Protocol of the Session on April 26, 2012

Das andere: Dazu hatte ich vor einigen Wochen ein ausführliches Gespräch mit Herrn Schwarz, dem Geschäftsführer - insbesondere nach dem Vorfall mit den Ungarn. Er hat mir sehr glaubhaft versichert, dass der Flughafen alles in seiner Macht Stehende tut, um Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Ähnliches zu verhindern. Es gibt im Übrigen eine Tariftreueerklärung, die jeder Auftragnehmer des Flughafens unterschreiben muss. Darin verpflichtet er sich, diese Tariftreueerklärung an seine Subunternehmer weiterzugeben. Insofern ist, was man im rechtlichen Rahmen machen kann, tatsächlich realisiert.

Die andere Frage ist natürlich: Bei Subunternehmen und auch bei Auftragnehmern, die auch am Flughafen tätig sind, ist niemand vor krimineller Energie geschützt. Insofern kann man einfach nur sagen: Es gibt kriminelle Energie; da müssen FKS und die Behörden tätig werden, und da muss eben im Zweifel - das gibt unser Vergabegesetz spielend her - diesem Auftragnehmer die Eignung entzogen werden, in der Zukunft an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen - um diesen Punkt geht es dabei letzten Endes. Da muss die Strafe möglichst auf dem Fuße folgen.

Die nächste Nachfrage hat der Abgeordnete Genilke.

Herr Minister, Sie sagten, Sie konnten den Ausführungen der Presseabteilung des Flughafens - oder woher auch immer die

Beantwortung Ihrer Frage stammt - am Anfang durchaus Glauben schenken. Ich frage Sie einfach: Neben denen, die dort mit einem eventuellen Sammelausweis auf das Flughafengelände gelangt sind, gelangte auch der rbb samt Reporter und Kamerateams auf das Gelände. Wie konnte das geschehen? Es kann ja nicht sein, dass wir denen vom rbb jetzt vorwerfen, sie könnten die Tariftreue nicht halten - und ich glaube auch, die kriminelle Energie hält sich dort in Grenzen. Wie beurteilen Sie es, dass es Kamerateams im Zuge dieses Beitrags von KLARTEXT offensichtlich möglich war, ohne Weiteres auf das Gelände zu gelangen?

Die Frage muss der Flughafen beantworten, die kann ich Ihnen nicht beantworten. Soweit ich weiß, deckt sich das mit dem, was die Pressemitteilung hergibt, nämlich dass von 20 Leuten nach dem Betreten des Flughafens bzw. nachdem sie mit dem Bus auf das Gelände gelangt waren, die Personalien erfasst wurden. Ob das noch der Fall war, nachdem die Leute schon auf dem Gelände waren, kann ich nicht sagen - das weiß ich nicht.

Vielen Dank. - Damit sind wir bei Frage 952 (Rundfunkgebüh- ren für Kleingärtner), gestellt vom Abgeordneten Wichmann.

Die Gebührenregelung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages sieht vor, anstelle einer Geräteabgabe eine monatliche Haushaltsabgabe für Radio, Fernsehen und Internet einzuführen. Da in § 3 des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages lediglich auf § 3 des Bundeskleingartengesetzes verwiesen wird, kritisierten ostdeutsche Kleingärtner vergangenen Jahres, dass ausdrücklich nur solche Lauben von der Haushaltsgebühr befreit sind, die höchsten 24 m2 groß sind. Sie befürchteten, dass durch die Neuregelung diejenigen benachteiligt werden, deren Lauben größer als 24 m2 sind. Die ostdeutschen Kleingärtner machten darauf aufmerksam, dass diese seinerzeit rechtmäßig errichteten größeren Lauben durch das Bundeskleingartengesetz sowie den Einigungsvertrag in ihrem Bestand geschützt sind. Nach einem Treffen der ostdeutschen Staatskanzleichefs wurde mitgeteilt, dass auch die ostdeutschen Lauben nicht anders behandelt werden würden als westdeutsche, sofern sie größer als 24 m2 sind und nicht zum Wohnen genutzt werden.

Ich frage die Landesregierung: Welche Garantie gibt sie den brandenburgischen Kleingartenbesitzern, dass Lauben größer als 24 m2, die nicht zum Wohnen geeignet sind, nicht zusätzlich finanziell mit einer Rundfunkgebühr belastet werden, obwohl der diesbezügliche Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht entsprechend geändert wurde?

Das beantwortet der Chef der Staatskanzlei.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich begrüße Ihren Einsatz für den Erhalt des Kleingartenwesens - wir teilen das. Gerade deshalb ist es mir

ein Anliegen, einige der Missverständnisse aufzuklären, die im Zuge der öffentlichen Diskussion um Lauben und Datschen aufgetreten sind.

Anlass der Debatte ist § 3 Abs. 1 Satz 3 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der Bauten nach § 3 Bundeskleingartengesetz von der Beitragspflicht ausnimmt. Damit ist eine Begünstigung für die Besitzer der fraglichen Lauben verbunden, denn künftig gilt - da nicht mehr am Gerät, sondern an der Wohnung angeknüpft wird - der Grundsatz: Eine Wohnung - ein Beitrag. Auch Zweit- oder Ferienwohnungen sind also beitragspflichtig, weil es Wohnungen sind. Gleiches gilt für Datschen, Blockhäuser oder etwa Almhütten, von denen wir in Brandenburg nicht so viele haben.

(Heiterkeit bei der CDU)

Von diesem Grundsatz der Beitragspflicht haben wir Bauten ausgenommen, die im Rahmen der Maßgaben von § 3 Bundeskleingartengesetz zulässig errichtet worden sind. Das sind Lauben mit höchstens 24 m2 Grundfläche, die nach ihrer Beschaffenheit nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein dürfen. Wegen der geringen Größe können wir davon ausgehen, dass hier typischerweise kein eigener Haushalt eingerichtet ist und die kleingärtnerische Nutzung Vorrang hat.

Der Besitzer einer Laube - und jetzt kommen wir zu den ostdeutschen Besonderheiten -, die größer als 24 m2 ist, ist ebenfalls nicht beitragspflichtig, wenn sie nicht zum Wohnen geeignet ist oder dazu genutzt wird. Das hat - und das ist der einzige Unterschied zu den kleineren Lauben - der Besitzer der Großlaube allerdings nachzuweisen.

Eine entsprechende und - ich sage einmal - pragmatische Vollzugspraxis von § 3 Abs. 1 Satz 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hat die ARD bereits schriftlich angekündigt, und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien haben auch diese angekündigte Praxis ausdrücklich begrüßt.

Ein Vergleich mit der geltenden Rechtslage zeigt - auch dazu will ich etwas sagen -, dass es sich nicht etwa - wie vereinzelt behauptet wird - um eine zusätzliche Belastung handelt. Im Gegenteil: Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist seit jeher keinerlei Begünstigung von Kleingartenanlagen vorgesehen. Vielmehr muss derzeit jeder, der in seiner Kleingartenlaube ein Rundfunkgerät vorhält - und das natürlich ehrlich angibt; davon gehe ich aus -, auch bezahlen. Die Größe der Laube spielt dabei gar keine Rolle.

Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir also, wie ich finde, ein zukunftsfähiges und auch sozial gerechtes System zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks auf den Weg gebracht, und das gilt auch für das Kleingartenwesen. Vielen Dank.

Herr Wichmann hat dennoch Nachfragen.

Vielen Dank, Herr Gerber. Ich bin Ihnen sehr dankbar für die Antwort auf diese Frage. Ich habe nur eine Nachfrage: Wir haben im Petitionsausschuss sehr oft Petitionen zu den GEZ-Ge

bühren auf dem Tisch, und unter den Juristen in unserem Haus herrscht die Auffassung, dass diese neue Befreiungsregelung nur für die Laubenbesitzer gilt, die sich in einer Kleingartenkolonie bzw. Kleingartenanlage im Verein organisiert befinden. Ich hatte es bisher so verstanden, wie Sie es eben dargestellt haben, dass die Regelung im Einzelfall für alle Lauben in Ostdeutschland gilt, auch wenn die Besitzer sich nicht in einer organisierten Kleingartenanlage befinden. In meinem Wahlkreis gibt es keine Almhütten, aber viele Lauben am Wasser, in Gärten, in der Natur sowie im Außenbereich, und die sind oftmals größer als 24 m2, die Besitzer jedoch nicht im Verein organisiert. Wenn für diese auch diese Regelung greift, wäre das eine gute Nachricht, die wir heute nach außen tragen können.

Die Frage ist nicht, ob es sich um eine Kleingartenanlage, sondern ob es sich um eine Zweitwohnung handelt. Wenn ja, dann ja. Wenn nein, dann nein.

Vielen Dank. - Wir sind damit bei Frage 953 (Brandenburgs Beitrag zum Deutschen Ressourceneffizienzprogramm), gestellt vom Abgeordneten Jungclaus.

Ende Februar dieses Jahres wurde das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm vom Bundeskabinett beschlossen. Das Programm zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz der natürlichen Ressourcen wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erarbeitet. Bestandteil dieses Programms ist eine Auflistung von Aktivitäten der Bundesländer für den effizienten Einsatz natürlicher Ressourcen. 14 Bundesländer haben einen Beitrag hierzu geleistet und einen kurzen Überblick über Maßnahmen oder Programme gegeben. Brandenburg und Berlin sind die einzigen Bundesländer, die bisher nicht enthalten sind.

Daher frage ich die Landesregierung: Warum hat sich Brandenburg nicht an der Erarbeitung des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms beteiligt?

Das wird uns Frau Ministerin Tack beantworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Jungclaus, wie kommen Sie darauf? Wenn Sie das Programm gelesen hätten, wüssten Sie, dass Brandenburg mehrmals erwähnt ist. Also, ganz deutliche Ansage: Wir haben uns an der Erarbeitung des Programms beteiligt, und wir sind auch froh, dass es dieses Programm gibt. Ich halte diese Initiative für sehr sinnvoll, denn wir müssen uns alle Gedanken machen, wie wir unsere Zukunft angesichts der Verknappung von Naturressourcen gestalten. Deshalb ist es uns sehr wichtig, auf diese zentrale Frage einzugehen und uns zu beteiligen.

Wir wissen um die Bedeutung des frühzeitigen Erkennens der Verknappung von Naturressourcen und dass wir unser Handeln

danach ausrichten und nicht nur die Umweltbelastungen vermindern, sondern auch Wettbewerbsfähigkeit stärken und vor allen Dingen regionale Wirtschaftskreisläufe schließen helfen und Beschäftigung sichern müssen. Das ist das ganze Paket.

Vor diesem Hintergrund hat sich das Ministerium im Rahmen der Länderbeteiligung zu einem Entwurf des Programms bereits im Mai 2011 beteiligt; wir haben unsere Stellungnahme abgegeben und inhaltliche Anregungen für dieses Programm gegeben. Ich gebe allerdings zu: An der Auflistung der einzelnen Maßnahmen haben wir uns aus Ressourcenknappheitsgründen im Ressort nicht beteiligt. Wir fanden es nicht richtig, diese Art der Berichtsstatistik hier aufzuführen. Aber da Sie sicherlich nachlesen, werden Sie feststellen, dass auf Seite 52 die Umweltpartnerschaft in Brandenburg als sehr gutes Beispiel hervorgehoben wird. Ich will auch an dieser Stelle deutlich sagen, dass wir mit Projekten im Rahmen der Verbraucherbildung, der Umweltpartnerschaft - auch mit der Zertifizierung, zum Beispiel EMAS -, durchaus unsere Initiativen eingebracht haben.

Wir sind gerade im Prozess der Erstellung der Nachhaltigkeitsstrategie für das Land. Dabei spielt die Verbesserung der Ressourceneffizienz natürlich eine herausgehobene Rolle.

Herr Jungclaus hat Nachfragen.

Frau Ministerin, Sie haben gefragt, wie ich zu meiner Frage gekommen sei. Ich bin auf diese Frage gekommen, weil im Anhang alle Bundesländer - bis auf Berlin und Brandenburg - mit ihren unterschiedlichen Maßnahmen aufgeführt sind. Ich denke, dass es auch der Förderung des Austauschs zwischen den Bundesländern dient, wenn sie sehen, was die anderen machen; ich nenne nur die Best-Practice-Beispiele. Insofern halte ich es schon für wichtig, dass alle Bundesländer ihre Maßnahmen aufführen. Aber Ihrer Antwort kann ich entnehmen, dass die Landesregierung schon die Fortschreibung vorhat - wenn es denn an den Ressourcen lag - bzw. das Ganze nachliefern will, um es in eine Fortschreibung einfließen zu lassen. Oder?

Ich muss mich korrigieren: Herr Jungclaus hat keine Nachfrage gestellt, sondern ein Statement abgegeben.

(Jungclaus [GRÜNE/B90]: Ich habe „Oder?“ gesagt!)

- War das „Oder?“ die Frage?

(Heiterkeit)

Frau Ministerin, versuchen Sie doch mal, auf das „Oder?“ zu antworten.

Auf das „Oder?“ versuche ich nicht zu antworten. - Ich habe Ihnen beschrieben, warum wir zu dem Zeitpunkt, als wir die Stellungnahme abgegeben haben, nicht dazu in der Lage waren. Wir halten diese Art der Berichtsstatistik auch nicht für

sinnvoll. Aber wir werden an verschiedenen Stellen des Berichts mit unseren guten Beispielen erwähnt, und das ist uns wichtig.

Vielen Dank. - Wir sind damit bei Frage 954 (Soziale Woh- nungspolitik im Land Brandenburg), gestellt von der Abgeordneten Alter.

Die Landesregierung sichert in einem bundesweit beachteten Modellprojekt Belegungsrechte für preisgünstige Wohnungen in Potsdam. Das geschieht durch einen Zinsnachlass auf laufende Darlehensverträge, den die Landesinvestitionsbank der Pro Potsdam gewährt. Durch das Projekt sollen zunächst für 1 200 Wohnungen die Mieten bei 5,50 Euro pro Quadratmeter gedeckelt werden. Der große Vorteil des Modells besteht darin, dass die Belegungsrechte flexibel auf andere Wohnungen übertragen werden können, sodass sie gezielt den sozial Schwachen zugutekommen.

Aus diesem Grund frage ich die Landesregierung: Welche Ausweitung des Modellprojekts auf weitere Brandenburger Kommunen ist geplant?

Minister Vogelsänger wird antworten.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Alter, ich bin richtig stolz, dass uns die Realisierung dieses Modellprojekts gelungen ist.

(Burkardt [CDU]: Na!)

- Doch, doch. - Aufgrund der angespannten Wohnraumversorgungssituation in Potsdam hat mein Ministerium mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg sowie der Stadt Potsdam ein freiwilliges Modell zur Verlängerung von zukünftig auslaufenden Mietpreis- und Belegungsbindungen im Rahmen der vertragsgemäßen Anpassung von Konditionen entwickelt. Grundlage hierfür bilden die fördervertraglichen Konditionsanpassungszeitpunkte. Das hieraus entstandene Modellprojekt vereinbart im Gegenzug für die Absenkung der Zinskonditionen für bestehende Förderkredite eine Verlängerung von 65 % der Fläche von ca. 1 800 miet- und belegungsgebundenen Wohnungen um weitere zehn Jahre. Eine Vermietung der betreffenden Wohnungen ist zukünftig nur an Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins zulässig. Die anfängliche Einstandsmiete wird dabei 5,50 Euro nicht überschreiten. Mietsteigerungen sind alle drei Jahre um jeweils 30 Cent - auf 6,40 Euro im Jahr 2021 - zulässig.

Das Instrument der flexiblen Nutzung der Belegungsrechte soll der sozialräumlichen Durchmischung und der Notwendigkeit zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums Rechnung tragen. Ziel der Landesregierung ist es, eine Ausweitung dieses Pilotprojekts auf Kommunen mit nachgewiesenermaßen angespanntem Wohnungsmarkt vorzunehmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall der Abgeordneten Frau Alter und Kosanke [SPD])

Vielen Dank. - Wir sind bei Frage 955 (Novellierung der Ar- beitszeitrichtlinie und Freiwillige Feuerwehren in Branden- burg). Sie wird gestellt vom Abgeordneten Dr. Scharfenberg.