Protocol of the Session on August 30, 2012

… Bundesfinanzministerium, Herrn Kampeter, geführt. Uns ging es darum, auszuloten, ob die im Eigentum der BVVG befindlichen Seen im Rahmen einer tragfähigen Lösung für alle ins öffentliche Eigentum überführt werden können. Am Ende dieses Gespräches signalisierte das Bundesfinanzministerium seine Bereitschaft, die Gewässer im Wege eines Paketes an Brandenburg zu veräußern. Damit war eine Paketlösung geboren. Zumindest die beteiligten Minister Markov, Vogelsänger und Tack werden unser Schreiben vom 24. Februar 2010 kennen - ich habe es hier -, in dem genau der Sachstand mitgeteilt wurde, verbunden mit der Bitte, Verhandlungen aufzunehmen. Einige Monate später sind wir auch hier im Landtag aktiv geworden.

Meine Damen und Herren, während die Regierungsfraktionen und diese Landesregierung in Brandenburg trotzig darauf bestanden haben, die Seen kostenlos vom Bund übertragen zu bekommen, hat die CDU gehandelt.

(Lachen bei der Fraktion DIE LINKE)

Ich betone noch einmal: Brandenburg hätte bis heute keinen einzigen See von der BVVG erworben, wenn es nach den Plänen von SPD und Linken gegangen wäre.

(Beifall CDU - Zurufe von der Fraktion DIE LINKE: Oh!)

- Ja, so ist das mit den Realitäten.

(Lachen bei der Fraktion DIE LINKE - Zurufe von der SPD: Ja, ja!)

Dass Sie damit auf Kriegsfuß stehen, haben wir schon an anderen Tagen in diesem Parlament festgestellt.

(Beifall CDU)

Ich betone noch einmal: Brandenburg hätte bis heute keinen einzigen See von der BVVG erworben, wenn es nach Ihnen gegangen wäre. Sowohl im Koalitionsvertrag dieser Regierung als auch in Ihrem Antrag vom Dezember 2009 beharrten Ihre Fraktionen auf einer kostenlosen Übertragung der Gewässer. Sie ignorierten dabei, dass auch die BVVG und damit der Bund nicht gegen Haushaltsrecht verstoßen dürfen. Dennoch bin ich froh, dass unsere Initiative - unsere gemeinsame Initiative vom Februar 2010 jetzt ihr glückliches Ende zu finden scheint und Brandenburg 65 Seen erwirbt, auch wenn Sie unseren Antrag vom Mai 2010, endlich Verhandlungen mit dem Bund aufzunehmen, damals abgelehnt haben.

Mit dem Kauf von 65 Seen - größer als 5 ha - für 3,74 Millionen Euro geht eine jahrelange Auseinandersetzung zu Ende, und das zum Wohle der Bürger und im Sinne des Gemeinwohls. Egal wer welchen Anteil daran hatte, am Ende können sich - hoffentlich - alle freuen.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, am 14. August tagte erstmals die Interministerielle Arbeitsgruppe „Seen“ unter Leitung Ihres Hauses, Herr Minister Vogelsänger. Rüdiger Schubert hat darüber im Fachausschuss berichtet. Das Land beabsichtigt, den Großteil der Seen aus dem Kaufpaket an die Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen, um sie so im öffentlichen Eigentum zu belassen. In diesem Punkt unterstützen wir Sie ausdrücklich. Wichtig ist uns aber, dass auch Kommunen, die einen See in ihrer Gemarkung erwerben wollen und können, sowie Fischereipächter und Anglerverbände in die eigentumsrechtliche Übertragung einbezogen werden.

Neben der öffentlichen Zugänglichkeit geht es letztendlich auch darum, die weitere Bewirtschaftung der Gewässer sicherzustellen; das wollen wir an der Stelle nicht vergessen.

Seen besitzen nicht nur einen Erholungswert für die Besucher unseres Landes, wie der Kollege Luthardt schon sagte, der wegen der Seen nach Brandenburg gekommen ist: nein, sie sind gleichzeitig ein Wirtschaftsgut, auch wenn sich dies oftmals unserem Fokus entzieht. Deshalb ist unsere Auffassung dazu ganz klar: Eine eigentumsrechtliche Übertragung der Seen an Naturschutzstiftung und Vereine lehnt die CDU-Fraktion grundsätzlich ab.

(Beifall CDU)

Bereits seit dem Jahr 2000 konnten Stiftungen und Verbänden auf der Grundlage von § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes Flächen von der BVVG in Naturschutzgebieten, Nationalparks oder in den Kernzonen der Biosphären im Umfang von 100 000 ha erwerben, davon 50 000 ha unentgeltlich.

Auf der Grundlage des Koalitionsvertrages - zunächst der Großen Koalition und dann der schwarz-gelben Koalition im Bund erfolgte eine weitere unentgeltliche Übertragung von naturschutzrelevanten Flächen vom Bund auf die Länder sowie an Stiftungen und Vereine im Rahmen des Nationalen Naturerbes. Darunter befanden und befinden sich auch Gewässer. In Brandenburg übernahm - um nur einige zu nennen - die NABUStiftung zum Beispiel den Felchowsee im Naturschutzgebiet Felchowseegebiet bei Schwedt/Oder sowie den Buckower und den Gülper-See im Naturpark Westhavelland, in meiner unmittelbaren Heimat. Damit haben sowohl Stiftungen als auch Vereine aus dem Naturschutz ihren Teil vom Kuchen abgekommen. Jetzt geht es darum, die Nutzbarkeit und Bewirtschaftung der Seen zu gewährleisten und keine weiteren gesperrten Landschaftsteile in Brandenburg zu schaffen.

(Beifall CDU)

Lassen Sie mich abschließend noch auf den Entwurf des Haushaltsgesetzes für die Jahre 2013/14 eingehen; Kollege Luthardt hat schon einige Punkte angedeutet. Hier gibt es mit dem vorliegenden Entwurf eine kleine Änderung, die nicht unerheblich für den weiteren Umgang mit dem Seenpaket ist. Dort heißt es in § 16 Abs. 4:

„Grundstücke des Allgemeinen Grundvermögens dürfen …“

- unter Beachtung der Landeshaushaltsordnung -

„... bei Sicherstellung der dauerhaften Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit im Falle von Seegrundstücken nebst

Umgriff, die nicht dem Forstvermögen zuzuordnen sind und nicht dauerhaft für Landeszwecke benötigt werden, um bis zu 100 % unter dem vollen Wert an kommunale Träger, Naturschutzeinrichtungen oder gemeinnützige Träger veräußert werden, wenn der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages in die Veräußerung einwilligt.“

So weit der Auszug aus diesem Gesetz.

Dieser Passus im Haushaltsgesetzentwurf, den wir grundsätzlich unterstützen, wirft in der Praxis dennoch einige Fragen auf, zum Beispiel: Nach welchen objektiven Kriterien entscheidet die Landesregierung, ob die Seen um bis zu 100 % unter dem vollen Wert an Landkreise, kommunale oder gemeinnützige Träger, zum Beispiel Anglervereine, übertragen werden? Oder: Wie ist der Vorschlag der Minister Markov und Vogelsänger kommunalrechtlich umsetzbar? Oder: Was passiert, wenn eine Kommune an der Übertragung eines Sees interessiert ist, ihr aber aufgrund ihrer Haushaltssituation mehr oder weniger die Hände gebunden sind? Oder: Müssen die Kommunen, welche im Zuge der Übertragung eines Gewässers in den Genuss eines Sees kommen, Grunderwerbssteuer an das Land zahlen? Wie ist die steuerrechtliche Bewertung in diesem Punkt? Oder: Wie ist die Vermögenszuordnung und -verwaltung, wenn das Gewässer im Eigentum des Landes verbleibt?

Meine Damen und Herren, Sie sehen: auch wenn der Paketkauf der Seen zu einem glücklichen Ende gekommen ist, stellt sich im Zuge der weiteren Übertragung eine Reihe von Fragen, die bislang unbeantwortet geblieben sind und die es zu klären gilt. Deshalb liegt Ihnen - ich komme zum Schluss - unser Entschließungsantrag vor, dem, so glaube ich, auch die Regierungsfraktionen folgen könnten. Denn auf jeden Fall sind die Fragen, die hier gestellt sind, zu beantworten: ich bin guten Mutes, dass sie beantwortet werden. Nur müssen wir für Klarheit sorgen. Der zuständige Fachminister hat im Ausschuss erklärt, dass er in dieser Frage jederzeit mit dem Ausschuss zusammenarbeiten werde. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Die Abgeordnete Gregor-Ness spricht für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Es hätte ein schöner Sommertag werden können mit der nochmaligen Thematisierung der Frage, die Brandenburg seit über zwei Jahren ganz intensiv beschäftigt hat, nämlich: Wie geht es mit den Seen in Brandenburg weiter, die sich im BVVG-Besitz befinden und für die Öffentlichkeit bzw. die Allgemeinheit zugänglich bleiben sollen?

Wir haben ein tolles Verhandlungsergebnis erreicht. Es wurde dargestellt, wer der eigentliche Verursacher dieses Verhandlungserfolges ist. Ich glaube aber, der Dank gebührt jedem in diesem Haus, denn wir haben hier 2009 alle gemeinsam gesagt: Wir wollen, dass die Seen unentgeltlich übertragen werden. Darin waren wir uns alle einig. Dass die Gegenseite natürlich eine völlig andere Position hat, gehört auch zur Wahrheit.

Dass es Gespräche gab, ist sicherlich anzurechnen. Die endgültigen Verhandlungen hat allerdings unser Finanzminister zu einem guten Ergebnis geführt.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Denn so viel muss man sagen: Unentgeltlichkeit - unsere Ursprungsforderung - konnte nicht erzielt werden. Zur Dialektik gehört aber auch, dass das Ergebnis wie folgt gewertet werden kann: Der Bund wollte 6 Millionen Euro, er bekommt jetzt 3,74 Millionen Euro. Das bedeutet: Wir mussten ein Stück zugeben, der Bund musste ein Stück nachgeben. Wir hatten unentgeltliche Übertragung verlangt. Selbstverständlich bekommen wir auch 17 Seen unentgeltlich - das ist das Preußenvermögen -, und das ist auch richtig so.

Ich glaube, das Wichtigste für alle Menschen, die bisher davon betroffen waren und sich Sorgen gemacht haben, ist, dass zu dem Paket der 65 Seen auch der Mellensee, der sozusagen Anlass für das Ganze war, gehört. Den Initiatoren der großen Petition um Herrn Preuß gebührt Dank, dass sie das Thema so weit vorangebracht haben und wir zu diesem Verhandlungsergebnis kommen konnten.

(Beifall SPD)

Was die gestrige Presse angeht, muss man eines klarstellen: Wir übernehmen natürlich nicht die Flächen der Seen für knapp 1 200 Euro pro Quadratmeter. Das würde natürlich das Gesamtgefüge unserer Grundstückswerte in Brandenburg völlig durcheinanderbringen. Deshalb möchte ich noch einmal klarstellen: Wir übernehmen 3 135 Hektar für 3,74 Millionen Euro. Das sind de facto 12 Cent für den Quadratmeter. Die - rund gerechnet - 1 200 Euro waren meiner Meinung nach ein Versehen. Deshalb muss das hier noch einmal klargestellt werden.

Warum ist es zu diesem Ergebnis gekommen, und wer hat welche Aktie? Diese Frage muss auch einmal gestellt werden. Selbstverständlich hat als Einzige die Linke auch auf Bundesebene für die unentgeltliche Übertragung gestimmt. Sowohl wir mit unseren SPD-Parlamentariern im Haushaltsausschuss, die natürlich auch Geld für den Bundeshaushalt einspielen wollten, können uns nicht damit schmücken - genauso wenig wie die CDU, die natürlich das Geld für den Bund auch eingespielt haben wollte.

Aber egal wie - wir haben es vorige Woche bereits ausführlich im Ausschuss thematisiert und den Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe gehört -: Es geht jetzt eigentlich nur darum, fünf W-Fragen zu beantworten. Diese lauten: Welche Seen gehen wohin? An wen? Zu welchem Preis? Und natürlich: Wofür, also für welche Nutzung, für welchen Zweck?

Die Voraussetzungen dafür schaffen wir mit unseren Gesetzesvorhaben. Wir wollen im Naturschutzgesetz die Zugänglichkeit sichern. Im Haushaltsgesetz ist Vorsorge getroffen, dass auch Kommunen, die nicht so leistungsfähig sind, durch Verbilligungstatbestände in den Genuss der Seen kommen können. Wir werden natürlich in der Interministeriellen Arbeitsgruppe all die Fragen zu beantworten haben, die hier angesprochen worden sind, die aber im Protokoll der Interministeriellen Arbeitsgruppe schon verankert sind. Diese wurden gerade noch einmal von Herrn Dombrowski vorgestellt.

Was den Entschließungsantrag der CDU angeht, muss ich Herrn Dombrowski enttäuschen: Denn das Wichtigste, was hier beschlossen werden soll, ist die Grundvoraussetzung bzw. die Annahme, dass das Gewässer nicht an Naturschutzstiftungen oder Vereine geht. Der Großteil der Seen befindet sich in der Uckermark. Die Uckermark soll die Seen sicherlich als Paket übernehmen. Was ist aber, wenn die sowieso schon im Nationalpark liegen? Warum sollen sie dann nicht, bitte schön, auch in Richtung der Naturschutzvereinigungen gehen können, wenn sie dort vernünftig „untergebracht“ sind und genutzt werden können? Ich befürchte, dass der Landkreis sagt: Alle Seen? Das ist mir zu viel Belastung. - Genauso ist es im Oder-SpreeSeengebiet, wo es nicht so ist wie bei mir im Landkreis; da gibt es eine klitzekleine Sandgrube, die übernommen wird.

Vor diesem Hintergrund muss man sich auch fragen: Was spricht aus dem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? So viel Misstrauen gegenüber unseren Kommunen habe ich noch nicht gelesen. Das muss man hier einmal klar feststellen.

(Beifall SPD)

Auf der einen Seite fordern Sie die komplette Offenlegung der 140 Steckbriefe. Da frage ich mich: Wem nutzt das eigentlich? Es nutzt niemand anderem als privaten Interessenten, die versuchen, durch die Hintertür doch noch an die Seen zu kommen. Denn es ist unterschwellig in der Begründung zu lesen:

„Es ist derzeit geplant, diese Gewässer an Landkreise, kreisfreie Städte und Kommunen zu übertragen. Es ist zu befürchten, dass es zukünftig aufgrund klammer Kassen zu einer Weiterveräußerung der Gewässer kommen wird.“

Haben wir hier nicht alle gemeinsam mit den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern genau um die Zugänglichkeit gekämpft, also darum, die Öffentlichkeit der Seen zu erhalten? Ich frage mich: Wie kann man jetzt unseren Kommunen so etwas unterstellen?

(Beifall SPD)

Zum Glück gibt es einen Entschließungsantrag der FDP-Fraktion. Ich kann Ihnen nur empfehlen, ihn zu lesen. Erstens: Die geführten Verhandlungen und das Ergebnis können und sollten „als Erfolg aller Beteiligten im Kontext des ursprünglichen Beschlusses angesehen werden.“ Zweitens: „Die Frage der … eigentumsrechtlichen Verwaltung darf nicht Gegenstand ideologisch geprägter Betrachtungen werden, in der Nutzergruppen von vornherein grundsätzlich ausgeschlossen oder alleinig bevorzugt werden.“

Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschlossen, diesem Antrag beizutreten. Wir werden gleich einen Neudruck dieses Entschließungsantrags der FDP-Fraktion auf den Tisch bekommen. Ich bitte Sie, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen, weil er alle Intentionen teilt, die wir gemeinsam in diesem Haus gehabt haben. Wir klären damit das Verfahren für die Zukunft. - Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Herr Dombrowski hat eine Kurzintervention angemeldet.