- Da. - Sie kritisieren die Senkung des Rentenversicherungsbeitrags. Sie kennen die Nachhaltigkeitsrücklage, die frühere Schwankungsreserve. Sie wird nach Schätzung der Rentenversicherung bis zum Ende dieses Jahres über das 1,5-Fache der durchschnittlichen Monatsausgabe steigen. Im Gesetz ist festgelegt, dass die Nachhaltigkeitsrücklage die Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben einhalten muss. Das heißt, der Rentenbeitrag ist zu senken.
Wer hat das gemacht? Sie haben das gemacht, Frau Kollegin Lehmann, Rot-Grün hat das gemacht. Sie sind dafür verantwortlich und deswegen muss der Beitragssatz jetzt auch gesenkt werden. Es ist abenteuerlich und geht an der Debatte vorbei, sich jetzt hier hinzustellen und zu kritisieren, was Sie
Meine Damen und Herren, Altersarmut ist heute noch kein Problem; hierin sind sich alle Experten einig. Aber es ist richtig: Altersarmut wird in Zukunft ein Problem werden. Der Anteil der Menschen, deren Alterssicherung nicht über der Grundsicherung liegt, wird zunehmen. Die Standardrente, die derzeit 1 075 Euro beträgt, wird in Zukunft weiterhin deutlich über der Grundsicherung im Alter - etwa 660 Euro - liegen. Aber sie eignet sich heute nun einmal nicht mehr als Orientierungshilfe für die Entwicklung des Alterssicherungsniveaus, denn sie dient als Maßstab für eine Rentenversicherung, die für vollzeiterwerbstätige Arbeitnehmer mit langjähriger Erwerbsbiografie konzipiert ist. Den Eckrentner, von dem wir immer gesprochen haben, gibt es künftig kaum noch.
Wir sehen uns vielmehr in erster Linie Angehörigen bestimmter Risikogruppen gegenüber. Diese tragen das Risiko, künftig von Altersarmut betroffen zu sein. Es sind also Bürger, deren Erwerbsbiografien den Aufbau hinreichender Rentenanwartschaften verhindern oder zumindest erschweren. Zu den Risikogruppen zählen Geringverdiener, Soloselbstständige, Langzeitarbeitslose, Teilzeitarbeitende; viele von ihnen sind Frauen. Strategien zur Verhinderung von Altersarmut müssen deshalb auch speziell mit Blick auf diese Risikogruppen festgelegt werden. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird dieses Problem nicht gelöst, die Antwort kann die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr geben. Mindestrenten oder die auch von Ihnen vorgebrachte fiktive Anrechnung nicht erbrachter Versicherungszeiten verfolgen einen nachsorgenden kompensatorischen Ansatz und verursachen zusätzliche Kosten in der Rentenversicherung. Sie führen letztlich zu einem bedingungslosen Grundeinkommen im Alter und widersprechen damit unserem liberalen Konzept, meine Damen und Herren. Nach diesem wird nämlich derjenige, der arbeitet und vorsorgt, bessergestellt als derjenige, der nicht arbeitet und keine Vorsorge trifft.
Das ist genau das, was Frau Kollegin Schulz-Höpfner vorhin gesagt hat. Dieser Wahrheit muss man schlichtweg auch einmal ins Auge sehen: Freiwillige Altersvorsorge muss sich auszahlen.
Die Verfechter - wie Sie auch, Frau Kollegin Nonnemacher einer fiktiven Hochrechnung nicht erbrachter Beitragsleistungen schlagen eine Erwerbstätigenversicherung vor, um die zusätzlichen Kosten zu finanzieren. Sie nennen das „Bürgerversicherung“. Die Zwangsmitgliedschaft aller Erwerbstätigen in der gesetzlichen Rentenversicherung führt jedoch nur kurzfristig zu mehr Einnahmen. Langfristig steigt die Belastung der Rentenkassen. Das belastet die heutigen Beitragszahler und künftige Rentnergenerationen und widerspricht dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit. Dass gerade Sie das propagieren, wo Sie doch immer von Generationengerechtigkeit sprechen, das kann ich nicht nachvollziehen.
Für Geringverdiener ist es schwierig, mit ihrem Einkommen aus der gesetzlichen Rente und aus privater Vorsorge über das
Grundsicherungsniveau zu kommen. Für sie besteht somit kein Anreiz, fürs Alter vorzusorgen, denn Sie erhalten am Ende genau wie jemand, der keine private Vorsorge getroffen hat die Grundsicherung im Alter, weil das Einkommen aus der Altersvorsorge vollständig auf die Grundsicherung angerechnet wird. Deswegen ist es richtig, wenn auch für Grundsicherungsbezieher im Alter in der Auszahlungsphase die private und betriebliche Altersvorsorge in Höhe eines Grundfreibetrages von 100 Euro gänzlich anrechnungsfrei bleibt und alles darüber hinaus eben nur zum Teil angerechnet wird.
Meine Damen und Herren, in Vorwegnahme der Debatte von morgen, die ich hier leider nicht bestreiten kann - aber der Kollege Lipsdorf wird das sicherlich gut machen -: Nicht gesetzliche Mindestlöhne oder Mindestrenten sind die liberale Antwort auf die Frage, wie soziale Gerechtigkeit zu erreichen ist, sondern ein existenzsicherndes Mindesteinkommen. Das ist im Koalitionsvertrag auf Bundesebene mit dem liberalen Bürgergeld festgelegt; das muss umgesetzt werden.
Brandenburg braucht zur Vermeidung von Altersarmut eine vernünftige Wirtschaftspolitik, die auf Impulse und Ansiedlung setzt, außerdem eine Infrastrukturpolitik, die der Wirtschaft vernünftige Rahmenbedingungen vorgibt, und schließlich eine gute Bildung und Qualifizierung unserer Kinder und Erwachsenen. Hierbei versagt diese Regierung. Es bleibt dabei: Sozial ist, was Arbeit schafft. - Und Frau Kollegin Wöllert, Frau Kollegin Schier hat 2008 Recht gehabt: Zuerst haben Sie Brandenburg schlechtgeredet - jetzt regieren Sie es schlecht. - Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen! - Frau Nonnemacher, ich kann Sie beruhigen: Sie müssen nicht wegen der rot-grünen Regierungsphase in Sack und Asche gehen. Diese 43 % sind schon berechtigt. Es gibt da noch Diskussionen, auch bei uns im Konvent; Frau Lehmann hat sie angesprochen.
Auch, was den Niedriglohnsektor und dessen Ausbau angeht, kann ich Sie beruhigen. Nicht Fritz Kuhn hat das damals im Vermittlungsausschuss zum Hartz-IV-Gesetz gefordert. Es waren vielmehr die Liberalen bzw. die CDU-geführten Länder, die auch die Mehrheit im Bundesrat hatten, die genau das wollten. Ich kann mich genau daran erinnern, wie Herr Milbradt und Herr Stoiber unbedingt verhindern wollten, dass billige Arbeitskräfte über die tschechische Grenze herüberkommen. Sie wollten mit dem Lohnniveau in Tschechien „mithalten“ können. Deswegen hat man damals gesagt, dass es Zuschüsse für Geringverdiener geben müsse. Das hat damals auch das Handeln geprägt, nämlich einen Kompromiss zu finden, um überhaupt eine Lösung zu haben. Da kann ich Sie beruhigen.
Aber ich nehme an, dass Frau Nonnemacher das auch nur gesagt hat, um hier eine kleine Abseitsfalle zu stellen; Herr Bütt
ner und Frau Schulz-Höpfner sind auch gleich mit beiden Beinen hineingestolpert. Das kann man nicht anders sagen. Sie regieren jetzt seit drei Jahren. Zwei Jahre davon hatten Sie eine absolute Mehrheit sogar im Bundesrat. Sie hätten das alles längst ändern können, wenn Sie es gewollt hätten. Sie wollten aber nicht, sondern Sie haben sich hinter dem Rücken von RotGrün versteckt. Nichts anderes erleben wir hier gerade. Frau Nonnemacher und Frau Lehmann haben die Zahlen schon genannt; dazu will ich nichts weiter ausführen. Was mit der Lohnhöhe zu tun hat, das ist vollkommen klar.
Aber ein ganz wichtiger Punkt ist nach wie vor die Demografie, meine Damen und Herren. Das sollte man immer wieder deutlich sagen. Das Leben in unserer Gesellschaft hat sich seit 1972 verändert - damals wurden die Kontrazeptiva in Form der Pille eingeführt. Heute bekommen die Leute nicht mehr drei, vier oder fünf Kinder, sondern - wenn es gut geht - zwei, meistens nur noch ein Kind, und das hat Folgen. Ab 1972 gab es eine völlig neue Herangehensweise an die Familienplanung und das Sexualverhalten der Deutschen bzw. sogar der Europäer, denn die Pille wurde in allen europäischen Ländern eingeführt.
Insofern muss man darüber diskutieren. Wenn in einer Gesellschaft immer weniger Kinder geboren werden, so hat das Folgen, und wir spüren sie zum Teil auch in der Rente; ein paar Zahlen möchte ich nachher noch einmal nennen. Dennoch müssen sich der Staat, die Politik und jeder Einzelne diesem Thema stellen. Das ist vollkommen richtig. Da nützt alles Wehklagen nichts, da brauchen wir nicht nachts um zwölf ins Kopfkissen zu schluchzen. Wir müssen wissen, worauf wir uns da einlassen, und dazu gehört nun einmal auch eine Portion Ehrlichkeit.
Insofern bin ich froh, dass Frau von der Leyen einmal öffentlich die Zahlen präsentiert hat, die im Übrigen jedes Jahr ganz neutral vom Statistischen Bundesamt ausgerechnet werden. Das ist ja nichts Neues. Dazu muss man nur ein bisschen Mathematik beherrschen: Plus und Minus, Division und Prozentrechnung. Dann kommt man relativ schnell darauf, wie in Deutschland 2030 oder 2040 die Situation aussehen wird. Hier wurde heute über 2030 diskutiert. Ich sage Ihnen nur: Gucken Sie sich einmal 2040 an, gucken Sie sich einmal 2060 an! Heute kamen die neuen Zahlen für das Jahr 2060 heraus - dann werden wir in Deutschland ein Viertel der Bevölkerung verloren haben. In unserer Gesellschaft werden insbesondere ältere Menschen leben und nur ganz wenige Kinder, weil natürlich die Leute, die nicht mehr geboren werden, auch keine Kinder kriegen können. Das ist logisch. Man muss sich das Thema genau anschauen; aber dazu nachher auch noch einmal ein paar Zahlen.
Frau Lehmann und Frau Nonnemacher haben völlig Recht: Das Statistische Bundesamt kann heute nicht explizit sagen, wie viel man 2020, 2030 oder 2040 verdient. Die Entwicklung ist da sehr volatil. Wir hatten letztes Jahr, glaube ich, 2 % Steigerung des Bruttoeinkommens, im Jahr davor waren es gerade einmal 1,2 %. Das ist immer sehr unterschiedlich. Wir wissen alle nicht genau, wie sich das in den nächsten acht oder zehn Jahren entwickelt, aber auf jeden Fall wird es sehr schwer sein, das Niveau der Rente zu halten - ob bei 50 % oder bei 43 %, das ist ein anderes Thema. Darauf komme ich nachher kurz zurück.
Die Lebensarbeitszeit ist auch ganz wichtig: Gehen wir mit 65 oder mit 67 Jahren in Rente? Das hat auch damit zu tun, wie
man bei der Arbeit alt wird, wie also die Arbeitsbedingungen sind. Da unternimmt Brandenburg eine Menge, Herr Büttner. Wir sind auch im Tarifpartnerdialog sehr aktiv, um dafür zu sorgen, dass sich die Tarifpartner vor Ort in den Betrieben darum kümmern, dass man in Brandenburg gute Arbeitsplätze hat, wo man beim Arbeiten gesund bleibt. Es soll nicht so sein, dass man bis zur Rente arbeitet, krank wird und dann nichts mehr von seiner Rente hat. Da sind wir, wie gesagt, sehr gut.
Die Rentenhöhe ist ein sehr wichtiges Thema - Sylvia Lehmann hat es angesprochen -: 43 oder 50 %? Nennen wir doch einmal ein paar der Stellschrauben, die wir bei der Rente haben, um einmal zu schauen, was man machen bzw. ändern kann. Zunächst einmal die Umlage: Sind es 19,6 % - wie jetzt -, sind es 19 % oder sind es 20 %? Das ist ein wichtiger Punkt.
Die nächste Stellschraube ist die Rentenrücklage. Das hat auch etwas damit zu tun. Wie viel Rente haben wir sozusagen im Portmonee, wie viele Monate können wir damit bestreiten? Auch darauf komme ich nachher zurück.
Außerdem: Was will ich in der Rente aus Steuermitteln bezahlen? Ich darf hier daran erinnern, dass wir derzeit 85 Milliarden von 350 Milliarden, die der Bundeshaushalt umfasst - in den Rententopf geben. Schon jetzt ist das eine nicht unerhebliche, sondern - wie ich finde - sehr hohe Steuersumme im Rentensystem. Ich denke, dass es in Zukunft noch mehr wird, aber auch daraus muss dann eine Grundrente oder Solidarrente wie immer man sie dann nennt - finanziert werden.
Schließlich haben wir noch die Beitragsbemessungsgrenze, diese wurde heute noch gar nicht angesprochen. Derzeit ist es so: Wer zwischen 3 000 und 4 000 Euro verdient - ich weiß die Summe jetzt nicht ganz genau -, darf sich aus dem Solidarsystem verabschieden. Er darf ganz raus bzw. für alles, was er darüber hinaus verdient, werden keine Beiträge mehr erhoben und dementsprechend wird in den Rententopf gar nicht mehr eingezahlt. In anderen Ländern wird das anders gestaltet, da gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze. Ich weiß, dass das in Deutschland von Verfassungs wegen schwierig ist. Aber auch hier könnte man die Stellschraube ein Stückchen nach oben drehen, damit ein bisschen mehr Geld ins System kommt.
Schließlich - auch wenn Herr Büttner sie gerade zu diskreditieren versuchte - ist auch die Bürgerrentenversicherung ein Thema. Natürlich muss es so sein, dass man sich auch einmal anschaut, wie sich das rechnen soll, wenn alle in diese Versicherung einzahlen. Schon jetzt ist das bei den Beamten schwierig. Auch Beamte wollen eine Rente bekommen. Der Topf wird also nicht überquellen, das müssen wir uns vor Augen führen. Beamte beziehen relativ lange Rente. Da ist also nicht allzu viel zu holen. Aber es gibt immerhin nur neun Stellschrauben zur Rentenfinanzierung an die man denken muss, wenn es um die Frage geht, wie man die Rente später finanzieren kann.
Auf drei will ich intensiver eingehen. Zum einen die Demografie: 2030 - um ein gutes Jahr zu nehmen - werden in dieser Republik 77 Millionen Bürgerinnen und Bürger leben. 20 Millionen davon werden Rentner sein - ich nehme hier 67 Jahre als Renteneintrittsalter. Das heißt, wir haben 45 Millionen Menschen, die arbeiten gehen könnten. Es gibt aber Arbeitslose, Studenten und Auszubildende. Rechnen wir einmal mit einer
Lebensarbeitszeit von 20 bis 67 Jahren. Wir haben also 20 Millionen Rentner und 40 Millionen Erwerbstätige. Jetzt kann jeder rechnen: Wenn zwei Erwerbstätige einen Rentner finanzieren sollen - bei 1 200 Euro Rente und 20 % Rentenumlage des Arbeitnehmerbruttos -, so müssten wir auf 6 000 Euro Arbeitnehmerbrutto kommen. Auf jeden der beiden, die dann arbeiten, müssten 3 000 Euro kommen.
Heute haben wir in Deutschland ein durchschnittliches Arbeitnehmerbrutto von 2 400 Euro. Das verdeutlicht, wie schwer das zu finanzieren sein wird. Das wird deutlich nur aufgrund dieser einfachen, strukturierten Zahlen. Es ist extrem schwierig zu sagen, das reiche jetzt mit der Umlage aus der Rente. Es ist offensichtlich, dass da Steuergelder hineinmüssen - und zwar in einer anderen Dimension als heute. Wir müssen also stärker die Vermögenden in diesem Land heranziehen, um eine Zukunftsrente zu gestalten. Anders werden wir ein Leben in Würde im Alter nicht absichern können. Das muss ganz ehrlich gesagt werden, meine Damen und Herren.
Bei einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren kämen 100 Erwerbstätige auf 44 Rentner, bei 65 Jahren wären es 53 Rentner. Es ist also eine richtig große Stellschraube, ob jemand mit 65 oder mit 67 Jahren in Rente geht. Darum warne ich davor, hier schnell zu schießen: Wir machen das mal wieder mit 66 oder 65 Jahren oder sonst wie. - Das wird sehr schwer. Hinzu kommt - ich habe das Verfahren 2004 mitgemacht -: Es ist wichtig, dass man das den zukünftigen Rentnern rechtzeitig ankündigt.
Ulla Schmidt hat damals etwas von zwölf Jahren vorher gesagt das ist die Dimension, die wir jetzt in etwa eingehalten haben. Wenn ich an dieser Schraube drehe, muss ich es also12 Jahre vorher verkünden, damit sich diejenigen, die dann Rentenempfänger werden, darauf einstellen können.
Schließlich noch ein wichtiger Punkt, den ich ansprechen will, weil Herr Büttner das Thema hier noch einmal aufs Trapez gebracht hat: die Umlage und die Rücklage. Ja, es ist richtig: Wir haben derzeit im SGB VI, eine Regelung, in der es heißt: Wenn in dem Rententopf mehr als anderthalb Monatsrenten sind, dann muss die Umlage geändert werden. - Jetzt ist der Vorschlag der Bundesregierung, den Beitragssatz von 19,6 auf 19,1 % zu senken. Ich aber sage: Liebe Leute, guckt euch doch einmal an, wie ihr in Zukunft dieses ganze Rentensystem, das sich ja demografisch völlig verändert, finanzieren wollt!
Wir waren in Finnland, Holger Rupprecht und meine Vorgängerin im Amt waren dabei, und wir haben damals - vor vier, fünf Jahren - die finnische Sozialministerin gefragt, wie denn das bei denen mit der Rente ist. Da haben wir gesehen: Der Baum der Demografie ist ein ähnlicher wie bei uns. Sie haben gesagt: Ja, wir wissen, aus den Babyboomern werden die Rentenboomer, und wir haben darum im Rentenfonds eine Rücklage von sechs Jahren. Deutschland hat eine Rücklage von anderthalb Jahren.
Es ist richtig: Das haben wir 2004 mit Rot-Grün beschlossen. Aber es ist auch richtig, dass wir jetzt der Auffassung sind, dass man dieses ändern sollte, meine Damen und Herren. Brandenburg hat darum mit anderen Bundesländern zusammen heute oder morgen im Ausschuss für Arbeits- und Sozialpolitik des Bundesrates einen Antrag liegen - Herr Büttner, Sie können
gleich zum Telefon greifen -, in dem wir sagen: Liebe Leute, ändert das SGB VI, wir brauchen eine höhere Umlage, weil wir ansonsten in der Zukunft die Renten nicht finanzieren können.
Herr Büttner, ich bin sehr gespannt, wie sich die FDP - auch: wie sich die CDU - zu diesem Antrag, der von einigen SPDund grünregierten Ländern jetzt im Bundesrat gestellt wird, nachher im Bundestag oder im Bundesrat verhält. Dann kommt die Stunde der Wahrheit, Herr Büttner, dann können Sie beweisen, wie Ihre Partei heutzutage dazu steht. Wenn Sie hier immer erzählt haben, das hätten wir eingeführt, können Sie es jetzt mit uns ändern. - Schönen Dank.
Kollegin Wöllert, ich bin beeindruckt, dass Sie meine Reden so spannend finden, dass Sie sie immer wieder mal aus der Kiste herausholen; das freut mich sehr.
Ich kann nur sagen, dass das stimmt, was ich damals gesagt habe: dass wir hinsichtlich des Bezugs von Grundsicherung im Alter 2008 sehr niedrig lagen. Ich hatte großes Vertrauen in die Konjunktur, und die hat ja auch eingesetzt; das können wir alle nicht bestreiten.
Das Problem war und ist, dass zwar die Zahl der Erwerbstätigen zugenommen hat, aber die Anzahl atypischer Beschäftigungen und der Niedriglohnbereich enorm gestiegen sind. Das haben wir erkannt, und ich denke, wenn man das erkennt, muss man nachjustieren. Deswegen wollen wir, die SPD, das Rentenkonzept natürlich auch mit einer Arbeitsmarktreform verbinden.