Protocol of the Session on December 16, 2009

Im Land Brandenburg sind wir neben der aktiven Unterstützung der bundesweiten Initiativen auch bemüht, die Schwachstellen des Bologna-Prozesses vor Ort unmittelbar anzugehen. Ich möchte diese noch einmal kurz zusammenfassen: Bei den von den Studierenden vorgetragenen Problemen und den auf Länderebene diskutierten Fragen und Lösungsansätzen handelt es sich zum überwiegenden Teil um studienorganisatorische Aspekte. Diese ziehen nicht automatisch Gesetzesänderungen nach sich, sondern können zum Teil auf der Hochschulebene im Dialog von Studierenden und Hochschulleitungen angegangen werden. Das passiert auch. Es gibt einen Runden Tisch. An der Universität Cottbus hat sich der Präsident gemeinsam mit den Studierenden hinter Resolutionen gestellt. An der Viadrina wird intensiv miteinander diskutiert. Die Hochschule ist der richtige Ort, an dem konkret über Veränderungen der Studiengänge gesprochen werden muss.

Die Studierenden richten häufig den Vorwurf an die Politik, die Betreuung sei schlecht, und es müsse oft in zu großen Gruppen studiert werden. Das ist teilweise richtig. Nichts ist so gut, dass man es nicht noch besser machen könnte. Wir wissen, dass die Betreuungsrelation - Herr Jürgens hat das vorhin auch zitiert bzw. die Anzahl des wissenschaftlichen Personals an den Universitäten unterdurchschnittlich ist. Das hat auch den Grund, dass wir beispielsweise keinen Medizinstudiengang haben - er ist besonders betreuungsintensiv -, der in solche Durchschnittswerte einfließt. Aber was die Fachhochschulen betrifft, so sind wir besser aufgestellt als der Landesdurchschnitt. Hier sehe ich einen Lösungsansatz darin, dass wir die Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 für das Jahr 2010 immerhin in der Höhe von 7 Millionen Euro für die Verbesserung der Betreuungsrelation

verwenden können. Die Hochschulen können aus diesen Mitteln im eigenen Ermessen Personalmaßnahmen finanzieren und damit die Betreuungsrelation effektiv verbessern. Das wird sicherlich vor jedem Studiengang und an jeder Hochschule unterschiedlich sein. Deswegen ist es nicht sinnvoll, pauschal irgendwelche Zahlen vorzugeben. Die Hochschulen sind bei der Personalbedarfsplanung der Landesregierung bis zum Jahr 2012 von Stellenreduktionen im wissenschaftlichen Bereich ausgenommen. Außerdem läuft seit Beginn 2009 an der Universität Potsdam und an der Fachhochschule Wildau ein Modellversuch zur Stellenplanflexibilisierung. Auch das dient dazu, die Autonomie der Hochschulen zu nutzen, um hier tatsächlich Verbesserungen in der Betreuungsrelation zu schaffen.

Lassen Sie mich zu dem wichtigen Punkt Übergang zum Master-Studium noch einiges beitragen: Er ist immer wieder Gegenstand der Studierendenproteste. Grundsätzlich muss man dazu sagen, dass die Master-Studiengänge sich durch ein besonders hohes fachliches und wissenschaftliches Niveau auszeichnen und dass eine Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Ländern auch im europäischen Raum gegeben sein muss. Die Zielgruppe für den Master sind deshalb jene Studenten, die das Bachelor-Studium mit gutem Erfolg abgeschlossen haben und entweder eine weitere akademische Karriere, die Promotion oder die Vertiefung in einer bestimmten Spezialisierung anstreben. Trotzdem ist es natürlich richtig, diesen Zugang zum Master-Studiengang zu vereinfachen, und ich stehe auch hinter der Forderung, dass jeder Student eine reale Chance haben muss, einen Master-Studienplatz zu erreichen.

Bisher enthielten die Strukturvorgaben der KMK hierzu eine Soll-Vorschrift: Die Hochschulen sollen weitere besondere Zugangsvoraussetzungen neben dem Hochschulabschluss festlegen. Daher rührt auch die Formulierung, die in unserem jetzigen Hochschulgesetz steht; sie deckt sich komplett mit der Soll-Vorschrift der KMK. In den neuen Eckpunkten, die wir letzte Woche beschlossen haben, ist festgelegt, dass diese SollVorschrift durch eine Kann-Vorschrift ersetzt werden soll. Das heißt, die Hochschulen können aus Kapazitäts- oder aus Qualitätsgründen weitere Voraussetzungen festlegen. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich. Dementsprechend könnten wir im Brandenburgischen Hochschulgesetz diese Regelung zu den Master-Zugangsvoraussetzungen in die aktuelle KMK-Strukturvorgabe umwandeln.

Die weiteren Zugangsvoraussetzungen, die die Hochschulen derzeit festlegen, werden im Rahmen der Rechtsaufsicht geprüft, und es wird darauf hingewirkt, dass nur die Anforderungen gestellt werden, die jedem Bachelor-Absolventen grundsätzlich auch eine realistische Chance geben, ein Master-Studium im Anschluss an das Grundstudium aufzunehmen.

Ich habe mit den Studierenden - und ich habe mich mehrfach mit Studierenden getroffen, weil ich ihre Forderungen sehr ernst nehme - im Detail über jede Forderung gesprochen. Ich habe den Eindruck, dass viele Sorgen, die die sogenannte Zwangsexmatrikulation oder den Übergang zum Master betreffen, real nicht durch Zahlen untersetzt sind. Wir werden heute Nachmittag noch einmal darüber sprechen. Daher ist es wichtig, genau zu beobachten und zu kontrollieren, wie sich diese Zugangsvoraussetzungen auswirken und was notwendig sein wird, um dem falls sich diese Ängste bestätigen - entgegenzuwirken.

Meine Damen und Herren! Das Ziel des gesamten Bologna

Prozesses ist es, den Studierenden bei guten Studienbedingungen zu ermöglichen, an unseren Hochschulen international anerkannte und gleichwertige Studienleistungen und -abschlüsse zu erbringen. Dieses Ziel werden wir in allen mit der Umsetzung des Bologna-Prozesses befassten Gremien sowie hier im Land Brandenburg aktiv verfolgen. Ich beabsichtige, auch vor dem Hintergrund der Eckpunkte-Änderungen der KMK gemeinsam mit den Hochschulpräsidenten unseres Landes eine Vereinbarung zu treffen, wie wir bereits im nächsten Jahr die Dinge so umgestalten können, dass wir diesen KMK-Regelungen entsprechen.

Noch einen Satz zu den Mitwirkungsrechten der Studierenden: Wie Sie wissen, haben wir im Rahmen der Hochschulautonomie den Hochschulen weitgehend Freiraum gegeben, ihre Grundordnungen und ihre Gremien zu gestalten, aber selbstverständlich müssen die Studierenden in den unterschiedlichen Gremien adäquat beteiligt sein.

Es gibt nun auf der EU-Ebene der Hochschule eine Reihe von unterschiedlichen Entscheidungsgremien. Dort, wo Studierende direkt betroffen sind, sollten sie angemessen beteiligt sein. In § 5 unseres Hochschulgesetzes ist die Mitwirkung der Hochschulmitglieder an der Selbstverwaltung entsprechend geregelt. Als Grundsatz gilt, dass alle Mitgliedsgruppen in Hochschulgremien vertreten sein müssen und nach Maßgabe der Qualifikation, Funktion, Verantwortung und Betroffenheit der Mitglieder stimmberechtigt sind. Nach Maßgabe dieses Grundsatzes haben die Hochschulen mithin die Möglichkeit, in ihren Satzungen die Vertretung der Mitgliedsgruppen und ihr Stimmengewicht frei zu regeln.

Ich gehe davon aus, dass durch die von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Änderungen, durch Beschlüsse, die die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin heute erlangen sowie durch den intensiven Dialog auf Hochschul-, aber auch auf Landesebene sehr vielen berechtigten Forderungen der Studierenden nachgekommen wird. In meinen Augen sind damit die Gründe, die zur Besetzung des Audimax in der Universität Potsdam geführt haben, letztlich behoben. Ich würde mir wünschen, dass wir gemeinsam an den Verhandlungstisch zurückkehren und Stück für Stück im Detail an den notwendigen Verbesserungen arbeiten, damit an all unseren Hochschulen gründlich und persönlichkeitsbildend studiert werden kann. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Während die Abgeordnete Melior für die SPD ans Rednerpult tritt, begrüße ich eine weitere Schülergruppe des Paulus-Praetorius-Gymnasiums Bernau als unsere Gäste und heiße Sie herzlich willkommen.

(Allgemeiner Beifall)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Niels, ich möchte kurz auf Ihren Redebeitrag eingehen; wir können heute Nachmittag gern noch einmal darüber reden. Wenn wir in dem Antrag fordern, dass evaluiert wird und dafür eine kurze Zeitspanne vorgesehen ist, nämlich bis zum I. Quartal 2010, dann

heißt das, dass wir sehr schnell einen Überblick über die Situation in Brandenburg haben möchten. Jeder, der schon länger politisch tätig ist, weiß, dass dies ein ambitioniertes Ziel ist, denn das Hochschulgesetz lässt sich nicht kurzerhand aufschnüren, um darin zwei Paragrafen zu ändern, womit dann alle Wünsche befriedigt wären. So einfach ist es leider nicht.

Ich rate dazu, eine differenzierte Betrachtung vorzunehmen. Sie, Frau Niels, und ich waren beim Gespräch mit den Studierenden der BTU Cottbus, der Uni Potsdam und der Fachhochschule Potsdam dabei. Es war eine große Runde mit vielen Vertretern. Ich habe dabei gelernt, dass es eine deutliche Differenzierung gibt, was Fachhochschulen und Hochschulen angeht. Die Ministerin hat ausdrücklich darauf hingewiesen: Die Probleme der Universität Potsdam sind andere als die der Fachhochschule Potsdam. Wenn der Rektor der Fachhochschule von seiner Einrichtung sagen kann, dass ein Teilzeitstudium in allen Studiengängen möglich sei, so ist das gut und richtig. Trotzdem muss man sagen, an anderen Stellen gibt es offensichtlich Bedarf. Wir sollten uns die Mühe machen, eine differenzierte Betrachtung vorzunehmen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und vereinzelt DIE LINKE)

Das Wort erhält noch einmal die Linksfraktion. Der Abgeordnete Jürgens spricht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anlass für diese Aktuelle Stunde waren die Proteste der Studierenden in Brandenburg und deutschlandweit. Ich habe in der Debatte viel Verständnis für den Bildungsstreik und Zustimmung zu den Forderungen der Studierenden vernommen. Im Sinne dieser Bekenntnisse vonseiten verschiedener Rednerinnen und Redner war die Wahl des Themas für die Aktuelle Stunde sinnvoll und richtig.

Wenn die Proteste als berechtigt angesehen werden, so heißt das, dass wir uns nicht auf dem Preis für gute Lehre ausruhen dürfen, sondern handeln müssen. Herr Prof. Schierack, Sie haben gesagt, Bologna dürfe keine Imagekrise sein. Beim Bologna-Prozess geht es weder um Image noch um einen Kniefall vor der Wirtschaft, sondern es geht um Wissenschaft, Bildung und die persönliche Entwicklung von Menschen.

Natürlich ist eine Änderung des Hochschulgesetzes nötig. Sie haben Recht, Herr Dr. Schierack, es bedarf auch interner Verbesserungen seitens der Hochschulen; das ist klar, und das geschieht auch derzeit. Aber gerade weil wir die Studierenden an den internen Verbesserungen beteiligen wollen, brauchen wir eine Änderung des Hochschulgesetzes. Derzeit sind sie nicht ausreichend in den Gremien der Hochschulen vertreten und können nicht an den internen Verbesserungen mitwirken. Wir brauchen eine Änderung des Hochschulgesetzes unter anderem, um den Übergang von Bachelor zu Master - Frau Ministerin hat die anstehenden Änderungen angesprochen - und vielleicht auch die Zwangsexmatrikulation neu zu regeln.

Das alles kann nicht von heute auf morgen geschehen - da hat Frau Melior völlig Recht -, aber wir haben einen Zeitplan im Blick, den wir heute Nachmittag beschließen wollen. Es ist vorgesehen, dass die Ministerin bereits im I. Quartal 2010 Be

richt erstatten wird, welche dieser Forderungen zu erfüllen möglich ist. Danach werden wir weiter darüber reden. Ich denke, es ist gut, einen Zeitrahmen zu setzen und nicht Knall auf Fall Änderungen zu beschließen.

Frau Niels, Sie kennen die finanzielle Lage dieses Landes und wissen auch, wie sie sich in den kommenden Jahren darstellen wird.

(Senftleben [CDU]: Das haben wir von Ihnen ja noch nie gehört!)

Soweit es in unserer Macht steht, werden wir als Koalition alle Anstrengungen unternehmen, im Haushalt einen Vorrang für Bildung festzulegen.

Gespräche zu führen, Herr Lipsdorf, wie Sie es anmahnen, reicht nicht aus. Wir müssen handeln. Die Koalition tut dies. Ich werbe dafür, es nicht bei dieser Aktuellen Stunde zu belassen. Die Koalition wird das ihre dafür tun, die Forderungen der Studierenden aufzugreifen und hochschulpolitische Verbesserungen im Land zu erreichen. - Danke schön.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Damit sind wir am Ende der Aktuellen Stunde angelangt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

Drucksache 5/161 Drucksache 5/165 Drucksache 5/169 Drucksache 5/106

Es liegen drei Dringliche Anfragen zum Thema Schließung der Molkerei in Elsterwerda vor. Wenn Sie einverstanden sind, lassen wir sie zusammen beantworten. Die Dringliche Anfrage 2 (Campina Elsterwerda) stellt die Abgeordnete Hackenschmidt.

Das niederländische Unternehmen FrieslandCampina plant für Mitte 2011 die Schließung seines Werkes in Elsterwerda und die Verlagerung der Produktion nach Gütersloh, Heilbronn und Köln.

Ich frage die Landesregierung: Durch welche Maßnahmen der Landesregierung sollen der Standort Elsterwerda und damit 350 Arbeitsplätze in einer strukturschwachen Region erhalten werden?

Die Dringliche Anfrage 3 (Schließung des Produktionsstand- ortes von FrieslandCampina in Elsterwerda) stellt die Abgeordnete Heinrich.

Das Molkereiunternehmen FrieslandCampina will Mitte 2011 den Produktionsstandort in Elsterwerda schließen. Davon sind

mehr als 300 direkte Arbeitsplätze betroffen. Der Wegfall des größten Arbeitgebers der Stadt würde auch 1 000 bis 2 000 Jobs bei den Zulieferern gefährden. Eine ganze Region im Süden des Landes würde davon hart getroffen. Außerdem ist die Kläranlage von Elsterwerda auf die Bedürfnisse eines großen Molkereiunternehmens zugeschnitten und wäre ohne das Unternehmen völlig überdimensioniert. In den letzten Jahren hat der Standort von Campina in Elsterwerda mehrere Millionen Euro Fördermittel vom Land erhalten; dafür wurde eine Arbeitsplatzgarantie gegeben.

Ich frage die Landesregierung: Welche Bemühungen wird sie unternehmen, um den Standort und damit die direkten und indirekten Arbeitsplätze zu erhalten?

Wir kommen zur Dringlichen Anfrage 4 (Campina Werks- schließung in Elsterwerda), gestellt von der Abgeordneten Steinmetzer-Mann. Bitte sehr.

Nachdem in Herzberg das Grohe-Werk schließen musste, steht nun in Elsterwerda die Schließung des Campina-Werkes bevor. 351 Arbeitsplätze sind davon betroffen; weitere 1 000 bis 2 000 Arbeitsplätze hängen an diesem Werk. Die Bürger der Stadt bzw. die Kommune selbst wären mit einer Preisspirale im Bereich des Trink- und Abwassers konfrontiert. Ich begrüße, dass eine Prüfung erfolgt, ob Fördermittel zurückgefordert werden.

Ich frage die Landesregierung: Welche Unterstützung kann sie den Bürgern und der Region geben?

Die Antwort auf die drei Fragen wird Wirtschaftsminister Christoffers geben.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Damen Abgeordnete, ich freue mich über die große Aufmerksamkeit im Parlament, die die Nachricht von der drohenden Werksschließung von Campina in Elsterwerda nach sich zieht. Ein Stück weit öffentliche Debatte über industrie- und strukturpolitische Entscheidungen hilft uns allen, einen Weg zu finden, die Schließung des Werkes abzuwenden.

Wie ist die Situation? Letzte Woche wurde die Landesregierung darüber informiert, dass auf der Grundlage eines Gutachtens, das der Landesregierung noch nicht vorliegt, die Entscheidung getroffen worden sei, das Werk in Elsterwerda zu schließen.

Das Problem, das wir haben: Das Unternehmen ist ein Zusammenschluss von genossenschaftlichen Strukturen. Insgesamt sind es etwa 16 000 Milchbauern, denen dieses Unternehmen gehört. Der Schwerpunkt der Produktion liegt im Bereich Niederlande und Nordrhein-Westfalen. Offensichtlich planen die Eigner, einen Teil der Milchveredlung bzw. -verarbeitung näher an die Erzeugergebiete, in denen sie tätig sind, heranzuziehen. Daraus wurde nach der Studie geschlussfolgert, dass insgesamt

sechs Werke in Europa geschlossen werden sollen und dass die Produktion, die in Elsterwerda stattfindet, auf andere Werke in Deutschland verlagert werden soll. Schließungstermin soll der 30.06.2011 sein.

Die Landesregierung hat unmittelbar nach dem Bekanntwerden dieser Information mit Campina Deutschland Kontakt aufgenommen. Wir sind uns mit Herrn Reuss einig, am Montag ein Gespräch zu führen, um zu überprüfen, inwieweit Campina Deutschland und die Landesregierung zum Erhalt des Standortes agieren können. Wir haben Kontakt mit dem Bürgermeister aufgenommen. Selbstverständlich ist die Landesregierung bei der Gesprächsrunde, die morgen zwischen Betriebsrat, Bürgermeister, Landrat und der Geschäftsführung des Unternehmens in Elsterwerda stattfindet, präsent, um weitere Varianten auszuloten und um festzustellen, was wir machen können bzw. was wir einleiten sollen. Das heißt, wir sind gegenwärtig auf einem Sachstand, auf dem man Informationen austauscht und vor allen Dingen Hintergründe zu eruieren versucht, die zu der Entscheidung von Campina geführt haben.

Wir begrüßen außerordentlich, dass sich aus der Region heraus eine Initiative entwickelt hat, auch das Königshaus der Niederlande einzubeziehen.

Ich möchte allerdings auf einen Punkt verweisen: Schließungstermin soll der 30.06.2011 sein. Das heißt, wir haben Zeit, sowohl mit dem Unternehmen zu reden, um eine Korrektur dieser Standortentscheidung zu ermöglichen, als auch, um gemeinsam mit allen Betroffenen ein Alternativszenario zu entwickeln. Elsterwerda ist einer der hochproduktivsten Standorte in diesem Bereich. Er ist marktfähig, er ist wettbewerbsfähig, und wir werden gemeinsam mit allen Betroffenen versuchen, politisch in zwei Richtungen zu agieren. Die eine Richtung ist, innerhalb des Unternehmens - trotz der negativen Aussagen, die das Gutachten für den Standort enthalten soll - eine Perspektive zu finden. Das werden wir überprüfen und dazu einen notwendigen Diskursprozess einleiten. Die zweite Richtung wird sein, Alternativen zu entwickeln.