Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben soeben vom Chef der Staatskanzlei viel gehört; aber mit einem hatte das garantiert nichts zu tun: mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz. Sie reden immer viel von der Aufarbeitung von Stasimachenschaften in Brandenburg. Wenn man aber hinter die Kulissen schaut, stellt man fest: Das ist alles nur Dekoration.
Ich habe hier die Pressemitteilung der Staatskanzlei vom Dienstag. Sie trägt die Überschrift „Landesregierung einigt sich auf einheitliche Grundsätze für Stasi-Überprüfungen“. Wenn man den Inhalt liest, kommt man zu dem Ergebnis: Ja, die Landesregierung möchte durchaus nach einem eigenen Verfahren die Stasi-Überprüfungen durchführen. - Bei genauem Hinsehen stellt man jedoch fest: Dieses Verfahren hat mit den bundeseinheitlich geregelten Stasi-Überprüfungsverfahren nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Erstens: Man kann im Stasi-Unterlagen-Gesetz keine Vorschrift finden, die die Stasi-Überprüfung auf Neueinstellungen und Beförderungen begrenzt.
Zweitens: Sie schließen weiterhin eine anlasslose Stasi-Überprüfung aus. Ich habe es vorhin schon gesagt, wiederhole es aber gern: Dies entspricht nicht der Gesetzeslage. Bundestag und Bundesrat haben sich mit der Verabschiedung des StasiUnterlagen-Gesetzes bewusst für eine verdachtsunabhängige Stasi-Überprüfung leitender Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ausgesprochen. Das müssen auch Sie endlich zur Kenntnis nehmen.
Wenn Sie der Auffassung sind, eine solche Stasi-Überprüfung sei nicht verhältnismäßig oder sogar nicht verfassungsgemäß, dann wählen Sie bitte den in der Verfassung vorgesehenen Weg, um dies feststellen zu lassen. Über die Verfassungswidrigkeit eines Bundesgesetzes entscheidet das Bundesverfassungsgericht, nicht die Landesregierung und erst recht nicht die Linke.
Drittens: Mit der Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes wurde der zu überprüfende Personenkreis auf Beschäftigte ab Besoldungsgruppe A9 bzw. Entgeltgruppe E9 ausgeweitet, sofern sie eine leitende Funktion ausüben. Sie hingegen wollen nur einen ganz kleinen Kreis überprüfen, nämlich lediglich zukünftige Behördenleiter; damit könnten beispielsweise Referatsleiter nicht überprüft werden. Diese Einengung des zu überprüfenden Personenkreises ist vom Bundesgesetzgeber nicht beabsichtigt gewesen.
Herr Gerber, ich bin bei Ihnen, wenn Sie sagen, man müsse auch die vergangenen 22 Jahre anschauen, in denen ein ehemaliger Stasi-Spitzel vielleicht im öffentlichen Dienst gearbeitet hat. Bloß vergessen Sie dabei die Beschäftigten, die bei der Einstellung gelogen haben, wie „IM Kristina“, und all diejenigen, die ihre damalige Stasimitarbeit immer noch nicht offengelegt haben. Die haben sich 22 Jahre lang weggeduckt und
werden noch dafür belohnt, dass sie gelogen haben. Das können wir nicht akzeptieren. Deshalb plädieren wir gerade hier für eine umfassende Stasi-Überprüfung.
Ich bedauere es sehr, dass die SPD hier vor den Linken eingeknickt ist; darüber bin ich sehr enttäuscht. Der Satz in der Präambel des Koalitionsvertrages von SPD und Linken: „Eine Verklärung der SED-Diktatur wird es mit dieser Koalition nicht geben“,
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Erstaunliche ist, dass hier Menschen dauernd etwas hören, was überhaupt nicht gesagt wurde.
Herr Ziel, niemand hatte hier den Namen Stolpe in den Mund genommen, bevor Sie hier das Wort ergriffen haben.
Wir haben nicht versucht, ihn in die Schusslinie zu ziehen; Sie ziehen ihn in die Schusslinie. Ich denke, das ist in der Tat nicht angemessen.
Genauso wenig habe ich in Bezug auf Mitglieder der Landesregierung das Wort „Lüge“ in den Mund genommen. Herr Gerber, das zeigen Sie mir bitte im Protokoll. Insofern war Ihre Aussage definitiv falsch.
Aber nicht nur, dass hier etwas gehört wird, was überhaupt nicht gesagt wurde. Es ist sehr interessant, dass der Abgeordnete Peer Jürgens etwas gelesen hat, was in unseren Anträgen nicht zu lesen ist. Er twittert gerade auf Facebook herum: „Peer Jürgens befasst sich im Plenum jetzt noch mit zwei Anträgen zur Überprüfung aller Landesbediensteten auf Stasi-Tätigkeit von CDU und Grünen“. Wenn das das Niveau ist, auf dem wir hier diskutieren, dann müssen wir aufpassen.
Wir haben die Überprüfung auf Leitungsebene - ab Referatsleiter aufwärts - in den Ministerien sowie der Leiter und Abteilungsleiter in den nachgeordneten Einrichtungen gefordert. Kein Mensch hat hier davon gesprochen, dass alle Beschäftigten ab E9 überprüft werden sollen. - Herzlichen Dank.
Herr Vogel, ich habe Sie angesprochen, weil Sie das Wort „bewusste Täuschung“ in den Mund genommen haben; das andere hat ein anderer Kollege gesagt.
Zu den Ausführungen von Kollegen Eichenbaum und zu der Frage, ob wir das novellierte Stasi-Unterlagen-Gesetz fehlerhaft anwenden - so habe ich Sie verstanden -: Ich habe das Stasi-Unterlagen-Gesetz so verstanden, dass die Möglichkeit gegeben wird, dass aber kein Zwang ausgeübt wird. Das ist eine Kann-Bestimmung, die man nutzen kann. Insoweit gibt es einen bestimmten Gestaltungsspielraum. Wir haben diesen genutzt und einen entsprechenden Kabinettsbeschluss gefasst. Es kann überhaupt keine Rede davon sein, dass diese Regelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zwingend anzuwenden seien. Ich wiederhole: Das ist eine Kannbestimmung.
Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende der Debatte zu Tagesordnungspunkt 5 angelangt und kommen zu den Abstimmungen. Als Erstes steht der Antrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 5/5124 zur Abstimmung. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei drei Stimmenthaltungen ist dieser Antrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/5130. Zunächst beantragt die Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Inneres. Wer dem Überweisungsantrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die Überweisung ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Also stimmen wir über den Antrag in der Drucksache 5/5130 in der Sache ab. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und wenigen Jastimmen ist auch dieser Antrag abgelehnt worden.
- Anfragen an den Versammlungsleiter sieht unsere Geschäftsordnung nicht vor. Was möchten Sie denn äußern?
Herr Präsident, ich möchte keine Anfrage stellen, sondern im Rahmen der Geschäftsordnung die Möglichkeit nutzen, auf etwas hinzuweisen: Wir alle können sehr froh darüber sein, dass es neue Medien gibt und dass sie die Kommunikation und andere Dinge erleichtern.
Aber ich möchte die Worte von Herrn Vogel aufgreifen: Wir sollten uns in diesem Hohen Haus Gedanken darüber machen, wie wir - auch aus Landtagssitzungen heraus - Dinge kommunizieren; vor allen Dingen sollten wir sie nicht falsch kommunizieren. Ich bitte ernsthaft darum, die Praxis einiger Kollegen zu überdenken und sich darüber Gedanken zu machen. Das betrifft vor allen Dingen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE.