Christoph Schulze

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Last Statements

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schlusswort wäre vielleicht etwas zu viel gesagt, denn ich glaube nicht, dass die Diskussion schon am Schluss ist. Wir setzen am heutigen Tage vielleicht ein zeitliches Ende, aber die Diskussion wird uns weiter verfolgen.
Ich denke, eines ist in der Diskussion deutlich geworden: dass viele Bauchgrimmen bei der Sache haben. Wenn die Anträge erreicht haben, dieses Bauchgrimmen zu verstärken, dann war es schon ein richtiger Schritt, und es war die Sache schon wert. Es geht überhaupt nicht darum - ich habe mich jedenfalls nicht in der Hoffnung gesehen -, dass heute richtungsweisende Beschlüsse fallen. Aber die Nachdenklichkeit muss weiterentwickelt werden, und ich glaube nicht, dass die Situation so gut ist, wie sie einige darzustellen versuchen.
Das Einzige, was mich fasziniert hat, ist, dass es keinen Beitrag gegeben hat, in dem gesagt wurde: Der Punkt geht nicht, der Punkt geht nicht und der Punkt geht nicht. - Das hat es nicht gegeben. Hier wurde nicht gesagt: Antrag 1, Ziffer 1, können wir nicht zustimmen, da es rechtlich nicht geht. Das hat es zu keinem dieser Punkte gegeben, sondern: Das wollen wir nicht. - Insofern halte ich fest, dass rechtlich und politisch
schon Möglichkeiten bestünden. Vielleicht kommen wir zu einem späteren Zeitpunkt darauf zurück, wenn es dann noch rechtlich geht.
Liebe Konny, ich kann mich in dich und deine Position sowie in die Position vieler anderer Kollegen gut hineinversetzen, dass man in Situationen gefangen ist. Du hast völlig richtig gesagt, als ich Parlamentarischer Geschäftsführer war, war ich auch nicht immer ganz so salopp und frei, wie ich es jetzt bin. Das werfen mir auch Kollegen vor. Ich gebe ihnen Recht: Natürlich ist es schwieriger, wenn man sich einbindet bzw. einbinden lässt; aber es gibt auch Punkte, bei denen man sich von solchen Dingen freimachen muss. Glauben Sie nicht, dass es eine Spaßveranstaltung ist, wenn man das tut, was ich getan habe - aus der SPD-Fraktion auszutreten -, das ist schon ein Akt der Verzweiflung, und ich möchte ihn auch als solchen verstanden wissen und Sie bitten, darüber nachzudenken, denn dass ich diesen Kampf hier nicht gewinnen kann, ist völlig klar. Aber ich kämpfe trotzdem, weil ich es für sachlich gerechtfertigt halte und die Menschen verdammt noch mal ein Recht darauf haben, dass sich jemand für sie in die Bresche wirft.
Lieber Jörg Vogelsänger, du sagtest, dass es in der Vergangenheit eine Vielzahl von Anträgen und Beschlüssen gegeben habe. Es geht nicht um Anträge, es geht schlicht und einfach um Ergebnisse. Es geht darum: Was wird am 3. Juni 2012 sein? Was wird am 3. Juni 2013 sein? Das Einzige, worauf ich hoffe, ist, dass wir vielleicht gemeinsam in der Sache etwas mehr Druck machen.
Noch eine Ansage zu diesem Thema: Nicht die Planfeststellungsbehörde hat das Nachtflugverbot eingeführt, sondern das Bundesverwaltungsgericht. Der Planfeststellungsantrag vom 24. August 2004 sah einen kompletten Nachtflug vor. Das Nachtflugverbot haben die Bürgerinitiativen und die Gemeinden aus dem Umland erzwungen.
Lange Rede - kurzer Sinn: Denken Sie noch einmal darüber nach, ob Sie die Anträge nicht doch vielleicht überweisen, damit man ein wenig Zeit hat, darüber nachzudenken. Versenkt ist ein Schiff schnell, aber dann liegt es auf dem Grund des Meeres.