Protocol of the Session on June 6, 2012

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Blechinger. - Am Ende der Aussprache hat für die Landesregierung Frau Ministerin Tack das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir gehen in die bewährte Arbeitsteilung zu diesem Thema. Ich finde es gut, dass Kinderschutz und Kindergesundheit hier im politischen Raum besprochen werden; das kann man nicht oft genug tun, und das ist auch völlig richtig so.

Frau Blechinger, keine der Vorrednerinnen bzw. keiner der Vorredner hat gesagt: „Alles ist schick.“ Im Übrigen verbietet sich

zum Thema Kindergesundheit und Kinderschutz diese Wortwahl, aber es hat auch niemand gesagt, sondern alle haben auf die Problemsichten aufmerksam gemacht. Wir werden im III. Quartal den Bericht vorlegen, der auf den Beschluss zum Entschließungsantrag „Kindergesundheit und Kinderschutz“ zurückgeht. Daran arbeiten wir, das ist gar keine Frage. Wir haben dann die Gelegenheit, inhaltlich weiter darüber zu diskutieren.

Ich möchte noch einmal darauf eingehen, dass wir 2009/2010 das Einlade- und Rückmeldewesen zu den Früherkennungsuntersuchungen durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wie auch die Untersuchung aller Kinder im Alter vom 30. bis 42. Lebensmonat zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten, Entwicklungsstörungen oder Behinderungen durch die Gesundheitsämter evaluiert haben. Dabei ist sichtbar geworden, dass diese Maßnahmen eine gute Wirksamkeit haben.

Ich finde es gut, dass wir hier über Kinderschutz und Kindergesundheit reden.

(Unruhe im Saal - Glocke der Präsidentin)

Aber es wäre auch gut, wenn man etwas mehr zuhören würde. Das würde mir gefallen.

Also: Das sind wichtige Instrumente, um mehr Kinder und Jugendliche zu erreichen und die Gesundheit aller Kinder und Jugendlichen in Brandenburg unabhängig von deren sozialer Lage nachhaltig und vor allem zielgerichtet zu fördern, meine Damen und Herren. Dabei gilt: Je früher Ärzte und Ämter gesundheitliche Beeinträchtigungen erkennen, desto erfolgreicher sind die diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen.

Diese Untersuchungen, meine Damen und Herren, dienen selbstverständlich der Kindergesundheit, gar keine Frage, aber gleichzeitig auch dem Kinderschutz. Denn dort, wo Kinder und Jugendliche regelmäßig untersucht werden, ein gut vernetzter Kreis von Betreuern vorhanden ist, der sich um die Belange der Jüngsten kümmert, wo die bestehenden Strukturen zugunsten von Kindern und Jugendlichen aufgebrochen werden können und neue Wege, Frau Blechinger, beschritten werden, haben junge Menschen einfach bessere Möglichkeiten, sowohl körperlich als auch geistig gesund aufzuwachsen. Es haben mehrere Vorredner auf die Problemlagen aufmerksam gemacht, und genau dieses Ziel wollen wir erreichen.

Sie haben unsere Antworten auf die Große Anfrage nachgelesen. Ich meine, wir haben im Vergleich der vergangenen Jahre hier bereits akzeptable, gute Ergebnisse erreicht. Aber davon ist abzuleiten - da gebe ich Ihnen Recht, Frau Blechinger -: Die Zahlen zeigen auch, was noch zu tun ist und was wir noch gemeinsam tun müssen. Die Untersuchungsquote konnte in den letzten Jahren in allen Bereichen weiter erhöht werden. Sie wissen, dass das vor mehreren Jahren noch ganz anders aussah.

Diese Instrumente haben gegriffen und werden weiter unterstützt. Auch hat sich das sogenannte Betreuungscontrolling als ein weiterer wichtiger Baustein zur Stärkung der Kindergesundheit und des Kinderschutzes etablieren können. Auch durch eine zusätzliche Begleitung der Familien wird der Zugang zu diagnostischen sowie zu Fördermaßnahmen positiv beeinflusst.

Meine Damen und Herren, die von uns in den zurückliegenden Jahren initiierten Instrumente zur Verbesserung der Kindergesundheit stießen anfangs - auch daran will ich erinnern, auch Sie, Frau Blechinger, werden sich daran erinnern, ich habe in diesem Landtag schon sehr viele Debatten dazu gehört - bei manchen Beteiligten auf Skepsis und sogar Widerstand.

Aber ich denke, mittlerweile hat sich erwiesen, dass diese Instrumente unverzichtbar sind, um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Brandenburg erfolgreich zu fördern. Wir können mit gutem Gewissen erklären: Wir haben gemeinsam für ein gesundes Aufwachsen junger Brandenburgerinnen und Brandenburger schon viel erreicht. Wir werden dies weiter stärken und die Problemsichten, die in der Antwort auf die Große Anfrage dargestellt sind, weiter im Auge behalten.

Frau Blechinger, ich denke, wir haben eine Menge erreicht, auch wenn Sie das anders sehen. Wir werden vor allen Dingen auch die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in den Fokus rücken und Ihnen im Bericht zum Herbst sagen, was wir alles machen wollen. Es ist notwendig, da gebe ich Ihnen Recht. Ich will Sie aber auch daran erinnern, dass die Vorgängerregierung, der Sie bekanntermaßen angehört haben, das leider anders gesehen hat. Deshalb müssen wir jetzt eine Menge korrigieren. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Ministerin Tack. - Wir haben nunmehr das Ende der Rednerliste und das Ende der Aussprache erreicht. Ich beende diese. Damit ist die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 17 zur Kenntnis genommen.

Ich komme zur Abstimmung. Meine Damen und Herren Abgeordnete, es liegt Ihnen der von der CDU eingebrachte Antrag „Kinder besser schützen - ein Kinderschutzgesetz für Brandenburg“, Drucksache 5/5414, vor. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen sehe ich nicht. - Damit ist dieser Antrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 13 und rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission über ihre Tätigkeit gemäß § 26 Absatz 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg (Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG) vom 5. April 1993 (GVBl. 1993 S. 78; zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Januar 2010, GVBl. I/10, Nr. 01) (Berichtszeitraum: 1. Januar 2011 bis 31. März 2012)

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission

Drucksache 5/5100

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit ist der Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission zur Kenntnis genommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 14 und eröffne Tagesordnungspunkt 15:

Ausweitung des Mobilitätstickets

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 5/5314

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einbringenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Abgeordnete Jungclaus hat das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Mobilität ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Lebens. Mobil zu sein in der heutigen Zeit ist ein Grundbedürfnis, unabhängig vom Alter und individueller Lebenssituation und unabdingbar für die soziale Integration. Die Sicherstellung von Mobilität als Bestandteil der Daseinsvorsorge ist eine staatliche Aufgabe, aber die Bereitstellung von flächendeckender Mobilität ist eben leider auch voller Schranken und Hürden, gerade in einem dünn besiedelten Land wie Brandenburg.

Natürlich ist die Bereitstellung von Infrastruktur unerlässlich. Auch die Organisation von öffentlichen Verkehrsdienstleistungen bildet einen bedeutenden Bestandteil. Jedoch erschöpft sich die Sicherstellung der Mobilität nicht allein mit dem Bau von Straßen oder der Bestellung von Nahverkehrsdienstleistungen. Die soziale Teilhabe ist bei den Mobilitätsangeboten nicht aus den Augen zu verlieren. Deshalb müssen die anfallenden Mobilitätskosten bedacht werden. Mobilität muss auch für Menschen mit geringem Einkommen bezahlbar sein.

Genau hier ist der Übergang zur Sozialpolitik. Seit dem 1. September 2008 fördert nun das Land Brandenburg die Mobilität von Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern nach dem SGB II und SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz und Mitgliedern von Bedarfsgemeinschaften. Mit dem Mobilitätsticket für Bus und Bahn soll die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs für diese Personengruppen erleichtert werden. Diese Unterstützung ist für die Sicherstellung der sozialen Teilhabe unentbehrlich. Schließlich wird heutzutage die Bereitschaft zur Mobilität auch von Schülerinnen und Schülern, Arbeitsuchenden oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ganz selbstverständlich erwartet.

So ist es gut und richtig, dass Brandenburg mit dem Mobilitätsticket die Mobilität von Einkommensschwachen fördert. Doch leider krankt der an sich gute sozialpolitische Ansatz an einer halbherzigen Umsetzung und mangelnder politischer Unterstützung. Um es zu einer wirklich sinnvollen, sozialpolitischen Maßnahme zu machen, muss dringend der zentrale Geburtsfehler behoben werden. Das Angebot des Mobilitätstickets richtet sich insbesondere auch an diejenigen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und aufgrund ihres geringen Verdienstes zusätzlich aufstockende Sozialleistungen erhalten. Es leistet hier einen wichtigen Beitrag, diese Menschen im Arbeitsmarkt zu halten.

Allerdings ist der Geltungsbereich des Mobilitätstickets stark eingeschränkt, denn inmitten unseres schönen Bundeslandes

liegt nun einmal die größte kreisfreie Stadt Brandenburgs, und in dieser laufen nun einmal fast alle zentralen Bahnstrecken zusammen. Viele Berliner Bahnhöfe besitzen bedeutende Verteilfunktionen für das Gesamtnetz des VBB. Dazu kommt die Tatsache, dass mehr als jeder sechste Brandenburger Arbeitnehmer nach Berlin pendelt, was auch für die sogenannten Aufstocker gilt. Der Verzicht auf einen Berlin inkludierenden Geltungsbereich bleibt vor diesem Hintergrund völlig unklar.

Damit das Mobilitätsticket seine Aufgabe vollständig erfüllen kann, muss dieser Geburtsfehler behoben werden und das Angebot auf die Tarifbereiche Berlin BC und ABC ausgeweitet werden. Ein Mobilitätsticket ohne die Möglichkeit, Verkehrsdienstleistungen auf Berliner Gebiet in Anspruch zu nehmen, ist unausgegoren und halbfertig. Denn momentan führt die Beschränkung des Mobilitätstickets zu solch skurrilen Situationen, dass man, um von Potsdam nach Bernau zu kommen, einmal um Berlin herumfahren muss, oder beispielsweise ein Berlin-Pendler aus Hohen Neuendorf doppelt so hohe Fahrtkosten hat wie sein Kollege aus dem wenige hundert Meter entfernten Frohnau. Das verwundert umso mehr, als dass die Ausweitung des Mobilitätstickets für Berufspendler eigentlich im Koalitionsvertrag vorgesehen war. Nun ist Halbzeit, uns steht ein Doppelhaushalt bevor, aber still ruht der See.

Wir fordern Sie mit unserem Antrag auf, Ihren Ankündigungen Taten folgen zu lassen. Im Zuge dieser Neuausrichtung kann auch gleich der Geburtsfehler bei der Finanzierung dieses Tickets beseitigt werden. Das Mobilitätsticket ist einst als fauler Kompromiss unter Rot-Schwarz eingeführt worden. Die SPD wollte es unbedingt, die CDU auf keinen Fall. Das Ergebnis ist ein Leertitel im Infrastrukturhaushalt, bedient aus den einbehaltenen Infrastrukturmitteln wegen Nicht-Leistungen, beispielsweise aus dem S-Bahn-Chaos. Diese stiefmütterliche Behandlung spricht gegen jedes Prinzip von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit und sollte baldmöglichst ein Ende haben.

(Beifall GRÜNE/B90)

Es ist eindeutig eine sozialpolitische Maßnahme und muss folgerichtig auch im Sinne eines transparenten Haushaltes in den Verantwortungsbereich des Sozialministers überführt werden. Die bisherige Finanzierung aus Regionalisierungsmitteln ist definitiv eine zweckfremde Verwendung von Bundeszuweisungen. Auch vor dem Hintergrund der anstehenden Evaluation der Regionalisierungsmittel auf Bundesebene - das Thema hatten wir heute bereits - sollte diese unnötige Angriffsfläche unbedingt beseitigt werden.

Selbstverständlich muss dabei der zusätzliche finanzielle Mehraufwand für das Sozialministerium in Höhe von ca. 3,5 Millionen Euro in der Aufstellung der Haushaltspläne 2013 und 2014 berücksichtigt werden. Diese Summe setzt sich aus den bisherigen Kosten des Mobilitätstickets in Höhe von jährlich 2,5 Millionen Euro sowie ca. 1 Million Euro aufgrund der geforderten Angebotsausweitung zusammen.

Als Deckungsquelle schlagen wir die Zuführung an den Landesbetrieb Straßenwesen zur Finanzierung der betrieblichen Aufwendungen vor. Im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung sollten mit der Gründung des Landesbetriebes privatwirtschaftliche Prinzipien wie Wirtschaftlichkeit und Effizienz eingeführt werden. Die Aufwendungen für die Aufrechterhaltung

des Betriebes blieben seit der Gründung des Landesbetriebes im Januar 2005 jedoch von nennenswerten Kürzungen der Mittelzuweisung verschont. Auch im Bund-Länder-Vergleich ist der Finanzbedarf unseres Landesbetriebes Straßenwesen relativ hoch. Deshalb ist die Umsetzung des Gründungszwecks, betriebliche Einsparungen zu erzielen, mehr als überfällig.

Ich bitte Sie daher, unserem Antrag zuzustimmen und das Mobilitätsticket zu einer wirkungsvollen sozialpolitischen Maßnahme mit einer klaren und ausreichenden Finanzierung auszugestalten. Der öffentliche Nahverkehr gehört zur Daseinsvorsorge, und deshalb ist es wichtig, die Mobilität Einkommensschwacher durch sinnvolle Maßnahmen zu fördern. - Besten Dank.

(Beifall GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jungclaus. - Frau Abgeordnete Kircheis setzt die Debatte für die SPD-Fraktion fort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuerst einmal vielen Dank an die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben ein wichtiges Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Das Mobilitätsticket ist ein wichtiges sozialpolitisches Instrument, das seit 2008 einer besseren Mobilität von sozial schwächeren Personen dient.

Das heißt, Brandenburgerinnen und Brandenburger, die Empfänger von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld sind, Leistungen der Sozialhilfe einschließlich der Grundsicherung im Alter beziehen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften sind, sparen bis zu 50 % gegenüber dem Preis einer normalen VBBUmweltkarte.

Die Nutzerzahlen sind in jedem Fall beeindruckend und zeigen, wie sinnvoll es war, das Ticket einzuführen. Von September 2008 bis Dezember 2009 wurden fast 100 000 Tickets verkauft. Dabei steigerte sich der Verkauf jährlich, gegenüber dem Anfangsmonat kontinuierlich. Genutzt wird das Ticket vor allem in den kreisfreien Städten - so weit die statistischen Zahlen und Fakten.

Ja, wir wünschen uns auch in der Regierungskoalition, dass der Geltungsbereich des Tickets auf Berlin ausgedehnt wird. Ja, insbesondere für Arbeitspendler ist ein erweiterter Geltungsbereich wünschenswert.

Da haben Sie den Koalitionsvertrag in jedem Fall sorgfältig gelesen, dennoch werden wir Ihrem Antrag hier und heute die Zustimmung verweigern. Sie schreiben in Ihrem Antrag:

„Die starken Pendlerströme zwischen den Bundesländern Berlin und Brandenburg - jeder sechste Brandenburger Arbeitnehmer hat einen Arbeitsort in Berlin -... erzwingen... eine regelmäßige Inanspruchnahme von Verkehrsdienstleistungen auf Berliner Gebiet.“