Meine Damen und Herren von der CDU, die Lage in der Grenzregion ist sicher nicht einfach. Die Sorge der Menschen ist berechtigt, und man muss das auch sehr ernst nehmen. Aber Sie spielen mit diesen Ängsten, und Sie bauen eine trügerische Illusion auf. Sie wissen ganz genau, dass die Polizeistruktur auf die besonderen Gegebenheiten der Grenzregion eingestellt worden ist und weiter eingestellt wird. In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass der Rahmen für die Personalentwicklung bis einschließlich 2012 noch unter Innenminister Schönbohm abgesteckt worden ist. So ganz unbeteiligt sind Sie da nicht. Und eigentlich wollen Sie es doch noch viel radikaler! Wie kann es sonst sein, dass die CDU massive Kritik am Konsolidierungswillen von Rot-Rot formuliert, also eigentlich noch mehr Kürzungen fordert? Irgendwo müssten die ja dann vorgenommen werden.
Dieser offenkundige Widerspruch zwischen der Forderung nach mehr Einsparungen und reichlichen Forderungen nach zusätzlichen Ausgaben ist der CDU offensichtlich sehr wohl bewusst. Sie hat deshalb ganz darauf verzichtet, Änderungsanträge zum Einzelplan 03 zu stellen. Da hätten Sie ja auch Deckungsquellen angeben müssen - und dann wäre es interessant geworden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der jetzt anstehende Bericht der Landesregierung zum Stand der Umsetzung der Polizeireform wird den Landtag zu Beginn des nächsten Jahres beschäftigen. Wir werden die Reform aufmerksam begleiten, und wir haben es gemeinsam in der Hand, auf eventuelle Fehlentwicklungen zu reagieren. Das schließt ein, dass gegebenenfalls
nachgesteuert werden muss. Die öffentliche Sicherheit muss landesweit gewährleistet sein. Ich zitiere aus dem im Dezember 2010 gefassten Begleitbeschluss zur Polizeireform - da hat es ja eine große Mehrheit hier im Landtag gegeben. Da heißt es:
„Die Polizeipräsenz ist in der Fläche des Landes aufrechtzuerhalten. Der Streifendienst ist im bisherigen Umfang zu gewährleisten. Die Interventionszeiten sollen sich nicht verschlechtern.“
Das sind unsere Vorgaben, die wir für diese Reform gestellt haben, und wir nehmen unsere Beschlüsse ernst! Ich weiß nicht, wie Sie es halten.
Meine Damen und Herren, wir haben zur Kenntnis genommen, dass das MI den unmittelbaren Apparat des Ministeriums weiter abbaut. Damit wird eine Entwicklung zurückgeführt, die der damalige Innenminister Schönbohm vorangetrieben hat. Um das mit Zahlen zu belegen: Mit diesem Haushalt wird die Anzahl der Stellen im Innenministerium von 414 auf 409 reduziert. Zum Vergleich: 2007 waren bei Herrn Schönbohm noch 571 Stellen im Ministerium selbst angebunden, und das ist, denke ich, eine deutliche Entwicklung.
Wir begrüßen die Bündelung der Verantwortung für die Ausund Fortbildung bei der Fachhochschule der Polizei, die in einer Verdoppelung der Stellen zum Ausdruck kommt. Ich darf daran erinnern, dass nach Vorgabe des Landtages insbesondere auch die kriminalistische Aus- und Fortbildung zu intensivieren ist. Ich denke, da müssen dann auch noch deutliche Zeichen kommen.
Mit dem Haushalt 2012 soll der Beförderungsstau weiter abgebaut werden. Wie schon 2011 sollen im nächsten Jahr 600 Beförderungen vorgenommen werden. Das ist deutlich mehr als in den Vorjahren. Es ist nicht so viel, wie die FDP hier fordert, und sicher wäre es wünschenswert, mehr zu tun. Aber es gibt nun mal einen finanziellen Rahmen, innerhalb dessen wir uns bewegen.
Meine Damen und Herren, Reizworte waren in der Vergangenheit immer wieder die im Einzelplan 03 eingestellten Geldstrafen und Geldbußen. Da war von Abzockerei die Rede. Das Innenministerium fährt im nächsten Jahr die Einnahmeerwartungen und den damit verbundenen Druck von bisher 42,8 Millionen Euro auf 41,2 Millionen Euro zurück, und das ist ja eine Entwicklung, die es in den vergangenen zwei Jahren schon gegeben hat.
Die Koalitionsfraktionen haben sich mit einem Antrag dafür eingesetzt, die Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für den Brand- und Katastrophenschutz zu erhöhen. Meine Kollegin Stark hat das hier schon dargestellt. Die Landesregierung hatte in ihrem Entwurf für diesen Zweck erstmalig 200 000 Euro vorgesehen, die jetzt auf 500 000 Euro erhöht werden. Damit sollen die Kommunen bei der Beschaffung von Technik zur Sicherung einer wirksamen und kreisübergreifenden Katastrophenschutzarbeit unterstützt werden - eine Aufgabe, die in Zukunft noch stärker ansteht.
Damit kann die vom Landtag geforderte Verordnung im nächsten Jahr in Kraft treten, denn sie braucht ja auch eine finanzielle Untersetzung.
In einem zweiten Antrag hat sich die Koalition dafür eingesetzt, Spitzensportlern eine berufliche Perspektive bei der Polizei zu geben. Wir werden ja noch zu dem Antrag der CDU zu reden haben. Das ist doch etwas anderes, als in diesem Antrag gefordert worden ist. Denn mit dem Haushalt 2012 sollen für 10 Spitzensportler die Voraussetzungen geschaffen werden, an der Fachhochschule der Polizei eine Polizeiausbildung zu absolvieren. Das schließt dann auch eine Anpassung der Lehrpläne an die speziellen Anforderungen des Spitzensports ein. Damit wird mehr Arbeit auf die Fachhochschule zukommen. Aber ich denke, wir gemeinsam wollen ja, dass es hier eine Entwicklung auch im Spitzensport gibt.
Ich habe noch eine letzte Bemerkung zu machen: Auch in diesem Jahr gibt es die Diskussion um die Notwendigkeit eines Landespolizeiorchesters. Ich denke nicht, dass Herr Vogel damit vorhin einen herausragenden Änderungsantrag der Grünen gemeint hat, aber er wird ja im Plenum noch einmal gestellt. Wir stehen zu diesem landesweit beliebten Klangkörper und lehnen den Änderungsantrag zur Abwicklung des Orchesters ab.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Scharfenberg. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Frau Abgeordnete Nonnemacher hat das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Glanzlos in die zweite Halbzeit“ resümierte die Brandenburger Presse Anfang November nach zwei Jahren Rot-Rot. Das Innenministerium und namentlich der Minister erhielten - angesichts der immensen Problemfelder anderer Ressorts - vergleichsweise freundliche Beurteilungen.
Die Megabaustelle des Innenministeriums - die Polizeireform Brandenburg 2020 - konnte mit Inkrafttreten des Polizeistrukturreformgesetzes zum 01.01.2011 mit einem hohen und hübsch bemalten Bauzaun eingefriedet werden. Hässlicher Baulärm drang allein noch im April von der Baustelle, als der Bericht der Aufbaukommission veröffentlicht wurde. Wer grundlegende Kurskorrekturen oder zumindest Konkretisierung bei der Ausgestaltung der Reviere erwartet hatte, sah sich enttäuscht. Lediglich die Zuordnung der künftigen Polizeiinspektion Uckermark zur Polizeidirektion Ost, zulasten der Norddirektion, verursachte über Wochen erhebliche Unruhe im Land. Ebenfalls im April 2011 entschied der Landtag über die Volksinitiative für den Erhalt einer leistungsfähigen und wahrnehmbaren Polizei in allen Regionen des Landes. Die absurde Situation, dass die Volksinitiative sowohl von Gegnern als auch von Unterstützern der Polizeireform angenommen und damit in ih
Seit dem Sommer hat sich die Lage beruhigt. Die Direktionen wurden geräuscharm zum 01.07.2011 eingerichtet; die 16 Inspektionen gingen am 01.11.2011 an den Start.
Ähnlich wie nach seiner Amtsübernahme im Herbst 2010 übernahm der Minister im Herbst 2011 eine ausgedehnte Tournee: Er besuchte diesmal alle vier Polizeidirektionen und die 16 Inspektionen. Er hatte die Notwendigkeit umfangreicher Kommunikation mit den Betroffenen vor Ort erkannt und ließ immer wieder in der Presse mitteilen: Ohne transparente Kommunikation kann eine solche Reform heute nicht mehr durchgesetzt werden. - Oder auch: Es gibt derzeit kein wichtigeres Thema als die weitere Umsetzung der Polizeireform.
Frau Kollegin Stark, wie Sie dazu kommen, dass die Polizeireform bereits abgehakt und umgesetzt sei, ist mir ein Rätsel; wir stehen noch ganz am Anfang, und es knirscht ganz schön hinter den Zäunen.
Auch wenn jetzt die Proteste im Land professionell wegmoderiert werden und über allen Wipfeln Ruh ist, was passiert hinter den Kulissen? An vielen Stellen wie in Brandenburg an der Havel, in Ludwigsfelde und Falkensee gibt es massive Probleme mit den Liegenschaften und baulichen Herausforderungen, um die neuen Strukturen auch adäquat zu beherbergen.
Haben sich die verschiedenen Aufgabengebiete in den neuen Formationen schon arbeitsfähig sortiert? Kann die Präventionsarbeit in den nächsten Jahren überhaupt noch wahrgenommen werden? Kann durch eine zentrale Anzeigenbearbeitung ausschließlich vom Büro aus noch eine verantwortliche Aufklärung und Bearbeitung erfolgen? Wird das Verfahren ZENTRAB, welches für 50 % aller Fälle angewendet werden soll, überhaupt noch den Geschädigten und Opfern einer Straftat gerecht? Werden ohne Ermittlungsarbeit vor Ort und ohne Vernehmungen Straftaten künftig nur noch verwaltet, aber nicht mehr aufgeklärt und verfolgt? Viele Fragen.
Über Grenzkriminalität darf in letzter Zeit wieder gesprochen werden. Insbesondere, wenn sie zur Begründung für die Neukonfektionierung der Direktionen herhalten muss. Wird sie aber auch erfolgreich bekämpft? Wo findet sich in den neuen Strukturen die Bearbeitung der Jugendkriminalität wieder? Und ist die Polizei in Brandenburg auch nach der Strukturreform noch ausreichend gerüstet, um die massiv ansteigende Internetkriminalität fachgerecht abzuarbeiten?
Wenn die Zahl der Polizeibediensteten wie vorgesehen drastisch reduziert werden soll, ist eine Erhöhung der Qualität in Aus- und Fortbildung unerlässlich. Wir begrüßen sehr, dass der Einstellungskorridor jetzt doch auf 150 Stellen für Polizeianwärter erhöht worden ist. Um einen adäquaten Ersatz in den kommenden Jahren für ausscheidende Beamtinnen und Beamte zu gewährleisten, reicht dies aber nicht aus - Herr Goetz hat das vorgerechnet. Auch wird sich die Qualifizierung der vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kaum vermitteln lassen, wenn der immense Beförderungsstau, der jegliche Motivation abtötet, nicht abgebaut wird.
Ob der angestrebte Personalabbau ohne gravierende Sicherheitslücken funktioniert, wird sich erst in einigen Jahren erweisen. Die gründliche Evaluierung des Reformprozesses ist für 2014 ausgerufen. Daran kann sich dann die nächste Regierung abarbeiten. Auf der Baustelle dürfte es für die restliche Legislaturperiode relativ ruhig bleiben - auch wenn wir alle gespannt auf den Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung der Polizeistrukturreform - einschließlich des Personalentwicklungskonzeptes - warten, welcher uns nach dem Beschluss des Landtags vom 16.12.2010 bis Ende dieses Jahres zugehen soll. Mal sehen.
Wenn der Personalabbau bei der Polizei in dem Maße fortschreitet, dass Sorge um Sicherheitsdefizite gerade bei Ermittlungsdelikten angebracht erscheint, halten wir es nicht mehr für vertretbar, Geld für fragwürdige Repräsentationsmaßnahmen auszugeben - der Klangkörper, Herr Dr. Scharfenberg. Wir haben im Einzelplan 03 zur Zweckbestimmung von Personalausgaben den Antrag gestellt, dass in der Hauptgruppe 4 veranschlagte Stellen ausschließlich mit Personen besetzt werden, die im Sinne des § 1 Polizeigesetz auch in der aktiven Polizeiarbeit tätig sind. Die 44 Planstellen für das Polizeiorchester dienen ausschließlich der Repräsentation und der Unterstützung kultureller Aktivitäten und stellen somit eine aufgabenfremde Besetzung dar. Sie ziehen Ressourcen vom regulären Polizeidienst ab. Mit der Umsetzung der Polizeireform ist eine Freisetzung in dieser Größenordnung nicht mehr vertretbar.
Gleiches gilt für die Schaffung von zehn Anwärterstellen im Polizeidienst für Spitzensportlerinnen bzw. Spitzensportler „zur Stärkung der Außenwirkung Brandenburgs“, wie es so schön heißt. Dies lehnen wir entschieden ab. Wir brauchen motivierten und lernbegierigen Nachwuchs für den Polizeidienst, aber keine Leute, die jahrelang im Staatsdienst für Olympia trainieren.
Ausdrücklich loben möchte unsere Fraktion noch einmal den souveränen und klaren Umgang des Innenministers mit vermuteten Ex-Stasimitarbeitern im Polizeidienst.
Da wurde nichts beschönigt oder vertuscht, sondern versucht, nach Gesetzeslage aufzuklären. Wir begrüßen insbesondere, dass nicht nur das Führungspersonal auf Direktions- und Inspektionsebene, sondern nach erfolgter Novelle des Stasiunterlagengesetzes auch die Leiter der 33 Polizeireviere überprüft werden sollen. Die neuen Möglichkeiten des Sonderauskunftsrechts sollten bei begründeten Verdachtsfällen konsequent angewendet werden.
Der Gesamthaushalt des Einzelplans 03 entbehrt wie üblich der Dramatik und ist wie üblich nicht in der Lage, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Wie in den Vorjahren steigt das Gesamtvolumen trotz Stellenreduzierung auf nunmehr 656 Millionen Euro an. Das ist ein Aufwuchs von immerhin 14 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2011. Die Personalkosten halten trotz Reduktion von 156 Stellen ihren Anteil von
67 %. Die in den letzten Jahren eklatant gestiegenen Mietzahlungen an den BLB - wir hatten das in den letzten Jahren anhand der Betriebskosten besonders stark kritisiert und immer wieder problematisiert - sind dieses Jahr mit knapp 40 Millionen Euro sogar leicht rückläufig - man freut sich ja schon über wenig. Einspareffekte durch Standortschließungen dürften dabei noch nicht zum Tragen kommen. Die Ausgabensteigerungen im Ressort sind vor allem vom BOS-Digitalfunk, durch Investitionen beim Zentraldienst der Polizei und durch Zuweisung an den zentralen IT-Dienstleister verursacht - alles Felder, die sehr weit und differenziert zu betrachten sind.
Hinweisen möchten wir aber darauf, dass der Landesrechnungshof die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Schutzbereiche der Polizei in den letzten Jahren geprüft und dabei in der Hälfte der Fälle Mängel festgestellt hat. Im Zuge der Umsetzung der Polizeireform Brandenburg 2020 wird darauf zu achten sein, dass die Inspektionen diese Aufgabe künftig besser wahrnehmen.
Schwerwiegender sind noch die Klagen des Rechnungshofs über IT-Projekte im Bereich der Polizei, in der Zuständigkeit des ZDPol. Fehlende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Erfolgskontrollen, schleppende Implementierungen von IT-Sicherheitskonzepten und bedenkliche Abhängigkeit von externen Unternehmern in einem Sicherheitsbereich wirken nicht gerade vertrauensbildend. Dass in den letzten Jahren 2005 bis 2010 Mehrausgaben im IT-Bereich in Höhe von fast 29 Millionen Euro vorwiegend durch Knöllchen finanziert wurden, wirkt auch nicht vertrauensbildend. Auch wenn der Bereich von der ZDPol jetzt auf den ZIT-BB übergegangen ist, hoffen wir auf deutliche Verbesserung sowohl bei der Wirtschaftlichkeit als auch bei der Datensicherheit.
Nicht ganz so umfänglich wie mit der Polizeireform, aber doch ausführlich hat sich die Innenpolitik in den beiden letzten Jahren mit dem Brand- und Katastrophenschutz beschäftigt. Das Konzept der Landesregierung „Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg absichern!“ ist eine gute Zustandsbeschreibung und erörtert demografische Probleme folgerichtig.
Aber außer einem Potpourri an Ideen zur Förderung des Ehrenamtes gibt es keine belastbaren Antworten zu einheitlichen organisatorischen Strukturen und zur Finanzierung derselben. Dass der Landtag im September in einem Entschließungsantrag die Landesregierung aufforderte, endlich eine Rechtsverordnung zu Organisation, Technik und Mindeststärke der Katastrophenschutzeinheiten vorzulegen, ist nach jahrelangem Stillstand begrüßenswert.
Ebenso unterstützen wir den Haushaltsantrag der Koalitionsfraktionen, die Zuwendung an die Träger des kommunalen Katastrophenschutzes um 300 000 Euro zu erhöhen. Auch dies rettet die Welt nicht, geht aber in die richtige Richtung, um weiterarbeiten zu können.
Brandenburg ist bei den Standortentscheidungen der Bundeswehr sehr gut weggekommen. Auch dies lässt ein bisschen Luft für Anpassungsprozesse in Zukunft. Wie aber wird die Einsatzfähigkeit in der Fläche gewährleistet, wenn nicht in gewünschtem Umfang neue Ehrenamtler gewonnen werden können? Die Feuerwehr stellt sowohl in Brandenburg als auch bundesweit das Gros der Einsatzkräfte im Bereich des Katastrophenschut
zes. Mittelfristig werden wir nicht umhinkommen, die Stützpunktfeuerwehren mit immer mehr hauptamtlichen Kräften zu unterfüttern, um ein einigermaßen flächendeckendes und verlässliches Netz des Brandschutzes garantieren zu können. Auf diese Kräfte wird dann auch im Katastrophenfall ein schneller Zugriff möglich sein. Auch eine Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit generiert nicht mehr Personal, und eine Rechtsverordnung über Mindeststärken löst nicht das Problem, woher das Personal denn kommen soll.
Nach dem Koalitionsvertrag wird die Landesregierung die Daueraufgabe der Verwaltungsmodernisierung konsequent fortsetzen. Da aber immer dann, wenn von „Modernisierung“ gesprochen wird, auch Personalabbau gemeint ist, stößt dieses Unterfangen auf wenig Gegenliebe. Das Beharrungsvermögen des Apparates - physikalisch gesprochen: die Trägheit der Masse - hat den Eifer der Modernisierer meist erfolgreich ausgebremst.
Zu einem Lieblingsprojekt der Verwaltungsmodernisierung, der elektronischen Akte EL.DOK BB, verweise ich wieder auf den diesjährigen Bericht des Landesrechnungshofes, der die Wirtschaftlichkeit des Projektes grundsätzlich anzweifelt.