Protocol of the Session on December 14, 2011

Das waren große Worte. Nach zwei Jahren wissen wir aber: Das war viel heiße Luft und wenig Substanz.

(Beifall CDU)

Tatsache ist: In der Brandenburger Justiz herrscht Personalnot. Die Verfahrenslaufzeiten sind unverändert hoch. In der Sozialgerichtsbarkeit ist die Dauer der Gerichtsverfahren dramatisch angestiegen. Das ist nicht nur die Auffassung der Opposition, sondern das ist auch die überstimmende Einschätzung aller Berufsverbände in der Justiz vom Richterbund über den Verband der Strafvollzugsbediensteten bis hin zur Brandenburger Justizgewerkschaft.

Erst im September haben die Präsidenten und die Direktoren aller Brandenburger Gerichte in einer gemeinsamen Presseerklärung die schlechte und besorgniserregende Personalausstattung in den Brandenburger Gerichten kritisiert. Die Präsidentin des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg, Monika Paulat, beschrieb im Rechtsausschuss die Personalsituation allein in der Brandenburger Sozialgerichtsbarkeit als schwierig bis dramatisch. Selbst Staatssekretärin Dorothea Stachwitz sagte im Rechtsausschuss, dass man beim Personalabbau in der Justiz die Schmerzgrenze erreicht habe und sich die Frage stellen müsse, ob eine effiziente, zügige und qualifizierte Rechtspflege noch zu leisten sei. Wir werden zielsicher in ein schwarzes Loch stürzen - das sind nicht die Worte der Opposition, das ist die Einschätzung der Landesvorsitzenden der Deutschen Justizgewerkschaft, Sabine Wenzel.

(Beifall CDU und FDP)

Dass angesichts dieser Situation noch nicht einmal die vorhandenen Richterstellen besetzt werden können, kann nur als Affront gegenüber der Justiz bewertet werden. Nur ein Beispiel: Im nächsten Jahr wird der Flughafen BER in Schönefeld eröffnet. Dies wird zu einem spürbaren Anstieg der Verfahrenseingänge beim Amtsgericht Königs Wusterhausen führen. Alle Verfahren über Fluggastrechte, über Entschädigung bei Verspätung von Flügen werden beim Amtsgericht Königs Wusterhausen geführt. Diese gesamten Verfahren soll aber nach der Vorstellung der Landesregierung nur ein einziger Richter bearbeiten. Notwendig sind jedoch mindestens drei Richter.

Bis zum Jahr 2015 wollen Sie insgesamt sogar 645 Stellen in der Justiz abbauen. Sie reduzieren die Richterstellen. Sie reduzieren die Stellen im mittleren Dienst. Sie reduzieren die Anzahl der Beschäftigten im Strafvollzug. Selbst in der erfolgreichen Neuruppiner Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruptionsdelikte reduzieren Sie die Stellen, als ob wir keine Probleme mit Korruption in den Brandenburger Amtsstuben hätten. Sie können die Richterinnen und Richter in Brandenburg noch nicht einmal mit einem internetfähigen Arbeitsplatz ausrüsten - und das im Jahre 2011.

(Beifall CDU und FDP)

Auch die Personalsituation bei den Rechtspflegern ist angespannt. Von 511 Stellen sind nur 442 besetzt. Viele Rechtspfleger sind längerfristig oder auf Dauer nicht einsetzbar. Die Anzahl der Ausbildungsplätze muss deshalb dringend erhöht werden.

Es fehlen Stellen für Proberichter, die spätestens nach fünf Jahren einen Anspruch auf Ernennung zum Richter auf Lebenszeit haben. Ich erlaube mir den Hinweis, dass verzögerte Einstellungen und Ernennungen nicht nur das Recht der Richterinnen und Richter auf Fürsorge ihres Dienstherren, sondern auch das Recht des Bürgers auf den gesetzlichen Richter verletzen und bei den Gerichten zu Besetzungsrügen führen können.

Bekannt und skandalös ist es auch, dass bei der Justiz immer noch Mitarbeiter beinahe in „Leichtlohngruppen“ beschäftigt werden, dass ein Teil der Mitarbeiter immer noch befristet beschäftigt wird und Beförderungen aufgrund fehlender Ausführungsbestimmungen des Ministeriums nicht vorgenommen werden konnten. Wenn das Land aber schon beim Weihnachtsgeld für die Beamten spart, sollte doch wenigstens die Beförderung als ein Zeichen der Anerkennung für erbrachte gute Leistungen dienen. Angesichts dieser Personalprobleme müssen den Beschäftigten in der Brandenburger Justiz Ihre Ankündigungen im Koalitionsvertrag wie Hohn vorkommen.

Angesichts dieser Defizite wäre es doch die Aufgabe des Justizministers gewesen, für Abhilfe zu sorgen und gegenüber den Ministern nicht auf Mehrforderungen zu verzichten. Der Justizminister ist schließlich nicht der Vollziehungsbeamte des Finanzministers.

Ihre katastrophale und unverantwortliche Personalpolitik hat bereits jetzt negative Auswirkungen für die Recht suchenden Bürger, nämlich auf die Dauer der Gerichtsverfahren. Herr Minister Dr. Schöneburg, im letzten Jahr sagten Sie von dieser Stelle aus, es wäre unredlich, Ihnen Versäumnisse bei der Reduzierung der Dauer der Gerichtsverfahren in Brandenburg vorzuwerfen. Wir sollten Ihnen in zwölf Monaten die Karten auf den Tisch legen.

Dieser Aufforderung komme ich heute gern nach. Wir sind immer noch trauriger Spitzenreiter bei der Dauer der Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit. In diesem Jahr betrug die durchschnittliche Dauer der Verfahren 25 Monate. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, Jürgen Kipp, warnte in diesem Jahr sogar vor einer zu erwartenden Verfahrensflut im Zuge des Ausbaus der Stromnetze, der das OVG personell nicht gewachsen sei.

Wir sind immer noch Spitzenreiter bei der Dauer der Verfahren vor den Finanzgerichten. Die Dauer der Verfahren beträgt hier 23 Monate. Die Dauer der Zivilprozesse hat sich erhöht. Allein beim Landgericht Frankfurt (Oder) ist die Verfahrensdauer von 8 auf 12 Monate gestiegen. Neu hinzugekommen ist in diesem Jahr der Spitzenplatz in der Sozialgerichtsbarkeit. In diesem Jahr haben wir hier einen Höchststand an Verfahrenseingängen und Verfahrensbeständen. Deshalb wiederhole ich das, was ich bereits vor einem Jahr gesagt habe: Sie haben keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um die Dauer der Gerichtsverfahren in Brandenburg zu verkürzen. Sie können den Brandenburgerinnen und Brandenburgern das ihnen nach der Landesverfassung zustehende Recht auf ein zügiges Gerichtsverfahren nicht ga

rantieren. Sie haben Ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag bisher nicht erfüllt.

(Beifall CDU und FDP)

Dieser unhaltbare Zustand wird zu Recht auch für das Land Brandenburg finanzielle Folgen haben. Der Bundestag hat in diesem Jahr das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungen verabschiedet. Demnach drohen dem Land Brandenburg finanzielle Entschädigungsansprüche bei überlangen Gerichtsverfahren. In der Regel können die Bürger in jedem einzelnen Verfahren für jedes Jahr Verzögerung durchschnittlich 1 200 Euro gegenüber dem Land geltend machen. Bereits in der Vergangenheit hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem Kläger eine Entschädigung für ein überlanges Verfahren am Sozialgericht Cottbus zugesprochen.

Auch das Landesverfassungsgericht Brandenburg hat im Jahr 2009 klargestellt, dass der Haushaltsgesetzgeber eine angemessene Verfahrensdauer durch eine entsprechende personelle und sachliche Ausstattung der Gerichte sicherstellen muss. Ergreifen Sie also endlich geeignete Maßnahmen, um die Verfahren an Brandenburger Gerichten zu reduzieren.

(Beifall CDU)

Ich freue mich, dass Sie, Herr Minister Dr. Schöneburg, hierzu mittlerweile einen Vorschlag unserer Fraktion unterstützen, den wir schon im letzten Jahr unterbreitet haben, nämlich die Zusammenlegung der Sozialgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit. Wir versprechen uns davon schnellere Gerichtsverfahren, einen flexiblen Einsatz von Personal und Sachmitteln sowie das Entfallen von Zuständigkeitsabgrenzungen. Aber auch der Ausbau der Mediationsverfahren und der Adhäsionsverfahren im Strafverfahren sind sicherlich geeignete Mittel, um die Verfahrensdauer an den Brandenburger Gerichten deutlich zu minimieren.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch in anderen Bereichen der Rechtspolitik gibt es in Brandenburg viele Baustellen. Manche Baustelle ist nach zwei Jahren zu einer Dauerbaustelle verkommen, auf der sich nichts tut. Ich möchte hier beispielsweise die Reform der Sicherungsverwahrung erwähnen. Während andere Länder bereits neue Therapiezentren bauen und den Strafvollzug vom Vollzug der Sicherungsverwahrung getrennt haben, werden die Sicherungsverwahrten in Brandenburg entgegen der Europäischen Menschenrechtskonvention immer noch im Strafvollzug untergebracht. Eine Verbundlösung mit anderen Ländern ist weit und breit nicht zu sehen. Brandenburg ist auch noch nicht dem Staatsvertrag zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung beigetreten; da sind andere Länder längst weiter.

Eine weitere Baustelle stellt der Strafvollzug dar. Nach einem Jahr Verzögerung haben Sie im Rechtsausschuss in der letzten Woche Ihr Thesenpapier für den Strafvollzug vorgestellt. Bis jetzt wissen wir aber immer noch nicht, wie denn Ihr groß angekündigter Paradigmenwechsel im Strafvollzug konkret ausschauen soll und wie der Ausbau des Behandlungsvollzugs bei dem vorgesehenen Personalabbau überhaupt realisiert werden kann, geschweige denn, wie Sie die Errichtung von sogenannten sozialen Integrationszentren finanzieren wollen.

Zu einer weiteren Baustelle im wahrsten Sinne des Wortes droht die dringend notwendige Sanierung der Amtsgerichte zu werden. Entgegen Ihren Ankündigungen sollen die Amtsgerichte erst im Jahr 2016 umfangreich saniert werden. Im Haushaltsplan für 2012 haben Sie lediglich 4 Millionen Euro hierfür vorgesehen, obwohl der Sanierungsbedarf insgesamt 50 Millionen Euro beträgt. Stimmen Sie doch wenigstens unserem Haushaltssperrvermerk zu, damit wir frei werdende Mittel im nächsten Jahr für die Sanierung der Amtsgerichte verwenden können.

(Beifall CDU)

Als ob diese Negativbilanz noch nicht ausreichen würde, stellen Sie jetzt auch noch aus finanziellen Gründen die Eigenständigkeit der Justizakademie in Königs Wusterhausen infrage. Da ist es doch kein Wunder mehr, dass sich die Treuesten der Treuen, nämlich die Richterinnen und Richter, nicht mehr von diesem Justizministerium verwalten lassen wollen, sondern über Selbstverwaltung nachdenken.

(Zuruf des Abgeordneten Schippel [SPD])

Sie haben schon viel zu viel Zeit vertrödelt. Wenn Sie so weitermachen, droht auf Ihren Baustellen wirklich Einsturzgefahr. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Frau Abgeordnete Mächtig hat das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Ausschussvorsitzender Eichelbaum! Ihre Rede klang für mich wie: „Herr Minister, wieso haben Sie eigentlich noch nicht in zwei Jahren erledigt, was wir zehn Jahre lang liegen gelassen haben?“

(Beifall DIE LINKE)

Es war weniger eine haushalterische Rede, es war mehr der Versuch, dem Vorbild von Herrn Ausschussvorsitzenden Burkardt zu folgen: „Lassen Sie uns eine Wundertüte öffnen; wir nehmen ganz viel heraus und fragen, warum am Ende nichts mehr drin ist!“ Denn Sie schaffen es wirklich: Sie fordern in einem Beitrag sowohl die Haushaltskonsolidierung und einen strengen Sparkurs als auch gleichzeitig die Aufstockung der Zahl von Richterinnen und Richtern, Strafvollzugsbediensteten usw. Das ist unrealistisch. Politik muss sich nun einmal an Realitäten messen.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Sie wissen, dass unsere Haushaltsdiskussionen immer Diskussionen um Zahlen sind und wir letztendlich sagen: „Das ist geronnene Politik.“ Nun lassen Sie uns doch einmal schauen, was wir vorhaben. Wir haben vor - wir haben es zwar schon erledigt, aber wir werden es weiterhin tun -, den Koalitionsvertrag einzuhalten. Sie wissen es noch nicht, weil es für Sie die 1. Legislaturperiode ist: Der Koalitionsvertrag gilt fünf Jahre. Wir haben fünf Jahre Zeit, unsere Aufgaben zu erledigen. Es gibt

dazu ein Stufenprogramm. Lassen Sie sich das 2014 noch einmal vorlegen.

Lassen Sie mich trotzdem noch einige Gedanken äußern. Der eine Punkt, zu dem ich gern etwas sagen würde, ist folgender: Ich glaube schon, dass jemand, der genauer hinschaut, erkennt, dass der Einzelplan des Justizministeriums in diesem Jahr im Wesentlichen doch von Kontinuität geprägt war und auch in Zukunft geprägt sein wird. Wir gehen dabei den verantwortungsvollen Weg zur Sicherung des verfassungsmäßigen Auftrages der Justiz und der Haushaltskonsolidierung weiter. Es ist ein schwerer Weg, mit weniger Personal, aber auch mit weniger Menschen in unserem Land diese Aufgabe zu erfüllen. Dennoch ist es uns gelungen, die Umsetzung des Amtsgerichtskonzepts als eine wichtige Aufgabe jetzt abzuschließen; Sie wissen das.

Die einzelnen Gerichtsbarkeiten mit erhöhten Klageaufkommen wurden durch Anstrengungen im Ministerium so weit wie möglich gestärkt. Sie wissen, dass wir das im Rechtsausschuss regelmäßig besprechen und durchaus die Bemühungen des Hauses wahrnehmen, dem Verfahrensstau in der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch spezielle Altfallkammern zu begegnen. Dass das nicht tatsächlich in einem Jahr abzubauen ist, erwartet wahrscheinlich niemand. Ich habe es angesichts des Bergs des uns Übergebenen zumindest nicht erwartet. Zudem sind die Verfahrenslaufzeiten an den Sozialgerichten trotz erhöhter Eingänge eben nicht gestiegen. Auch das haben Sie in kritischer Form - das nenne ich positiv - erläutert.

Es werden weiterhin Justizvollzugsbedienstete ausgebildet. Wir halten das für eine dringliche Aufgabe. Ich darf daran erinnern, dass Sie diese Aufgabe jahrelang nicht wahrgenommen haben. Aber wir können nicht unausgebildete Justizvollzugsbedienstete einstellen, sondern wir müssen nun zum einen die Ausbildung und zum anderen Ihre Forderung, die wir auch haben - sonst würden wir nicht ausbilden -, mehr qualifizierte Leute einzustellen, auch realisieren. Hätten Sie diese Forderung als durchgängige politische Anforderung an sich selbst verstanden, würden wir heute nicht vor dieser Aufgabe stehen.

(Beifall DIE LINKE)

Mit den Änderungsanträgen der Koalition gelingt es, die elisLernplattform für die Bildungsarbeit im Justizvollzug zu verstetigen. Alle im Raum wissen, dass das Projekt bis zum 30.11.2011 durch die EU gefördert wurde. Nunmehr werden mit Beginn des Jahres 2012 mehrere Bundesländer sowie die Republik Österreich die Finanzierung gemeinsam übernehmen. Dabei soll auch verwaltungssparend die Verwaltung zentral auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung der beteiligten Länder durch das Land Brandenburg erfolgen.

Mit Ihrem Änderungsantrag, meine Damen und Herren von der CDU, sollen die Kosten für laufende Arbeiten zum Umbau der JVA in Brandenburg (Havel) in voller Höhe gesperrt werden. Das ist eine Geschichte aus dem Tollhaus. Als diese JVA umgebaut werden sollte, gab es den Antrag der Linken, noch einmal zu überprüfen, ob 120 Millionen Euro tatsächlich erforderlich sind und die nötigen Haftplätze gebraucht werden. Von der damaligen Justizministerin wurde seinerzeit erklärt, dass nach allen Prüfungen festgestellt worden sei, dass diese JVA vollumfänglich gebraucht werde. Das Erste, was der Minister der Linken gemacht hat, als er in den Dienst trat, war, enorme Kürzun

gen vorzunehmen und eben nicht die gesamte JVA umzubauen, weil zu erkennen war, dass die Haftzahlen sinken würden. Sie selbst haben quasi den Vorschlag gemacht, die Mittel für die JVA Brandenburg (Havel) einerseits bei 120 Millionen Euro zu belassen. Nunmehr fordern Sie aber, gleich alles, und zwar auch das, was gegenwärtig im Sanierungsvorhaben steckt, einzustellen. Wir müssen diesen Antrag logischerweise ablehnen, weil es für Realisten leider nicht nachvollziehbar ist, was Sie hier gerade treiben.

Hinzu kommt die Sanierung von Gerichtsgebäuden, die Sie gerade auch eingefordert haben. Natürlich müssen die Gebäude saniert werden. Aber, meine Damen und Herren, unstrittig sanieren werden wir doch erst dann, wenn wir wissen, welche Gebäude wir langfristig brauchen.

(Eichelbaum [CDU]: Oder schließen!)

Wir werden nicht gut sanierte Immobilien nachher in der Landschaft stehen lassen.

(Eichelbaum [CDU]: Schließung ist auch eine Lösung!)

Diese Entscheidung hätten Sie längst fällen können. - Hören Sie mir doch einmal zu! Ihre Ungeduld immer!

Am Freitag werden wir diese Amtsgerichtsstrukturreform erledigen.

(Eichelbaum [CDU]: Erledigen?)

Dann wissen wir beide und der gesamte Ausschuss - Sie werden es hoffentlich als Vorsitzender qualitativ begleiten -, dass auch die finanziellen Mittel für den Um- und Ausbau sowie für die notwendige Sanierung der Gerichte bereitgestellt werden können.