Protocol of the Session on November 15, 2012

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Es läuft nicht rund mit der Komplexleistung Frühförderung im Land Brandenburg. Wir stehen zwar im bundesweiten Vergleich keineswegs allein da mit dieser unzureichenden Situation. Aber dies darf im Sinne der betroffenen Kinder und ihrer Familien keine Entschuldigung sein.

So ist es sehr erfreulich, dass sich der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie in absoluter Einhelligkeit das Thema erneut auf den Tisch gezogen und am 22.08.2012 ein großes Fachgespräch zur Frühförderung und zu den neuralgischen Punkten durchgeführt hat. Die Resonanz darauf war so groß, dass die Veranstaltung hier im Plenarsaal stattfinden musste. Das Signal „Wir müssen alle gemeinsam noch einmal ran“ hatte gewirkt.

Nach dieser sehr intensiven Auseinandersetzung mit allen an der Komplexleistung Beteiligten einigten sich die fünf Fraktionen im vorliegenden Antrag darauf, die Landesregierung um eine moderierende Begleitung des stockenden Umsetzungsprozesses und die Einrichtung der Fachgruppe Komplexleistung Frühförderung zu bitten. Diese Fachgruppe wird Empfehlungen erarbeiten, die sie uns Ende 2013 vorlegen wird. Die Fachgruppe wird prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um Rechtssicherheit für die Praxis der Frühförderung in den 45 Brandenburger Frühförder- und Beratungsstellen sowie den vier sozialpädagogischen Zentren herzustellen. Die bisherigen Abstimmungs- und Schnittstellenprobleme bei der Frühförderung zeigen auf, dass eine Nachjustierung dringend erforderlich ist.

Frau Stark, ich mache gleich eine böse Bemerkung, dass dieses Thema für Sozialdemokraten offensichtlich Gedöns ist.

Mit der Komplexleistung Frühförderung wurde 2001 im SGB IX geregelt, dass durch ein interdisziplinäres System Kindern, die von Behinderung betroffen und bedroht sind, und ihren Familien ein abgestimmter Leistungskomplex von Beratung, Diagnostik, Förderung und Behandlung zusteht. Durch die Verankerung im Rehabilitationsrecht sollte eine bestehende vielfältige Förderlandschaft ausgeglichen und sollten divergierende Schnittstellen verknüpft werden. Verschiedene Leistungen, für die verschiedene Träger zuständig sind - meist sind das Krankenkassen, Sozialhilfeträger oder die Jugendhilfe -, sollen zu einer Leistung zusammengeführt werden. Kinder und ihre Eltern können so die notwendigen ärztlichen und auch nichtärztlichen Leistungen unabhängig von der Zuständigkeit der Träger als kleines persönliches Budget aus einer Hand erhalten, ähnlichen einem One-Stop-Shop.

Zuständig für die Erbringung der Komplexleistung Frühförderung sind in Brandenburg interdisziplinäre Frühförderstellen und sozialpädagogische Zentren. Um interdisziplinäre Zusammenarbeit und Koordinierung zu bieten, müssen die jeweiligen Anbieter mit den anderen Trägern Beziehungsnetze aufbauen, auch über verschiedene Regelungen der Sozialgesetzgebung hinweg. Diese Schnittstellenproblematik zeigt sich, sobald zwei oder mehrere gesetzliche Leistungen koordiniert werden müssen. Das klappt häufig nicht. Die Brandenburger Träger schlossen zwar eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der Frühförderung, aber ungeregelt blieben folgende Dinge: erstens die Bestandteile der Komplexleistung, zweitens die Qualitätsstandards, drittens die unterschiedlichen Leistungstypen, viertens Verfahrensfragen und auch Finanzierungsfragen.

Aber mittlerweile haben sich auch die Kinder, die Bedarf an Frühförderung haben, verändert. In den letzten Jahrzehnten haben sich die Lebenswelten und auch die Risiken für die frühkindliche Entwicklung zum Teil gravierend verändert. Wir beobachten heute einen Wandel in den Behinderungsbildern. Eltern, deren Kinder als auffällig, aber nicht automatisch als Kinder mit Behinderung einzuordnen sind, treten vielleicht schon bei kleineren Entwicklungsverzögerungen, sprachlichen Problemen oder Verhaltensauffälligkeiten an die Frühförderstellen heran und fragen entsprechende Leistungen nach. Das führt zu eklatanten Steigerungsraten und erhöht den Druck auf die Kommunen, natürlich auch in finanzieller Hinsicht. Heute brauchen Kinder, die verhaltensauffällig sind, ganz andere Förderkonzepte als das klassisch behinderte Kind früherer Jahre.

80 % der Kinder in Frühförderstellen weisen signifikante Entwicklungsverzögerungen unklarer Ätiologie auf. Das heißt, die Entstehungsursache ist unklar. Nur 20 % sind klar definierte körperliche, geistige oder Mehrfachbehinderungen, wie sie früher vorherrschend waren. Diese klassischen, medizinisch definierten Behinderungen sind heute rückläufig, glücklicherweise, jedoch Sprach- und Verhaltensstörungen, Aufmerksamkeitsdefizite und Hyperaktivitätsstörungen steigen an.

Dieser starke Anstieg sollte uns zu denken geben. Eine nicht altersgerechte Sprachentwicklung, gefolgt oder begleitet von Bewegungsstörungen und Befunden bei der sozialen und emotionalen Entwicklung, ist selten primär medizinisch bedingt. Aber natürlich bedarf es erst einmal einer exakten Diagnostik, um individuelle Förder- und Behandlungspläne aufzustellen, Teilhabeziele zu definieren und die wissenschaftlich signifikanten Verbesserungen festzustellen, die unsere isolierten Behandlungen bisher gerade nicht aufweisen. Das ist bedenklich. Wir geben viel Geld aus und bewirken bisher keine nachweisbaren Effekte.

Entwicklungsstörungen unklarer Genese werden aber durch die undifferenzierte Anbahnung medizinisch-therapeutischer Behandlungen abrechenbar. So medikalisieren wir ursächliche soziale Probleme und wundern uns über die mangelnde Wirksamkeit. Es sollte uns sehr zu denken geben, dass in Deutschland mittlerweile 30 % aller drei- bis sechsjährigen Kinder irgendeine Form von Therapie erhalten. Besonders stark zugenommen hat die Ergotherapie. Aber braucht ein Kind, das vielleicht sechs Stunden täglich vor dem Fernseher verbringt und selten zum Spielen nach draußen geht, primär Ergotherapie oder Logopädie, oder braucht es vielleicht etwas ganz anderes?

(Beifall der Abgeordneten von Halem [GRÜNE/B90] und Blechinger [CDU])

Prof. Sohns von der Fachhochschule Nordhausen hat in seinem Statement im Fachgespräch ein sehr eindrückliches Beispiel vorgestellt. 90 % der Kinder im Grundschulalter in seiner Stadt werden mit dem Auto zur Schule gefahren. Diese „guten Eltern“ enthalten ihren Kindern aber die Möglichkeit vor, gemeinsam mit Gleichaltrigen Problemlösungsstrategien zu entwickeln, stolz auf eigene Leistungen bei der Bewältigung des Schulwegs zu sein und sich zu Fuß oder mit dem Fahrrad kindgerecht zu bewegen.

Frühförderung muss sich diesen vielen Herausforderungen stellen. Sie muss mehr, umfassend, interdisziplinär, präventiv und vor allem familienorientiert sein.

(Beifall der Abgeordneten Blechinger [CDU])

Sie muss die Probleme des Kindes im Familienkontext verstehen und behandeln und dabei die gesamte Familie stärken. Dass die Umsetzung dieses wirklich anspruchsvollen Zieles besser und reibungsloser gelingt, dazu soll dieser interfraktionelle Antrag ein neues Startzeichen setzen. Die Fraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen es sehr, dass sich der Ausschuss problemorientiert und einmütig an dieses im wahrsten Sinne des Wortes sehr komplexe Problem herangewagt hat. Wir hoffen und wir erwarten, dass unter Moderation der Landesebene alle Akteure ihre teils gute und engagierte, teils aber auch verbesserungswürdige Arbeit optimal vernetzen und dass Blockaden endlich erfolgreich gelöst werden.

Es reicht nicht, sich darauf zurückzuziehen, dass ein Versorgungsauftrag irgendwie erfüllt werde. Die Versorgung muss gut und vor allen Dingen wirksam sein.

(Allgemeiner Beifall)

Im Sinne unserer Kinder muss endlich an einem Strang gezogen werden. Die Oppositionsfraktionen werden dem Antrag geschlossen zustimmen. - Vielen Dank.

(Allgemeiner starker Beifall)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher.

Bevor wir mit dem Beitrag der Fraktion der SPD, mit Frau Abgeordneter Lehmann fortsetzen, begrüße ich Bürgerinnen und Bürger aus Wittstock und Umgebung. Seien Sie herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Ich möchte mich als Erstes bei all jenen bedanken Fachpolitikern in der Regel -, die an der Erarbeitung dieses Antrags mitgewirkt haben. Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, zu diesem Thema der Frühförderung fraktionsübergreifend und einstimmig solch einen Antrag hinzubekommen. Ich glaube, für den Ausschuss ist es auch eine Sternstunde, denn wir verabschieden zum ersten Mal solch einen gemeinsam getragenen Antrag.

Warum war uns das so wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen? Die Frühförderung ist, wie ich glaube, im SGB IX geregelt, und das SGB IX gibt es seit 2001. Seit 2001 ist also die komplexe Frühförderung gesetzlich geregelt, insofern haben Eltern mit ihren Kindern darauf einen Rechtsanspruch. Wir müssen sagen, dass wir es bis heute - wir haben 2012, mittlerweile sind elf Jahre ins Land gegangen - nicht geschafft haben, diese komplexe Frühförderung so, wie es der Gesetzgeber verlangt, im Lande umzusetzen, und sie deshalb nicht anbieten. Das ist aber nicht nur ein Brandenburger, sondern ein deutschlandweites Problem. Warum es so schwierig ist - das hat mit den unterschiedlichen Finanzierungszuständigkeiten zu tun -, ist schon gesagt worden.

Weil wir schon elf Jahre daran herumdoktern, auch landespolitisch immer wieder in der Diskussion mit den Landkreisen sind die Landkreise müssen diese Maßnahmen umsetzen -, weil wir seit elf Jahren im Gespräch mit den Krankenkassen sind - sie sind ein weiterer Kostenträger in dieser Frage - und nicht weitergekommen sind, sondern immer auf der Stelle traten, war uns die politische Botschaft wichtig: Wir brauchen einen Antrag, der von allen Fraktionen getragen wird. Das wird uns mit der heutigen Beschlussfassung hoffentlich gut gelingen.

Was bedeutet Frühförderung und was sagt der Gesetzgeber? Frühförderung bedeutet, dass Heilpädagogen und medizinisches Personal ganz eng zusammenarbeiten - dazu gehören die Erstberatung, die Diagnostik und die Therapie. Der Gesetzgeber meint mit „komplexer Frühförderung“, dass beide Professio

nen - der heilpädagogische und der medizinische Part - gemeinsam auf das Kind schauen, gemeinsam mit der Familie sprechen, gemeinsam die Erstberatung durchführen, gemeinsam die Diagnostik durchführen und gemeinsam dann auch den Therapieplan erstellen. Das ist derzeit im Lande flächendeckend nicht gegeben.

Würden Sie alle nachher nach Hause gehen und mit Ihrem Landrat sprechen, würde der Ihnen sagen: Das ist alles Quatsch, wir haben Frühförderstellen. - Das ist richtig, im Land haben wir flächendeckend Frühförderstellen, 45 an der Zahl - das ist gut. Das Problem dabei ist aber, dass diese Förderstellen heilpädagogisch besetzt sind - wir haben den medizinischen Part nicht in den Förderstellen. Das führt immer wieder dazu, dass besorgte Eltern die Kinder zur Frühförderung bringen, weil sie feststellen, dass etwas mit ihnen nicht in Ordnung ist. Sie gehen zur Förderstelle - also zur Heilpädagogin -, und wenn die Wirkung nicht gleich eintritt, wie das oft ist, werden sie nervös und unsicher und gehen zum Mediziner. Die Behandlung dort hilft vielleicht auch nicht gleich, woraufhin sie zum Therapeuten oder zum Logopäden gehen. Sie irren also umher und kosten auch das System unnötig Geld. Wenn wir hier die komplexe Frühförderung hätten, hätten wir eine zielgerichtete Förderung, wir könnten - davon bin ich fest überzeugt - auch noch Geld sparen, und Eltern und Kinder wären viel glücklicher.

Zur Information: Die Frühförderung betrifft den Bereich der Vorschulkinder, im Durchschnitt greift die Frühförderung bei einem Alter von dreieinhalb Jahren. Das ist ein bisschen zu spät, wir müssten viel früher beginnen, denn nicht ohne Grund heißt es „Früh“förderung.

Wir haben deshalb gesagt - und wollten dem Ganzen damit auch eine ganz bestimmte politische Bedeutung geben -, dass es wichtig ist, dass es eine Facharbeitsgruppe „komplexe Frühförderung“ gibt. Wir bitten das Ministerium, diesen Prozess zu moderieren, obwohl ich gleich hinzufügen muss: Auch das Ministerium moderiert schon elf Jahre. Aber vielleicht ist unser Antrag eine helfende Unterstützung. Wir hoffen sehr, dass es dem Ministerium - gemeinsam mit den Partnern, die wir einzubeziehen empfehlen - gelingt, erst einmal die Definition des Begriffs „komplexe Frühförderung“ hinzubekommen, damit alle Beteiligten wissen, worüber sie sprechen, wenn sie von komplexer Frühförderung reden, denn das ist alles sehr diffus - das ist in dem Fachgespräch am 22.08. noch einmal deutlich geworden.

Ich bin davon überzeugt, dass das ein guter Antrag ist. Alle, die in dem Bereich tätig sind, warten seit langem auf ihn und freuen sich nun; für sie ist heute ein richtig guter Tag. Sie setzen große Hoffnungen in die Umsetzung dieses Antrags. Wir wünschen dem Ministerium viel Erfolg.

Wir haben den Antrag fraktionsübergreifend erarbeitet, es gab von einzelnen Fraktionen den einen oder anderen Vorschlag, und deshalb will ich noch sagen: Wir wollten nicht wieder mit Modellregionen beginnen. Nach elf Jahren brauchen wir keine Modellregionen mehr, nach elf Jahren müssen wir endlich wissen, was wir wollen. Jetzt muss es nur noch nach dem Gesetz gehen, etwas anderes gilt nicht mehr.

Wir wollten auch nicht - das war ein Vorschlag einer Fraktion

noch eine Ist-Analyse vornehmen. Ich kann Ihnen sagen: Wir haben fast jährlich Ist-Analysen erstellt; die brauchen wir nicht mehr, wir wissen um den Stand der Dinge. Daher ist der Antrag genau so formuliert worden, wie er Ihnen heute vorliegt, und ich bitte sehr herzlich um Ihre Zustimmung. - Danke.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lehmann. - Frau Lehmann hat für die Koalitionsfraktionen gesprochen. - Wir kommen jetzt zum Beitrag der Landesregierung, Herr Minister Baaske hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf die Details brauche ich jetzt nicht mehr einzugehen. Ich möchte nur noch kurz erwähnen, dass ich Ihnen für diesen Antrag, diesen Auftrag sehr dankbar bin.

Vor ungefähr einem Jahr hat mein Abteilungsleiter den brandenburgischen Landkreistag angeschrieben und ihn gebeten, doch einmal mit uns gemeinsam darüber zu diskutieren, wie wir bei der Frühförderung - also der Förderung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern - besser vorankommen, als es in den vergangenen Jahren der Fall war. Da kam vom Landkreistag ein böser Brief mit dem Tenor zurück: Lieber Herr Baaske, das geht dich einen feuchten Dreck an. Wie wir Landkreise, wir Krankenkassen das organisieren, ist unsere Sache; ihr als Land seid nicht Verhandlungspartner! Ich war sehr dankbar, dass daraufhin der Ausschuss sagte: Gut, dann hören wir uns doch einmal die unterschiedlichen Positionen in einer Anhörung an. - Sylvia Lehmann hat dann erzählt: Es gab einen Wohlfühlkreis, die Städte und Gemeinden haben gesagt: Alles ist wunderbar, man muss sich um gar nichts mehr kümmern, das haben die im Griff. - Dann aber kamen die Träger und betroffene Eltern und haben gesagt: Moment mal, nichts ist hier im Griff. Wir fahren, wenn wir ein behindertes Kind haben, von Pontius zu Pilatus, wir haben Riesenwege, wir können nicht mehr arbeiten gehen, weil die Wege Donnerstag dorthin, Dienstag woandershin und überall in die Weltgeschichte führen; uns ist jede Möglichkeit genommen, im Berufsleben zu bleiben.

So hat sich das der Gesetzgeber nicht vorgestellt, sondern - ganz im Gegenteil - gesagt: Wenn Kinder von einer Behinderung bedroht sind, dann sind Diagnostik und Therapie möglichst an einem Ort durch ein Team zu erbringen, das sich abspricht, damit alles so organisiert werden kann, dass die Kinder die erforderliche Betreuung bekommen.

Das ist total vernünftig, das ist im Prinzip auch Sinn des Gesetzes - es ist ein Bundesgesetz -, aber es wird eben in der Regel nicht so umgesetzt, sondern die Landkreise sagen: Ja, dort gibt es den Logopäden, dort gibt es den Ergotherapeuten. - Natürlich ist der eine in Sowieso, der andere in Sowieso, der eine hat seine Sprechzeiten zu dieser, der Nächste zu einer anderen Zeit. Und ob wir überhaupt noch miteinander über Erziehung reden müssen, ist eine ganz andere Frage - das Kind ist ja krank. - Es findet eben keine sogenannte Komplexleistung statt.

Das hat die Anhörung glasklar herausgestellt.

Der Ausschuss kommt dann zu dem Ergebnis: Leute, jetzt versucht doch einmal - es ist ein Versuch, wir können auch noch moderieren -, all die Partner - die Kommunen, die Krankenkassen, die Leistungserbringer, also die Träger unterschiedlicher Art - vor Ort so zusammenzubringen, dass man in Brandenburg einen Weg findet. Das wird aber auch nicht ganz leicht sein, das will ich sagen.

In Potsdam gibt es beispielsweise ein SPZ - ein Sozialpädiatrisches Zentrum -, da wird das relativ gut gewährleistet. Das geht auch in Cottbus und auch durchaus in Brandenburg an der Havel. Wo also die SPZ an die Kinderkliniken angeschlossen sind, kann man so etwas schon relativ leicht organisieren. Die Frage, der wir uns in dieser Arbeitsgruppe stellen müssen, ist: Wie setzen wir es in der Fläche des Landes um? Ich will ja auch nicht, dass die Leute immerzu nur fahren und sich für eine Therapiestunde 40 oder 50 Kilometer Wegstrecke ans Bein binden. In diesem Zusammenhang muss man, glaube ich, einmal über Folgendes reden: Wer fährt eigentlich? Wie wird die Fahrt bezahlt? Wie schafft man es, dass die eine oder andere Behandlung auch in der Kita stattfinden kann? Therapeuten könnten dann auch vormittags unterwegs sein. Welche Therapien müssen aber zum Beispiel zusammen mit den Eltern durchgeführt werden, damit die Eltern die Therapie zu Hause weiterführen können? Sich all das im Detail anzuschauen muss Aufgabe dieser Arbeitsgruppe sein.

Ich bin richtig froh, stolz und glücklich, dass das ein gemeinsamer Antrag geworden ist. Ich freue mich auf die Arbeit, und ich befürchte - das sage ich gleich -, dass ich das eine oder andere Mal doch noch einmal auf den Ausschuss zukommen muss. Den Druck, den wir in der Anhörung bekommen haben, kriegt man womöglich - gerade bei den kommunalen Spitzen - nur, wenn wir es mit einer weiteren Anhörung versuchen. Aber wir schauen einmal - zur Not sind wir, glaube ich, zu jeder „Schweinerei“ bereit, wenn es im Interesse der Kinder ist. Danke schön.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister Baaske.

Wir sind damit am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. In Drucksache 5/6273 liegt ein Antrag des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie - Frühförderung als Komplexleistung im Land Brandenburg umsetzen vor. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit haben wir das wunderbare Ergebnis, dass einem gemeinsamen Antrag auch einstimmig zugestimmt wurde. Herzlichen Glückwunsch!

(Vereinzelt Beifall)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Beauftragung des Rechtsausschusses mit der Wahl der Vertrauensleute sowie deren Vertreter für die bei den Verwaltungsgerichten einzurichtenden Ausschüsse für die Wahl der ehrenamtlichen Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Antrag des Präsidenten des Landtages Brandenburg