Seit August 2010 hat das Landesjugendamt schon über 644 Anträge entschieden, und nur zwei dieser Anträge - das sind gerade mal 0,3 % - mussten abgelehnt werden. Das zeigt, dass die Rechnung wirklich aufgegangen ist und die Änderung der Kita-Personalverordnung ihr Ziel erreicht hat.
363 Bewerberinnen und Bewerber - also 60 % der Anträge - erstreben die tätigkeitsbegleitende Qualifizierung mit dem Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher. Mit 122 Anträgen wurden auch die Möglichkeiten individueller Bildungsplanung vielfach genutzt.
Damit haben wir einen erleichterten Zugang geschaffen für Menschen mit besonderen Fachkenntnissen, die die Arbeit der Kitas bereichern können. Sie müssen auch keine vollständig neue Ausbildung absolvieren, um als Fachkraft eingesetzt zu werden, sondern können mit sozusagen maßgeschneiderten Fortbildungsmodulen ihre vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen ergänzen, um eine gleichwertige Qualifikation zum Erzieherberuf zu erlangen. 84 Personen bereichern das fachliche Angebot von Kitas mit Fähigkeiten, die zum besonderen Profil der Einrichtung passen.
Wir können also feststellen, dass die Möglichkeiten des Quereinstiegs, die wir durch die Änderung der Kita-Personalverordnung geschaffen haben, den Trägern nicht nur sehr willkommen sind, sondern dass sie in der Praxis auch vielfach genutzt werden. Und die Nachfrage steigt weiter.
Zuweilen besteht auch die Sorge, dass wir mit der Öffnung des Zugangs des Erzieherberufs unzureichend qualifiziertes sogenanntes Hilfspersonal als Lückenfüller in die Einrichtungen bringen. Das ist jedoch überhaupt nicht der Fall. Das Landesjugendamt berichtet aus seinen Beratungen mit den Kindertagesstätten, dass diese Sorge völlig unbegründet ist. Den Einrichtungen und ihren Trägern geht es natürlich gerade nicht
um Lückenfüllung durch wenig qualifiziertes Hilfspersonal, sondern darum, Menschen mit unterschiedlichen Fachkenntnissen und mit unterschiedlicher Lebenserfahrung für das Kita-Leben zu gewinnen und sie als Bereicherung zu integrieren. Sie sollen das Spektrum an Bildung und Erziehung erweitern, das vor allem auch Kitas mit besonderem Profil Kindern bieten können.
Noch etwas Wichtiges haben wir mit den Änderungen der Kita-Personalverordnung erreicht: Wir haben die sogenannte Einstellungswelle gemeistert, die dank der Verbesserung des Personalschlüssels zu bewältigen war. Wir sind also gut aufgestellt für die kommenden Jahre, und ich bin zuversichtlich, dass wir auch den weiteren Personalbedarf decken werden, der durch den hohen Altersdurchschnitt der derzeitigen Erzieher bedingt ist und der auch durch den Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung ab 2013 erwartet wird. Die Flexibilisierung der Kita-Personalverordnung bietet dafür eine gute Grundlage.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die sehr umfangreiche Antwort auf meine Frage. Sie haben erwähnt, dass zwei Anträge nicht bewilligt werden konnten. Stehen diese Nichtbewilligungen auch im Zusammenhang damit, dass sich nur Träger, die bisher schon im Berufsbild Erzieher tätig sind, um die Ausbildung bewerben können?
Ich habe jetzt keine detaillierte Kenntnis zu diesen zwei Bewerbern. Das können wir gerne nachrecherchieren.
Frau Ministerin, wenn diese Quereinsteiger oder Seiteneinsteiger ausgebildet sind, gelten ihre Berufsausbildung und ihr Berufsabschluss im gesamten Bundesgebiet?
Davon gehe ich aus. Das sind ja keine speziellen brandenburgischen Ausbildungen. Das ist so wie bei den anderen Berufen auch, dass sie im gesamten Bundesgebiet entsprechend anerkannt werden.
Vielen Dank. - Wir kommen zur letzten Frage, der Frage 794 (Anträge zu Anflugrouten am BER in der Fluglärmkommis- sion) , die die Abgeordnete Steinmetzer-Mann stellt.
In die Fluglärmkommission wurden für Anflugrouten zum BER aus Richtung Westen alternative Vorschläge eingebracht. Ziel ist es, die Gesamtbelastung zu reduzieren.
Ich frage daher die Landesregierung: Inwieweit wurden die genannten Alternativvorschläge bisher in der Fluglärmkommission behandelt und durch die Deutsche Flugsicherung bewertet?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich habe das in der Beantwortung einer vorhergehenden Anfrage schon sehr umfangreich dargestellt. Ich kann jetzt nur noch einmal zum konkreten Fall sagen: Eine Behandlung gab es in der Fluglärmkommission in der Sitzung am 23. Mai 2011. Diese Anträge sind wie alle Anträge weitergeleitet worden. Die abschließende Bewertung liegt noch nicht vor. Entscheidend ist - das habe ich in der Beantwortung bereits dargestellt - das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Wir werden im Januar die Entscheidung zur Kenntnis nehmen bzw. dann natürlich auch über diese Entscheidung zu diskutieren haben. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, wir haben jetzt den ausführlichen Tagesordnungspunkt Haushalt vor uns. Ich schließe deshalb Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012 - HG 2012)
Haushaltsbegleitgesetz zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsbegleitgesetz 2012 - HBeglG 2012)
Des Weiteren liegt ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/4489 vor.
Das also ist die Grundlage für die kommende Beratung. Ich gebe folgende Hinweise zum Ablauf der Beratung. Das Präsidium hat sich auf folgendes Vorgehen verständigt: Am heutigen Tag bis etwa 18.30 Uhr - um 19 Uhr haben wir Parlamentarischen Abend auf dem Krongut, wie Sie wissen - erfolgt die 2. Lesung des Haushalts 2012, die 2. Lesung des Haushaltsbegleitgesetzes und des Finanzplans 2011 bis 2015. Es gibt keine Mittagspause.
Die Fortsetzung der 2. Lesung des Haushalts 2012, die 2. Lesung des Haushaltsbegleitgesetzes und des Finanzplans 2011 bis 2015 erfolgt am morgigen Tag, auch ab 10 Uhr. Anschließend erfolgt die Beratung der weiteren Tagesordnungspunkte. Es gibt keine Mittagspause.
Die Redezeiten sind auf 120 Minuten festgelegt, eine Aufteilung ist nicht vorgenommen worden, erfolgt also in Zuständigkeit der Fraktionen selbstständig.
Die Reihenfolge der Aussprache: Gemeinsame Beratung der Einzelpläne 01, 02, 13 und 14, dann die Beratung der Einzelpläne in der Abfolge 03 bis 11, dann die gemeinsame Beratung der Einzelpläne 12 und 20 des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsbegleitgesetzes und des Finanzplans.
Zu den Abstimmungen: Die Abstimmung der Änderungsanträge und der Einzelpläne erfolgt unmittelbar nach der dazu jeweils durchgeführten Debatte. Danach erfolgt die Abstimmung über das Haushaltsgesetz 2012 in 2. Lesung, im Anschluss daran die Abstimmung zur Überweisung des Haushaltsgesetzes 2012 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Vorbereitung der 3. Lesung. Danach erfolgt die Abstimmung über das Haushaltsbegleitgesetz 2012 und anschließend die Kenntnisnahme des Finanzplans.
Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gewissheit, 120 Minuten Redezeit zu haben, macht doch froh. Ich werde sie aber nicht ganz ausschöpfen.