Protocol of the Session on November 14, 2012

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dementsprechend sollte ihre Rechtsstellung auch stärker als bisher von den Beamten abgekoppelt werden.

Die Veränderung des Ministergesetzes geht aber in die richtige Richtung und deshalb wird meine Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE sowie vereinzelt SPD)

Die Abgeordnete von Halem spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese hier vorgelegte Gesetzesnovelle ist wieder einmal ein Beispiel für ein Reformvorhaben, das halbherzig nach den ersten kleinen Schrittchen stehenbleibt. Aufgrund der demografischen Entwicklung und entsprechender Regelungen für andere Berufe wird die Lebensarbeitszeit verlängert - schön und gut. Aber es geht um sehr viel mehr.

Was Rot-Rot hier übersieht, ist die gesellschaftliche Debatte über die Integrität von Politikerinnen und Politikern. Diese ist den Menschen wichtig und wird nicht einfach so als gegeben hingenommen. Transparenz und klare, nachvollziehbare Regelungen sind heute die Bedingungen dafür, dass Berufspolitikerinnen und -politikern überhaupt Vertrauen geschenkt wird.

(Beifall GRÜNE/B90)

Deshalb verstehe ich nicht, warum Sie hier beim Ministergesetz auf halbem Wege stehengeblieben sind, anstatt die Chance dieser Debatte zu nutzen und der Landesregierung ein Regelwerk zu geben, das als Basis einer vertrauenswürdigen Exekutive überzeugt. Sie hätten Ihren Ministerinnen und Ministern doch damit einen Gefallen getan. Wenn ehemalige Minister in lukrative Beraterverträge mit zuvor von ihnen höchstpersönlich

durch Förderentscheidungen begünstigte Unternehmen wechseln, dann ist die Empörung groß und berechtigt. So etwas hat mehr als ein „Geschmäckle“, das ist ein Einfallstor für Korruption, das nicht offenbleiben darf. Das schlechte Image solcher Drehtürkarrieren scheint manche Ex-Minister Brandenburgs nicht zu bekümmern, oder jedenfalls lockt das Geld dann doch stärker.

Aber unter dem Vertrauensverlust, den ihr Verhalten erzeugt, haben andere zu leiden - die im Amt verbliebenen Ministerkolleginnen und -kollegen sowie wir alle, die wir hier im Landtag die Verpflichtung haben, dem Wohl der Allgemeinheit zu dienen. Die Erinnerung an unrühmliche Beispiele aus der Vergangenheit bleibt lebendig und schadet dem Ansehen der Landesregierung und der Akzeptanz ihrer Entscheidungen auf Dauer. Das Image des gesamten politischen Gefüges leidet darunter.

Rot-Rot hätte es in der Hand gehabt, mit einem geänderten Ministergesetz auf die Berufstätigkeit ausscheidender Ministerinnen und Minister so Einfluss zu nehmen, wie wir es in unserem Änderungsantrag vorgeschlagen haben. Unser Vorschlag zur sogenannten Karenzzeit ist, dass die Landesregierung für eine begrenzte Zeit von drei Jahren ein Veto einlegen kann, wenn durch den Wechsel ehemaliger Mitglieder in eine neue Tätigkeit Interessenkonflikte entstehen. So kann ein hochdotierter Posten als Belohnung für eine politische Entscheidung untersagt werden, und dieses Einfallstor für die Korrumpierung von Politikerinnen und Politikern wird geschlossen.

Es geht doch darum, nicht einmal den Verdacht entstehen zu lassen, die Aussicht auf einen hochdotierten Posten als Folgejob könne die politischen Entscheidungen von Ministern beeinflussen. Weil uns das so wichtig ist, bringen wir unseren Änderungsantrag erneut hier im Plenum ein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, hier verlachen Sie unseren Antrag als Berufsverbot,

(Bischoff [SPD]: Haben wir nicht gemacht!)

aber auf Bundesebene setzen Sie sich auch für die Karenzzeit ein.

(Zuruf)

- Oh, sehr wohl, in der Ausschussdebatte. Da ist Ihnen das eigene Hemd offensichtlich näher als die politische Glaubwürdigkeit.

(Beifall FDP)

Im Übrigen glaube ich, dass Sie der Landesregierung ebenso wenig einen Gefallen tun, wenn Sie angesichts der gegenwärtigen Debatte um Altersarmut Ministerinnen und Ministern die Abschläge bei der Altersvorsorge ersparen wollen, wie sie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinnehmen müssen, die vorzeitig in den Ruhestand wechseln. Gleichbehandlung wäre hier die richtige Botschaft, zumal die wenigsten Mitglieder der Landesregierung von Altersarmut bedroht sein dürften. Ich sehe deshalb auch keinen Grund dafür, nur kurzzeitig im Amt befindlichen Ministerinnen und Ministern eine so üppige Altersversorgung zukommen zu lassen, wie es Ihre Novelle vorsieht.

Ich schlage Ihnen vor: keine neuen Privilegien, sondern Bescheidenheit; keine Drehtür, sondern strenge Regelungen zur

Korruptionsbekämpfung. Gehen Sie klare Schritte, und Sie werden sehen, das wird nicht zu Ihrem Schaden sein!

(Beifall GRÜNE/B90)

Minister Woidke spricht für die Landesregierung.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Soweit im Zuge der Beratungen von der Opposition Forderungen nach einem Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken, was heute wieder eine Rolle gespielt hat, erhoben worden sind, möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ein solches Verbot über die Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften in § 1 Abs. 3 des Brandenburgischen Ministergesetzes bereits besteht.

Frau von Halem, Sie haben sehr nachdrücklich Karenzzeiten gefordert und die Beeinflussung von Tätigkeiten in der Politik durch spätere Tätigkeiten in bestimmten Bereichen angesprochen. Sicherlich gehen Sie da auch von Erfahrungen in Ihrer eigenen Partei aus. Ich kann mich an einen Staatssekretär von Frau Künast erinnern, der Kampagnen gegen die Fettleibigkeit von Kindern geleitet hat und kurz danach bei einem großen Lebensmittelkonzern in Brüssel namens Nestlé Hauptrepräsentant geworden ist. Den Namen kann ich Ihnen auch sagen, den sage ich aber nicht von hier vorne.

(Zuruf der Abgeordneten von Halem [GRÜNE/B90])

Ich denke, dass wir mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf ein ausgewogenes Änderungspaket vorliegen haben, das trotz der erforderlichen Kürzungen - auch das muss man im Blick haben, ich bin auch den Vorrednern sehr dankbar - eine angemessene Vergütung für die Mitglieder der Landesregierung und vor allem für die Mitglieder kommender Regierungen sichert.

Zu dem Rest haben meine Vorredner bereits ausreichend Stellung genommen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Rednerliste angelangt und kommen zur Abstimmung. Es liegt Ihnen eine Reihe von Änderungsanträgen vor. Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/6293. Wer dem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei einer Reihe von Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion, Drucksache 5/6308. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei zwei Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion, Drucksache 5/6313. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den

bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei drei Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir sind bei der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 5/6233. Wer dieser Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

Damit schließen wir Tagesordnungspunkt 8, und ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 5/5387

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 5/6231

Die einbringende Fraktion beginnt. Frau Abgeordnete von Halem, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um einen ganz simplen Sachverhalt. Ich sehe schon, wir müssen gleich eine Kapitulation über uns ergehen lassen. Menschen, die irgendwann einmal in Brandenburg bei Landtagsoder Kommunalwahlen auf einem Listenplatz antreten, und sei es auf einem völlig aussichtslosen hinteren Listenplatz, müssen sich damit abfinden …

Meine Damen und Herren, können Sie bitte die Nebengespräche einstellen! Erstens ist es ein schlechtes Vorbild für die Gäste und zweitens kann unsere Rednerin gar nicht richtig zu Wort kommen.

(Beifall GRÜNE/B90, SPD und DIE LINKE)

Ich war bei den Nachteilen, die es für Menschen haben kann, die in Brandenburg für Landtags- oder Kommunalwahlen kandidieren, und sei es auf einem hinteren Listenplatz; denn die müssen sich damit abfinden, dass nicht nur ihre Privatadresse auf dem Wahlzettel steht - das ist ja etwas, was wir durchaus gutheißen würden -, sondern dass ihre Privatadresse auch noch viele Jahre danach im Internet zu finden ist. Das widerspricht aus unserer Sicht dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Gleichzeitig erkennen wir aber natürlich auch das Recht der Wählerinnen und Wähler an, sich über die zur Wahl stehenden

Personen ein umfassendes Bild zu machen. Es geht um eine Abwägung zwischen diesen Ansprüchen, und wir hätten uns gewünscht, dass es in diesem Parlament ein Entgegenkommen gegeben hätte, irgendwo auf der Strecke - ich sage nicht, auf halbem Weg, sondern irgendwo auf der Strecke. Zum Beispiel hätte man die Veröffentlichung von Adressen im Internet unterbinden können. Oder man hätte eine inhaltlich verkürzte Wiedergabe anregen können, zum Beispiel durch nur die Angabe von Postleitzahlen im Internet. Das wären Mittel und Wege gewesen. Aber die hat uns leider niemand angeboten. Schade!

(Beifall GRÜNE/B90)

Die Abgeordnete Stark setzt für die SPD-Fraktion fort.