Protocol of the Session on November 10, 2011

Private PCs, Herr Jürgens, sind ausdrücklich nicht betroffen. Es handelt sich um fest installierte Rechner an den Schulen. Die privaten PCs sind davon vollkommen ausgenommen.

Da ich ein Unbehagen Ihrerseits wahrnehme, habe ich Ihnen bereits angeboten, mit meinen Kollegen der KMK noch einmal darüber zu sprechen. Wir werden Sie selbstverständlich darüber informieren, sobald diese Software vorliegt, und dann vertrauensvoll entscheiden, wie wir diese ganzen Dinge mit den Schulen kommunizieren und wie wir das tatsächlich implizieren. - Danke.

Vielen Dank. - Wir sind bei der Frage 765 (Pilotprojekte zu „shared space“) die die Abgeordnete Prof. Dr. Heppener stellt.

Im Jahr 2008 hat das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft an die Kommunen Potsdam, Luckenwalde und Ca

lau Fördermittel in Höhe von jeweils 10 000 Euro für Pilotprojekte zum Thema „shared space“ ausgegeben. Im Rahmen von „shared space“ - also geteilter Raum - sollen sich alle Verkehrsteilnehmer selbstorganisiert im öffentlichen Verkehrsraum bewegen. Niemand soll Vorrechte haben. Verkehrsschilder, Fußgängerinseln, Ampeln und andere Barrieren sollen kaum noch nötig sein.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand der Umsetzung dieser drei Pilotprojekte?

Herr Minister Vogelsänger, da sind wir jetzt sehr gespannt.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte hier gern die Spannung ein Stückchen auflösen. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat sich ausführlich mit dem Thema „gemeinsam genutzter Raum“ - ich nehme lieber die deutsche Bezeichnung, darunter kann sich jeder besser etwas vorstellen - auseinandergesetzt und im Ergebnis festgestellt, dass solche Projekte nicht in herkömmlicher Weise umzusetzen sind. Es kann immer nur um maßgeschneiderte Lösungen im Einzelfall gehen. Solche Lösungen wurden in den drei Städten untersucht. Die Umsetzung erfolgt in kommunaler Verantwortung. Die Stadt Potsdam hat derzeit keine weiteren Planungsschritte veranlasst, da für andere Bauvorhaben eine höhere Priorität eingeräumt werden musste.

Die Maßnahme „gemeinsam genutzter Raum“ in der Stadt Luckenwalde befindet sich im Bereich der derzeitigen Bundesstraße 101. Eine Realisierung kann dementsprechend erst nach Fertigstellung der im Bau befindlichen Ortsumgehung und anschließenden Abstufung zur Gemeindestraße erfolgen.

Die Umsetzung des Projekts „gemeinsam genutzter Raum“ in der Stadt Calau hat im Juli 2011 mit dem Baubeginn des ersten von insgesamt drei Abschnitten begonnen. Für den zweiten Abschnitt wurden die Planungen aufgenommen. Für die Realisierung der Maßnahme erhält die Stadt Städtebaufördermittel - also eine weitere Unterstützung aus meinem Ministerium -, das sind rund 380 000 Euro aus dem Förderprogramm Stadtumbau Ost und dem Teilprogramm Aufwertung. Abschließend möchte ich noch sagen: Es ist wirklich nur auf Einzelfalllösung zu begrenzen, weil ich es für undenkbar halte, dies beispielsweise an einer Bundesstraße entsprechend zu realisieren.

(Zuruf der Abgeordneten Wehlan [DIE LINKE])

Deshalb muss man Stück für Stück in kommunaler Verantwortung sehen, ob das realisierbar ist. Wie gesagt, wir haben in Calau auch noch aus der Städtebauförderung Unterstützung leisten können.

Vielen Dank. - Wir sind bei der Frage 766 (ÖBS auch in Bran- denburg ein Irrweg), die die Abgeordnete Schier stellt.

In den Koalitionsverhandlungen in Berlin haben sich SPD und CDU darauf verständigt, die öffentlich geförderte Beschäfti

gung nicht mehr fortzusetzen. Dass das Programm nicht erfolgreich ist, wurde schon vor den Wahlen seitens der SPD kritisiert. Statt der öffentlich geförderten Beschäftigung soll in Berlin künftig verstärkt das Bundesprogramm Bürgerarbeit genutzt werden.

Ich frage die Landesregierung: Wie begründet sie, dass in Brandenburg an einem Programm festgehalten wird, das bislang weder 2010 noch 2011 voll ausgeschöpft wurde?

Minister Baaske wird antworten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Schier, ich will noch einmal den Versuch unternehmen, Ihnen zu erklären, dass sich „Arbeit für Brandenburg“ und Bürgerarbeit nicht ausschließen, sondern sich - ganz im Gegenteil - ergänzen. Wir haben derzeit etwa 1 500 Stellen im Bereich öffentliche Beschäftigung, die auch vom Programm „Arbeit für Brandenburg“ profitieren. Von diesen etwa 1 500 Stellen, die es am Jahresende sein werden, sind 321 Stellen Bürgerarbeit, trotzdem aber „Arbeit für Brandenburg“, weil wir gesagt haben, Bürgerarbeit ist öffentliche Beschäftigung. Da können Sie sich drehen und wenden, wie Sie wollen: Es ist eine öffentliche Beschäftigung nach einer sinnvollen Vorschaltmaßnahme.

Dabei geben wir mit „Arbeit für Brandenburg“ Geld dazu, sodass die Leute qualifiziert werden. Ich kann Ihnen empfehlen: Gucken Sie sich das Diakonische Zentrum für Aus- und Weiterbildung bei Ihnen in der Nähe an. Ich habe die Adresse. Da findet das statt. Wir fördern Bürgerarbeit und geben Geld, damit Langzeitarbeitslose qualifiziert werden, um danach bessere Chancen zu haben.

Wir machen Bürgerarbeit besser. Es ist trotzdem Arbeit für Brandenburg. Auch in Bezug auf MAE, § 16e und Ähnliches machen wir einiges besser als der Bund. Wir qualifizieren es und erhalten eine bessere Struktur als vorher. Das ist Arbeit für Brandenburg. Ich weiß nicht, warum Sie da immer wieder Differenzen sehen. Das schließt sich nicht aus. Das Gegenteil ist der Fall. Wir verknüpfen hier unsere Möglichkeiten mit denen des Bundes.

Berlin hat mitnichten gesagt, dass dort öffentliche Beschäftigung jetzt nicht mehr stattfinden soll. Berlin fragt vielmehr: Wie kriegen wir es hin, dass öffentliche Beschäftigung unter den geänderten Gegebenheiten des Bundes nach wie vor möglich ist? Berlin will - ähnlich wie wir das machen und auch in der Vergangenheit gemacht haben - möglichst 20 % in Bezug auf die Qualifizierung hinzugeben. Da ist nichts anders. Die Position ist nicht anders. Anders ist, dass der Bund weniger Geld zur Verfügung stellt und deshalb in den Agenturen weniger gemacht werden kann. Das ist der einzige Unterschied.

Der Abgeordnete Folgart stellt die Frage 767 (Ausbildung Pharmazeutisch-Technischer Assistenten [PTA] an der Schule für Heilberufe in Eisenhüttenstadt).

Bislang war die Ausbildung Pharmazeutisch-Technischer Assistenten an der Schule für Heilberufe in Eisenhüttenstadt aus dem Europäischen Sozialfonds und mit brandenburgischen Landesmitteln finanziert worden. Nunmehr erscheint die Finanzierung ab dem Jahr 2012 unklar. Die Schule für Heilberufe in Eisenhüttenstadt sieht die Ausbildung der PharmazeutischTechnischen Assistenten deshalb gefährdet, trotz ausgezeichneter Ausbildungsbedingungen und sehr erfolgreicher Vermittlungsquote der ausgebildeten Assistenten. Apothekerinnen und Apotheker unterstützen zudem die PTA-Ausbildung, unter anderem auch mit Mitteln der Brandenburgischen Landesapothekenkammer.

Ich frage die Landesregierung: Welchen Sachstand zur Sicherstellung der Finanzierungsmöglichkeiten dieser anerkannten Ausbildungseinrichtung gibt es ab 2012, um der großen Nachfrage weiterhin gerecht werden zu können?

Ministerin Tack antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Folgart, ich kann mich erinnern, dass Sie im vergangenen Jahr schon einmal danach gefragt haben. Es ist auch berechtigt, sich danach zu erkundigen; denn es handelt sich um eine offene Frage.

Dennoch: Ihnen liegt der Gesetzentwurf zum Haushalt 2012 vor. Sie haben sich mit ihm sicher schon beschäftigt. Sie sehen somit, dass auch 2012 - wie 2011 - die PTA-Ausbildung in Eisenhüttenstadt mit Landesmitteln erfolgen soll. Was aber danach kommt, ist noch nicht geklärt. Deshalb will ich noch einmal auf die finanzielle Situation eingehen.

Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Es betrifft 24 Auszubildende. Das kostet uns 380 000 Euro - nicht wenig -, betrifft 2011 und wird 2012 aus Landesmitteln bestritten.

Das Gesetz über den Beruf des Pharmazeutisch-Technischen Assistenten, das die Grundlage für die PTA-Ausbildung auch in Brandenburg darstellt, enthält leider keinerlei Regelungen zur Finanzierung der Ausbildung. Das wäre noch einmal ein Ansatz für uns, insbesondere für die Kollegen der Regierungsparteien und -fraktionen, hier noch nachzusteuern. Alle anderen Gesundheitsberufe werden über das Krankenhausfinanzierungsgesetz und dort über die Pflegesätze finanziert. Das ist eindeutig geregelt.

Anders verhält es sich bei der Schule in Eisenhüttenstadt in Bezug auf die Ausbildung. Diese Schule fällt nicht unter das Schulrecht. Wir können das Schulgesetz nicht heranziehen, denn das findet für diese Art der Ausbildung keine Anwendung. Es gibt also mindestens zwei Stellschrauben, um die wir uns noch kümmern müssen. Die Lösung muss noch gefunden werden.

Ich wiederhole: Es gibt keine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der PTA-Ausbildung. Das ist die Crux. Wir bemühen

uns um eine Lösung. Ich könnte mir vorstellen, dass sich andere daran beteiligen. Wir sind zurzeit auf der Arbeitsebene auch mit dem MdF im Gespräch. Aber Sie wissen, dass das angesichts der Haushaltslage sehr schwierig ist.

Wir alle wissen aber auch, dass Bedarf an gut ausgebildeten Pharmazeutisch-Technischen Assistenten besteht; er wird künftig zunehmen. Wir sind uns alle einig, dass wir die Ausgebildeten später auch brauchen. Wir haben als einzige Schule die in Eisenhüttenstadt. Deshalb bitte ich erneut darum, dass auch Sie über eine Lösung ab 2013 nachdenken. Wenn Sie das dann so im Parlament beschließen, wäre die Sache gelöst.

Die Frage 768 tauschen wir mit der Frage 775 (Funkmast im Amt Odervorland), die der Abgeordnete Jürgens stellt.

Laut Presseberichten wird derzeit an der Kersdorfer Schleuse in der Nähe von Briesen ein Funkmast errichtet. Die Anwohnerinnen und Anwohner protestieren dagegen, weil er ihrer Meinung nach zu dicht an Wohnhäusern steht. Die Gemeinde Briesen hatte bereits 2010 eine Baugenehmigung abgelehnt. Dennoch hat das Ministerium für Infrastruktur den Bau genehmigt.

Ich frage die Landesregierung: Mit welcher Begründung wurde die Stellungnahme der Gemeinde Briesen zurückgewiesen?

Das weiß Minister Vogelsänger.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Jürgens, aus Sicht des Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft wurde die Stellungnahme des Amtes Odervorland seinerzeit als verfristet erachtet und deshalb die Zustimmung erteilt. Der Zustimmungsbescheid wurde der Gemeinde mit Rechtsbehelfsbelehrung förmlich zugestellt. Die Gemeinde hatte dagegen ihrerseits keinen Rechtsbehelf eingelegt, sodass der Bescheid gegenüber der Gemeinde nun bestandskräftig geworden ist. Derzeit ruhen die Bauarbeiten, und die Landesregierung ist intensiv um eine Lösung des Konfliktes bemüht.

Vielen Dank und viel Erfolg dabei. - Wir kommen zur Frage 769 (Finanzmittelbereitstellung für die ambulante medi- zinische Versorgung), die der Abgeordnete Prof. Dr. Schierack stelt.

Im Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes soll auch die Bereitstellung der Mittel für die ambulante medizinische Versorgung geregelt werden. In Brandenburg liegt die Summe, die die Kassenärztliche Vereinigung pro Versichertem erhält, trotz des höheren Altersdurchschnittes und der höheren Morbidität unter dem Bundesdurchschnitt. Die Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt haben sich mit einem gemeinsamen

Antrag darum bemüht, diese sachlich unbegründete Finanzmittelbereitstellung zu korrigieren, um unter anderem eine morbiditätsgerechte Angleichung der von den Kassen für die ambulante medizinische Versorgung bereitgestellten Mittel pro Versichertem - § 87a und d Entwurf VstG - zu erreichen.

Ich frage die Landesregierung: Mit welchen Initiativen und mit welcher Intention hat sie sich bemüht, insbesondere die eben genannte morbiditätsgerechte Finanzmittelbereitstellung sicherzustellen, damit für die Patienten in Brandenburg die Finanzmittel in der Höhe bereitgestellt werden können, die dem tatsächlichen Behandlungsbedarf entspricht?

Die Antwort gibt uns Frau Ministerin Tack.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Prof. Dr. Schierack, ich würde gerne auf Ihre Frage ein bisschen ausführlicher eingehen. Ich kann Ihnen aber erst einmal versichern - das kann ich auch für die Vorgängerregierung in Anspruch nehmen; denn das ist nachweisbar -, dass sich die Landesregierung seit jeher und sehr kontinuierlich sowie mit großem Nachdruck dafür einsetzt, dass der ambulanten medizinischen Versorgung in Brandenburg mehr Geld zur Verfügung gestellt wird.

Mit der Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleiches - wir einigen uns auf die Abkürzung Morbi-RSA und dem Gesundheitsfonds haben sich die Voraussetzungen für eine gerechtere Ressourcenverteilung in der gesetzlichen Krankenversicherung für die neuen Länder und besonders auch für Brandenburg grundlegend verbessert. Seit dem 1. Januar 2009 ist zudem ein neues Vergütungssystem eingeführt worden, das zu einer gerechteren Honorierung der Ärztinnen und Ärzte in den neuen Ländern führt.

Die Einigung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Anhebung der Ärztehonorare um ca. 2,7 Milliarden Euro - das ist eine beeindruckende Zahl; das macht 10 % aus - hat in diesem Zusammenhang einen wichtigen Schritt in Richtung Ost-WestAngleichung gebracht.

Ich will hier aber nicht vergessen zu erwähnen, dass die übrigen Berufe im Gesundheitswesen eben bisher noch keinen dieser Schritte der Ost-West-Angleichung gehen konnten. Wir hatten eine Initiative im Bundesrat. Die ist leider von den alten Bundesländern abgelehnt worden.

Brandenburgs Ärztinnen und Ärzte haben in überdurchschnittlichem Maße von dieser Erhöhung um 10 % profitiert, und dazu kann ich nur sagen: zu Recht. Außerdem - jetzt wird es kritisch - war gesetzlich vorgesehen, dass ab dem Jahr 2010 der einheitliche Bewertungsmaßstab für die ärztlichen Leistungen so gestaltet wird, dass er eine neue steuernde Wirkung auf das Niederlassungsverhalten entfaltet, das heißt Zuschläge für unterversorgte Gebiete bzw. Abschläge für überversorgte Gebiete regeln sollte. Bedauerlicherweise hat die Bundesregierung dieses Steuerungsinstrument wieder abgeschafft. Das halten wir für falsch.

Außerdem hat sich die Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung eine Reduzierung des Morbi-RSA auf die Fahnen geschrieben. Auch das halten wir für falsch. Das führt nämlich zu dem, was Sie mit Ihrer Frage beklagt haben. Das in diesem Zusammenhang vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene Gutachten - das lange unter Verschluss lag, es gab viele Debatten dazu und hat letztlich den Weg an die Öffentlichkeit gefunden - zeigt aber, dass der Morbi-RSA bei einer Reduzierung der zu berücksichtigenden Erkrankungen erheblich an Zielgenauigkeit einbüßen würde.

Außerdem zeigt das Gutachten, dass der Morbi-RSA in seiner heutigen Form den regionalen Unterschieden nur noch bedingt gerecht wird. Den Umstand, dass die Versicherten in Brandenburg im Bundesdurchschnitt älter und morbider sind, für die Versorgung im Vergleich zu anderen Bundesländern aber weit weniger Geld zur Verfügung steht, habe ich zum Anlass genommen - darüber haben wir Sie bereits informiert -, dass wir uns mit dem Bundesgesundheitsminister schriftlich auseinandergesetzt und die entsprechenden Beschlüsse im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz gefasst haben.

Im Bundesrat hat Brandenburg einen Antrag eingebracht und die Bundesregierung aufgefordert, bei der Bedarfsplanung insbesondere die demografische Entwicklung, die Sozialstruktur und die Krankheitslasten zu berücksichtigen. Das korrespondiert mit der erforderlichen Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs, worauf letztlich auch das Gutachten hingewiesen hat.