Protocol of the Session on June 7, 2012

waltkriminalität und Sexualstraftaten, ist vornehmste Aufgabe von Staat und Gesellschaft. Man sollte nicht unbeachtet lassen, dass das nicht primär bei der Justiz angesiedelt ist, sondern das alte Wort des großen Strafrechtslehrers Franz von Liszt, dass die beste Kriminalpolitik eine gute Sozialpolitik ist, berücksichtigen.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Insofern ist eine konsequente Einforderung des Sozialstaatsgebotes die erste Forderung für eine entsprechende Kriminalpolitik. Frau Teuteberg ist leider nicht da, aber ich habe mit großem intellektuellem Vergnügen ihren Artikel zu „20 Jahre Landesverfassung“ gelesen. Ich glaube schon, dass es notwendig ist, den Sozialstaatscharakter durch soziale Staatszielbestimmungen, durch Ansprüche auf das Recht auf Ausbildung, auf Fortbildung, das Recht auf Wohnung zu untermauern. Es bleibt sozusagen eine leere Abstraktion, die Würde des Menschen für unantastbar zu erklären, wenn nicht die sozialen Voraussetzungen dieser Würde gesichert sind.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Natürlich entzieht sich die Justiz nicht dieser zuvorderst stehenden Aufgabe einer Kriminalprävention. Aber man sollte bedenken, dass das Kind, wenn der Straftäter Gegenstand der Justiz wird, schon in den Brunnen gefallen ist. Wir betreiben quasi eine Nachsorge. Die Möglichkeiten, präventiv zu wirken, sind zum Teil beschränkt. Der Abschreckungszweck wird mit hohen Strafen nur unzureichend erfüllt. Das wirkt nicht so. Wir haben dann die Aufgabe, spezialpräventiv zu wirken. Wir haben in diesem Haus im Zusammenhang mit den Resozialisierungsdebatten viel darüber debattiert, dass man den Strafvollzug auf Behandlungsvollzug ausrichten sollte, dass man dem Resozialisierungsgebot, dem Resozialisierungsanspruch durch therapeutische und andere Maßnahmen gerecht werden muss.

Es ist aber immer zu konstatieren, dass es einen bestimmten Prozentsatz von Strafgefangenen, von Verurteilten gibt, denen nach Verbüßung ihrer Strafhaft eine negative Legalprognose gestellt wird. Solche Verurteilte können der Führungsaufsicht unterstellt werden. Das ist ein strafrechtliches Institut, das unser Strafgesetzbuch vorsieht, eine Mischung aus Kontrollmaßnahmen, die durch ein Gericht angewiesen werden können, also Aufenthaltsverbote, Aufenthaltsgebote, das Verbot, bestimmte Personen zu treffen, sich ihnen zu nähern, sich bestimmten Orten zu nähern. Die Führungsaufsicht beinhaltet auch Hilfsangebote, also zum Beispiel die Weisung, sich, wenn man keine Arbeit hat, regelmäßig bei der zuständigen Arbeitsagentur einzufinden oder sich einer sozialtherapeutischen Behandlung in einer forensischen Ambulanz zu unterziehen oder den regelmäßigen Kontakt zu seinem Bewährungshelfer zu pflegen.

Seit dem 1. Januar 2011 ist dieser Katalog der Maßnahmen der Führungsaufsicht durch die Möglichkeit erweitert worden, dass der zuständige Richter, das zuständige Gericht eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anweisen kann, was gemeinhin als elektronische Fußfessel bezeichnet wird. Das ist eine Fehlbezeichnung. Fußfessel klingt so, als ob man mit einer Kugel am Bein in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt sei. Das ist natürlich nicht so. Es geht darum, dass man mithilfe eines solchen technischen Mittels überwachen kann, wo sich derjenige, der einer solchen Weisung unterliegt, aufhält und wohin er sich bewegt. Das erfolgt über GPS etc.

Der Kreis derjenigen, die einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung unterfallen können, ist sehr begrenzt, weil das Gesetz insoweit die Voraussetzungen stark eingegrenzt hat. So muss der Betreffende mindestens drei Jahre in Haft gesessen haben und Vollverbüßer gewesen sein. Zudem müssen die Straftaten, die er begangen hat, eine gewisse Gefährlichkeit implizieren; damit meine ich Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung. Drittens muss eine Rückfallgefährdung prognostiziert worden sein. Die vierte Voraussetzung ist, dass das zuständige Gericht es für erforderlich halten muss, diese Maßnahme als Vorbeugung gegen künftige Straftaten anzuordnen.

Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der - auch verfassungsrechtlich nicht unproblematischen - Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung bestimmte Ziele verbunden. Er will ein engeres Kontrollnetz hinsichtlich von Aufenthaltsgeboten und -verboten ziehen. Dieses System ermöglicht eine effektivere Kontrolle.

Der Gesetzgeber möchte auch Kontaktsperren, insbesondere zum Schutz der Opfer von Sexualstraftaten, aber auch zum Schutz bestimmter anderer Personenkreise, intensiver kontrollieren.

Damit ist die Hoffnung verbunden, dass mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auch ein Nachdenken bei dem Verurteilten über seine eigene Gefährlichkeit einsetzt. Zudem ist eine gewisse abschreckende Wirkung, falls die Weisungen der Führungsaufsicht nicht befolgt werden, beabsichtigt.

Diese Vorstellungen des Gesetzgebers gründen sich auch auf Untersuchungen, die Länder angestellt haben, die die elektronische Aufenthaltsüberwachung schon seit mehreren Jahren praktizieren. So ist die Anwendung dieser Möglichkeit in 22 Bundesstaaten der USA gang und gäbe. Frankreich und die Niederlande sind ebenfalls dabei. Auch in Großbritannien ist ein Pilotprojekt durchgeführt worden.

Seit dem 01.01.2011 sind wir aufgefordert, auch in Brandenburg die Bedingungen für die elektronische Aufenthaltsüberwachung zu schaffen. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben ein entsprechendes Umsetzungskonzept entwickelt, das einen Verbund beinhaltet. Dabei sollen insbesondere die technischen Voraussetzungen, die Hessen schon geschaffen hat, genutzt werden, weil dort die elektronische Fußfessel schon vor längerer Zeit eingeführt worden ist, wenn auch für eine andere Klientel, etwa zur Vermeidung von U-Haft oder von Strafhaft im unterschwelligen Bereich.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen bieten die Verwaltungsvereinbarung und der heute zur Debatte stehende Staatsvertrag. Die technische Abwicklung erfolgt über die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, kurz: HZD. Dort laufen die ersten Informationen auf. Diese werden formal bearbeitet; Fehlalarme können ausgeschieden werden. Aber es gibt noch keine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Daten. Deswegen hat die Verwaltungsvereinbarung die konkrete Zusammenarbeit zum Gegenstand. Die Daten werden anschließend zur Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder - GÜL weitergeleitet. Dort erfolgt ihre inhaltliche Analyse. Dann kann man feststellen, ob ein Gebot oder Verbot verletzt worden ist. Wenn eine hohe Gefahr gesehen wird, kann der Verurteilte bzw. Proband über das Handy sofort antelefoniert werden, um

ein erstes Stoppzeichen zu setzen. Wenn Verstöße vorliegen, gehen die entsprechenden Daten sofort an die zuständige Führungsaufsichtsstelle des Landes - in dem Fall: des Landes Brandenburg - und zum Bewährungshelfer. Falls Gefahr im Verzug gesehen wird, kann die Landespolizei sofort informiert werden und einschreiten. Das ist in etwa der Inhalt des Staatsvertrages und des konkreten Prozederes.

Ich will noch einige kritische Anmerkungen machen: Man sollte an die elektronische Überwachung des Aufenthalts nicht zu hohe Erwartungen richten. Als diese Möglichkeit vor 10, 15 Jahren aufkam, wurde sie als eine Art „Wunderwaffe“ angesehen. Die Länder mit überlastetem Strafvollzug wollten diesen damit entlasten. Dieser Erfolg hat sich nicht eingestellt. Es hat sich sogar eine exzessive Ausdehnung von Überwachungsstrategien etabliert. Das ist datenschutzrechtlich durchaus problematisch.

Selbst heute denken manche noch, dass das eine Wunderwaffe sei. Im Moment wird die Diskussion über eine „Fußfessel“ für Hooligans geführt. Ich weiß nicht, ob wir eine solche Überwachung anlassunabhängig haben wollen. Ich jedenfalls bin dagegen. Ich möchte nicht den Orwellschen Überwachungsstaat. Diese Maßnahme darf nur in ganz beschränktem Maße und nur für ganz gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter angewandt werden.

Zudem weist sie Probleme auf. Klar ist: Die Bewegungsfreiheit wird nicht eingeschränkt. Der Betreffende kann sich weiter bewegen und theoretisch auch Straftaten begehen.

Ferner ist zu bedenken, dass die meisten Sexualdelikte im familiären Bereich, unter Bekannten stattfinden. Insofern werden die Verbote der Kontaktaufnahme nicht immer zu dem gewünschten Erfolg führen.

Schließlich kommt es durch die „elektronische Fußfessel“, die über Jahre hinweg angeordnet werden kann, zu einer gewissen Stigmatisierung, die durchaus wiedereingliederungshemmend sein kann.

Wichtig ist - darin besteht wohl Übereinstimmung zwischen allen Fraktionen dieses Hauses -, dass wir in Brandenburg einen Ansatz wählen, der zum Ziel hat, auch denjenigen, denen eine schlechte Legalprognose gestellt wird, ein vernünftiges Entlassungsmanagement bzw. eine Entlassungsvorbereitung und einen vernünftigen Übergang in die Gesellschaft zu organisieren. Es geht um eine Wiedereingliederung, die auf Arbeit, auf der Bereitstellung von Wohnraum und auf der Bereitschaft fußt, in einer forensischen Ambulanz an den Persönlichkeitsdefiziten zu arbeiten. Insofern wäre die - nur begrenzt anwendbare - elektronische Aufenthaltsüberwachung eine ergänzende Kontrollmaßnahme. Wir gehen davon aus, dass es pro Jahr fünf Anordnungen in Brandenburg geben wird.

Herr Eichelbaum wird sicherlich thematisieren, dass wir erst jetzt zur Einführung kommen. Bis heute hat es noch keinen rechtswirksamen Beschluss eines Gerichts gegeben, die „elektronische Fußfessel“ in Brandenburg anzuordnen. Insofern sind wir auch zeitlich im Rahmen und können den Auftrag des Gesetzgebers erfüllen. - Danke schön.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Der Abgeordneter Eichelbaum hat das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal bin ich froh darüber, dass sich die Brandenburger Landesregierung entschieden hat, dem Staatsvertrag zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung beizutreten. Das Thema beschäftigt den Landtag nicht zum ersten Mal. Die CDU-Fraktion hatte Sie mehrfach aufgefordert, endlich auch in Brandenburg die rechtlichen Voraussetzungen für die Überwachung von entlassenen gefährlichen Schwer- und Sexualstraftätern zu schaffen.

Sie haben Recht: Der Bundesgesetzgeber hatte die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht bereits mit Wirkung zum 01.01.2011 in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Wir debattieren also nicht mehr über rechtstheoretische Fragen, sondern wir sind bundesgesetzlich und verfassungsrechtlich verpflichtet, die elektronische Fußfessel einzuführen.

(Beifall CDU)

Wir müssen leider feststellen, Herr Minister - Sie selbst haben es schon gesagt -, dass Sie mal wieder mit der Umsetzung einer bundesgesetzlichen Regelung in Brandenburg seit einem Jahr in Verzug sind.

(Beifall CDU)

Durch diese Verweigerungshaltung haben Sie die Chance verpasst, sich inhaltlich in den Staatsvertrag einzubringen. Der Landtag kann heute nur entscheiden, den Staatsvertrag in Gänze zu billigen oder nicht zu billigen. Federführend waren hingegen die Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg.

Wir halten jedenfalls die elektronische Aufenthaltsüberwachung für einen wichtigen Baustein der Sicherheitsarchitektur. Herr Minister, Sie haben die nationalen - in Hessen - und die internationalen Modellversuche - in den USA, in England, Frankreich und der Schweiz - erwähnt. Es hat sich gezeigt, dass die elektronische Fußfessel eine erfolgreiche Sanktionsund Überwachsform darstellt.

Mit der elektronischen Fußfessel wird es künftig möglich sein, effektiv zu überwachen, ob sich entlassene Straftäter an die gerichtlichen Weisungen zum Nichtbetreten bestimmter Verbotszonen, zum Beispiel von Schulen und Kindergärten, halten. Wenn schon gefährliche Schwer- und Sexualstraftäter entlassen werden, dann muss der Staat alles dafür tun, Wiederholungstaten zu verhindern. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten muss absoluten Vorrang haben.

(Beifall CDU)

Diesen Schutzauftrag kann aber nicht allein die Polizei erfüllen. Ich darf daran erinnern, dass in Brandenburg in der Vergangenheit für die Überwachung von zwei entlassenen

Sicherungsverwahrten allein 80 000 Arbeitsstunden der Polizei angefallen sind. Circa 20 Polizeibeamte sind notwendig, um einen Entlassenen rund um die Uhr zu beobachten. Ich bin davon überzeugt, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung insoweit auch zur Entlastung der Polizei führen wird.

Wenn man dann noch bedenkt, dass ein Haftplatz in Brandenburg den Steuerzahler ca. 46 000 Euro im Jahr kostet, die Anschaffung einer elektronische Fußfessel jedoch nur 7 500 Euro, dann zeigt das, dass die zentrale Überwachung von entlassenen Straftätern durch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder die kostengünstigere Variante darstellt.

Umstritten ist, ob die elektronische Aufenthaltsüberwachung auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden sollte. In Artikel 4 des Staatsvertrages werden explizit die Außervollzugsetzung des Haftbefehls, die Vermeidung der Vollstreckung kurzer Freiheitsstrafen oder von Ersatzfreiheitsstrafen, Bewährungsanweisungen und Gnadenerweise als weitere Einsatzmöglichkeiten aufgeführt.

Ich kann mir durchaus eine Erweiterung der Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Brandenburg vorstellen, zum Beispiel zur Durchsetzung von Platzverweisen und Stadionverboten gegenüber gewalttätigen Fußballrowdys. Wir unterstützen insoweit ausdrücklich den Vorschlag des Generalbundesanwalts Harald Range.

Was für unsere Fraktion aber nicht infrage kommt, ist der Einsatz von Fußfesseln zur Vermeidung von Freiheitsstrafen. Wer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, soll auch eine Freiheitsstrafe verbüßen. Man kann nicht auf dem Sofa in der gemütlichen Wohnstube sitzen und meinen, das sei eine Strafe. „Chips und Bier statt Strafe“ - das wird es mit der CDU nicht geben. Dazu sagen wir ganz deutlich Nein!

(Beifall CDU - Frau Kaiser [DIE LINKE]: Wer hat denn den Spruch erfunden? Das ist ja besonders schlau!)

Ich fasse zusammen: Wir stimmen dem Staatsvertrag zu und sagen Ja zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Sie ist zwar kein Allheilmittel - der beste Schutz ist immer noch die geschlossene Unterbringung gefährlicher Schwer- und Sexualstraftäter -, aber ein Baustein in der Reform der Sicherungsverwahrung. Sie bringt mehr Sicherheit und führt zu Kosteneinsparungen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Eichelbaum. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD fort. Der Abgeordnete Kuhnert hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Entscheidung auf Bundesebene, die elektronische Aufenthaltsüberwachung „Fußfessel“ - einzuführen und auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, hat ziemlich lange gedauert. Der Minister hat deutlich gemacht, wie differenziert diese Möglichkeit zu betrachten ist. Insofern ist eine ausführliche Debatte notwendig; das ist ja auch eine Stärke der Demokratie.

Ich erinnere aber gern daran, dass - ich glaube, es war vor zwölf Jahren - die damalige Hamburger Senatorin PeschelGutzeit und der damalige brandenburgische Minister Alwin Ziel genau für diesen Anlass - Kontrolle der Führungsaufsicht, wenn sie denn verhängt worden ist - die elektronische Überwachung vorgeschlagen haben. Beide sind Mitglieder der SPD; sie konnten sich aber damals im Bundesrat nicht durchsetzen. Nunmehr, nach zwölf Jahren, ist es so weit. Die Debatte, die dazu geführt hat, hat sich auch gelohnt.

Zur Sache selbst! Man kann nicht oft genug wiederholen, was der Minister gesagt hat: Eine Gesellschaft wie die, in der wir leben und die - trotz aller Bemühungen um Sozialstaatlichkeit sehr viele Verlierersituationen schafft, braucht sich nicht zu wundern, wenn auch die Kriminalität relativ hoch ist. Positiv ausgedrückt: Es ist unsere erste Aufgabe, an Sozialstaatlichkeit zu arbeiten.

Zur Überwachung selbst, nachdem Führungsaufsicht verhängt worden ist, fasse ich nur kurz zusammen: Der Richtervorbehalt ist selbstverständlich; auch kommt die Fußfessel nur bei schweren Straftaten in Betracht.

Herr Eichelbaum, beim Stadionverbot halte ich es mit der Bundesjustizministerin, die es ja wissen muss. Sie sagt, dort bestehe überhaupt kein Anlass. Rechtlich fragwürdig sei schon die Umsetzung eines Stadionverbots von Privaten. Jedenfalls gebe es insoweit überhaupt keine Probleme. Von Ihnen wird etwas gefordert, was eine statistisch nicht belegbare Grundlage hat. Insoweit folge ich der Bundesjustizministerin vollständig.

(Eichelbaum [CDU]: Reden Sie mal mit unserem Fuß- ballverband!)

Es muss regelmäßig überprüft werden, ob die Notwendigkeit der Überwachung weiterhin vorhanden ist. Die Herstellung der technischen Einsatzbereitschaft wird durch das Gesetz geregelt. Der Datenschutz muss beachtet werden.

Die elektronische Fußfessel ist sicherlich eine gute Möglichkeit der Überwachung - der Minister hat es gesagt, Herr Eichelbaum auch -, aber, wie ich hoffe, auch der Resozialisierung. Sie ist aber nicht die einzige Möglichkeit. Man sollte nicht zu hohe Erwartungen an die elektronische Aufenthaltsüberwachung richten.