Ich frage die Landesregierung: Ist beabsichtigt, die Brandenburgische Baggergutrichtlinie hinsichtlich der Auswahl der Schadstoffe und deren Grenzwerte zu überarbeiten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schier, die Baggergutrichtlinie hat hier schon einmal eine Rolle gespielt. Deshalb fragen Sie sicherlich auch nach.
Ich möchte unterstreichen: Die Auswahl der Schadstoffe und die Festlegung der Grenzwerte in der Brandenburger Baggergutrichtlinie erfolgen für die Verwertung von Baggergut entsprechend den Vorgaben der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung und den in Brandenburg verbindlich eingeführten Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall; das ist das sogenannte LAGA-Merkblatt 20. Für die Beseitigung von Baggergut gelten entsprechend die Anforderungen der Verordnung über Deponien und Langzeitlager.
Ich möchte ferner unterstreichen, dass die Werteregelungen der Bodenschutzverordnung und der Deponieverordnung rechtsverbindlich sind und damit bundesweit gelten. Die Regelungen des LAGA-Merkblatts 20 wurden von 13 Bundesländern eingeführt. Insofern existieren hier keine speziellen brandenburgischen Werteregelungen. Es war mir wichtig, das noch einmal zu sagen, weil möglicherweise Ihre Frage darauf abhebt.
In Bezug auf die Frage nach einer Überarbeitung dieser Regelungen kann ich sagen, dass gegenwärtig im Bundesumweltministerium an einem Referentenentwurf für eine Mantelverordnung gearbeitet wird. Dieser Entwurf soll noch in diesem Jahr den Bundesländern zur Prüfung und Erörterung zugeleitet werden. Ich glaube, dann werden wir alle zusammen schlauer sein. Neu geregelt werden sollen in dieser Mantelverordnung die Bodenschutzverordnung, die Grundwasserverordnung und erstmalig eine Verordnung zum Umgang mit Ersatzbaustoffen. Wenn wir mehr wissen, informiere ich Sie gerne.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Das Erste: Ist abzusehen, dass die Werte abgesenkt werden oder eine andere Entsorgung damit einhergeht?
Das Zweite: Wir reden zum einen über die Fischerei und zum anderen über den Tourismus im Spreewald, der ja für uns ein Standbein ist. Die Kahnfährleute sagen eindeutig: Die Verschlammung nimmt immer mehr zu. Es gibt Gewässer, die nicht mehr befahren werden können.
Gibt es seitens der Landesregierung eine Richtlinie oder ist eine Überarbeitung der bisherigen Richtlinie vorgesehen, sodass die Kosten der Ausbaggerung übernommen werden? Wie werden die Kosten verteilt, sodass man eine Erweiterung der Fließe vornehmen könnte?
Zu Ihrer ersten Frage: Den Entwurf für die Mantelverordnung kennen wir noch nicht. Uns ist vom Bundesumweltministerium nur mitgeteilt worden, an welchen Hauptpunkten sich der Entwurf entlanghangelt. Was im Einzelnen geregelt wird, wissen wir noch nicht. Deshalb kann ich auch nicht sagen, ob die Werte abgesenkt bzw. verändert werden.
Zum Zweiten gibt es auch noch keine Antwort hinsichtlich der Splittung finanzieller Leistungen. Darüber können wir dann nur im Paket beraten.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1067 (Fachlichkeit des pädagogischen Personals an Kindertagesstätten in Branden- burg), gestellt von der Abgeordneten Lieske.
Verschiedentlich wird behauptet, zuletzt in der Anhörung des Bildungsausschusses zum Demografiebericht am 6. September 2012, dass das Qualifikationsniveau des in Brandenburg beschäftigten pädagogischen Kita-Personals im Vergleich zu anderen Bundesländern eher niedriger sei.
Ich frage deshalb die Landesregierung, wie viele Erzieherinnen und Erzieher eine reguläre Hochschul- oder Fachschulausbildung durchlaufen oder durch andere Qualifikationsmaßnahmen ihre Zulassung erlangt haben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Lieske, hinsichtlich der Qualifikation der Erzieherinnen und Erzieher in Kitas belegt Brandenburg zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern einen Spitzenplatz. Deswegen kann ich diese Aussage in der Presse und in der entsprechenden Anhörung überhaupt nicht nachvollziehen. Während im Mittelwert in Deutschland 74 % der Erziehungskräfte in den Kitas einen einschlägigen Fachschul- oder Fachhochschulabschluss haben, sind es in Brandenburg 89 %. Ich glaube auch, wir sind uns darin einig, dass Erzieherinnen und Erzieher, die keinen Fachschul- oder Fachhochschulabschluss haben, dennoch über die Qualifikation verfügen können, die für Bildung und Erziehung in Kitas notwendig ist. Gerade im Hinblick auf den Rechtsanspruch ab dem kommenden Jahr ist es wichtig, sich hierüber intensiv Gedanken zu machen.
Wir haben deshalb in unserem Land eine zweijährige Ausbildung für die Kindertagesstätten entwickelt, die gegenüber der dreijährigen Fachschulausbildung um die Arbeitsfelder Erziehungshilfen und Jugendarbeit gekürzt ist. Sie wissen: Die klassische Erzieherausbildung umfasst die Kleinstkinder bis hin zu den 27-Jährigen. Diese zweijährige Ausbildung ist unter dem Schlagwort „Qualifizierung arbeitsloser Männer“ bekannt und inzwischen natürlich auch für Frauen geöffnet worden. Auch mit dieser Qualifizierung wird das erforderliche Qualifikationsniveau speziell für die Kitas erreicht. Die didaktisch-methodische Form dieser Qualifizierung ist sogar so erfolgreich,
Um ganz sicher zu gehen, dass die erforderliche Qualifikation erreicht wird, haben sich die Absolventen einer Qualitätsmessung ihrer Arbeit gestellt. Sie haben sich so erfolgreich gestellt, dass dies mittlerweile als Modellprojekt auch für andere Länder in der Bundesrepublik angesehen wird. Sie haben ganz zu Recht die Gleichwertigkeit für das Arbeitsfeld Kita erhalten und sind dadurch zu Fachkräften geworden. Gerade dieses Modell wird in anderen Bundesländern diskutiert. Es gibt erste Planungen, diesem guten Beispiel zu folgen. Sogar in einer Broschüre des Bundesministeriums zur Personalgewinnung für Kitas wird unser brandenburgisches Modell - ebenso wie die qualifizierten Seiteneinstiege durch die Kita-Personalverordnung - als Best-Practice-Modell vorgestellt. Insofern entbehren die Berichte, die Sie zitieren, jeglicher Grundlage.
Wir werden uns auch deshalb nicht davon irritieren lassen, was im Fachgespräch zum Dritten Demografiebericht auch geäußert wurde. Denn ich meine, wir leisten hier im Land Brandenburg sehr viel, um den Fachkräftebedarf für die Zukunft adäquat zu sichern. - Danke.
Ich möchte mich - ganz aktuell - auf den heutigen Pressespiegel beziehen. Der „Frankfurter Allgemeinen“ ist dieses Thema eine breite Überschrift und eine ganze Seite wert. Dabei wird mit den Ländern ein Stück weit „abgerechnet“, dass sich angesichts des Anspruchs auf einen Kitaplatz für Kinder ab 1 Jahr ab 1. August 2013 die Länder aus der Sicht des Bundes nicht genügend Mühe gäben, ihre Fachkräfte zu sichern, und dass es wohl bundesweit an 23 000 Erziehungskräften mangeln werde, um den entsprechenden Rechtsanspruch abzusichern.
Sie haben in Ihren Ausführungen soeben deutlich gemacht, dass das für Brandenburg nicht der Fall sei und dass andere Bundesländer von uns lernen könnten, da es für uns kein Problem sein werde, ab 1. August 2013 den entsprechenden Rechtsanspruch mit pädagogisch versiertem Personal abzusichern. Ist das so?
Ich kann mich Ihrer Auffassung nur anschließen. Brandenburg ist insoweit tatsächlich gut aufgestellt. Wir sind sogar so gut aufgestellt, dass wir als beispielhaft für andere Länder gelten. Die Vorwürfe seitens des Bundesministeriums sind für Brandenburg in keiner Weise haltbar.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, da wir heute noch keine Straßenfrage hatten, stellt jetzt Herr Görke die Frage 1068 (Landesstraße 201 Falkensee).
Ich hoffte, dass ich die Antwort schriftlich bekomme; aber dann muss ich die Frage doch noch im Plenum stellen.
Seit einigen Jahren geht es um die dringende Erneuerung der Spandauer Straße in Falkensee, einer der größten Städte in Brandenburg, in Richtung Berlin. Meinungsäußerungen der Bürgerinitiative aus Falkensee ist zu entnehmen, dass Instandhaltung und Erneuerung bestehender Straßen eher Priorität haben sollte als die Planung der Ortsumfahrung L 20n.
Da die Ortsumfahrung keine Entlastung an der Ausfahrt Richtung Berlin erbringen würde, so die Bürgerinitiative, frage ich die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, mittelfristig die Erneuerung der Landesstraße 201 in Falkensee in Richtung Berlin in die Planung aufzunehmen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Görke, ich werde zunächst etwas Grundsätzliches dazu sagen: Aufgrund des schlechten Straßenzustands ist die L 201 in die Planung aufgenommen worden. Es gibt dafür zwei Abschnitte, dazu liegen jeweils der technische Entwurf und die Vorplanung vor. Die geschätzten Gesamtkosten betragen 2,6 Millionen Euro, diese sind derzeit finanziell im Landeshaushalt nicht untersetzt. Ebenso finanziell nicht untersetzt ist der Bau der Ortsumgehung L 20n. Auf jeden Fall hat die Erneuerung der L 201 höhere Priorität.
Den Euro - wir sind in der Haushaltsberatung - kann man nur einmal ausgeben. Es gibt die Entscheidung, dass ab 2014 keine neuen Schulden aufgenommen werden und dass bei Bildung und Wissenschaft nicht gekürzt wird. Das führt zu einem Einspardruck auf anderer Seite. Das möchte ich einmal grundsätzlich darstellen. Ich habe entschieden, dass zur Verfügung stehende EU-Mittel kofinanziert werden - ELER und EFRE. Ich habe entschieden, dass die Braunkohlesanierung - ein ganz wichtiges Thema, das war Frage 2 - kofinanziert wird und dass auch die Städtebauförderung vollständig kofinanziert wird.
Das ist nicht überall so. Schleswig-Holstein ist bei der ELERKofinanzierung nicht voll dabei, bei der Städtebauförderung sind es Hessen und Niedersachsen nicht. Das ist gar keine Kritik an meinen Kollegen. Sie haben ähnliche Probleme wie ich, und ich habe diese Entscheidung getroffen. Den Abgeordneten steht es frei, diese Entscheidung nachzuvollziehen - sie entscheiden über den Haushalt 2013/2014 - oder entsprechende Änderungsanträge zu stellen.
Kommen wir noch einmal zur Straße: Es gab ein Treffen der verkehrspolitischen Sprecher. Dabei spielte die Unterfinanzierung, die übrigens den Kommunalstraßen-, den Landesstraßenund den Bundesstraßenbereich gleichermaßen betrifft, eine große Rolle. Ich habe weiterhin entschieden, 28 Millionen Euro Planungsmittel für Bundesstraßen nicht zu kürzen. Dafür bekomme ich sehr viel Zustimmung auch von den Verbänden. Ich habe 2011 - denn auch bei Bundesstraßen kann nicht mehr jedes Land den Planungsvorlauf schaffen - dem Bund 10 Millionen Euro mehr abgenommen, als mir von der Länderquote her zusteht. Also: Aus den 28 Millionen macht man 280 oder 290 Millionen Euro. So ist es mir gelungen, das Autobahndreieck Schwanebeck, das Autobahndreieck Havelland und die Ortsumgehung Brieskow-Finkenheerd im Bau zu haben, und ich
hoffe, wir können auch die unendliche Geschichte der Ortsumgehung Kuhbier erfolgreich zu Ende bringen sowie die Ortsumgehung Herzfelde und auch den ersten Abschnitt der A 14 angehen. Voraussetzung ist aber immer, dass die Planungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel fehlen dann natürlich an anderer Stelle.
Zurück zu den Landesstraßen: Es gibt zwei weitere große Probleme. Ein Drittel meiner Unterhaltungsmittel setze ich für Grünpflege und unsere Alleen ein. Diese Mittel sind dann auch weg, denn den Euro kann man nur einmal ausgeben.
Die Bahnstrecke Berlin-Dresden macht dem einen oder anderen Bürgermeister große Sorgen. Auch für mich führt das dazu, dass ich einen erheblichen Teil meiner Mittel für Landesstraßen dort zur Verfügung stellen muss.
Deshalb bin ich fest davon überzeugt, dass wir neue Wege bei der Finanzierung der Infrastruktur brauchen. Das wird mit Sicherheit auch eine Rolle bei der Aushandlung des Koalitionsvertrages im Bund 2013 spielen. An dieser Diskussion sollten sich die Länder beteiligen, denn die Unterfinanzierung sehen wir auch auf der Länderseite. Wir sollten uns zudem intensiv darum bemühen, für Landesstraßen möglichst weiterhin auch EU-Mittel einsetzen zu können, um auch entsprechende Lösungen zu finden. - Herzlichen Dank.
Danke, Herr Minister. - Ich verstehe natürlich die haushalterische Situation Ihres Hauses. Durch die Prioritätensetzung in dieser Regierung ist natürlich klar, dass wir weniger in Beton und mehr in Köpfe investieren wollen. Deshalb meine Nachfrage, weil hier über Landesstraßen, die alle eine „2“ am Anfang der Zahlenreihe haben, diskutiert wurde: Habe ich Sie richtig verstanden, dass nicht mehr die Ortsumfahrung L 20n Priorität hat, sondern die Landesstraße 201?
Ich möchte das Parlament an Folgendes erinnern: Ich hatte eine unangenehme Aufgabe, was den Neubaubereich betrifft. Ich habe den Landesstraßenbedarfsplan von 82 auf 18 Maßnahmen gekürzt, also Priorität auf das bestehende Netz gelegt. Aber selbst für das bestehende Netz reichen derzeit die Mittel nicht aus, es sei denn, wir bekommen ab 2014 EU-Mittel oder erschließen neue Finanzierungsquellen für die Infrastruktur.
Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Fragestunde angelangt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und entlasse Sie bis 13 Uhr in die wohlverdiente Mittagspause.