Protocol of the Session on November 15, 2012

Das Wort erhält noch einmal die Linksfraktion. Der Abgeordnete Ludwig spricht.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Sommer festgestellt, dass die unglaubliche Behandlung von Asylsuchenden in Deutschland ein Ende haben muss. Es hat festgestellt, dass die Regelung, dass sie nicht einmal das Existenzminimum abgesichert erhalten, verfassungswidrig ist und dass die Menschenwürde auch in diesem Punkt in Deutschland unantastbar ist.

Die erste Reaktion der Bundesregierung darauf äußerte Bundesinnenminister Friedrich. Er mutmaßte, dass es nun noch attraktiver für Wirtschaftsflüchtlinge sei, nach Deutschland einzuwandern und mit Bargeld wieder auszureisen. Das zeugt nicht nur von einer unglaublichen Respektlosigkeit des Bundesinnenministers vor dem höchsten deutschen Gericht, sondern es zeigt, dass diese deutsche Bundesregierung selbst nach solchen höchstrichterlichen Sprüchen nicht nachlässt, den verfassungspolitischen Konsens in Deutschland zu verschieben.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Sie kann diese Versuche nicht lassen.

Sehr geehrter Herr Dombrowski, Sie hatten heute die Chance, zu zeigen, dass Ihre Landtagsfraktion diesen Weg nicht mitgehen will. So wie vier andere Fraktionen in diesem Haus hätten

Sie sich äußern können. Sie hätten sagen können, dass das für Sie kein Konsenspunkt sein kann. Aber was machen Sie? - Sie erneuern die Einteilung in Asylsuchende in Deutschland, die wir gebrauchen können. Die Frage stellt sich: Was sind dann die anderen?

(Frau Stark [SPD]: Genau!)

Sie reihen sich offensichtlich in diesen Konsens ein. Kein Wort dazu, dass Sie im Kreistag für Sachleistungen statt Bargeld stimmen. Kein Wort dazu, was Sie tun, damit das Flughafenasylverfahren in Deutschland wieder abgeschafft wird;

(Dombrowski [CDU]: Das wollen wir gar nicht abschaf- fen!)

denn das sind dauerhafte Mehrbelastungen durch den Flughafen Schönefeld, die vermeidbar wären. Diese Kosten werden wir dauerhaft tragen. Was tun Sie dazu? - Diese Landesregierung ist aktiv geworden, von Ihnen vernehme ich dazu kein Wort.

(Zuruf des Abgeordneten Dombrowski [CDU] - Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Und als ob das nicht genug wäre, setzt Herr Lakenmacher in seinem Beitrag jetzt noch einen drauf. Sie haben darauf abgestellt, dass es darum geht, tatsächlich Verfolgte in unserem Land aufzunehmen. Das ist nicht nur ein Spruch, der Gott sei Dank lange nicht mehr fiel, weil wir eine Fraktion, die hier ganz rechts außen saß, in dieser Legislatur nicht mehr haben, sondern Sie negieren auch weiterhin, dass über 70 % der Asylsuchenden dauerhaft hierbleiben. Warum erzeugen Sie ständig den Eindruck, es seien andere, die in unser Land kommen?

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Wollen Sie Verhältnisse wie in Griechenland?

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, kommen wir doch zum Konsens in diesem Haus zurück!

(Dombrowski [CDU]: Und Sie zur Sache!)

Wir haben einstimmig im Innenausschuss beschlossen, die Mehrbelastungen durch die steigende Zahl der Asylsuchenden in Eisenhüttenstadt im Haushalt auszugleichen. Wir haben gemeinsam entschieden, dass die ZAST ausgebaut werden muss; denn wenn man die Zustände dort sieht - viele von Ihnen waren da, wir vom Innenausschuss auch -, glaubt man, dass nur Verfolgte in dieses Land einwandern. Es ist doch wohl ganz deutlich: Das darf so nicht weitergehen. Das ist der Konsens in diesem Haus. Lassen Sie uns diesen weiter ausprägen, dann werden wir auch gemeinsam zu neuen, menschenwürdigen Verhältnissen kommen, so, wie Sie es gesagt haben, Herr Dombrowski. Aber die Widersprüche in Ihren Ausführungen bleiben.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Meine Damen und Herren, wir kommen zu den Abstimmungen und beginnen mit dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 5/6289. Wer diesem Folge leisten möchte,

den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? - Bei einer Reihe von Enthaltungen ist der Antrag ohne Gegenstimmen angenommen.

Es folgt der Entschließungsantrag von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/6312, 4. Neudruck. Wer diesem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? Der Antrag ist mit einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

Es folgt der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucksache 5/6336. Wer diesem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Reihe von Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

Drucksache 5/6271

Wir beginnen mit der Frage 1112 (Fridericus Servicegesell- schaft der Preußischen Schlösser und Gärten mbH [FSG]), die die Abgeordnete Geywitz stellt.

Die Fridericus Servicegesellschaft der Preußischen Schlösser und Gärten mbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und des Dienstleistungsunternehmens Dussmann.

Ich frage die Landesregierung: Gibt es derzeit Mitarbeiter in der Fridericus GmbH, denen nicht der Mindestlohn nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz gezahlt wird?

Das wird Frau Ministerin Kunst beantworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Geywitz, die von Ihnen angesprochene Gesellschaft erbringt Dienstleistungen für die SPSG in den Bereichen Kassen, Reinigung, Bewachung, Aufsichten und Führungen. Die Mitarbeiter werden alle mindestens nach den jeweiligen Branchentarifverträgen entlohnt. Je nach Branche liegen die Entgelte im Allgemeinen noch unterhalb des Mindestlohns nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen Verstoß gegen das Brandenburgische Vergabegesetz; denn die Verträge zwischen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und der Fridericus GmbH wurden Anfang 2006, also weit vor Inkrafttreten des Brandenburgischen Vergabegesetzes, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Regelungen des Vergabegesetzes gelten hier erst mit der Neuvergabe der entsprechenden Leistungen in den neuen Verträgen.

Vielen Dank. Es gibt Nachfragen. Frau Geywitz, bitte.

Ich bin zugegebenermaßen etwas irritiert, dass wir noch Mitarbeiter im Bereich der mittelbaren Landesverwaltung haben, die keinen Mindestlohn bekommen. Ich habe dazu zwei Nachfragen. Werden Sie sich vor dem Hintergrund, dass wir in Berlin ein Vergabegesetz mit 8,50 Euro Mindestlohn haben, im Stiftungsrat dafür einsetzen, dass die Mitarbeiter der SPSG und ihrer Tochter diesen Mindestlohn erhalten?

Die zweite Nachfrage: Das ist ja kein Dienstleistungsvertrag, der vergeben wurde, wie das allgemein üblich ist, sondern das ist die Gründung einer Tochter. Ich würde Sie bitten, zu prüfen, ob hier nicht unser Brandenburgisches Vergabegesetz § 1 Abs. 4 gilt. Ich lese es einmal kurz vor:

„Das Gesetz ist entsprechend anzuwenden, wenn ein Unternehmen, das nicht öffentlicher Auftraggeber … ist, von einem öffentlichen Auftraggeber mit der Wahrnehmung oder Durchführung einer öffentlichen Aufgabe betraut wird und die Aufgabe anders als im Wege der Vergabe eines öffentlichen Auftrags übertragen wird.“

Das heißt, wir haben in dem Moment die Gründung einer Tochter. Ich denke, es wäre sinnvoll, zu prüfen, ob hier nicht automatisch Abs. 4 des Vergabegesetzes zur Anwendung zu bringen ist. - Danke schön.

Frau Abgeordnete, ich nehme Ihre Anregung gerne mit. Man muss allerdings berücksichtigen, dass insgesamt drei Partner, das Land Brandenburg, der Bund und das Land Berlin, an der SPSG beteiligt und für sie verantwortlich sind. Nach der bisherigen Hinterleuchtung der Situation spricht einiges dafür, dass seitens des Bundes zurzeit keine Unterstützung für dieses Vorhaben zu erwarten ist. Dort gilt bekanntermaßen derzeit kein Mindestlohn für öffentliche Vergaben. Ich kann aber Ihrer Argumentation sehr gut folgen und werde das gern in den Stiftungsrat mitnehmen.

Vielen Dank. - Gibt es weitere Nachfragen? - Herr Dr. Scharfenberg? - Das hat sich erledigt? - Vielen Dank.

Noch einmal zur Erinnerung: Für Nachfragen müssen Sie den Knopf drücken, während die Antwort gegeben wird und nicht, wenn die Nachfrage schon läuft.

Wir kommen zur Frage 1113 (Flugplatz Eisenhüttenstadt), die der Abgeordnete Jürgens stellt.

Im Jahr 2002 wurde von der Flugplatzgesellschaft Eisenhüttenstadt/Frankfurt (Oder) mbH ein Verfahren auf Zulassung eines einfachen Instrumentenanfluges auf der Basis eines Luftraumes F eingeleitet. Für den regionalen Wachstumskern Eisenhüttenstadt/Frankfurt (Oder) wäre die Anbindung über einen Verkehrslandeplatz sicherlich hilfreich. Die Erlaubnis wird jedoch vom Land Brandenburg seit Jahren verweigert.

Ich frage die Landesregierung: Welche Gründe sprechen gegen die Zulassung?

Minister Vogelsänger wird es uns verraten.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es gibt dazu eine Geschichte und es gibt dazu aktuelle Ereignisse. Aufgrund der Anträge der Flugplatzgesellschaft Eisenhüttenstadt/Frankfurt (Oder) hat die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg die Deutsche Flugsicherung um eine Voruntersuchung zur grundsätzlichen Machbarkeit eines Nichtpräzisionsanflugs im Luftraum F auf dem Verkehrslandeplatz Eisenhüttenstadt gebeten.

Die Deutsche Flugsicherung wiederum hat bei den Dienststellen der Bundesluftwaffe angefragt, ob militärische Interessen berührt sind. Diese haben das Vorhaben abgelehnt, weil dadurch die erforderlichen Übungsflüge strahlengetriebener Kampfflugzeuge sowie militärischer Propellerflugzeuge und Hubschrauber im Bereich östlich von Berlin unmöglich gemacht würden. Gemäß dem gemeinsamen Luftraumkriterienkatalog des Bundesverkehrsministeriums war somit davon auszugehen, dass diese erforderliche Genehmigung nicht angeordnet werden würde.

Darüber hinaus war die Flugplatzgesellschaft nicht bereit, einen konkreten Bedarfsnachweis in Form einer qualifizierten Verkehrsprognose für den Instrumentenflugverkehr vorzulegen, obwohl dies auch im weiteren Verfahrensverlauf notwendig werden würde. Ohne diesen Bedarfsnachweis fehlte jedoch eine Grundlage für weiterführende Gespräche mit den Bundesministerien für Verkehr und Verteidigung.

Nachdem aber im August 2012 ein Schreiben des Amtes für Flugsicherung der Bundeswehr bei der Stadt Eisenhüttenstadt einging, in welchem dem Verkehrslandeplatz Eisenhüttenstadt nunmehr eine gewisse Chance auf Realisierung des Instrumentenbetriebs eingeräumt wird, hat die Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg die Deutsche Flugsicherung um eine erneute Voruntersuchung unter Einbeziehung der Bundeswehrdienststellen gebeten. Wie gesagt, das war im August 2012. Ein Ergebnis dieser Prüfung liegt noch nicht vor.

Vielen Dank. - Wir kommen damit zu der Frage 1114 (Förde- rung des Verbraucherschutzes im Land Brandenburg) des Abgeordneten Wichmann.

Der Landesrechnungshof prüfte im Rahmen seines Jahresberichtes 2012 unter anderem die Zuschüsse an die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. in Höhe von 1,4 Millionen Euro jährlich, so wie wir es im Landtag beschlossen haben, und nicht, wie fälschlich im rbb berichtet, in Höhe von 1,4 Milliarden Euro jährlich. Prüfgegenstände waren das Rechnungswesen der Verbraucherzentrale Brandenburg, die institutionelle Förderung seitens des Landes sowie Beratungsentgelte.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet das für Verbraucherschutz zuständige Mitglied der Landesregierung die Ergebnisse im Prüfbericht 2012 des Landesrechnungshofes Brandenburg?

Das beantwortet die für Verbraucherschutz zuständige Ministerin Tack.