Protocol of the Session on February 23, 2012

Kommen wir zur lärmfachlichen Stellungnahme des Umweltbundesamtes. Die lärmfachliche Stellungnahme des Umweltbundesamtes richtet sich nicht an die Landesregierung, sie richtet sich an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Trotzdem sollte man die in der Stellungnahme enthaltenen Anregungen ernst nehmen, auch wenn man nicht alle Schlussfolgerungen teilt. Die lärmfachliche Stellungnahme des Umweltbundesamtes enthält in erster Linie eine Bewertung von unterschiedlichen Flugroutenvarianten für den Verkehrsflughafen BER aus lärmfachlicher Sicht. Aufgabe der lärmfachlichen Stellungnahme ist in erster Linie, eine Rangfolge der verschiedenen Flugroutenvorschläge aus Lärmgesichtspunkten zu erstellen, um das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung bei der Entscheidung über die Festsetzung der Flugrouten zu unterstützen. Das ist die Aufgabe.

Die Planfeststellungsbehörde hat sich im Planergänzungsbeschluss - Lärmkonzept BBI - hingegen mit allen Aspekten des Nachtflugbetriebs umfassend auseinandergesetzt und eine Abwägung vorgenommen. Sie hat im Ergebnis der Abwägungen die notwendigen flugbetrieblichen Regelungen zum Schutz der Flughafenanwohner vor Fluglärm getroffen. Es wird - das wird immer vergessen - am Flughafen BER erhebliche Einschränkungen des Nachtfluges geben, die es jetzt in Schönfeld nicht gibt. Dass Anwohner und Initiativen gegen mehr Nachtflug kämpfen, ist ihr gutes Recht, und das wird auch weiterhin so sein.

Die Regelungen zur Nachtflugeinschränkung wurden vom Bundesverwaltungsgericht im vollem Umfang bestätigt, und mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 2011 sind diese Regelungen bestandskräftig geworden. Im Übrigen waren auch dem Bundesverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung die in der lärmfachlichen Stellungnahme des Umweltbundesamtes erwähnte HYENA-Studie und die GreiserStudien bekannt.

Zur Doppelbelastung von Blankenfelde-Mahlow durch An- und Abflüge: Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat am 26. Januar 2012 seine Entscheidung über die Flugrouten für den Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg bekannt gegeben.

Das geschah nach einer sehr umfassenden Diskussion in der Fluglärmkommission. Ich habe mich - das wurde von vielen kritisiert - nie zu einer konkreten Flugroute geäußert. Dies halte ich auch weiterhin für richtig. Wir haben dieses Gremium. Ich kann auch verstehen, dass man sich in Blankenfelde-Mahlow eine andere Entscheidung gewünscht hätte, denn diese Gemeinde ist in besonderer Weise betroffen. Auch Herr Jungclaus und Herr Beyer haben dies dargestellt. Bei einer anderen Entscheidung besteht an anderer Stelle eine größere Belastung. Es gibt einen Abwägungsprozess in der Fluglärmkommission, und das Bundesamt hat eine entsprechende Entscheidung getroffen.

Zur Landesplanung: Der Landtag hat sich bei seiner Entscheidung über die Volksinitiative für ein landesplanerisches Nachtflugverbot im LEPro bereits positioniert. Er hat sich zu einer Volksinitiative zu diesem Thema positioniert. Es gibt also nicht nur Parteitagsbeschlüsse. Der Landtag hat mit seinem Beschluss vom 16. Dezember 2011 deutlich gemacht, dass er das Schutzbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst nimmt und eine dritte Start- und Landebahn am Standort ablehnt. Ich sehe auch keine Notwendigkeit. Daher sehe ich auch keine Notwendigkeit, über Änderungen des Landesplanungsvertrages und des Landesentwicklungsprogramms mit Berlin zu verhandeln.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns weiterhin eine sehr sachorientierte Debatte über eines der schwierigsten Themen für uns alle und für die Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Da der Abgeordnete Schulze auf eine Kurzintervention verzichtet hat, bekommt er im Rahmen seiner Restredezeit Gelegenheit zu einem Schlusswort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schlusswort wäre vielleicht etwas zu viel gesagt, denn ich glaube nicht, dass die Diskussion schon am Schluss ist. Wir setzen am heutigen Tage vielleicht ein zeitliches Ende, aber die Diskussion wird uns weiter verfolgen.

Ich denke, eines ist in der Diskussion deutlich geworden: dass viele Bauchgrimmen bei der Sache haben. Wenn die Anträge erreicht haben, dieses Bauchgrimmen zu verstärken, dann war es schon ein richtiger Schritt, und es war die Sache schon wert. Es geht überhaupt nicht darum - ich habe mich jedenfalls nicht in der Hoffnung gesehen -, dass heute richtungsweisende Beschlüsse fallen. Aber die Nachdenklichkeit muss weiterentwickelt werden, und ich glaube nicht, dass die Situation so gut ist, wie sie einige darzustellen versuchen.

Das Einzige, was mich fasziniert hat, ist, dass es keinen Beitrag gegeben hat, in dem gesagt wurde: Der Punkt geht nicht, der Punkt geht nicht und der Punkt geht nicht. - Das hat es nicht gegeben. Hier wurde nicht gesagt: Antrag 1, Ziffer 1, können wir nicht zustimmen, da es rechtlich nicht geht. Das hat es zu keinem dieser Punkte gegeben, sondern: Das wollen wir nicht. - Insofern halte ich fest, dass rechtlich und politisch

schon Möglichkeiten bestünden. Vielleicht kommen wir zu einem späteren Zeitpunkt darauf zurück, wenn es dann noch rechtlich geht.

Liebe Konny, ich kann mich in dich und deine Position sowie in die Position vieler anderer Kollegen gut hineinversetzen, dass man in Situationen gefangen ist. Du hast völlig richtig gesagt, als ich Parlamentarischer Geschäftsführer war, war ich auch nicht immer ganz so salopp und frei, wie ich es jetzt bin. Das werfen mir auch Kollegen vor. Ich gebe ihnen Recht: Natürlich ist es schwieriger, wenn man sich einbindet bzw. einbinden lässt; aber es gibt auch Punkte, bei denen man sich von solchen Dingen freimachen muss. Glauben Sie nicht, dass es eine Spaßveranstaltung ist, wenn man das tut, was ich getan habe - aus der SPD-Fraktion auszutreten -, das ist schon ein Akt der Verzweiflung, und ich möchte ihn auch als solchen verstanden wissen und Sie bitten, darüber nachzudenken, denn dass ich diesen Kampf hier nicht gewinnen kann, ist völlig klar. Aber ich kämpfe trotzdem, weil ich es für sachlich gerechtfertigt halte und die Menschen verdammt noch mal ein Recht darauf haben, dass sich jemand für sie in die Bresche wirft.

(Beifall des Abgeordneten Goetz [FDP])

Lieber Jörg Vogelsänger, du sagtest, dass es in der Vergangenheit eine Vielzahl von Anträgen und Beschlüssen gegeben habe. Es geht nicht um Anträge, es geht schlicht und einfach um Ergebnisse. Es geht darum: Was wird am 3. Juni 2012 sein? Was wird am 3. Juni 2013 sein? Das Einzige, worauf ich hoffe, ist, dass wir vielleicht gemeinsam in der Sache etwas mehr Druck machen.

Noch eine Ansage zu diesem Thema: Nicht die Planfeststellungsbehörde hat das Nachtflugverbot eingeführt, sondern das Bundesverwaltungsgericht. Der Planfeststellungsantrag vom 24. August 2004 sah einen kompletten Nachtflug vor. Das Nachtflugverbot haben die Bürgerinitiativen und die Gemeinden aus dem Umland erzwungen.

Lange Rede - kurzer Sinn: Denken Sie noch einmal darüber nach, ob Sie die Anträge nicht doch vielleicht überweisen, damit man ein wenig Zeit hat, darüber nachzudenken. Versenkt ist ein Schiff schnell, aber dann liegt es auf dem Grund des Meeres.

(Beifall des Abgeordneten Goetz [FDP] sowie vereinzelt GRÜNE/B90)

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Redezeit angelangt und kommen zu den Abstimmungen. Einen Überweisungsantrag sehe ich in der Liste nicht. Wir kommen zum Antrag Nr. 1, Drucksache 5/4708, 2. Neudruck, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, des Abgeordneten Schulze und des Abgeordneten Goetz. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Bei drei Enthaltungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Wir sind damit beim Entschließungsantrag, Drucksache 5/4801, der CDU-Fraktion. Wer diesem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Ent

haltungen? - Wiederum bei einigen Enthaltungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zum Antrag in Drucksache 5/4753, 2. Neudruck, beantragt durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Abgeordneten Schulze und Goetz. Hierzu ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich bitte die Schriftführer, mit dem Aufruf der Namen zu beginnen.

(Namentliche Abstimmung)

Gibt es Abgeordnete im Plenarsaal, die keine Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben? - Das ist nicht der Fall.

Ich schließe die Abstimmung und bitte Sie um etwas Geduld für die Auszählung.

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Für den Gesetzentwurf stimmten 22 Abgeordnete, gegen ihn stimmten 45 Abgeordnete, und es gab eine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 4249)

Wir kommen zum Antrag der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 5/4817 (Neudruck). Auch hier wurde namentliche Abstimmung beantragt. Ich eröffne die Abstimmung und bitte um das Verlesen der Namen.

(Namentliche Abstimmung)

Gibt es Abgeordnete im Plenarsaal, die keine Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben? - Das ist nicht der Fall.

Ich schließe die Abstimmung und bitte Sie um etwas Geduld für die Auszählung.

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Für den Antrag stimmten 50 Abgeordnete, gegen ihn stimmten 14 Abgeordnete, und es gab 4 Stimmenthaltungen. Damit ist diesem Antrag mehrheitlich zugestimmt worden.

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 4250)

Wir kommen damit zum Antrag „Verschonung der Ortsmitte von Blankenfelde-Mahlow von doppelter Überfliegung von und zur nördlichen Start- und Landebahn des neuen Flughafens BER“ des Abgeordneten Schulze in der Drucksache 5/4754. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen damit zum Entschließungsantrag in der Drucksache 5/4804 der Koalitionsfraktionen. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen wurde dieser Antrag mehrheitlich angenommen.

Wir sind damit am Ende des Abstimmungsmarathons zum Tagesordnungspunkt 6, den ich damit schließe.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Wahl eines nichtständigen Mitgliedes des Richterwahlausschusses und seiner Stellvertretung

Antrag mit Wahlvorschlag des Rechtsausschusses

Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen?

Beides ist nicht der Fall. Damit sind Oberstaatsanwältin Kornelia Stephan als nichtständiges Mitglied und Staatsanwalt Dieter Röttger als nichtständiges stellvertretendes Mitglied in den Richterwahlausschuss gewählt worden.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Ich wünsche beiden dort eine erfolgreiche Arbeit.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und damit die heutige Sitzung. Ihnen allen wünsche ich einen erfreulichen Feierabend.

Ende der Sitzung: 17.43 Uhr