Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, die Stromsteuer ist 1999 mit dem Ziel eingeführt worden, eine ökologische Lenkungswirkung zu entfalten und vor allen Dingen dem Bundeshaushalt Mittel zuzuführen, um die Kosten für die Sozialbeiträge zu senken. Diese beiden Ziele sind aus unserer Sicht erfüllt. Eine offene Debatte über eine Absenkung oder Streichung der Stromsteuer ist daher auch angebracht.
Vor dem Hintergrund der Energiewende hier in Deutschland und der anhaltenden und notwendigen öffentlichen Diskussionen über die Kosten bzw. die Verteilung der Kosten der Energiewende spielt dieser Vorschlag über eine mögliche Streichung der Energiesteuer natürlich eine Rolle. Wir reden über insgesamt etwa 7 Milliarden Euro, die dem Bundeshaushalt durch die Stromsteuer zufließen. Diese ist allerdings auch dafür verantwortlich, dass wir den höchsten Regelsteuersatz für eine Megawattstunde Strom in Europa haben. Der Regelsteuersatz liegt bei uns bei 20,50 Euro, der EU-Mindeststeuersatz bei 50 Cent bis maximal 1 Euro. Insofern haben wir hier ein Instrument, das 1999 möglicherweise seine Berechtigung gehabt, jetzt allerdings seine Wirkung entfaltet hat. Deswegen sollte eine offene Debatte - auch vor dem Hintergrund des Gerechtigkeitsaspektes - über die Verteilung der Kosten bzw. Lasten der Energiewende geführt werden.
Die Wirtschaftsministerkonferenz hat sich mit dieser Thematik bereits beschäftigt. Wir hatten den Bund gebeten, einen Bericht vorzulegen; der Bund hat bisher ablehnend auf die Vorschläge zur Streichung dieser Steuer reagiert. Wir werden diese Diskussion weiter zu führen haben. Insofern führen nicht nur Sachsen und Bayern diese Diskussion, sondern es gibt hier einen relativ breiten Konsens auch unter den Landeswirtschaftsministern. - Danke.
Es folgt die Frage 1051 (Verzögerung der Eröffnung des Plan- feststellungsverfahrens für die B 96 Ortsumfahrung Teschen- dorf und Löwenberg), gestellt vom Abgeordneten Bommert.
Ich habe eine Frage zum Planfeststellungsverfahren. Am 13. Januar 2011 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung den Gesehenvermerk für den Bau der B 96 Ortsumfahrung Teschendorf und Löwenberg unter Beachtung von Auflagen erteilt. Diese umfassen eine notwendige Umplanung bei den mit dem Bau verbundenen Wirtschafts- und Wartungswegen, die seitens des Landesbetriebs Straßenwesen aus Sicht des BMVBS zu umfangreich geplant worden sind. Auf die Kleine Anfrage 2101 antwortete die Landesregierung, dass der Gesehenvermerk des BMVBS bis heute nicht vorliege, und somit das Planfeststellungsverfahren nicht eröffnet werden könne.
Ich frage die Landesregierung: Warum wurde die notwendige Umplanung bei den Wirtschafts- und Wartungswegen bis heute eineinhalb Jahre nach Erteilung des Gesehenvermerkes durch das BVMBS - nicht abschließend geklärt, um das Planfeststellungsverfahrens für diese wichtige Infrastrukturmaßnahme endlich durchzuführen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bommert, ich kann das gerne aufklären. - Eine Vorbemerkung: Ihre, aber auch andere Anfragen zeigen: Ich habe eine richtige Entscheidung getroffen, bei den Planungsmitteln für Bundesfernstraßen nicht zu kürzen. Wir haben so viele Dinge dort vorzubereiten, um entsprechende Projekte umzusetzen.
Jetzt komme ich zu der Frage „Gesehenvermerk“, das ist etwas komplizierter. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat - Sie haben es richtig dargestellt - am 13. Januar 2011 für den technischen Teil der Maßnahme den Gesehenvermerk erteilt.
Für den einen oder anderen, der das nicht im Infrastrukturausschuss verfolgt, möchte ich erläutern, dass es praktisch so ist, dass wir das planerisch vorbereiten - wir sind Auftragsverwaltung - und der Bund das entsprechend sanktionieren muss. Das ist üblich bei allen Planungen.
Aufgrund von Anfragen und Bemerkungen des Bundes zu Ingenieurbauwerken, Lärmschutz - dieser spielt auch eine große Rolle -, Trassierung, Knotenpunkten und Wirtschaftswegeführung hat die Kostenberechnung des Vorentwurfs den Gesehenvermerk nicht erhalten. Die technische Seite wurde akzeptiert, die finanzielle Seite wurde nicht akzeptiert.
Nachdem die Auftragsverwaltung dem Bund die erforderlichen Nachweise erbracht hatte, konnte zur Notwendigkeit der umfangreichen geplanten Wirtschafts- und Wartungswege zunächst weiterhin kein Konsens erzielt werden.
Das Bundesministerium hat ausdrücklich gebeten, das Planfeststellungsverfahren nicht vor Abarbeitung der noch offenen Punkte und Erteilung des Gesehenvermerkes dazu einzuleiten. Aus diesem Grund hat der Landesbetrieb Straßenwesen Potenziale zur Kosteneinsparung mit dem Ziel einer deutlichen Reduzierung der Wirtschafts- und Wartungswege geprüft. Das Ergebnis der Prüfung hat die Auftragsverwaltung Brandenburg mit dem BMVBS intensiv verhandelt, mit dem Ergebnis, dass das BMVBS nun den Gesehenvermerk für die Kostenberech
nung am 15.08.2012 erteilt und der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zugestimmt hat - also eine positive Nachricht.
Darüber bin ich sehr erfreut. Gibt es denn schon konkrete Termine, an denen das weitere Vorgehen besprochen wird?
Die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren müssen jetzt entsprechend vorbereitet werden. Das wird Zeit in Anspruch nehmen, das ist immer so. Ich werde selbstverständlich darüber informieren, weil ich auch Anfragen von Bundestagsabgeordneten und von Ihrem engagierten Landrat habe, wie die Planungen weitergehen. Es ist so, dass Planungskapazitäten nur begrenzt vorhanden und beispielsweise auch durch die A 14 sehr viele Planungskapazitäten gebunden sind. Ich bin optimistisch. Es ist ein Projekt im Investitionsrahmenplan, sodass wir dann möglichst zeitnah das Planfeststellungsverfahren einleiten können.
Jetzt kommen wir zu dem Abgeordneten Büchel, der mit sich selbst tauscht, und zwar die Frage 1052 gegen die Frage 1056 (Reduzierung der Stunden für Gedenkstättenpädagogen).
Die Gedenkstätte Seelower Höhen soll bis zum 15. Dezember dieses Jahres neu gestaltet werden. Die neu zu erarbeitenden Angebote werden Schülern die Möglichkeit geben, sich am authentischen Ort historisches Wissen über den Zweiten Weltkrieg und die DDR-Geschichte anzueignen, ihre Urteilsfähigkeit weiterzuentwickeln und demokratische Werte an einem außerschulischen Lernort zu erfahren. Dieses Vorhaben wird allerdings durch die möglicherweise geplanten Einschnitte in der Zuweisung von Stunden für Gedenkstättenpädagogik von zehn auf fünf pro Woche gefährdet.
Ich frage die Landesregierung: Inwiefern hält sie angesichts der geschilderten Vorhaben zur Neugestaltung dieser Gedenkstätte diese Halbierung der wöchentlichen Stunden für gerechtfertigt?
Herr Präsident! Meine Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Büchel, gedenkstättenpädagogische Arbeit ist wichtig. Mir liegt es auch ganz besonders am Herzen, dass Schülerinnen und Schüler durch die gedenkstättenpädagogischen Angebote
die Möglichkeit haben, Unterricht an authentischen außerschulischen Lernorten zu Themen der deutschen Diktaturgeschichte des 20. Jahrhunderts zu erleben.
Die schrecklichen Kriegsereignisse im Oderbruch und auf den Seelower Höhen im Frühjahr 1945 sind bis heute spürbar. Sie bilden eine Herausforderung, uns für Frieden und Versöhnung einzusetzen, indem wir die Wurzeln kennen. Es ist deshalb wichtig, dass Schülerinnen und Schüler vor dem Hintergrund der historischen Katastrophe der Schlacht auf den Seelower Höhen in die Auseinandersetzung um Fragen des Friedens und der Demokratie mit hineingenommen werden. Dazu dient Gedenkstättenpädagogik. Deshalb wird mein Haus auch weiterhin eine Gedenkstättenlehrkraft für die pädagogische Arbeit für die Schülerinnen und Schüler an der Gedenkstätte Seelower Höhen bereitstellen.
Ich muss jetzt aber etwas ausholen, um zu erläutern, warum es zu dieser Stundenveränderung kommt. Das MBJS ist seit vielen Jahren in der gedenkstättenpädagogischen Arbeit engagiert. Seit Jahren sind Gedenkstättenlehrkräfte an den Orten der Erinnerung tätig - ob das hier in Potsdam in der Lindenstraße ist, in Brandenburg an der Havel in der Strafanstalt Görden, in der ehemaligen JVA Cottbus, die ja jetzt auch mit unterstützt wird, oder im Speziallager 1 des NKWD in Mühlberg an der Elbe. Gedenkstättenlehrerinnen und -lehrer arbeiten in der Stasigedenkstätte in Frankfurt (Oder), im Speziallager Ketschendorf, in Halbe im Dokumentationszentrum, in Jamlitz-Lieberose und natürlich in den Gedenkstätten Sachsenhausen und Ravensbrück.
Wir setzen in jedem Schuljahr 140 Lehrerwochenstunden dafür ein. Das ist nicht wenig, denn Sie wissen, dass der Gesamtlehrerstellenpool gedeckelt ist. Auch an der Gedenkstätte auf den Seelower Höhen ist seit Jahren eine Gedenkstättenlehrkraft unseres Hauses tätig. Fünf Lehrerwochenstunden gegenüber bisher zehn Lehrerwochenstunden, das ist natürlich - dessen bin ich mir bewusst - eine deutliche Einschränkung. Die gedenkstättenpädagogische Arbeit an der Gedenkstätte bleibt aber dadurch weiterhin gesichert. Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Grund dafür ist, dass in Brandenburg die Zahl der erschlossenen Gedenkstätten ständig zunimmt. An all diesen neuen erschlossenen Gedenkstätten wollen wir auch sinnvolle Angebote machen. Das ist ein wichtiges Zeichen für eine starke und auch lebendige Erinnerungskultur.
Wir haben auch erst in diesem Jahr neue Orte eröffnet. Dazu gehört die Gedenkstätte Todesmarsch im Belower Wald, die bislang ohne Unterstützung durch eine Gedenkstättenlehrkraft auskommen musste. Des Weiteren gehört auch die neu entwickelte Ausstellung der Gedenkstätte für Euthanasieopfer am Nicolaiplatz in Brandenburg an der Havel dazu. Die haben wir erst vor wenigen Tagen eröffnet. Hier sollen erstmalig und innovativ gedenkstättenpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf entwickelt werden. Ich halte das für ein ganz wichtiges Projekt, denn Sie wissen: An der Euthanasiegedenkstätte wird daran erinnert, dass gerade Menschen mit Behinderungen - auch Kinder und Jugendliche - vergast wurden. Die Tötungsmaschinerie wurde dort erprobt. Es ist auch wichtig, dass wir für diese Gruppe spezielle Angebote entwickeln.
Ohne eine Umverteilung von Ressourcen wäre diese wichtige Arbeit aber nicht realisierbar, weil wir keinen endlosen Topf an
Lehrerwochenstunden haben. Mir ist es deshalb auch ganz wichtig, klarzustellen, dass die Zahl der Lehrerwochenstunden, mit der wir eine Gedenkstätte unterstützen, in keiner Weise eine inhaltliche Bewertung des Gedenkortes, seiner Geschichte oder seiner Konzeption darstellt. Im Gegenteil, ich hatte selbst vor Ort Gelegenheit, mir ein Bild der guten Arbeit in Seelow zu machen. Diese Kürzung ist der Umverteilung und nicht der geringeren Wertschätzung geschuldet. Ich gehe davon aus, dass die wichtige Arbeit auch in dieser Form noch möglich sein wird. - Danke.
Vielen Dank. - Die Aktuelle Stunde war heute kürzer als 60 Minuten. Deshalb ist die Fragestunde nach 60 Minuten bereits jetzt beendet.
Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs, Drucksache 5/5829, an den Hauptausschuss - federführend - und an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft mitberatend. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist beides nicht der Fall.
Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Wir kommen also zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in Drucksache 5/5835. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich kann beides nicht feststellen. Damit ist das Gesetz angenommen.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4 und entlasse Sie in die Mittagspause, die, wenn Sie einverstanden sind, bis 12.45 Uhr dauern wird. Das sind 50 Minuten, die sicher reichen.