Protocol of the Session on September 1, 2011

(Senftleben [CDU]: Setzt euch doch mal zusammen!)

- Vielen Dank für diesen Ratschlag; den brauchen wir nicht, denn das werden wir tun bzw. tun wir bereits. Es geht uns um die jungen Menschen, aber vor allen Dingen auch um die Qualität der Betreuung der Kinder im Anschluss.

(Senftleben [CDU]: Immer nur Ausreden! - Kein Bei- fall?)

Vielen Dank. - Wir sind bei der Frage 688 (Abgabenfreiheit der Braunkohleförderung in Brandenburg), gestellt vom Abgeordneten Vogel. Bitte sehr.

Auf der Grundlage von § 31 Bundesbergbaugesetz ist der Inhaber einer bergrechtlichen Bewilligung ebenso wie der Bergwerkseigentümer verpflichtet, eine Förderabgabe auf die geförderten Bodenschätze zu entrichten. Die Verpflichtung zur Entrichtung einer solchen Förderabgabe trifft jedoch nur die Inhaber, deren Berechtigung nach Inkrafttreten des Bundesberggesetzes entstanden ist. Nach einem Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes unterliegt die Braunkohleförderung in Brandenburg bisher keiner Abgabenverpflichtung, da die Berechtigung auf Grundlage des Berggesetzes der DDR erworben wurde.

Nunmehr plant das Unternehmen Vattenfall den Aufschluss neuer Tagebaue. Entsprechende Verfahren für Welzow-Süd, Teilfeld 2, und Jänschwalde-Nord wurden begonnen. Dem Vernehmen nach ist der Bund Veräußerer der Abbaurechte. Die Veräußerungserlöse würden also an den Bund fließen.

Daher frage ich die Landesregierung: Werden diese und/oder gegebenenfalls weitere Braunkohlelagerstätten auf Basis des DDR-Bergrechts veräußert? Wie beurteilt die Landesregierung diesen Sachverhalt?

Das wird uns Minister Christoffers sagen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Frage, die dabei hilfreich ist, vielleicht noch einmal einige Debatten klarzustellen.

Die Freistellung von der Förderabgabenpflicht nach § 31 Bundesberggesetz für die Braunkohlengewinnung im Land Brandenburg resultiert aus den Überleitungsregelungen des Einigungsvertrages vom 31.08.1990. Die Gewinnungsrechte, die aufgrund der Verordnung der Deutschen Demokratischen Republik über die Verleihung von Bergwerkseigentum vom 15. August 1990 als Bergwerkseigentum verliehen wurden, gelten nach Artikel 8 in Verbindung mit Anlage I Kapitel V Sachgebiet D des Einigungsvertrages als Bergwerkseigentum sogenannten alten Rechts im Sinne von § 151 des Bundesberggesetzes.

Im § 151 Abs. 2 des Bundesberggesetzes wird wiederum bestimmt, dass der § 31 des Bundesberggesetzes, auf den sich Ihre Frage bezieht, nicht anwendbar ist. Alle Rechte, die vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes auf anderer Rechtsgrundlage entstanden sind und aufrechterhalten wurden, sind aufgrund dieser Regelung von der Förderabgabepflicht befreit.

Die Rechte im Sinne des § 151 des Bundesberggesetzes gelten unbefristet und sind daher auch im Veräußerungsfall maßgeblich. Insofern kann seitens des Landes Brandenburg auch nicht

bei einer Gewinnung von Braunkohle aus den Bergwerksfeldern Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt 2, oder Jänschwalde-Nord eine Förderabgabe nach § 31 des Bundesberggesetzes erhoben werden.

Herr Abgeordneter, entgegen Ihren Ausführungen ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Tagebau Welzow-Süd die Weiterführung eines bereits bestehenden Tagesbaues ist. Dagegen klagt die Stadt Welzow, das ist bekannt. Das Gericht wird klären, welche Rechtsauffassung in Bezug auf Weiterführung oder Neuaufschluss hier maßgeblich ist.

Zusammenfassend kann ich feststellen: Auf Grundlage des Einigungsvertrages und des damit geltenden Regelwerks kann das Land Brandenburg eine Förderabgabe nicht erheben.

Dazu gibt es Nachfragen. Herr Vogel, bitte.

Herr Minister, vielen Dank für die Antwort. Es geht ja im Kern nicht nur darum, dass wir hier zwei Tagebaue haben, die jetzt aufgeschlossen werden sollen, sondern es geht auch um die Frage, wie viel potenzielle Tagebaue in Brandenburg denn der Bund noch veräußern könnte. Wir wissen ja, dass ungefähr unter einem Drittel der Fläche Brandenburgs Braunkohle liegt. Ist es denkbar, dass der Bund praktisch all diese potenziellen Braunkohlentagebaue noch veräußert, oder wo ist denn da die Grenze gezogen? Sind alle vor 1990 geologisch ausgegrenzten Tagebaufelder potenziell veräußerbar, oder gibt es irgendwo eine Karte, auf der man sehen könnte, welche Flächen der Bund noch veräußern kann?

Herr Vogel, Sie waren, bevor Sie Parlamentarier wurden, in diesem Bereich tätig. Ich glaube, Sie wissen die Antwort mindestens genauso gut wie ich. Aber ich gebe Sie Ihnen natürlich trotzdem.

Erstens hätte ich die Bitte, die Frage an den Bund zu richten, ob und inwieweit hier noch Veräußerungsabsichten bestehen. Nach unserer Kenntnis gibt es diese Absichten nicht.

Zweitens: Sie wissen, dass das Bundesberggesetz geändert worden ist, auch auf Grundlage europäischer Bestimmungen. Der Bund kann gar nicht so einfach irgendetwas verkaufen. Mir sind auch keine Absichten bekannt, hier etwas zu tun.

Drittens: Wir haben uns auch entsprechend dem Auftrag des Parlaments an das Bundeswirtschaftsministerium, damals noch unter Herrn Brüderle, gewandt, was die Frage der Modernisierung des Bundesberggesetzes betrifft. Wir haben bis jetzt abschlägige Antworten erhalten.

Viertens: Ich kann nur noch einmal unterstreichen: Es sind uns keine weiteren Pläne zum Aufschluss von neuen Gebieten auf den von Ihnen genannten Flächen in irgendeiner Weise bekannt.

Die Frage 689 (Rabbinerausbildung in Brandenburg) stellt die Abgeordnete Geywitz.

Seit Monaten laufen Verhandlungen zwischen dem Abraham Geiger Kolleg und der Universität Potsdam zur Etablierung einer jüdischen Theologenausbildung in Potsdam.

Ich frage die Landesregierung, was sie tun kann, um die Rabbinerausbildung in Brandenburg, was die Art und was den Ort betrifft, zu unterstützen.

Frau Ministerin Kunst antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Geywitz, um die akademische Ausbildung für das jüdisch-geistige Amt weiterzuentwickeln, verhandelt die Universität Potsdam derzeit mit dem Abraham Geiger Kolleg. Es wird über den Abschluss eines neuen Kooperationsvertrages gesprochen, in dem dem Abraham Geiger Kolleg unter anderem Mitwirkungsrechte bei der Besetzung von gemeinsamen Professuren in Kernfächern eingeräumt werden sollen, und zwar in Kernfächern bezüglich der Ausbildung von Rabbinern.

Die Verhandlungen sind auf einem guten Wege. Die erfolgreiche Kooperation zwischen dem Abraham Geiger Kolleg und der Universität Potsdam wird dadurch mit neuen Perspektiven weiterentwickelt. Der Status des Abraham Geiger Kollegs als Aninstitut der Universität Potsdam steht dabei nicht zur Disposition.

Die Unterstützung durch das Land sieht konkret so aus, dass ich zusammen mit beiden Verhandlungspartnern, also der Universität Potsdam und Herrn Prof. Gomolka, Gespräche führe und einen neuen Kooperationsvertrag mitgestalte. Nach den bisherigen Gesprächen bin ich zuversichtlich, dass damit eine angemessene Aufstellung der Ausbildung von Rabbinern erreicht wird. Angemessen vor dem Hintergrund des Wissenschaftsratsgutachtens von 2010, in dem die Zusammenarbeit zwischen dem Abraham Geiger Kolleg und der Universität besonders positiv hervorgehoben worden ist. Positiv hervorgehoben, da in vorbildlicher Weise eine Synthese zwischen wissenschaftlicher Ausbildung und Ausbildung zum geistigen Amt gegeben ist.

Das Land begrüßt ferner den gemeinsamen Antrag der Universität Potsdam, der drei Berliner Universitäten und des Abraham Geiger Kollegs, beim Bund Fördermittel für die Gründung eines neuen Zentrums für jüdische Studien Berlin Brandenburg einzuwerben. In dem Zentrum sollen die in der Region an verschiedenen Institutionen vorhandenen Potenziale in Forschung und Ausbildung auf dem Gebiet der jüdischen Studien gebündelt werden.

Der Bund beabsichtigt in diesem Zusammenhang, unter anderem eine Professur für Bibel- und jüdische Bibelexegese zu fördern. Auch insoweit führe ich Gespräche mit den Beteiligten und dem BMWF, um dem Antrag zum Erfolg zu verhelfen. Dafür werden auch seitens des Landes entsprechende Mittel zugesagt. Wir werden dann die Entwicklung des neuen Zentrums Berlin Brandenburg unterstützend begleiten.

Die Zukunftsaussichten nun bestehen in einem Stufenmodell. Bei einer positiven Entwicklung der Kooperation des Abraham

Geiger Kollegs mit der Universität Potsdam im Departement Rabbinische Studien sowie der positiven Entwicklung des Zentrums für jüdische Studien habe ich viel Sympathie für eine Fakultät für jüdische Theologie. Wir überprüfen ja zurzeit die Struktur der Hochschullandschaft. Das ist, glaube ich, allseits bekannt. In diesem Zusammenhang sollen auch Meinungen von außen zu einer solchen Stufenentwicklung der rabbinischen Studien eingeholt werden, was ich veranlassen werde.

Natürlich sind unterschiedliche Formen der Institutionalisierung, sei es eine Fakultät oder die Fortentwicklung einer Departementstruktur, in der vorhandenen Philosophischen Fakultät möglich. Daher von meiner Seite die ganz ausdrückliche Aufforderung an die Beteiligten, sich an der Diskussion um eine geeignete Form der Institutionalisierung zu beteiligen. Zum gegebenen Zeitpunkt ist dann über eine Priorisierung von Neuerungen im Hochschulsystem zu entscheiden. Es gibt ja viele gute Ideen für neue Studiengänge und viele Bedarfe, die es dann abzuwägen gilt. Zur Bereitstellung eines Ortes der künftigen Rabbinerausbildung erfolgt bereits eine intensive Unterstützung der Landesregierung. Das Bauvorhaben „Herrichtung des Nordtorgebäudes am Neuen Palais“ wird zur Unterbringung des Abraham Geiger Kollegs auf dem Campus der Universität Potsdam vorangetrieben.

Sie sehen, es ist viel in Vorbereitung und im Fluss. Ich denke, ich kann Ihnen in wenigen Monaten über die bis dahin getroffenen Entscheidungen berichten. - Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Frau Geywitz hat noch Fragen. Bitte.

Herzlichen Dank, Frau Prof. Dr. Kunst. Zum einen kann ich Ihnen sagen, dass ich Ihre Sympathie für eine jüdische Fakultät teile und denke, dass die Landesregierung die Möglichkeit hätte, hier durchaus Wissenschaftsgeschichte in Deutschland zu schreiben. Denn der Wunsch von dieser Ecke existiert ja schon viele, viele Jahrzehnte.

Werden Sie, falls es notwendig werden sollte, für diesen Weg das Brandenburgische Hochschulgesetz zu ändern, Ihrerseits eine Vorlage erarbeiten? Und, wenn ja, wann können wir Parlamentarier damit rechnen?

Wenn der weitere Diskussionsverlauf dazu führt, dass es die allgemein getragene Richtung ist, tatsächlich eine Fakultät zu machen, wäre selbstverständlich auch die Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes auf den Weg zu bringen.

Da es jetzt noch in den Kontext der gesamten Hochschulstrukturentwicklung zu stellen ist, wird sich im Zusammengehen zwischen beiden dann auch der Zeitpunkt bestimmen lassen. Es dauert, weil das eine von dem anderen nicht zu entkoppeln ist, sondern letztendlich die Hochschulstruktur zu Ende gedacht sein muss, ehe man dann eine Änderung auch bezüglich des Gesetzes angehen kann.

Dann haben wir also noch Zeit für die Frage des Abgeordneten Jürgens.

Frau Ministerin, auch ich war sehr erfreut über Ihre Sympathiebekundungen bezüglich einer möglichen theologischen Fakultät im Bereich der jüdischen Studien. Ich habe dennoch zwei Nachfragen.

Zum einen würde mich interessieren: Am Abraham Geiger Kolleg werden seit mehreren Jahren Rabbinerinnen und Rabbiner ausgebildet. Wie schätzen Sie die Bedeutung oder die Rolle des Kollegs bundesweit für diesen Bereich ein?

Zum Zweiten, noch einmal bezogen auf die Gebäudesuche, was das Nordtorgebäude im Neuen Palais angeht: Es gibt Stimmen, die sagen, dass der Platz dort nicht ausreicht. Können Sie konkret etwas zu den Unterstützungsmaßnahmen sagen, die das Land bei dieser Raumfindung unternimmt?

Zu Ihrer ersten Frage: Die Art der Rabbinerausbildung, wie sie in Potsdam ermöglicht worden ist, ist einmalig in der Bundesrepublik, da es sich hierbei um die Ausbildung von Rabbinern der progressiven Richtung handelt. Es gibt lediglich noch eine andere Ausbildungsmöglichkeit in Deutschland, nämlich in Heidelberg, einer Hochschule, die selbstständig und eigenständig ist und die eher dem orthodoxen Pfad folgt. Insofern ist es eine Besonderheit und von hoher Bedeutung für Gesamtdeutschland, dass es eine Ausbildung von Rabbinern in dieser Art gibt. Das zu Ihrer ersten Frage.

Zu dem zweiten Punkt: Die Entwicklung der Nutzung Immobilie Nordtorgebäude hat eine längere Geschichte. Zurzeit werden die Bedarfe des Denkmalschutzes und die dann noch verbleibende Möglichkeit der Raumnutzung gegeneinander abgewogen. Das Land nimmt sehr viel Geld dafür in die Hand, um das zu ermöglichen. Dieses Geld steht auch dafür zur Verfügung. Die Abwägung, ob es bei dem, was man dort investieren müsste, auch andere Möglichkeiten für eine Unterbringung geben könnte, läuft.

Tatsache ist, dass der Planungsprozess weit fortgeschritten ist und wir alle gemeinsam unterstützen, dass eine angemessene Unterbringung erfolgt.

(Einzelbeifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Die Abgeordnete Wehlan stellt die Frage 690 (Gesamtlärmbetrachtung im Flughafenumfeld BER).

Der Arbeitsausschuss des Dialogforums Airport Berlin Brandenburg BER befasste sich in seiner Juni-Sitzung mit dem Thema Gesamtlärmbetrachtung im Flughafenumfeld, insbesondere mit der Lärmemission an der Dresdner und Görlitzer Bahn, da