Vielen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 762 (Transparent- machung von Kontrollergebnissen von Lebensmittelunterneh- men), gestellt vom Abgeordneten Wichmann.
Die Verbraucherschutzministerkonferenz und das Bundesverbraucherschutzministerium haben sich in der Vergangenheit darauf geeinigt, ein bundeseinheitliches Modell zur Transparentmachung der Kontrollergebnisse von Lebensmittelunternehmen einzuführen. In der Öffentlichkeit wird dieses oft als „Kontrollbarometer“ oder „Restaurantampel“ bezeichnet, obwohl es nicht auf Gaststätten beschränkt ist. Das Vorhaben stößt jedoch bei den Wirtschaftsministerien der Länder und dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA auf Widerstand, die damit einhergehende Wettbewerbsverzerrungen für die mittelständischen Betriebe befürchten.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Transparentmachung von Kontrollergebnissen von Lebensmittelunternehmen und die damit verbundene öffentliche Bekanntmachung von betriebsbezogenen Ergebnissen der Lebensmittelkontrolle?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Wichmann, mich überrascht die Frage ein bisschen. Ich glaube, wir haben im Ausschuss am 26.10.2011 ausführlich darüber geredet, wie der aktuelle Stand aus der Ministerkonferenz vom 16. September ist. - Sie schütteln den Kopf, hier bekomme ich ein Okay. Sie lesen noch einmal im Protokoll nach. Dennoch will ich Ihre Frage gerne beantworten.
Wir sind dafür, die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen in Lebensmittelbetrieben transparent zu machen. Das sage ich hier ganz deutlich: Wir sind dafür, denn es liegt im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher und zugleich im Interesse der Qualitätssicherung bei den Herstellern. Ich glaube, diese beiden Argumente sind die, die wir letztendlich unterstützen.
Sie haben sicherlich ins Internet geschaut. Da haben wir unseren Arbeitsentwurf zur Verbraucherschutzstrategie vorgestellt. Darin haben wir einen großen Abschnitt zu diesem Thema.
Ich will noch einmal deutlich sagen: Wir sind dafür. Frau Aigner hatte von den Verbraucherschutzministern den Auftrag, bis zum Jahresanfang 2012 eine gesetzliche Regelung vorzulegen. Damit ist sie in der Bundesregierung gescheitert. Sie ist auch deshalb gescheitert, weil die Kollegen Wirtschaftsminister, der Bundeswirtschaftsminister an der Spitze, FDP, sich dagegen ausgesprochen und gesagt haben, das wäre - was Sie gerade schon gesagt haben - wettbewerbsverzerrend usw.
Wir haben die Hinweise aus der Wirtschaftsministerkonferenz sehr wohl aufgenommen und im September in der Verbraucherschutzministerkonferenz beschlossen, gemeinsam mit Vertretern der Arbeitsebene und der Wirtschaftsministerien der Länder und des Bundes eine Arbeitsgruppe zu bilden, in der wir genau diese Probleme aufgreifen und zu regeln versuchen. Das waren nicht so gravierende Probleme. Deshalb gebe ich dieser Arbeitsgruppe eine Chance, dass sie zu Beginn nächsten Jahres die Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung vorlegen wird.
Sie wollten sicherlich wissen, wie der Stand mit dem DEHOGALandesverband Brandenburg ist. Auch darüber hatte ich im Ausschuss schon informiert. Wir hatten mehrere Gespräche, auch mit dem Präsidenten und dem Geschäftsführer, und ich hatte Ihnen mitgeteilt, dass die Kollegen, anders als der Bundesverband, nicht mehr grundsätzlich dagegen sind, sondern wir vereinbart haben, dass sie über uns ein Mitspracherecht in der zu bildenden Arbeitsgruppe bekommen und dass sie natürlich rechtzeitig einbezogen werden, nach welchen Kriterien und in welchen Zusammenhängen diese Öffentlichmachung passieren soll. Das haben wir zugesichert, und wir sind guten Mutes, dass die gesetzliche Einführung des Kontrollbarometers im nächsten Jahr, spätestens im übernächsten Jahr, stattfindet.
Ich will noch etwas zu dem verwendeten Begriff „Kontrollbarometer“ sagen. Das ist unser Sprachgebrauch. In der Presse und von anderen Kollegen wurden Begriffe wie „Restaurantampel“, „Hygienesiegel“, „Kneipensiegel“ oder was auch immer gebraucht und Artikel dazu geschrieben. Ich will noch einmal deutlich machen: Wir wollen die amtlichen Kontrollergebnisse für die Lebensmittelunternehmen, nicht nur bezogen auf eine Branche, öffentlich machen. Das heißt, wir werden höchstwahrscheinlich mit dem Gaststättenbereich anfangen, aber es geht insgesamt um alle Lebensmittelunternehmen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher besser informiert werden und damit es ein Ansporn ist, beste Qualität zu produzieren. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Die beiden folgenden Fragen befassen sich mit Schultrojanern, und wir werden sie gemeinsam beantworten
lassen. Als Erstes die Frage 763 (Schnüffelsoftware der Schul- buchverlage auf Schulrechnern [Schultrojaner]), die die Abgeordnete von Halem stellen wird.
Die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Musikedition sowie die Schulbuchverlage haben mit den deutschen Bundesländern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, im Dezember 2010 einen Vertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 Urheberrechtsgesetz für Unterrichts- und Prüfungsmaterialien geschlossen. Er gilt vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2014. Nach § 6 Abs. 4 dieses Vertrages stellen die Verlage den Ländern eine „Plagiatssoftware“ zur Verfügung, um „digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen“ identifizieren zu können. Die Länder verpflichten sich, dass „jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen“ lassen. Die Inhalte dieser Vereinbarung waren offenbar insbesondere Lehrerverbänden weitgehend unbekannt. Datenschützer kritisieren diese Regelungen.
Daher frage ich die Landesregierung: Welche Gründe haben sie dazu bewogen, dieser gemeinsamen Regelung der Länder zuzustimmen?
Zum gleichen Thema stellt der Abgeordnete Krause die Frage 764 (Trojaner in brandenburgischen Lehrerinnen- und Lehrerzimmern?).
Die Kollegin von Halem hat den Sachverhalt gerade umfassend geschildert. Ich glaube, die Frage, die alle Menschen und insbesondere die Lehrerinnen und Lehrer in unserem Land interessiert, ist: Wird diese Software bei uns in Brandenburg eingesetzt?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt noch mehr Anfragen dazu; denn mittlerweile haben sich die Kollegen Hoffmann und Eichelbaum von der CDU-Fraktion ein Beispiel an der Abgeordneten von Halem und dem Abgeordneten Krause genommen und gestern eine Kleine Anfrage zum Thema „Software zur Überprüfung urheberrechtlich geschützter Werke“ gestellt, worin sie interessanterweise die 26 Punkte der Großen Anfrage der Piratenpartei vom 2. November aus dem Berliner Abgeordnetenhaus weitgehend übernommen haben. Es ist schon interessant, zu welchen Konstellationen diese Aufgeregtheit führt.
Meine Damen und Herren, die Software zur Erkennung von Plagiaten ist kein Trojaner, der, als nützliche Anwendung getarnt, im Hintergrund etwas anderes tut, als er soll, sondern diese Software dient dem Urheberschutz. Dabei geht es weder
Seit der Änderung des Urheberrechts zum 1. Januar 2008 dürfen Kopien aus Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien nur noch mit Zustimmung der Bildungs- und Schulbuchverlage angefertigt werden.
Die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz mit den Schulbuchverlagen, auf die sich Ihre Nachfrage bezieht, schafft die rechtliche Grundlage dafür, dass Schulen in bestimmtem Umfang kostenfrei urheberrechtlich geschützte Inhalte nutzen können. Ich denke, dieses Thema des Schutzes des Urheberrechts ist auch gerade in Zeiten der freien Verfügbarkeit durch das Internet durchaus ein wichtiges Thema, sonst untergraben wir die Basis von Verlagen und Autoren komplett.
Damit die Schulen weiterhin Kopien im Unterricht verwenden können, haben die Länder im Dezember 2010 mit den drei Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition und mit den Schulbuchverlagen einen Vertrag abgeschlossen. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat die Verhandlungen im Auftrag der Länder geführt.
Diese Vereinbarung regelt den Umfang der Einräumung der Kopierrechte gegen Zahlung eines Pauschalbetrages durch die Länder. Das Land Brandenburg zahlt für diese Kopierrechte im Jahr 2011 rund 233 000 Euro.
Wäre keine Vereinbarung getroffen worden, müssten alle Schulen im Einzelfall bei der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten eine Erlaubnis einholen, hätten den entsprechenden bürokratischen Aufwand und müssten die entsprechenden Kosten aufbringen.
Die getroffene Vereinbarung sieht vor, dass die Verlage eine Plagiatssoftware zur Verfügung stellen, die digitale Kopien auf Speichersystemen identifiziert. Diese Plagiatssoftware soll den Verlagen eine Überprüfung der rechtlichen Vorgaben ermöglichen. Lediglich 1 % der öffentlichen Schulen sollen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Software auf das Vorhandensein digitaler Kopien aus Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien prüfen lassen. Im Vertrag ist ausdrücklich festgelegt, dass die Software nur genutzt werden darf, wenn sie mit dem Datenschutz in Einklang steht und wenn sie keine technischen Risiken birgt.
Derzeit - das ist die Antwort auf Ihre Anfrage, Herr Krause gibt es diese Software noch gar nicht. Sobald die Plagiatssoftware für das Land Brandenburg vorliegt, wird selbstverständlich die Landesdatenschutzbeauftragte eingeschaltet. Die Software wird unverzüglich auf ihre datenschutzrechtliche Zulässigkeit geprüft. Und es wird selbstverständlich sichergestellt, dass die Software nur nach Plagiaten sucht und nicht für andere Funktionen missbraucht werden kann. Die Erkenntnisse, die sich aus dieser Software ergeben, werden nicht den Schulbuchverlagen übermittelt, sondern sie dienen ausschließlich als Verhandlungsgrundlage zwischen den Ländern und den Verlagen. Es geht deshalb ausschließlich darum, festzustellen, ob auf den Schulrechnern urheberrechtlich geschützte Daten digital gespeichert sind.
Nichtsdestotrotz werde ich dieses Thema im Rahmen der nächsten Kultusministerkonferenz noch einmal mit meinen Kollegen
Ich habe drei Nachfragen. Die erste: Ich entnehme Ihren Ausführungen, sehr geehrte Frau Ministerin, dass die geplante Software sehr wohl Rechner durchsucht. Nichtsdestotrotz sagen Sie aber, es handele sich nicht um Schnüffelsoftware. Das ist aus meiner Sicht ein Widerspruch. Das verstehe ich nicht. Vielleicht könnten Sie das noch erläutern.
Zweitens sagen Sie, dass in dem Moment, in dem diese Programme zur Verfügung stehen, die Datenschutzbeauftragte mit einbezogen wird. Entnehme ich dem richtig, dass die Datenschutzbeauftragte Brandenburgs bislang noch nicht in diese Verhandlungen einbezogen worden ist?
Drittens würde ich gern fragen, inwieweit Personalvertretungen der Schulverwaltungen bzw. der Schulen in die Erarbeitung dieses Vertragstextes einbezogen wurden.
Die Frage nach den Personalvertretungen hätte ich auch gestellt. Erstens: Mich würde interessieren, inwieweit Lehrkräfte in diesen Prozess involviert sind und vielleicht auch beratend oder in anderer Form beteiligt werden.
Zweitens: Inwieweit hat das Land Brandenburg möglicherweise darauf Einfluss, an welchen Schulen diese Software eingesetzt wird, und wird dies den Schulen dann auch bekannt gegeben?
Drittens: Sie haben gesagt, dass die Ergebnisse, die aus dieser Software gewonnen werden, nicht den Schulbuchverlagen zur Verfügung gestellt werden, sondern als Verhandlungsgrundlage zwischen den Ländern und den Verlagen gelten. Wohin gehen also die Ergebnisse, die durch diese Software gewonnen werden, konkret?
Ich kann zunächst die Irritationen der Kollegin von Halem, was die Software angeht, verstehen. Trojaner sind bekanntlich keine wirklich sichere Software und können auch Bestandteile enthalten, mit denen man eben doch schnüffeln kann.
Ich habe in dem Zusammenhang auch noch zwei Nachfragen. Das Erste ist: In dem Vertrag ist besprochen worden, dass es
disziplinarische Maßnahmen gegenüber den Lehrern geben kann. Welche Maßnahmen, die ausgesprochen werden können, stehen in diesem Vertrag? Das würde mich interessieren.
Zum Zweiten: Es ist ein Problem, dass viele Schulen nicht über ausreichend Dienst-PCs verfügen und viele Lehrerinnen und Lehrer ihre privaten PCs auch für die Arbeit benutzen. Wird die Software dann auf diesen privaten PCs der Lehrerinnen und Lehrer eingespeist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau von Halem, der Begriff „Schnüffelsoftware“ ist meiner Meinung nach nicht wirklich klar definiert. Was verstehen Sie darunter? - Es geht darum, dass wir letzten Endes in der Verpflichtung sind - das betrifft sämtliche Buchverlage -, das geistige Eigentum der Urheber zu schützen. Um dieses geistige Eigentum zu schützen und um festzustellen, dass diese Dinge tatsächlich nicht willkürlich und nicht ohne jegliche Begrenzung verwendet werden, wird diese Software eingesetzt. Es handelt sich nicht um ein Ausschnüffeln, schon gar nicht um irgendwelche Onlinedienste.
Die Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten des Landes war bisher nicht erforderlich, weil diese Software nicht von uns erstellt wird und sie auch noch nicht vorliegt. Das eigentlich Trojanische an dieser Software ist, dass es sie noch gar nicht gibt. Das heißt, in etwas, das noch nicht existiert, kann ich noch keine konkreten Dinge einbeziehen.
Zur Einbeziehung der Lehrkräfte: Selbstverständlich gilt für alle Lehrkräfte, dass sie sich an den Urheberschutz halten müssen. Das machen die Lehrer auch jetzt schon und das wissen sie auch sehr genau. Natürlich kann auch der Verlag, um den es geht, im Einzelfall nachprüfen, ob diese Regeln eingehalten werden. Um nichts anderes handelt es sich. Selbstverständlich werden wir mit den Lehrkräften und auch den entsprechenden Gremien der Personalvertretungen darüber sprechen.
Private PCs, Herr Jürgens, sind ausdrücklich nicht betroffen. Es handelt sich um fest installierte Rechner an den Schulen. Die privaten PCs sind davon vollkommen ausgenommen.