Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Jungclaus, in der Debatte im Ausschuss haben Sie sinngemäß gesagt, Sie seien entsetzt gewesen, als Sie den Antrag der Koalitionsfraktionen gelesen haben. Ich frage Sie, ob Sie ihn überhaupt zu dieser Zeit gelesen hatten. Heute haben Sie es ein bisschen abgemildert: ein großes Paket, wenig Inhalt. Na gut. Ich möchte darüber berichten, was in dem Antrag steht, von dem Sie sagen, er vermittele wenig Inhalt, und dem Sie nicht zustimmen wollen. Wir haben drei von vier Punkten Ihres Antrags aufgenommen. Wir haben darüber hinaus weitere Punkte formuliert.
Erstens: Erneut bekräftigt werden in dem Antrag alle Beschlüsse des Landtages zum Schutz der Anwohner gegen Lärm und damit zu notwendigen Handlungen der Landesregierung gegenüber der FBB. Das ist auch richtig angesichts der Beschlüsse vom Freitag, nicht 30 Millionen Euro, sondern 17 Millionen Euro für mehr Schallschutz bereitzustellen. Ich erinnere Sie an unsere beschlossenen Anträge zu den Härtefällen Umsiedlung und Lüfter. Warum sollen wir an dieser Stelle nicht sagen, das ist ein guter Schritt? Ja, aber wir halten an unseren Beschlüssen fest. Es gibt gar keinen Grund, sich heute davon zu verabschieden.
Zweitens spricht sich der Landtag für die Umsetzung des planfestgestellten Schutzniveaus aus. Schauen Sie bitte auf Seite 2 der Beschlussempfehlung. Verbunden wird das mit der Aufforderung an die Landesregierung, bei ihrer Haltung zum Lärmschutz zu bleiben - Seite 3 der Beschlussempfehlung. Ich bin Christoph Schulze dankbar - er ist heute nicht hier -, dass er die Argumentation für genau diese beschlussmäßigen Festlegungen geliefert hat. Herr Goetz, ich verstehe natürlich, dass man als Jurist noch alles viel klarer und konkreter ausdrücken will. Aber diese Punkte sind enthalten. Ich bitte, diesem Antrag die Zustimmung zu geben.
Drittens wird die Landesregierung angehalten, darauf hinzuwirken, dass der Flughafen Berlin Brandenburg die Kostenerstattungsvereinbarung überarbeitet und Formulierungen zum Anspruchsverzicht streicht. Das hat damit zu tun, dass wir durch das Gutachten hier rechtssicher gemacht wurden. Ich freue mich, dass die Diskussion im Ausschuss und die Vermittlung dieses Gutachtens vorher an den Entscheidungsträger dazu geführt haben, dass selbst die Flughafengesellschaft die Abgeltungsklausel an dem Freitag nach der Ausschusssitzung für nichtig erklärt hat.
Auch soll mit unserem Antragspunkt 4 darauf hingewirkt werden, dass die Umsetzung des Lärmschutzprogramms schnell und unbürokratisch erfolgt und Handwerksbetriebe in ausreichender Zahl da sind. Daran fehlt es gegenwärtig. Die Stichworte bzw. Problempunkte Raumhöhen, Küchengrößen, Wintergärten sind am Freitag mit der Entscheidung beantwortet worden.
Fünftens wird die Landesregierung aufgefordert, die Schallschutzberatung in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming bis 2017 finanziell abzusichern. Das stand gar nicht in Ihrem Antrag, ist aber eine elementare Forderung der betroffenen Landkreise, die nicht einsehen, dass sie ständig in die Bütt müssen, nicht nur mit den Betriebskosten für die Einrichtung, die sie als Lärmschutzmaßnahme erhalten, sondern auch mit dem, was durch die Landesregierung bzw. den Landtag zu leisten ist.
Sechstens spricht sich der Landtag für einen qualifizierten Lärmschutz und eine neutrale und verlässliche Bürgerberatung in Form einer sogenannten Schlichtungsstelle aus. Sie wissen, dass die von Ihnen und der CDU geforderte unabhängige Koordinierungsstelle verbindliche Regelungen ihrem Wesen nach nicht treffen kann. Mit der Aufforderung an die Landesregierung in unserem Antrag, über die - und jetzt bitte ich Sie, noch einmal nachzulesen - behördliche Erarbeitung und Ableitung von festen Regeln gemeinsam durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz geht diese Schlichtungsstelle über die von Ihnen geforderte Koordinierungsstelle hinaus. Damit ist die Schlichtungsstelle eben nicht, wie bei Ihnen, nur eine Koordinierungsstelle zwischen zwei Privatrechtssubjekten, die zwischen FBB und den betroffenen Anwohnern regeln muss, sondern erlangt über die behördliche Erarbeitung und Ableitung fester Regeln eine Auslegung im Sinne einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Während nun der Kollege Tomczak für die FDP-Fraktion an das Rednerpult tritt, begrüße ich unsere Gäste, Auszubildende des Städtischen Krankenhauses in Eisenhüttenstadt. Herzlich willkommen und einen interessanten Nachmittag!
Herr Präsident! Ich bedanke mich ganz herzlich für das doch noch erteilte Rederecht. Wir erleben am 3. Juni dieses Jahres die
Eröffnung des Flughafens BER in Schönefeld. Ich bin Bürger des Landkreises und bin persönlich darüber sehr erfreut. Berlin und Brandenburg erhalten einen Flughafen in dieser Region mit ihren fast 6 Millionen Einwohnern, der der Größe, Modernität und Entwicklung der Wirtschaftskraft unseres Landkreises und der Berlin-Brandenburger Region gerecht wird.
Der Flughafen ist nicht nur dazu da, dieser Region als Tor zur Welt zu dienen, sondern er hat auch den Effekt, Arbeitsplätze zu schaffen und die Wirtschaftskraft der Region in den nächsten Jahren enorm zu erhöhen. Es hängt viel von diesem Flughafen ab. Daher ist es sehr wichtig, dass der Flughafen pünktlich in Betrieb genommen wird.
Jedoch müssen wir neben diesen positiven Effekten auch negative Entwicklungen betrachten. Damit sind die gesundheitlichen Gefahren gemeint, die mit der Inbetriebnahme eines solchen Großflughafens zusammenhängen. Eine zentrale Rolle spielt auch für uns hierbei der Schutz der Anwohner vor durch dauerhaften Lärm verursachte Folgeschäden.
Ich sage für die FDP-Fraktion hier deutlich: Die Flughafengesellschaft steht in der Pflicht, die für den Schutz der Anwohner erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen. Ebenso steht sie in der Pflicht, das im Planfeststellungsbeschluss bzw. im Ergänzungsbeschluss festgelegte Schutzniveau von weniger als einer Überschreitung des Maximalpegels von 55 dB(A) einzuhalten. An dieser Stelle ist bisher einiges schiefgelaufen. Die Anhörung hier im Landtag hat noch einmal gezeigt, dass die Flughafengesellschaft die Lärmschutzmaßnahmen in der Vergangenheit effektiver hätte umsetzen können, ja sogar umsetzen müssen.
Zu diesem Beispiel legt die Flughafengesellschaft als Planfeststellungsbehörde ein anderes Schutzziel zugrunde. Hier muss es auf schnellstmöglichem Wege eine Klarstellung geben. Die Flughafengesellschaft hat mit ihrer Umsetzung des Schallschutzprogramms für Unsicherheit unter den betroffenen Anwohnern statt für bestmöglichen Schutz gesorgt. Mit der Kostenerstattungsvereinbarung, die eine Abgeltungsklausel enthält, schafft man kein Vertrauen - im Gegenteil: Man hält Betroffene davon ab, ihre Kostenerstattungsvereinbarung zu unterzeichnen, und damit wird die Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen unnötig verzögert. Bei dieser Betrachtungsweise ist es verständlich, dass die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Januar dieses Jahres Anträge vorgelegt haben, die sich genau mit diesem Thema beschäftigen.
Es hapert aber - wie so oft - an der Umsetzung. So fordern CDU und Grüne Entschädigungszahlungen für die Anwohner, die bei Inbetriebnahme noch keine Schallschutzmaßnahmen erhalten haben. Jedoch gibt es hier rechtliche Schwierigkeiten: Die FBB ist eine unternehmerisch tätige juristische Person des Privatrechts, das heißt, sie ist keine dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft unter- bzw. nachgeordnete Behörde; sie kann demnach nicht mit einem Landtagsbeschluss zur Zahlung einer Lärmrente oder Entschädigungszahlung veranlasst werden. Es ist viel wichtiger, Druck auf die FBB auszuüben, den Schallschutz schnellstmöglich umzusetzen, als die Möglichkeit von Entschädigungszahlungen einzuräumen.
In der Anhörung wurde von einer Anzuhörenden die Frage gestellt, was man denn mit dem Entschädigungsgeld machen soll
te; Lärmschutz könne sie sich nicht dafür kaufen. Viel wichtiger ist es, dass die Landesregierung bei der FBB darauf hinwirkt , dass missverständliche Formulierungen aus den Kostenerstattungsvereinbarungen entfernt werden, dass der Schallschutz unbürokratisch und schnell umgesetzt wird, dass genügend Handwerksbetriebe zum Einbau der Schallschutztechnik vorhanden sind und man bei Raumhöhen, Küchengrößen und Wintergärten unbürokratischer als bisher für die Betroffenen entscheidet.
Weiterhin gehört für uns dazu, dass die Schallschutzberatungen in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming ich danke Frau Wehlan für die klärenden Worte - bis 2017 durch das Land finanziell abgesichert werden, dass eine Schlichtungsstelle zur Konfliktlösung bei der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen eingesetzt wird. Die vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft verlangt genau diese Punkte.
Diese Punkte sehen auch wir als das geeignete Mittel zum besseren Schutz der Anwohner an. Den Antrag der CDU-Fraktion lehnen wir ab und folgen damit der Empfehlung des Ausschusses zum Antrag der CDU-Fraktion. Wir werden der Annahme der Beschlussempfehlung des Ausschusses zum Antrag der Grünen zustimmen. Wir gehen davon aus, dass die Lärmschutzmaßnahmen zügig und weniger bürokratisch umgesetzt werden. Wir gehen weiterhin davon aus, dass die FBB ihre Hausaufgaben macht und ihrer Verantwortung zum Schutz der Anwohner nachkommt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Flughafen am Standort Schönefeld ist Realität; der Flughafen ist Chance und wird für uns immer eine Herausforderung bleiben - das ist mit der Eröffnung nicht abgetan. Das Thema Lärmschutz ist und bleibt für alle eine ständige Herausforderung. Deshalb ist es richtig, die Schallschutzberatung in Blankenfelde-Mahlow weiter finanziell zu unterstützen; wir tun das übrigens jetzt schon. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Akzeptanz und natürlich auch eine reale Hilfe für die Betroffenen. Es ist ja eine juristisch schwierige Materie, und deshalb muss diese Hilfe geleistet werden.
Das Thema Lärm beschäftigt uns nicht nur beim Flugverkehr, sondern auch bei Schiene und Straße. Wir alle wollen Mobilität, wir alle brauchen Mobilität, und wir haben auch einen hohen Anspruch an Mobilität und Infrastruktur. Damit sorgen wir aber auch selbst für Belastungen für andere Menschen. Es gilt, solche Belastungen so gering wie möglich zu halten. Das ist aber leichter gesagt als getan.
An dieser Stelle bekunde ich meinen Dank: Die Fluglärmkommission hat gute und wichtige Arbeit geleistet; die großen Belastungen im unmittelbaren Bereich sind jedoch nur wenig zu minimieren. Hier muss Schallschutz greifen, die Kostenerstattungsvereinbarungen müssen zügig umgesetzt werden.
Um das noch einmal zu verdeutlichen - dieser Punkt tauchte in der Debatte oft auf -: Die Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses sind umzusetzen.
Zum Thema unzureichende Umsetzung von Maßnahmen: Wir haben über 17 000 vollständige formelle Anträge; über 13 000 Vereinbarungen sind versandt worden. Ich denke, dieses Thema erhält jetzt besonderen Druck und die FBB bleibt hier weiterhin in besonderer Verantwortung.
Darüber hinaus haben die Gesellschafter Berlin, Brandenburg und der Bund, die Mitglieder des Aufsichtsrates beschlossen, zusätzliche Mittel in Höhe von 17 Millionen Euro für - ich betone - weitere Schallschutzmaßnahmen freizugeben. Das ist eine gute Botschaft. Damit wird vielen Beschwerden und Eingaben der Bürger Rechnung getragen. Konkret: Wintergärten, Wohnküchen und Räume, die die Vorgaben der Bauordnung nicht erfüllen, werden jetzt berücksichtigt. Die massiv kritisierte Abgeltungsklausel ist ersatzlos entfallen.
Ich danke allen, die hieran mitgewirkt haben. Für mich ist es eine zentrale Botschaft, dass wir den Bürgern real an diesem Beispiel zeigen können, dass die berechtigten Einwände ernst genommen werden. Es kommt bei Anträgen im Landtag nicht häufig vor, dass deren Forderungen zum Teil schon vor der Beschlussfassung erfüllt sind.
Aber das ist eine gute Praxis, und ich denke, für das Parlament ist es nicht so schlimm, wenn schon umgesetzt ist, was es beschließen möchte. Das Thema Schallschutz steht im Mittelpunkt - die Lärmrente ist der falsche Weg.
Zum 3. Juni: Dieser Tag wird Berlin und Brandenburg verändern in unterschiedlicher Wahrnehmung und Qualität - im Norden und im Süden. Der Norden wird deutlich ruhiger werden; einige Zehntausend Menschen werden entlastet. Der Norden wird aber auch weniger wirtschaftliche Perspektiven haben - der Landrat aus Oberhavel weist immer darauf hin. Der Süden wird lauter und wirtschaftlich dynamischer. Mit der Inbetriebnahme des Flughafens wird der eine oder andere, der mehr Belastung erwartet hat, in seiner Befürchtung nicht bestätigt werden. Aber es wird weiterhin Belastungen geben, und im unmittelbaren Umfeld ist eben Schallschutz umzusetzen.
Herr Minister, Sie sagten, die Lärmrente sei der falsche Weg. Stimmen Sie mir zu, dass sich für die Flughafengesellschaft ein Zinsvorteil ergibt, der desto größer wird, je später die Bauarbeiten - ohne Lärmrente - erfolgen?
Herr Abgeordneter, ich setze mich dafür ein, dass der Schallschutz, der im Planfeststellungsbeschluss gesetzlich geregelt ist, möglichst zügig umgesetzt wird, und da müssen wir entsprechend Druck machen.
Ich war vor kurzem auf der Verkehrsministerkonferenz; Herr Siegloch vom Luftverkehrsverband war bei uns zu Gast, und wir haben ganz deutlich gemacht: Die Luftverkehrsbranche sollte größtes Interesse haben, dass der Lärm an der Quelle bei den Flugzeugen - minimiert wird; da gibt es noch viel zu tun. Wenn die Luftverkehrsbranche auf Zuwachs setzt, muss auch da entsprechend investiert werden. Wir brauchen passiven und aktiven Lärmschutz, und beides ist gleichsam wichtig. Lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen! - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Debatte und kommen zu den Beschlüssen. Ihnen liegt die Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/5140 - 2. Neudruck - des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft vor. Er empfiehlt die Ablehnung einer Lärmrente. Ich sage das noch einmal, damit wir nicht durcheinanderkommen. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung und einer Anzahl von Gegenstimmen ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen zum Änderungsantrag der Abgeordneten Goetz und Schulze in der Drucksache 5/5204; das ist die Ergänzung um Punkt 4 in der Beschlussempfehlung. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei vier Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.