Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich denke, wer sich in der Landschaft Brandenburgs umschaut, kann sich überzeugen, dass die Krankenhäuser im Land Brandenburg nach 1990 eine gute Entwicklung genommen haben, dass sich an vielen Standorten in unserem Land die materiellen Bedingungen deutlich verbessert haben. Es sind Bundesmittel, aber auch in erheblichem Umfang Landesmittel investiert worden. Wenn man bedenkt, dass einschließlich der im Koalitionsvertrag vereinbarten 400 Millionen Euro insgesamt 4 Milliarden Euro allein an Landesmitteln fließen, ist das schon eine ganze Menge, wenn man bedenkt, dass ein Landeshaushalt rund 10 Milliarden Euro im Jahr umfasst.
Ich denke, das ist etwas, worauf wir aufbauen können. Das wollen wir auch. Wir möchten natürlich, dass unsere Krankenhäuser als Standorte für eine gute gesundheitliche Versorgung in allen Teilen unseres Landes ihre wichtige Funktion in dieser Hinsicht auch in den nächsten Jahren gut erfüllen können. Dafür ist dieses Krankenhausentwicklungsgesetz eine Voraussetzung.
Es ist viel dazu gesagt worden, was duale Finanzierung bedeutet, wie das Ganze funktioniert. Ich konzentriere mich deshalb auf das, was es für Vorteile bringt. Auf jeden Fall weiß jeder, der sich schon einmal mit Krankenhausinvestitionen beschäftigt hat, welche bürokratischen Wege damit verbunden sind, von baufachlichen Begutachtungen und Genehmigungsverfahren bis hin zu allem, was hinterher über die Finanzierungsprozesse im Rahmen der Absprache mit dem Land und der Landesinvestitionsbank erfolgen muss. Ich denke, hier sind gute Ansätze im Gesetz enthalten, das Ganze tatsächlich transparenter und einfacher zu machen, weil einige dieser bürokratischen Prozesse wegfallen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Krankenhäuser mit einer höheren Flexibilität die Fördermittel verwenden können und damit höhere Investitionsspielräume haben. Sie können also auch besser ihre Investitionen planen, weil sie mit festen Zusagen über einen langen Zeitraum rechnen können, mit denen sie auch bei den Banken Kredite beantragen können.
Ich denke, noch etwas ist sehr wichtig: Wir haben vor allem viele kommunale Krankenhausverbünde. Diesen wird die Möglichkeit geschaffen, flexibler zu entscheiden, an welchen Standorten sie die Mittel konzentrieren und konzentriert einsetzen können. Auch hierbei ist wesentlich mehr Transparenz und Flexibilität möglich.
Es ergeben sich selbstverständlich sehr viele Fragen im Einzelnen. Dazu würden wir - so sind die parlamentarischen Regeln -, wenn dieses Gesetz in den Ausschuss überwiesen wurde, die entsprechende Anhörung beantragen, denn das ist bei Gesetzen so üblich. Aber dazu brauchen wir heute erst einmal die Überweisung in den Fachausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, und danach können wir die Anhörung beantragen. Aber ich habe gehört, wir sind uns darin einig, und somit sehe ich keine Probleme. In diesem Sinne können wir dieses Gesetz heute mit gutem Gewissen auf den Weg bringen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wöllert. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Frau Abgeordnete Nonnemacher hat das Wort.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Themen aus dem Gesundheitswesen erfreuen sich in deutschen Parlamenten meist geringer Beliebtheit, denn sie sind kompliziert und undurchsichtig. Das gilt besonders für das duale System der Krankenhausfinanzierung und die den Ländern obliegende Verpflichtung zur Krankenhausinvestitionsförderung. Deshalb soll nochmals kurz das Problem, das diesem Gesetzentwurf zugrunde liegt, fokussiert werden.
Für die Einzelförderung von Krankenhausinvestitionen wurden in den vergangenen Jahren so hohe Verpflichtungsermächtigungen eingegangen, dass das Geld bis einschließlich 2014 aufgebraucht ist. Eine Erhöhung der Haushaltsansätze ab 2015 wäre dringend nötig, um eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen. Diese wird es aber wegen der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung nicht geben - wahrscheinlich wirklich nicht geben können. Deshalb können aktuell notwendige Neubauten, Umbauten oder Sanierungen von Krankenhäusern nicht oder ab 2015 nur rudimentär durchgeführt werden.
In dieser Situation bedient sich die Landesregierung eines Kniffs, der vor Jahren schon in Nordrhein-Westfalen angewandt wurde: Sie ändert die Systematik in der Krankenhausförderung. Statt der Einzelförderung für die Baumaßnahmen und Sanierungen und der Pauschalförderung für kleinteilige Maßnahmen soll es ab 01.01.2013 in der Regel eine fixe Investitionspauschale geben. Das ist zulässig. Der Bund hat in § 10 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes die rechtliche Grundlage für pauschalierte Förderungen geschaffen.
Das Argument, dass es durch Verzicht auf baufachliche und medizintechnische Prüfungen zu Vereinfachungen kommt, überzeugt. Ebenso ist zu begrüßen, dass Krankenhausträger mit mehreren Betriebsstätten künftig entscheiden können, an welcher Stelle sie die pauschalierte Summe für alle Häuser einsetzen. Sie gewinnen mehr Handlungsfreiheit und Flexibilität. Dumm ist nur, dass dadurch noch kein Geld zur Verfügung steht. Die Summen, die der bisherigen Krankenhauspauschalförderung entsprechen und die jetzt noch mit verteilt werden können, sind nämlich im Vergleich zu den Summen der Einzelförderung ausgesprochen marginal.
Zusammenfassend könnte man sagen: Durch die Gesetzesnovelle wird ermöglicht, das nicht vorhandene Geld freier, flexibler und unbürokratischer zu verteilen. Die in den letzten Jahren immer wieder vernommene Klage, dass die Länder ihrer Verpflichtung zur Krankenhausinvestitionsförderung nur äußerst schleppend nachkommen, wird nicht verstummen. Den großen Bedarfen der Krankenhäuser steht nur ein dünnes Rinnsal an Fördergeldern entgegen.
Über die Verteilung des Rinnsals wird eine Rechtsverordnung entscheiden, für die der vorliegende Gesetzentwurf die Grundlage bildet. Danach sollen die Finanzmittel zu 80 % nach Leistungskriterien und zu 20 % nach förderhistorischen Gesichtspunkten vergeben werden. Diese Formulierung hat mich sehr
ins Grübeln gebracht, insbesondere, da damit ein Gerechtigkeitsfaktor einbezogen werden soll. Dort wird der Ausschuss noch einmal ein wenig genauer nachfragen müssen.
Klar ist, dass eine veränderte Fördersystematik kein neues Geld herbeischafft und es keine Aufstockung der Mittel geben wird. Klar ist auch, dass nur gefördert wird, was auch im Krankenhausplan verzeichnet wird.
Der Dritte Krankenhausplan des Landes Brandenburg vom Juli 2008 wird gerade überarbeitet, und dann wird es richtig spannend. Nicht umsonst weist der vorliegende Gesetzentwurf vorsorglich darauf hin, dass - ich zitiere - „die Verringerung stationärer/teilstationärer Leistungsangebote in einem Krankenhaus zu einer Absenkung der Leistungsansprüche führt, die dem betreffenden Krankenhausträger im Wege der Investitionspauschale bereitgestellt werden“.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Die Aussprache wird nun doch nicht durch die Landesregierung beendet. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und ich komme zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/5371, Neudruck, Erstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes, an den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Wer dieser Überweisung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist auch dieser Gesetzentwurf einstimmig überwiesen worden.
Die Aussprache wird mit der einbringenden Fraktion eröffnet. Die Abgeordnete von Halem hat das Wort.
- und Luckau und vielleicht noch von woanders her, seien Sie herzlich willkommen! Wir hätten zu diesem Tagesordnungspunkt gern auf die Debatte verzichten können. Der Sachverhalt
Menschen, die hier in Brandenburg irgendwann einmal bei Kommunal- oder Landtagswahlen kandidieren, müssen damit leben, dass ihre Privatadresse nicht nur aktuell, sondern vielleicht auch noch Jahre später im Rahmen der Wahlinformationen im Internet zu finden ist. Aus unserer Sicht widerspricht das dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Deshalb wollen wir, dass künftig auf den Bekanntmachungen der Wahlvorschläge sowie den Stimmzetteln nur noch der Wohnort der Bewerberinnen und Bewerber steht, gegebenenfalls erweitert durch den entsprechenden Ortsteil, ohne Straße und Hausnummer. Was die Öffentlichkeit der eigenen Wohnadresse bedeuten kann, brauche ich sicher nicht zu erläutern, dazu haben Sie genügend Fantasie. Ich selbst fand es vor einem Jahr nicht sehr komisch, meine Privatadresse auf einer Potsdamer NeonaziWebsite zu finden.
Während all meiner Jahre als Landesgeschäftsführerin und Wahlkampfmanagerin der Bündnisgrünen bin ich mit einer großen Anzahl vergleichbarer und teilweise noch sehr viel weniger erfreulicher Fälle konfrontiert worden. Datenschützer sehen das ebenfalls schon lange kritisch.
Auf der anderen Seite kann man natürlich argumentieren, Bürgerinnen und Bürger hätten ein Recht darauf zu wissen, wo genau und damit natürlich auch ein Stück weit wie genau Politikerinnen und Politiker wohnen. Das müsse Mann oder Frau als Politiker eben aushalten.
Ich finde das richtig, aber ich finde, jeder sollte es selbst entscheiden dürfen. Aus unserer Sicht spricht dieser Anspruch auch nicht gegen unseren Gesetzentwurf, denn erstens geht es nicht nur um diejenigen, die im Ergebnis einer Wahl tatsächlich politische Ämter übernehmen, sondern es geht auch um all diejenigen, die auf hinteren Plätzen von Listen kandidieren, ohne reale Aussicht auf einen Sitz in einer Gebietskörperschaft, einfach nur, um ihre politische Unterstützung damit zu transportieren.
Zweitens gibt es mittlerweile genügend Mittel und Wege, die eigene Identität inklusive Privatadresse, Familienfotos und präferierter Zahncreme - und was einem sonst noch alles einfallen mag - im Internet für alle, die das wollen, zu veröffentlichen. Wir möchten es gern jedem und jeder einzelnen überlassen, wie weit er oder sie sich im Rahmen von Wahlkämpfen öffentlich macht, und wir wollen Sie alle mit diesem Gesetzentwurf auch auffordern, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ernst zu nehmen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete von Halem. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Stark hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sie beabsichtigen also mit diesem Gesetzentwurf, dass bei Kommunal- und Landtagswahlen in Zukunft bei den Wahlbekanntmachungen im Amtsblatt, im Internet und auf den Stimmzetteln anstelle der kompletten Anschrift - also Name, Wohnort, Straße und Hausnummer - nur noch der Wohnort stehen soll. Darüber hinaus schlagen Sie in Ihrem Gesetzentwurf vor, dass gerade bei den Bekanntmachungen zur Landtagswahl nicht mehr der Geburtsort der Bewerber und Bewerberinnen aufgeführt werden soll. All das begründen Sie ganz allgemein im Sinne des Datenschutzes.
Ein Stück weit hat Ihre Argumentation Charme - natürlich ist auch der Datenschutz bei diesem gesamten Thema irgendwie einschlägig. Aber wenn man sich fragt: Worum geht es hier eigentlich, was ist das Ziel wahlrechtlicher Regelungen?, dann muss man sagen: Es geht um Menschen, die sich um Mandate bewerben, die Stadtverordnete, Gemeindevertreter, Kreistagsabgeordnete, Landtagsabgeordnete werden wollen. Was machen die? Sie streben ein öffentliches Amt an. Ich finde, dass die Bürger und Bürgerinnen dieses Landes durchaus auch einen Anspruch darauf haben, zu wissen: Lieselotte Meier gibt es vielleicht 220 mal; ist es die Lieselotte Meier aus der Meeraner Str. 17 - in dem Fall ich - oder ist es die von irgendwo?
Es geht also nicht nur um Datenschutz, sondern auch um den berechtigten Anspruch der Bürger und Bürgerinnen, zu wissen, wen sie da wählen. Dazu gehören auf jeden Fall und ganz bestimmt auch die persönlichen Daten. Die Frage ist: Müssen die überall stehen? Darüber, denke ich, muss man im Ausschuss noch beraten. Auf den Stimmzetteln - sage ich klar: Ja, da muss draufstehen: Wer ist es, wo wohnt er, um wem handelt es sich? Bei den Wahlbekanntmachungen im Internet und anderswo kann man sicher darauf verzichten, da reicht ganz bestimmt der Wohnort aus.
Die Frage - da haben Sie sich zumindest bei Ihrem Gesetzentwurf komplett durch Schweigen ausgezeichnet -, warum denn zukünftig auch der Geburtsort der Bewerberinnen und Bewerber für die Landtagswahl nicht mehr genannt werden soll - ich weiß es nicht. Sie haben sehr viele Leute aus Hamburg, Düsseldorf, München - das ist auch gar nicht schlimm -,
aber ich finde, die Brandenburger und Brandenburgerinnen haben ein Recht darauf, zu wissen, woher die Leute kommen, wo sie sozialisiert wurden, wo sie einen Teil ihres Lebens verbracht haben. Damit, denke ich, ist es durchaus gerechtfertigt, einem Potsdamer zu sagen: Der Geburtsort von Frau Sowieso ist München. - Es schadet ja gar nicht, aber ich denke, es gehört zur Vita, und denjenigen, die Wahlen vornehmen sollen, muss klar sein, woher die Leute kommen.
Insofern, wie gesagt, an der einen oder anderen Stelle ein interessanter Gesetzentwurf. Es gibt ja noch keine Meinungs
bildung, es ist die 1. Lesung. Aber die CDU will ihn gleich ablehnen. Das finde ich auch falsch, ein bisschen kurz gedacht. Ich denke, wir sollten uns die Vorschläge im Ausschuss ansehen, an der einen oder anderen Stelle wird da mit uns sicherlich auch zu reden sein. Aber vom Grunde her gilt eben nicht nur der Datenschutz - er allein ist nicht einschlägig -, sondern es ist auch die Idee, Wählern und Wählerinnen zu zeigen, welche Kandidaten es gibt und wer sich um öffentliche Ämter bewirbt.