Protocol of the Session on August 30, 2012

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich finde es richtig gut und wohltuend, dass bei einem so wich

tigen Thema die Regierungsfraktionen und eine Oppositionsfraktion gemeinsam einen Entschließungsantrag einbringen. Das ist ein gutes Zeichen.

(Beifall SPD und des Abgeordneten Beyer [FDP])

Brandenburg ist ein seenreiches Bundesland, das seenreichste der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt gute Gründe, nach Brandenburg zu kommen. Zwei sind schon genannt worden: Frauen und Seen.

(Heiterkeit und Beifall - Minister Dr. Markov: Ob die Reihenfolge so sein muss?)

Es gibt sicherlich noch mehr Gründe. Aber wir wollen die freie Zugänglichkeit und die Nichtprivatisierung der Seen auch deshalb erreichen, weil viele Brandenburger an und in den Seen Erholung suchen und möglichst viele Gäste nach Brandenburg kommen sollen.

(Beifall SPD)

Dieser Erfolg ist keine Selbstverständlichkeit.

Jetzt komme ich zur CDU: Es war nicht hilfreich, Parallelverhandlungen zu führen. Der Landtagsantrag auf kostenfreie Übertragung dagegen war hilfreich.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Wir sind in den Haushaltsberatungen. Einerseits werfen Sie von der CDU der Landesregierung bzw. unserem Finanzmister vor, viel zu spät mit der Schuldentilgung anzufangen. Jetzt aber werden 3,7 Millionen Euro von einer öffentlichen Hand zu einer anderen öffentlichen Hand überwiesen. Als Folge davon tickt die Schuldenuhr des Bundes etwas langsamer und unsere etwas schneller. Das können Sie keinem Menschen erklären!

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Nichtsdestotrotz gibt es auch Gemeinsamkeiten zwischen der SPD, den Linken, der CDU und der FDP. So denken wir gemeinsam darüber nach, wo die Seen am besten aufgehoben sind.

(Vogel [GRÜNE/B90]: Darüber denken wir auch nach!)

Für mich ist die kommunale Ebene die erste Adresse, bei der wir nachfragen sollten.

(Beifall SPD und vereinzelt FDP)

Sowohl mit den Vertretern des Städte- und Gemeindebundes als auch mit denen des Landkreistages habe ich schon darüber gesprochen. Vielleicht findet man sogar gemeinsame Lösungen. Es gibt Interessenbekundungen sowohl von Landräten als auch von Bürgermeistern. Das muss man sicherlich detailliert prüfen. In einem Fall kann die eine Lösung, in einem anderen Fall die andere Lösung richtig sein.

Ich will begründen, warum mir das Thema besonders am Herzen liegt. Ein See hat großen Wert. Deswegen haben wir auch die Verhandlungen geführt. Aber im Zusammenhang mit einem See gibt es immer auch Interessenkonflikte. Jemand, der dort

Erholung suchen und baden gehen will, hat vielleicht ein anderes Interesse als ein Fischer oder Angler. Vielleicht hat der eine oder andere auch Interesse daran, dort einfach nur Ruhe zu finden und nicht von Motorbootgeräuschen gestört zu werden. All das muss abgewogen werden. Nach meiner festen Überzeugung ist eine Lösung am besten dadurch zu erreichen, dass die Verantwortung auf der kommunalen Ebene liegt.

(Beifall SPD)

Ich komme zu den Grünen: Halten Sie Landräte und Bürgermeister für politische Selbstmörder? Wenn ein Bürgermeister oder ein Landrat bzw. eine Kommune oder ein Landkreis vom Land einen See übertragen bekommt und diesen dann privatisieren will, dann überlebt das keiner von denen; es folgt nämlich sofort ein Abwahlantrag. Insofern ist der Antrag der Grünen völlig absurd.

Ich denke, wir tun gut daran, Vertrauen in die kommunale Ebene zu haben. Das täte auch den Grünen ganz gut.

(Beifall SPD)

Wie soll es weitergehen? Der Souverän ist der Landtag. Er hat letztlich zu entscheiden, übrigens auch über die 3,7 Millionen Euro. Das ist die Entscheidung der Abgeordneten. Dass ich mir mit dem Finanzmister in fünf Minuten einig war, dass das nicht der Einzelplan des MIL sein kann, sondern dass es der Einzelplan 20 sein muss, ist die eine Seite. Aber Sie, die Abgeordneten, müssen das bestätigen.

Genauso muss der Landtag entscheiden, wie es mit den Seen weitergehen soll. Ich habe die Aufgabe, eine Interministerielle Arbeitsgruppe zu leiten und einen Vorschlag zu unterbreiten. In welche Richtung er gehen kann, habe ich heute erläutert. Aber völlig klar ist: Sämtliche kommunalrechtlichen Aspekte, etwa was die Übertragung und die Grunderwerbssteuer betrifft, müssen abgeprüft werden.

Noch einmal zu den Grünen: Man kann dort sogar eine Klausel einbauen, dass das Gewässer bei Weiterveräußerung wieder an das Land zurückfällt. Es ist überhaupt kein Problem, das entsprechend zu regeln. Ich sage den Abgeordneten eines zu Herr Dombrowski, wir brauchen auch keinen Bericht im IV. Quartal -: Selbstverständlich wird der zuständige Fachausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft nach jeder IMAG informiert, was wir dort besprochen haben.

(Frau Wehlan [DIE LINKE]: Das ist löblich!)

Es ist ja auch klug, so etwas zu tun. Sie haben ein Akteneinsichtsrecht; insofern kann ich mir jede Geheimniskrämerei dort sparen. Ich bin mir sicher, nach dem großen Verhandlungserfolg gelingt es uns, mit diesem Paket, welches wir jetzt haben, so umzugehen, dass es den Menschen, den Bürgerinnen und Bürgern in Brandenburg nützt. - Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Damit hätte Frau Gregor-Ness noch einmal die Möglichkeit zu sprechen. - Aber sie hat keinen Bedarf.

Somit hätte nun Herr Dr. Luthardt nochmals die Möglichkeit. Er möchte sprechen. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, es gibt wahrlich unterschiedliche Gründe, warum man nach Brandenburg gekommen ist. Nun könnte ich das Lied „Meine Braut ist die See“ anstimmen, aber der Grund, warum ich hier hergekommen bin, war unter anderem auch eine Frau.

Ich fand die Diskussion sehr anregend und stelle fest, dass es im Wesentlichen Übereinstimmung gibt. Dass hier über Kleinigkeiten gestritten wird, ist klar.

Was die Zuordnung betrifft, so möchte ich nochmals sagen: Wir sollten die Arbeitsgruppe der Ministerien arbeiten lassen. Ich denke, von dort sollen Vorschläge kommen. Es ist hier nicht der Ort und die Zeit, uns im Einzelnen darüber zu unterhalten, wer nach welchem Gesichtspunkt welchen See bekommt. Ich möchte aber noch einmal sagen: Die Seen werden nicht vorrangig aus Naturschutzgründen übertragen, sondern aus den allgemeinen Gründen, die bereits genannt wurden. Dabei spielen auch wirtschaftliche Gründe eine Rolle, und es muss eine Einzelfallprüfung geben, das ist ganz klar.

Nochmals zu der Diskussion, die zur unentgeltlichen Übertragung geführt wurde. Das ist nach wie vor unsere Forderung, aber Frau Gregor-Ness sagte bereits, dass es gut und geschickt war, mit einer solchen Position in die Verhandlung zu gehen und sich auf einen relativ niedrigen Preis zu einigen. Deshalb, denke ich, war unser Beschluss vom Dezember 2009 richtig, und dazu stehen wir auch heute noch.

(Beifall DIE LINKE und des Abgeordneten Bischoff [SPD])

Zu den Anträgen: Über den Antrag der CDU wurde bereits ausführlich diskutiert; den lehnen wir natürlich ab. Was den Antrag der Grünen angeht, so habe ich bereits gesagt, dass die Zugänglichkeit der Seeufer im Naturschutzausführungsgesetz geregelt werden soll. Das ist, denke ich, doch eine relativ revolutionäre Sache, die wir dort angehen, und wir brauchen keine Angst zu haben, dass an diesen Seen irgendetwas möglich ist und geschieht.

Bei einer Weiterveräußerung durch die Kommunen - wenn es wirklich dieses Misstrauen gibt - ist es natürlich möglich, eine Grundbuchsicherung vorzunehmen, das ist ganz klar.

Alles in allem können wir froh und glücklich sein, dass wir die Seen haben, und wir sollten nun schauen, wie wir weiter damit umgehen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Auch Minister Vogelsänger hätte noch einmal Gelegenheit. - Er hat aber alles gesagt, was nötig war. Damit sind wir am Ende der Rednerliste angelangt und kommen zu den Abstimmungen.

Als Erstes steht zur Abstimmung der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, Drucksache 5/5905, ohne Titel. Wer dem zu

stimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zum Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/5906. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zum Entschließungsantrag in der Drucksache 5/5911 - Neudruck -, eingereicht von der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion die DIE LINKE. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

Drucksache 5/5848

Wir beginnen mit Frage 1039 zum Thema Jagdrecht, und ich schlage vor, die Fragen 1039, 1040 und 1041 gemeinsam beantworten zu lassen, da sie alle den gleichen Gegenstand haben.

Der Abgeordnete Folgart beginnt mit Frage 1039 (Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Duldung der Jagdausübung in gemeinschaftlichen Jagdbezirken).

Am 26. Juni 2012 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) abschließend über die Rechtmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft nach deutschem Jagdrechtssystem. Danach muss der Kläger die Jagd auf seinem Grund und Boden nicht dulden.