Protocol of the Session on November 14, 2012

Das heißt aber nicht, meine Damen und Herren, dass es keine Probleme gibt. Wir haben zum einen ein Problem in der Finanzierung. Das Land weist nach dem AGKJHG den Kommunen das Geld für Kindertagesbetreuung pauschal zu. Die Landkreise entscheiden dann, für welche Angebote das Geld ausgegeben wird. Auch der Bund hat im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsausbau im U3-Bereich den Landkreisen Geld auf Grundlage einer Förderrichtlinie zur Verfügung gestellt, das auch für Kindertagespflege genutzt werden kann.

Wenn wir uns die Landkreise ansehen, sehen wir eine ganz unterschiedliche Entwicklung. Am meisten investieren die Landkreise Havelland, Dahme-Spreewald und Oberhavel. Das Investitionsvolumen in den Landkreisen Oder-Spree und SpreeNeiße liegt hingegen quasi bei null.

Das Einkommen der Tagespflegepersonen ist von Landkreis zu Landkreis zum Teil stark divergierend - in Abhängigkeit von der Dauer der Berufsausübung und vom Qualifizierungsniveau. Jedoch auch - und das ist das Entscheidende - bei vergleichbarem Qualifizierungsniveau und bei vergleichbarer Berufserfahrung gibt es große Unterschiede. Daher, meine Damen und Herren, sehen wir es als FDP-Fraktion als wichtig an, dass sich die Landesregierung für einen landesweiten Vergütungsrahmen einsetzt, an dem sich die Landkreise hinsichtlich der Bezahlung der Tagesmütter und Tagesväter orientieren können.

Wir sind nicht blind und wissen durchaus, was in der Landesverfassung zum Konnexitätsprinzip steht. Aber ich glaube, dass es durchaus möglich ist, dass die Landkreise auf Initiative der Landesregierung an einem Tisch zusammenkommen und versuchen, auch auf untergesetzlicher Regelung eine Lösung zu finden, wie wir mit dem Problem der unterschiedlichen Vergütung umgehen können. Auch ein einheitlicher Rahmen hinsichtlich der Voraussetzungen zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis in den einzelnen Landkreisen wäre ein guter Schritt, um eine landesweit gleichwertige Regelung zu finden. Es wird zum Beispiel im Landkreis Barnim ein Gesundheitszeugnis verlangt, im Landkreis Elbe-Elster nicht. Der Landkreis Oder-Spree verweist lediglich auf eine Checkliste.

Die Tagespflege hat, wie bereits festgestellt, große Bedeutung. Da ist auch eine angemessene Bezahlung notwendig. Mit Blick auf Betreuungszeiten und -umfang können wir feststellen, dass beispielsweise der Landkreis Barnim in seiner Richtlinie festgelegt hat, dass Urlaubs- und vor allem Krankheitstage bei Ta

gespflegepersonen nicht mehr vergütet werden. Das führt zu einer existenziellen Notlage bei Tagespflegepersonen.

Im Jahr 2011 wurden in der Tagespflege insgesamt 4 863 Kinder betreut, davon 67 %, also 3 255 Kinder, zwischen sieben und zehn Stunden pro Tag. Schaut man sich auch noch die Entwicklung der Gruppengröße pro Tagespflegeperson an, dann kann man unschwer Schwankungen erkennen, zum Beispiel im Landkreis Barnim. Im Jahr 2010 wurden 39,8 % aller in Tagespflege umsorgten Kinder in großen Gruppen betreut, also über fünf Kinder - nach der 5+2-Regelung und der Ausnahmeregelung, die es gibt -, und im Jahr 2011 waren es bereits 50,6 %. Mehr betreute Kinder heißt für die Tagesmütter auch mehr Einkommen. Aber im Gegensatz dazu gibt es in Brandenburg an der Havel eine andere Entwicklung. 2011 wurden weniger Kinder in großen Gruppen betreut als 2010. Hier mussten die Tagesmütter und Tagesväter also Verluste in Kauf nehmen.

Wir sind der Überzeugung, dass wir, wenn wir eine dritte Säule im Tagesbetreuungsangebot haben, auch eine Regelung schaffen müssen, nach der es eine verlässliche Bezahlung für Tagesmütter und Tagesväter in Brandenburg gibt. Da sind Arbeitstage mit bis zu zehn Stunden oder mehr und eine nicht kontinuierliche Einnahmesituation natürlich problematisch. Es macht auch den Unterschied zu den Erzieherinnen und Erziehern in Kitas deutlich - im Gegensatz zu der in der Beantwortung der Großen Anfrage ausgesprochenen Verneinung einer Schlechterstellung.

Ich finde, in der Großen Anfrage sollten Sie auch vorsichtig sein, zu behaupten, dass Tagespflegepersonen mit Erzieherausbildung auch in jeder Kita einen Arbeitsplatz bekommen könnten. Auch hier haben wir im Land Brandenburg keine einheitliche Situation, weil der Arbeitsmarkt in diesem Bereich im Land Brandenburg sehr unterschiedlich ist. Wir haben eben nicht in jeder Region des Landes einen Mangel an Erziehern. Wir müssen auch berücksichtigen, dass selbstständige Tagespflegepersonen zahlreiche weitere Verpflichtungen haben, indem sie unter anderem zusätzliche Versicherungen zahlen müssen. Auch Vertretungsmöglichkeiten sind sehr gering, da die Tagespflege meist von einer Person betrieben wird. Wenn man bedenkt, dass die Kräfte auch noch Qualifikationsmaßnahmen zu absolvieren haben, liegt es auf der Hand, dass man diesem Bereich der Kinderbetreuung mehr Aufmerksamkeit als bisher schenken muss,

(Beifall GRÜNE/B90)

zumal Tagespflegepersonen auch im U3-Bereich eine wichtige Bedeutung haben. 14 % aller betreuten Kinder sind in Tagespflege. Diese Arbeitssituation hat natürlich zur Folge, dass es vielen Tagespflegepersonen zeitlich schwerfällt, an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

In der Beantwortung der Großen Anfrage wird mehrfach darauf hingewiesen, dass Weiterentwicklung und Qualifizierung des Kindertagespflegeangebots groß geschrieben würde. Allerdings werden keine Angaben dazu gemacht, welche Qualität diese Angebote haben und wie viele es eigentlich sind, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP und GRÜNE/B90)

Leider war auch nicht erkennbar, dass es bis auf die Vorbereitungs- oder Grundqualifizierungskurse Kurse nur für Tages

pflege gab, die speziell deren Anforderungen gerecht wurden. Leider wird auch nicht abschließend gesagt, ob die zusätzliche Fortbildung zum Thema Sprachförderung verpflichtend sein soll, oder was passiert, wenn die Tagesmütter oder -väter diese Qualifikation bis 2015 nicht vorweisen können.

(Beifall GRÜNE/B90)

Man sollte mit Blick auf die betreuten Kinder unter drei Jahren auch Qualifizierungsangebote vorhalten, die sich speziell auf diese Altersgruppen ausrichten. Kurz gesagt: Wir brauchen ein Qualifizierungsangebot, das den speziellen Anforderungen und Entwicklungen der Tagespflege gerecht wird und übersichtlich gestaltet ist.

Sie, meine Damen und Herren, bleiben uns auf die Große Anfrage noch Antworten schuldig. Aber ich nehme die Beantwortung dieser Großen Anfrage ausdrücklich, Frau Ministerin, als Möglichkeit, auf diesem Themengebiet weiter zu arbeiten, diese dritte Säule des Kinderbetreuungsangebots in Brandenburg auszubauen und Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen einzuführen. Ich hoffe, dass wir uns im Ausschuss auch zu diesem Thema noch verständigen und an diesem Punkt gemeinsam weiterarbeiten können. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büttner. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Lieske, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Büttner, für die Große Anfrage und vielen Dank an die Adresse des Ministeriums für die ausführliche Bearbeitung und Beantwortung der Großen Anfrage. Ich glaube, wir haben damit eine gesicherte Datenlage im Land Brandenburg, um die Zukunftsfähigkeit der Kindertagespflege weiterhin mitzugestalten und uns auch politisch zu verwirklichen, Herr Büttner. Ich glaube, dazu haben wir heute eine Menge Möglichkeiten aufgezeigt bekommen.

Sie werden nicht erstaunt sein, dass wir hier nicht sehr weit auseinander sind, was die Betrachtung der Ergebnisse der Großen Anfrage betrifft. Vielleicht ziehen wir vereinzelt andere Schlüsse. Aber wir haben im Ausschuss eine sehr gute Gelegenheit, darüber zu sprechen.

Dadurch, dass die Antwort auf diese Große Anfrage schon ein paar Tage das Licht der Öffentlichkeit erblickt hat, haben Tageszeitungen viele Inhalte aus dieser Antwort veröffentlicht. Herr Büttner, Sie haben das eben auch getan. Der prozentuale Anteil der Kindertagespflege in Brandenburg ist erfreulicherweise auf 14 % angewachsen. Ich sage, durchaus erfreulich, weil die Kindertagespflege den Anspruch hat, überwiegend bei Kindern zwischen 0 bis 3 Jahren zum Einsatz zu kommen, um den individuellen Betreuungsansprüchen der Kinder und ihrer Eltern gerecht zu werden. Es geht auch darum, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unter einen breiteren Hut zu bringen.

Alles das erfüllt die Kindertagespflege in Brandenburg derzeit. Sie hat sich gut entwickelt. Sie haben aus der Uckermark und

Potsdam berichtet. Ich möchte meinen Blick nach MärkischOderland schweifen lassen. Dort gibt es einen Verein, der vor kurzem sein fünfjähriges Bestehen gefeiert hat. Unser Sozialminister war dankenswerterweise da und hat die Glückwünsche der Landesregierung übermittelt und die Wertschätzung für die Arbeit der Personen in der Kindertagespflege zum Ausdruck gebracht. Das möchte ich von dieser Stelle aus auch tun. Denn sie haben deutlich zum Ausdruck gebracht, und das sehen wir auch in der Antwort auf die Große Anfrage, dass es für die Personen in der Kindertagespflege - ob Mütter oder Väter, das spielt gar keine Rolle - ein großer Spagat ist, für sich selbst die Vereinbarkeit von Familie und Beruf abzusichern.

Die unterschiedlichen Vergütungsregelungen wurden angesprochen.

Die Kindertagespflege stellt aus Sicht unserer Fraktion eine wunderbare Ergänzung zum Regelangebot der Kinderbetreuung dar, die Zeiten abzusichern, die durch Kindertagesstätten vielleicht nicht abgesichert werden können - aber nicht nur. Auch die Antwort auf die Große Anfrage belegt, dass das nicht Sinn und Zweck der Kindertagespflege ist, sondern dass Sinn und Zweck der Kindertagespflege in allererster Linie ist, den individuellen Betreuungsanspruch abzusichern.

Die gute Datenlage zur Beantwortung der Großen Anfrage hat etwas damit zu tun, dass sich unsere Fraktion schon seit mehr als zwei Jahren sehr intensiv mit diesem Thema auseinandersetzt und wir von der Prignitz über Elbe-Elster bis in den Landkreis Oberspreewald-Lausitz hinein die Tagesmütter immer wieder einmal nach Potsdam einladen, um mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Wir wissen ganz genau, was Brennpunkt bei ihnen ist. Da widersprechen sich unsere Auffassungen in keiner Weise. Es geht um Urlaub. Es geht um Krankheit. Es geht um Vertretung. Es geht um die Größe der Gruppen. Da gibt es gesetzliche Vorbehalte, die den Wünschen entgegenstehen. Es geht aber in allererster Linie um das Vernetzen, um Kooperation und auch aus meiner Sicht um die Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege. Das sehen die handelnden Personen, die diesen schwierigen Auftrag erfüllen, ganz genauso. Natürlich geht es auch um die Vergütung.

Wir haben ein sehr differenziertes Bild im Land Brandenburg. Ich komme aus der kommunalen Familie. Ich wertschätze die kommunale Selbstverwaltung, sowohl, was das Thema der Bereitstellung von Kindertagespflege an sich betrifft, als auch, was das Thema der finanziellen Ausgestaltung angeht. Trotzdem sage ich als Landespolitikerin: Eine Vereinheitlichung in einer gewissen Art und Weise würde ich sehr stark unterstützen und befürworten. Wir müssen nur gemeinsam mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe herausfinden, wie wir das gut gestalten können.

Es gibt Beispiele aus Potsdam-Mittelmark und aus der Landeshauptstadt Potsdam, wo das wunderbar funktioniert. Das ist der Trägereinrichtung Kinderwelt zu verdanken, die einen Dachverband für Personen in der Kindertagespflege anbietet. Diese Dinge sollten wir uns zukünftig noch genauer ansehen.

Ich möchte trotzdem nicht versäumen zu sagen, dass für mich an allererster Stelle die Kita steht und ergänzend die Kindertagespflege. Lieber Herr Büttner, das ist die einzige Sache, die ich gern an die FDP-Fraktion zurückgeben will: Es mangelt in Deutschland insgesamt immer noch an Betriebskindertages

stätten. Hier sind die Unternehmen gefragt, sich zu engagieren, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wesentlich besser zu organisieren.

Insofern kann ich mir nicht verkneifen, als Letztes die Einführung des Betreuungsgeldes zu bedauern. Es ist einfach ein grober Fehler. Mit diesem Geld könnten wir wesentlich besser den U3-Ausbau und damit auch die Kindertagespflege vorantreiben. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lieske. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Blechinger erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verkneife mir jetzt eine Replik auf Frau Lieske zum Thema Betreuungsgeld. Das würde den Rahmen meiner Redezeit sprengen. Meine Auffassung dazu ist hinreichend bekannt.

Die Kindertagespflege hat sich in den letzten zehn Jahren in fast allen Regionen positiv entwickelt. Das war ein Anliegen, das wir seit Langem verfolgen. Im Jahre 2000 hatte die CDU erstmals anlässlich der Novellierung des Kita-Gesetzes einen Ausbau der Betreuung durch Tagesmütter gefordert. Wir haben uns auch in den zurückliegenden Jahren dafür eingesetzt, dass Tagesmütter nicht schlechtergestellt werden als Kindertageseinrichtungen. Wir haben beispielsweise gefordert, dass sowohl Tagesmütter als auch Krippen bei der Antragstellung gleichberechtigt Mittel aus dem Krippeninvestitionsprogramm der Bundesregierung erhalten.

Heute können wir erfreulicherweise feststellen, dass sich die sehr individuelle Betreuung von Kindern unter 3 Jahren durch Tagesmütter im Land Brandenburg immer mehr durchsetzt. Inzwischen sind es nicht nur Tagesmütter, sondern auch Tagesväter. Mittlerweile betreuen 1 226 Tagesmütter und 57 Tagesväter insgesamt 4 863 Kinder. Damit beträgt der Anteil der Tagesväter 4,65 %. In den Kitas sind es unter 2 %. Auch von dieser Warte her, nämlich vom Anteil der männlichen Erzieher her, ist das ein Erfolgsmodell.

Über diese Entwicklung freuen wir uns. Sie bestätigt uns in unserer Auffassung, dass dieses Angebot sowohl im Interesse der Kinder liegt, als auch den sehr unterschiedlichen Betreuungsbedarfen in den Familien entgegenkommt.

Auch die Qualität der Betreuung hat sich positiv entwickelt und steht der Qualität der Betreuung in den Kitas nicht nach, wie aus den Antworten auf die Fragen 2 und 3 der Großen Anfrage hervorgeht. Dazu haben sicherlich auch die in der Tagespflegeeignungsverordnung definierten Qualifizierungsanforderungen beigetragen.

Über die Unterschiede des Anteils der Kindertagespflege an der Gesamtbetreuung in den Regionen wurde schon gesprochen, auch über die unterschiedlichen Vergütungen, die ich ebenfalls für problematisch halte. Ob allerdings das Land hier einheitliche Vergütungssätze vorgeben kann, bezweifele ich, denn es

wurden die unterschiedlichen Qualifikationen angesprochen, auch die unterschiedlichen Betreuungszeiten. Wenn eine Betreuung in den Randstunden oder im normalen Öffnungsbereich angeboten wird, ist das sicherlich auch unterschiedlich zu honorieren.

Ich möchte deshalb nur noch auf einen Aspekt eingehen, den ich für problematisch halte, nämlich darauf, dass ein Teil der Kinder mehr als zehn Stunden täglich in der Tagespflege betreut wird. Hier besteht die Gefahr, dass die Bindung an die Tagesmutter so intensiv wird, dass ein Wechsel der Betreuungsperson katastrophale Folgen für das Kind hat. Zumindest bei Kindern unter 3 Jahren führt das häufig zu einer unsicheren Bindung an die Eltern mit all den nachteiligen Folgen für die Entwicklung der Kinder.

Auf einer Fachtagung zum Thema „Frühe Bildung in und mit der Familie“, die am 27. September in Leipzig von der AWO und dem Zukunftsforum „Familie“ durchgeführt wurde, heißt es dazu:

„Hat ein Kind eine Bindung zu einer bestimmten Person aufgebaut, so kann diese nicht ausgetauscht werden. Längere Trennungen oder gar der Verlust dieser Bindungsfigur führen zu schweren Trauerreaktionen und großem seelischem Leid.“

(Zuruf des Abgeordneten Jürgens [DIE LINKE])

- Haben Sie nicht zugehört?

(Jürgens [DIE LINKE]: Doch! Ich frage mich nur, was Sie damit sagen wollen!)

- Das sage ich gleich. Um so etwas zu vermeiden, sollten im Interesse des Kindeswohls je nach Alter des Kindes Obergrenzen für die Bewilligung von Betreuungszeiten festgestellt werden. Denn es entsteht ein Problem in der Bindung zu den Eltern bzw. der zu intensiven Bindung an die Tagesmutter, wenn Kinder mehr als zehn Stunden täglich bei der Tagesmutter sind.

(Frau Gregor-Ness [SPD]: Was ist, wenn Sie acht Stun- den arbeiten und zwei Stunden pendeln?)

- Das Problem entsteht dann, wenn das Kind nicht mehr zur Tagesmutter geht, sondern in die Kita. Wenn die Betreuungsperson wechselt, kommt es zu schweren Bindungsstörungen. Ich habe eben von der Fachtagung zitiert. Man sollte auch im Landtag die Erkenntnisse der Bindungsforschung einmal zur Kenntnis nehmen.