oder in kommunalen Vertretungen aus der Versenkung kommen.

Dieses Agieren, diese Positionen sprechen dafür, ein Parteiverbotsverfahren einzuleiten. Trotzdem bin ich froh darüber, dass sich besonders in der letzten Zeit, in den letzten Jahren viele Aktionsbündnisse unterschiedlichster Partner erfolgreich gegründet haben. Sie führen kreative Aktionen und Veranstaltungen durch: gegen Aufmärsche, gegen Heldengedenken, gegen angeblich gesellschaftskritische Demonstrationen der sogenannten Freien Kräfte und der NPD, die im ganzen Land zu verschiedenen Themen stattfanden. Unterstützen wir diese Aktionsbündnisse, indem wir demokratische Strukturen stärken und ihre finanzielle Ausstattung stabilisieren! Und vor allem: Entziehen wir den Nazis so viel Öffentlichkeit wie möglich! Ein Schritt dazu kann ein NPD-Verbot sein.

(Beifall DIE LINKE, SPD, GRÜNE/B90 sowie des Ab- geordneten Wichmann [CDU])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie an dieser Stelle: Lassen Sie mit Ihrer Sensibilität und Aufmerksamkeit gegenüber rechtem Gedankengut und demokratiefeindlichen Anträgen in kommunalen Parlamenten nicht nach! Lassen Sie antisemitische und menschenverachtende Meinungen nicht einfach im Raume stehen - zeigen Sie, was Sie davon halten! Ich pflege zu sagen: Tun wir etwas für die Daseinsvorsorge - gut leben ohne Nazis! Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass der braune Spuk bald ein Ende hat; ein Verbotsverfahren wäre der erste Schritt.

(Beifall DIE LINKE, SPD sowie des Abgeordneten Wich- mann [CDU])

Wir setzen mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Der Abgeordnete Goetz spricht.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Am 8. Dezember 2000, vor fast genau zwölf Jahren, hat sich der Deutsche Bundestag mit drei Anträgen zu Rechtsextremismus und NPD-Verbot befasst: einem von der Fraktion der CDU/CSU, einem von der Fraktion der FDP und einem von der Fraktion der - wie sie damals hieß - PDS. Ich gehe davon aus, dass Verlauf und Ergebnis dieser Debatte Ihnen allen bekannt sind. Ich gehe davon aus, dass Sie sich daran erinnern, dass die FDP-Fraktion damals als einzige im Deutschen

Bundestag gegen die Aufnahme eines NPD-Verbotsverfahrens gestimmt hat.

Wenn man die damalige Argumentation aufgreift, kann man vieles davon problemlos auf die heutige Zeit übertragen. Ein NPD-Verbot löst keines der inhaltlichen Probleme, es entbindet uns nicht von der offensiven Auseinandersetzung mit extremistischen Vorstellungen oder gar Handlungen.

(Beifall GRÜNE/B90)

Es enthebt uns nicht der Frage, warum sich junge Menschen Extremisten zuwenden. Es nimmt uns nicht die Verantwortung ab, die Lücken im Land zu schließen, in denen sich Extremisten im Allgemeinen und die NPD im Besonderen breitgemacht haben.

Zweitens. Politik reagiert oft anlassbezogen. Ein NPD-Verbot ist aber als Antwort auf politisch motivierte Gewalttaten, insbesondere die NSU-Morde, ungeeignet. Auch ein Erfolg des ersten Verbotsverfahrens 2003 hätte Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nicht von ihren Morden abgehalten. Vor allem Polizei und Justiz sind gefordert, das Grundrecht eines jeden Menschen auf körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten, und wir werden wohl darüber nachdenken müssen, extremistischen Straftätern früher, deutlicher und härter Grenzen zu setzen.

(Beifall FDP)

Drittens. Ich bin mir sicher, dass in der Bewertung der NPD und ihrer Vertreter, ihres Auftretens, hier in diesem Hause weitgehend Einigkeit herrscht. Darauf kommt es aber nicht an. Bei der letztlich entscheidenden Frage geht es nicht um politisches Wollen, sondern um rechtliches Können. Es geht nicht darum, ob es in der NPD Verfassungsfeinde gibt. Es geht auch nicht darum, ob sich in der NPD Straftäter zusammenrotten. Es geht nicht darum, ob sich die NPD mit postfaschistischer Propaganda die Dummheit anderer Menschen zunutze macht.

(Bischoff [SPD]: Sehr wohl geht es darum!)

Die letztlich entscheidende Frage ist, ob von der NPD eine unmittelbare Gefahr für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ausgeht.

(Bischoff [SPD]: Wie lange wollen Sie denn warten?)