Protocol of the Session on November 15, 2012

Nun zum uns vorliegenden Bericht. Waren es im zweiten Jahr der Legislaturperiode noch 865 Petitionen, so sind es im dritten Jahr bereits 1 200, die bei uns eingegangen sind. Die Zunahme ist im Wesentlichen auf einen regional begrenzten Petitionsaufruf zur Altanschließerproblematik zurückzuführen. Eine Sammelpetition, fünf Massenpetitionen und 448 Einzelpetitionen gab es allein zu diesem Thema. Das Urteil des Verfassungsgerichtes zu den Altanschließern wird nun hoffentlich Rechtssicherheit in dieses ganze Thema bringen - sowohl für die Bürger als auch für die agierenden Zweckverbände. Die Bürger möchten ihr Anliegen geprüft wissen und vor allem - wen wundert das? - Recht bekommen. Dass sie manchmal kein Verständnis für die ihnen zukommende Antwort aufbringen, lassen sie uns auch wissen.

Die Tatsache, dass die Zahl der Petitionen angestiegen ist, zeugt aber für meine Begriffe auch von dem großen Vertrauen, das der Arbeit des Ausschusses entgegengebracht wird. An dieser Stelle wiederhole ich meinen Dank an die Verwaltungsmitarbeiter, die den Berichterstattern fachlich zur Seite stehen und die Beantwortung der Petitionen kompetent vorbereiten.

(Beifall DIE LINKE)

Seit der Änderung des Petitionsgesetzes konnten wir erste positive Erfahrungen im Umgang mit Massen- und Sammelpeti

tionen machen, vor allem aber im Umgang mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ergebnisse von Petitionen.

Lassen Sie es mich noch einmal in aller Deutlichkeit sagen: Wir als Mitglieder des Petitionsausschusses können die Anliegen der Bürger nur dann sachgerecht und zeitnah überprüfen, wenn uns aussagekräftige Stellungnahmen von beteiligten Dienststellen und Behörden vorliegen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet, und zum überwiegenden Teil passiert das auch umfassend und termingerecht. Ja, es gibt sogar Fälle, in denen Behörden von sich aus fehlerhafte Entscheidungen korrigieren einfach nur, weil unser Ausschuss nachgefragt hat. In einem Verfahren sah sich jedoch der Petitionsausschuss veranlasst, den Oberbürgermeister einer kreisfreien Stadt zu einer mündlichen Erörterung zu laden.

Die mit Beginn der jetzigen Legislaturperiode eingeführten Bürgersprechstunden wurden fortgeführt. Sie fanden in den Landkreisen Oberhavel, Barnim, Märkisch-Oderland sowie in Frankfurt (Oder) statt. Viele Bürger nutzten die Gelegenheit, Mitgliedern des Petitionsausschusses persönlich ihr Anliegen vorzutragen. Aber auch wir Ausschussmitglieder nutzten bei Ortsterminen zu verschiedenen Petitionen die Chance, persönliche Gespräche zu führen und bestehende Konflikte zu entschärfen.

Die Einführung der Sammel- und Massenpetitionen hat den Arbeitsaufwand im Ausschuss erheblich reduziert, und das, obwohl jeder Petent eine Antwort erhält. Oftmals müssen wir Bürgerinnen und Bürger aber darauf hinweisen, dass gerichtliche Entscheidungen der Überprüfung durch den Ausschuss entzogen sind. Die Rechtsprechung ist nach dem Grundgesetz unabhängigen Richtern anvertraut.

Eine Vielzahl von Petitionen gab es in letzter Zeit zum Schallschutz beim BER. Die Kritik von Betroffenen richtete sich gegen die konkreten Bestimmungen der baulichen Umsetzung zugestandener Schallschutzmaßnahmen. Hierbei musste der Petitionsausschuss feststellen, dass das zuständige Ministerium die Einwände der Petenten letztlich nicht widerlegen konnte. Der Ausschuss erwartet nun eine gutachterliche Klärung der Frage, ob das derzeit gewährte technische Schutzniveau den rechtlichen Anforderungen genügt, und wird gegebenenfalls entsprechende Bewertungen vornehmen und Hinweise geben.

Um die Wahrnehmung des Petitionsausschusses zu erweitern und zu komplettieren, arbeiten wir an der Umsetzung der Möglichkeit zur Einreichung von De-Mail-Petitionen. Ziel ist es, dass in nächster Zeit die technischen und rechtlichen Voraussetzungen durch den Anbieter geschaffen werden.

Auch auf Folgendes möchte ich noch einmal hinweisen: Das Petitionsrecht ist von der Staatsangehörigkeit unabhängig. Ferner setzt es weder Volljährigkeit noch Geschäftsfähigkeit voraus.

Unser Ausschuss leidet nicht an Arbeitsmangel. Es ist uns ein Anliegen, Dinge, die sich aus der Sicht unserer Bürgerinnen und Bürger in der Schieflage befinden, zu kennen und, wenn möglich, Abhilfe zu schaffen. Ich hoffe, das wird auch weiterhin so sein, auch ohne parteipolitische Erwägungen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Fortunato. - Wir setzen mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Wichmann erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Fortunato! Bevor ich mit meinem Redebeitrag in die eigentliche Debatte über den Bericht einsteige, möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich noch einmal ausdrücklich bei meinem Kollegen Thomas Domres zu bedanken, der diesen Ausschuss viele Jahre lang - in den letzten drei Jahren mit mir zusammen - geleitet hat.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Es war eine wirklich gute, konstruktive, offene und ehrliche Zusammenarbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Ich bin mir sicher: Das wird mit der Kollegin Fortunato weiterhin so gut funktionieren.

Das wollte ich meinem Redebeitrag voranstellen.

Der Petitionsausschuss ist - ich denke, darin sind wir uns alle einig - ein Stück weit auch eine Visitenkarte unseres Parlaments. Wir können im Moment gar nicht so viele Visitenkarten drucken, wie nachgefragt werden. In diesem Jahr verzeichnen wir eine Steigerung des Petitionsaufkommens, wie sie in den vergangenen 22 Jahren nicht da war. 1 200 Petitionen - das ist eine große Zahl im Vergleich zu den 865 im Vorjahr. Ein Großteil geht auf die Altanschließerproblematik zurück. Wir haben aber schon die nächste Welle an Petitionen auf dem Tisch. Diese betreffen vor allem die neue GEZ-Regelung. Viele Kleingarten- und Laubenbesitzer wollen nicht einsehen, dass sie künftig doppelt GEZ-Beiträge zahlen müssen. Insoweit kommen noch viele spannende Themen auf uns zu.

Die hohe Zahl an Petitionen ist aber auch ein gutes Zeichen. Es zeigt sich nämlich, dass es den Bürgern durchaus nicht an Vertrauen in die Politik, in den Landtag Brandenburg bzw. in uns Parlamentarier mangelt, sondern die Bürger können oft bestimmte Entscheidungen von Behörden, Verbänden und Institutionen nicht ganz nachvollziehen. Deshalb ist es gut, dass die Bürger sich mit ihrer Kritik, aber auch mit ihren Hinweisen und Änderungsvorschlägen an uns wenden; denn nur wenn wir von den Bürgern davon erfahren, können wir sie vielleicht in unsere politischen Debatten und Entscheidungen einfließen lassen. Deshalb auch von mir ein herzliches Dankeschön an die vielen tausend Bürgerinnen und Bürger draußen im Land, die Unmut nicht in sich hineinfressen, sondern die sich, weil sie sich mit bestimmten Zuständen nicht abfinden wollen, auf den Weg machen, eine Petition schreiben und diese uns, den Abgeordneten des Landtages Brandenburg, vorlegen, damit wir uns mit diesen Dingen auseinandersetzen.

Auch die von uns eingeführten Bürgersprechstunden haben dazu beigetragen, dass wir noch mehr in der Fläche des Landes unterwegs sind und von den Bürgern noch besser wahrgenommen werden. Die Bürgersprechstunden werden jedenfalls durchweg sehr gut angenommen und haben sicherlich zu der Steigerung des Petitionsaufkommens beigetragen.

Im Zusammenhang mit dieser hohen Zahl an Petitionen stellt sich allerdings ein Problem - den Hinweis darauf möchte ich Ihnen nicht ersparen -: Wenn man weiß, dass sich das Petitionsaufkommen so drastisch erhöht, kann man sich an fünf Fingern abzählen, dass das sehr viel mehr Arbeit bedeutet - nicht zuallererst für uns Abgeordnete, die alle zwei Wochen fünf, sechs, sieben Stunden lang im Petitionsausschuss beraten und am Ende auch abstimmen, sondern vor allem für die Referenten, die alle Petitionen vorbereitend bearbeiten müssen. Wenn wir nicht wollen, dass sich die Bearbeitungszeit immer weiter erhöht - in den letzten zwölf Monaten ist das in vielen Fällen leider so gewesen -, und wenn wir nicht wollen, dass sich die Bearbeitungstiefe - die Intensität der Recherche, der Umfang der Stellungnahmen, die wir von Behörden anfordern - verschlechtert, dann brauchen wir - das ist jedenfalls meine Auffassung als stellvertretender Ausschussvorsitzender - einen Mitarbeiter mehr. Darüber müssen wir uns im Landtag verständigen. Das kostet Geld. Da sind der Präsident, die Vizepräsidentin, das gesamte Präsidium und die Landtagsverwaltung gefragt. Vielleicht werden doch Möglichkeiten gesehen, im Rahmen unseres Stellenplanes diesen Ausschuss personell zu verstärken.

Sehen Sie sich nur an, was in Thüringen und MecklenburgVorpommern dafür aufgewandt wird: Dort gibt es nicht nur einen Petitionsausschuss des Landtages, sondern auch noch einen Bürgerbeauftragten mit zehn Mitarbeitern. Dort ist deutlich mehr personelle Kapazität vorhanden, um die Beschwerden und Hinweise der Bürger vernünftig zu bearbeiten.

Wenn wir nicht wollen, dass unsere Mitarbeiter an dieser Arbeit ersticken - insoweit haben wir auch eine Fürsorgepflicht als Arbeitgeber -, dann sollten wir uns Gedanken darüber machen, wie wir personell eine Verstärkung hinbekommen. Ziel muss eine Bearbeitungszeit sein, die am Anfang der Wahlperiode bereits erreicht war: im Schnitt drei bis vier Monate. Nach dieser Frist muss die Bearbeitung abgeschlossen sein und eine Antwort an den Betroffenen herausgehen. Im Moment liegen wir weit darüber. Ich wiederhole: Wenn es bei diesem Petitionsaufkommen bleibt, müssen wir über eine personelle Verstärkung ernsthaft reden.

Ein Thema, das Frau Fortunato schon kurz angesprochen hat und das mich wie auch die gesamte CDU-Fraktion umtreibt, ist die Möglichkeit der Online-Petition. Vor gut sechs Wochen, also vor gar nicht allzu langer Zeit, haben in Erfurt die Petitionsausschussvorsitzenden getagt. Ich habe für unseren Ausschuss gemeinsam mit unserem Referatsleiter teilgenommen. Dort gab es wieder eine intensive Diskussion unter den Vertretern aller 16 Petitionsausschüsse der Landtage und des Petitionsausschusses des Bundestages.

Meine Zeit ist schon zu Ende, aber ich möchte doch noch kurz darauf eingehen.

(Heiterkeit)

Im Jahr 2012 sollte es möglich sein, dass die Bürgerinnen und Bürger sich auch online mit einer Petition an uns wenden können. Das geht mittlerweile in fast allen Landtagen. Auch wir sollten den Mut haben, diesen Weg noch zu eröffnen, auch wenn dann vielleicht noch mehr Petitionen bei uns ankommen und wir noch mehr Probleme zu bearbeiten haben. In fast jeder Stadtverwaltung kann man mittlerweile online Beschwerden

einreichen, Formulare abrufen oder sonstige Dinge auf den Weg bringen. Das sollte auch im Landtag Brandenburg möglich sein. Wir werden uns jedenfalls weiterhin dafür stark machen.

Ansonsten können Sie die vielen Beispiele alle in dem Bericht nachlesen. - Herzlichen Dank.

Herr Kollege Wichmann, bitte! Ich habe viele Kommas in diesem langen Satz mitgedacht. Aber jetzt ist es gut.

Frau Präsidentin, wissen Sie …

Es ist zu Ende. Wir sind bei sechs Minuten!

Wir sind der Ausschuss, der alle zwei Wochen tagt und über dessen Arbeit nur einmal im Plenum diskutiert wird. Angesichts dessen kann man auch einmal eine Minute länger einen Redebeitrag dazu halten. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Dann beantragen Sie eine längere Redezeit. Es ist jetzt gut. Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der SPD-Fraktion. Frau Abgeordnete Theiss hat das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete und Gäste! Ihnen allen ist der Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses gemäß § 12 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen an den Landtag Brandenburg zugegangen. Wenn Sie in den letzten Wochen aufmerksam die Presseschau gelesen haben, konnten Sie im „Uckermark-Kurier“ nachlesen, dass, der Statistik zufolge, der Petitionsausschuss der fleißigste Ausschuss des Landtages ist. In 51 Sitzungen hat dieser bislang über 140 Stunden getagt - mehr als andere Ausschüsse. Nun steht dieser Ausschuss naturgemäß nicht so im Lichte der Öffentlichkeit wie etwa Wirtschafts-, Haupt- oder Finanzausschuss. Denn statt der großen Politik, Gesetze zu gestalten oder zu ändern, beschäftigen wir uns mit den ganz konkreten Problemen der Menschen im Lande, mit dem Alltag unserer Bürgerinnen und Bürger.

Dank der hervorragenden Vorarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Referates gehen wir im Ausschuss dabei sehr sachorientiert vor. Ich denke, dass wir alle die Gelegenheit wahrnehmen sollten und uns ganz herzlich beim Referatsausschuss unter der Leitung von Herrn Korte hierfür bedanken.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Bezugnehmend auf den vorliegenden Bericht möchte ich kurz auf das Sachgebiet Baurecht eingehen. Hier kann ich feststel

len, dass die im Land tätigen kommunalen und kreislichen Baubehörden immer besser die Gesetze umsetzen und anwenden. Trotzdem verstehen die Petenten oft nicht die getroffenen Entscheidungen, scheitern am Beamtendeutsch und wenden sich an den Petitionsausschuss mit der Bitte um Hilfe.

Dank der petentenfreundlichen, klaren und einfachen Sprachregelung in den Antworten gelingt es, Licht in das Dunkel der Gesetzgebung zu bringen und die Petenten zu befrieden.

Nun bin ich schon fast zwei Jahre Mitglied im Petitionsausschuss und vom Arbeitsklima des Ausschusses sehr angetan. Was zeichnet diesen Ausschuss aus? - Es ist das fraktionsübergreifende, sachorientierte Arbeiten an den konkreten Problemen der Menschen. In anderen Ausschüssen, besonders aber hier im Plenum, erlebe ich immer wieder, dass die eine oder andere Diskussion nicht sach- und zielorientiert geführt wird. Dabei geht es der Opposition oftmals nur darum, die Regierung ungerechtfertigt vorzuführen. Selbstkritisch möchte ich aber auch anführen, dass wir als Regierungsfraktion ebenso oft daran arbeiten, die Konzepte der Opposition als unbrauchbar zu entlarven, was manchmal auch berechtigt ist. Manchmal wäre es aber auch notwendig, sich mit brauchbaren Ansätzen der Opposition ernsthaft zu beschäftigen. Argumente sollten im Landtag nicht nur ausgetauscht, sondern zu der besten Lösung für die Brandenburgerinnen und Brandenburger verbunden werden.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Insofern sollten wir uns das Miteinander im Petitionsausschuss bewahren und den Ausschuss keinesfalls für parteipolitische Zwecke missbrauchen.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Es ist unsere Aufgabe im Petitionsausschuss, die Bürgerin bzw. den Bürger mit seinen ganz konkreten Sachanliegen in den Mittelpunkt zu stellen. Ich würde mir daher wünschen, dass andere Ausschüsse vom Petitionsausschuss lernen. - Danke.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Theiss, Sie haben die Redezeit für Herrn Wichmann eingespart. - Wir kommen zum Beitrag der FDP-Fraktion. Frau Abgeordnete Vogdt hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Raimund Tomczak ist heute leider verhindert und hat mich deshalb gebeten, für ihn zu sprechen. - Unter den Mitgliedern des Ausschusses fand der Bericht ungeteilte Zustimmung. Das Petitionsrecht ist eines der grundlegenden und wichtigsten Bürgerrechte in unserem Staat. Die Grundlagen sind im Bericht dargestellt, und dem ist an dieser Stelle nichts hinzuzufügen.

Die Schwerpunkte der Petitionsarbeit sind genannt und es sind einzelne interessante Fälle vorgestellt worden. Die Mitglieder des Ausschusses sind immer wieder sehr erfreut darüber, wenn Auseinandersetzungen zwischen Petenten und Behörden geklärt werden können. Das eine oder andere Mal muss der Pe